761 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Entschließungsantrag 29/A(E) der Abgeordneten Maga. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung von Einwegpfändern oder Einwegabgaben zur Reduktion des Verpackungsabfalls

Die Abgeordneten Maga. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Jänner 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vor zwei Jahren in Kraft gesetzte Getränkezielverordnung samt freiwilliger Selbstverpflichtungserklärung hat - wie von der SPÖ vorausgesagt - zu einem dramatischen Rückgang der Mehrweggebinde in Österreich geführt. So sieht in Österreich der zuständige Sektionschef Leopold Zahrer bereits die Möglichkeit, dass der Mehrwegquotenanteil längerfristig auf unter 20 % sinken könnte. Statt konkreter Maßnahmen – etwa Einwegabgaben oder Pfandpflichten wie z.B. in Deutschland, oder in manchen skandinavischen Ländern - kommt in Österreich operativ nur eine freiwillige Vereinbarung zum tragen, die entsprechend den Wünschen des Handels den Einwegverpackungen Tür und Tor öffnen.

Es war jedenfalls ein großer Fehler vor zwei Jahren die ursprünglichen Einzelziele nach Nichterreichung der alten Zielverordnung durch eine Verwertungsquote von 80% über alle Verpackungsstoffe hinweg zu ersetzen. Dies begünstigt gerade Einwegverpackungen für jene Getränkearten (Bier, Mineralwasser, Limonaden und Milch), welche auf Grund des Trends zu Einwegverpackungen ihr ursprünglich festgelegtes Verwertungsquotenziel für das Jahr 2000 nicht erreicht hatten. Dadurch wurde das ursprüngliche Ziel der Verpackungszielverordnung, die Verwertungsquoten nach und nach zu erhöhen, nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Die freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft sich um eine Zielerreichung zu bemühen, wurde mit keinerlei Sanktion belegt, die erste Quotenprüfung überhaupt erst für das Jahr 2004 in Österreich angesetzt.

Diese zahnlose Abfallpolitik im Verpackungsbereich kommt ausschließlich den Interessen des Handels entgegen. Für den Handel bedeutet die Verdrängung der Mehrwegsysteme weniger Personalkosten und zugleich freiwerdende Fläche für Verkauf oder Lager. Bei den Mehrwegflaschen aus Glas, die bis zu 60 mal wieder befüllt werden können und am Ende ihres Umlaufzyklusses wieder als Altglas in die Glasproduktion zurückgeführt werden, rechnen z.B. Landesabfallverbände mit bis zu einer Verdopplung des Müllvolumens im Hausmüll. Die Kosten dafür tragen die Gemeinden und die Haushalte.

Demgegenüber wurde in der Bundesrepublik Deutschland nach Nichterreichung der Ziele im Rahmen der Verpackungsverordnung tatsächlich ein Pflichtpfand für etliche Getränkeverpackungen ab 1.1.2003 eingeführt, wobei Bemühungen laufen, das Pfand auf alle Einwegverpackungen im Getränkebereich auszudehnen. Das Pfand soll in Zukunft unabhängig vom Inhalt und von einer Mehrwegquote erhoben werden. Gleichzeitig hat der Handel in Deutschland das Dosenpfand akzeptiert, sodass bereits Mitte Jänner von einem 95%igen Funktionieren am Markt gesprochen werden kann. Handel und Industrie in Deutschland konnten sich auf gemeinsame Standards bei der Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen einigen.

Tatsächlich ist in Österreich laut Umsetzungsbericht der Wirtschaftskammer der Mehrweganteil für alle Getränke auf rund 56 % gefallen. Z.B. beträgt der Anteil von Mehrweggebinden bei Mineralwasser nur mehr ein Drittel. In Österreich ist in jedem Fall nach Spruch des Verfassungsgerichtshofs eine Neufeststellung der Mehrweganteile erforderlich, nachdem dieser in der Klage der Stadt Wien festgestellt hat, dass es der Umweltminister in gesetzwidriger Weise unterlassen hat, zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen erreicht wurden. So müssen die tatsächlich erreichten Mehrwegquoten jetzt überprüft und damit Versäumtes so rasch als möglich nachgeholt werden. Die willkürliche Herabsetzung der Quoten für Mehrwegprodukte, z.B. von 96 % auf 80 % bei Mineralwasser, ist in dieser Form jedenfalls nicht nur umweltpolitisch falsch, sondern auch rechtswidrig gewesen.“

 

Der Umweltausschuss hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 24. April 2003 und 2. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Maga. Ulrike Sima die Abgeordneten Petra Bayr, Karlheinz Kopf, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kai Jan Krainer, Klaus Wittauer, Helga Machne, Gerhard Steier sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 12 02

Klaus Wittauer Dr. Eva Glawischnig

       Berichterstatter                     Obfrau