761 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den
Entschließungsantrag 29/A(E) der Abgeordneten Maga.
Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend
die Einführung von Einwegpfändern oder Einwegabgaben zur Reduktion des
Verpackungsabfalls
Die Abgeordneten
Maga. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen haben
den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Jänner 2003 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die vor zwei Jahren
in Kraft gesetzte Getränkezielverordnung samt freiwilliger
Selbstverpflichtungserklärung hat - wie von der SPÖ vorausgesagt - zu einem
dramatischen Rückgang der Mehrweggebinde in Österreich geführt. So sieht in
Österreich der zuständige Sektionschef Leopold Zahrer bereits die Möglichkeit,
dass der Mehrwegquotenanteil längerfristig auf unter 20 % sinken könnte. Statt
konkreter Maßnahmen – etwa Einwegabgaben oder Pfandpflichten wie z.B. in
Deutschland, oder in manchen skandinavischen Ländern - kommt in Österreich
operativ nur eine freiwillige Vereinbarung zum tragen, die entsprechend den
Wünschen des Handels den Einwegverpackungen Tür und Tor öffnen.
Es war jedenfalls
ein großer Fehler vor zwei Jahren die ursprünglichen Einzelziele nach
Nichterreichung der alten Zielverordnung durch eine Verwertungsquote von 80%
über alle Verpackungsstoffe hinweg zu ersetzen. Dies begünstigt gerade
Einwegverpackungen für jene Getränkearten (Bier, Mineralwasser, Limonaden und
Milch), welche auf Grund des Trends zu Einwegverpackungen ihr ursprünglich
festgelegtes Verwertungsquotenziel für das Jahr 2000 nicht erreicht hatten.
Dadurch wurde das ursprüngliche Ziel der Verpackungszielverordnung, die
Verwertungsquoten nach und nach zu erhöhen, nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil
verkehrt. Die freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft sich um eine
Zielerreichung zu bemühen, wurde mit keinerlei Sanktion belegt, die erste
Quotenprüfung überhaupt erst für das Jahr 2004 in Österreich angesetzt.
Diese zahnlose
Abfallpolitik im Verpackungsbereich kommt ausschließlich den Interessen des
Handels entgegen. Für den Handel bedeutet die Verdrängung der Mehrwegsysteme
weniger Personalkosten und zugleich freiwerdende Fläche für Verkauf oder Lager.
Bei den Mehrwegflaschen aus Glas, die bis zu 60 mal wieder befüllt werden
können und am Ende ihres Umlaufzyklusses wieder als Altglas in die
Glasproduktion zurückgeführt werden, rechnen z.B. Landesabfallverbände mit bis
zu einer Verdopplung des Müllvolumens im Hausmüll. Die Kosten dafür tragen die
Gemeinden und die Haushalte.
Demgegenüber wurde
in der Bundesrepublik Deutschland nach Nichterreichung der Ziele im Rahmen der
Verpackungsverordnung tatsächlich ein Pflichtpfand für etliche
Getränkeverpackungen ab 1.1.2003 eingeführt, wobei Bemühungen laufen, das Pfand
auf alle Einwegverpackungen im Getränkebereich auszudehnen. Das Pfand soll in
Zukunft unabhängig vom Inhalt und von einer Mehrwegquote erhoben werden.
Gleichzeitig hat der Handel in Deutschland das Dosenpfand akzeptiert, sodass
bereits Mitte Jänner von einem 95%igen Funktionieren am Markt gesprochen werden
kann. Handel und Industrie in Deutschland konnten sich auf gemeinsame Standards
bei der Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen einigen.
Tatsächlich ist in
Österreich laut Umsetzungsbericht der Wirtschaftskammer der Mehrweganteil für
alle Getränke auf rund 56 % gefallen. Z.B. beträgt der Anteil von
Mehrweggebinden bei Mineralwasser nur mehr ein Drittel. In Österreich ist in
jedem Fall nach Spruch des Verfassungsgerichtshofs eine Neufeststellung der
Mehrweganteile erforderlich, nachdem dieser in der Klage der Stadt Wien
festgestellt hat, dass es der Umweltminister in gesetzwidriger Weise
unterlassen hat, zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen
Vermeidungsmaßnahmen erreicht wurden. So müssen die tatsächlich erreichten
Mehrwegquoten jetzt überprüft und damit Versäumtes so rasch als möglich
nachgeholt werden. Die willkürliche Herabsetzung der Quoten für
Mehrwegprodukte, z.B. von 96 % auf 80 % bei Mineralwasser, ist in dieser Form
jedenfalls nicht nur umweltpolitisch falsch, sondern auch rechtswidrig
gewesen.“
Der
Umweltausschuss hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seinen Sitzungen
am 24. April 2003 und 2. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der
Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Maga. Ulrike Sima die
Abgeordneten Petra Bayr, Karlheinz Kopf, Heidemarie Rest-Hinterseer,
Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kai Jan Krainer, Klaus
Wittauer, Helga Machne,
Gerhard Steier sowie der Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der
Ausschussmehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien,
2004 12 02
Klaus Wittauer Dr. Eva
Glawischnig
Berichterstatter Obfrau