766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über die Regierungsvorlage (704 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird
Die vorgesehenen
Änderungen und Ergänzungen des Filmförderungsgesetzes sollen eine
Harmonisierung des österreichischen Filmförderungssystems mit den allgemein in
Europa geltenden Systemen bewirken. Die Stärkung des Filminstituts als
bundesweit tätige Filmförderungseinrichtung soll durch weiteren Ausbau als
Kompetenzzentrum erwirkt werden. Weiters ist die Erweiterung einer gezielten
Nachwuchsförderung im Entwurf vorgesehen, sowie die Einrichtung eines
Österreichischen Filmrates als Sachverständigengremium und Dialogforum.
Der
Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
3. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer
der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr,
Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Andrea Kuntzl, Dr.
Peter Pilz, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag.
Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Gertrude Brinek,
Anita Fleckl, Hermann Krist sowie
der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak und
die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christine Muttonen.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr,
Mag. Christine Muttonen, Dr. Helene Partik-Pablé,
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„ Zu Z 1:
Die Änderung dient
der Klarstellung eines Redaktionsversehens. Schon nach dem Begutachtungsentwurf
war es nicht Voraussetzung, dass bei künsterlisch erfolgreichen Filmen eine
Mindestbesucheranzahl im Inland erreicht wird.
Zu Z 2 und 3:
Die Änderungen
dienen der Berichtigung eines Redaktionsversehens bzw. der Richtigstellung
eines Fehlverweises.
Zu Z 4:
Die Änderung dient
der Einfügung eines Inkrafttretensdatums. Die Übergangsbestimmung dient der Gewährleistung
der Kontinuität in der Fortführung der Geschäftsführung der Organe des
Filminstitutes bis zur Neukonstituierung, die innerhalb von drei Monaten nach
Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erfolgen hat. Durch die Umgestaltung der
Projektkommission (§ 6 Abs. 1) hat diese bis zur Neukonstituierung sechs
stimmberechtigte Mitglieder, wobei die Beschlussfassung nach den Bestimmungen
des § 6 Abs. 5 neuer Fassung zu erfolgen hat.“
Ein von den
Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die
Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des
oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Christine Muttonen,
Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Ferner beschloss
der Kulturausschuss einstimmig folgende Feststellung:
Der jährlich vom Österreichischen Filminstitut zu erstellende Filmwirtschaftsbericht soll dem Nationalrat zugeleitet werden.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 12 03
Carina Felzmann Mag. Christine Muttonen
Berichterstatterin Obfrau