774 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (664 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkehrsunternehmen waren von der Stammfassung der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (93/104/EG) ausgenommen. Mittlerweile wurden die einzelnen Verkehrsträger entweder durch die Arbeitszeit-Änderungsrichtlinie (2000/34/EG) in die Arbeitszeitrichtlinie aufgenommen oder es wurden eigenständige Arbeitszeitrichtlinien erlassen; so auch für das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen (CELEX-Nr. 32000L0079). Die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie für das fliegende Personal ist am 1. Dezember 2003 ausgelaufen.

 

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll durch die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes eine EU-konforme Rechtslage geschaffen werden. Im Einzelnen sieht die Regierungsvorlage vor:

       Entfall der gänzlichen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des AZG

       Schaffung einer Sonderregelung für die Arbeitszeit des fliegenden Personals im AZG unter Beibehaltung des bisherigen Systems der bescheidmäßigen Festsetzung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten

       Entfall der teilweisen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des ARG

       Schaffung eines Anspruchs auf mindestens 96 arbeitsfreie Kalendertage pro Jahr bzw. mindestens sieben arbeitsfreie Kalendertage pro Monat

       die Pflicht zur Bekanntgabe von arbeitsfreien Kalendertagen für zehn Tage im Voraus

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Sigisbert Dolinschek die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Franz Riepl, Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek, Karl Dobnigg und Dr. Richard Leutner sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und die Ausschussobfrau Abgeordnete Heidrun Silhavy.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Maximilian Walch einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 18e Arbeitszeitgesetz:

Im Zeitpunkt des Einbringens der Regierungsvorlage in den Nationalrat war die neue AOC-Verordnung noch nicht erlassen und deren BGBl. Nr. daher noch nicht bekannt.

 

Zu § 19 Absatz 4 Arbeitsruhegesetz:

Es ist eine Klarstellung im Gesetz erforderlich, dass es sich bei der 10-Tages-Frist um eine Mindestfrist handelt.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Maximilian Walch mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 12 03

               Sigisbert Dolinschek   Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau