766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über die Regierungsvorlage (704 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird

 

Die vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen des Filmförderungsgesetzes sollen eine Harmonisierung des österreichischen Filmförderungssystems mit den allgemein in Europa geltenden Systemen bewirken. Die Stärkung des Filminstituts als bundesweit tätige Filmförderungseinrichtung soll durch weiteren Ausbau als Kompetenzzentrum erwirkt werden. Weiters ist die Erweiterung einer gezielten Nachwuchsförderung im Entwurf vorgesehen, sowie die Einrichtung eines Österreichischen Filmrates als Sachverständigengremium und Dialogforum.

Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Peter Pilz, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Gertrude Brinek, Anita Fleckl, Hermann Krist sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christine Muttonen.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Christine Muttonen, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1:

Die Änderung dient der Klarstellung eines Redaktionsversehens. Schon nach dem Begutachtungsentwurf war es nicht Voraussetzung, dass bei künsterlisch erfolgreichen Filmen eine Mindestbesucheranzahl im Inland erreicht wird.

Zu Z 2 und 3:

Die Änderungen dienen der Berichtigung eines Redaktionsversehens bzw. der Richtigstellung eines Fehlverweises.

Zu Z 4:

Die Änderung dient der Einfügung eines Inkrafttretensdatums. Die Übergangsbestimmung dient der Gewährleistung der Kontinuität in der Fortführung der Geschäftsführung der Organe des Filminstitutes bis zur Neukonstituierung, die innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erfolgen hat. Durch die Umgestaltung der Projektkommission (§ 6 Abs. 1) hat diese bis zur Neukonstituierung sechs stimmberechtigte Mitglieder, wobei die Beschlussfassung nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 5 neuer Fassung zu erfolgen hat.“

Ein von den Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Christine Muttonen, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Ferner beschloss der Kulturausschuss einstimmig folgende Feststellung:

Der jährlich vom Österreichischen Filminstitut zu erstellende Filmwirtschaftsbericht soll dem Nationalrat zugeleitet werden.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 03

Carina Felzmann Mag. Christine Muttonen

    Berichterstatterin                     Obfrau