780 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 17, 19, 20, 23, 25 bis 28, 30, 32, 41, 43 und 44 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 2, 12 bis 15, 19 und 21

 

Inhaltsverzeichnis

 

I.             Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

     1. Petitionen

 

Petition Nr. 17 „Für eine gerechte Zuteilung von A-Quoten aus der nationalen Reserve an alle österreichischen Milchviehbetriebe“ 3

 

Petition Nr. 19 zur „Rettung der deutschen Mutter- und Staatssprache“ (Österr. Pensionistenverband, Österr. Seniorenbund, Österr. Seniorenring, Zentralverband) (ident mit Bürgerinitiative Nr. 14) 5

 

Petition Nr. 20 „Zur Verbesserung der Lebensqualität für ältere Menschen im Umgang mit täglichen Verrichtungen“ (Seniorenbeirat der Stadtgemeinde Weiz und Seniorenverbände) 5

 

Petition Nr. 26 „Wieder mehr Sicherheit in unserer Gemeinde“ (Marktgemeinde Absdorf) 6

 

Petition Nr. 28 „Für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten“ 7

 

Petition Nr. 30 „Gegen ungerechte Benachteiligung der steirischen Kürbis­bäuerinnen und Kürbisbauern durch die geplante nationale Umsetzung der GAP-Reform“ 7

 

Petition Nr. 41 betreffend „Nordbahnanrainer ersticken im Kohlenstaub – Für die Verwendung geschlossener Kohlenstaubsilos“ 8

 

 

     2. Bürgerinitiativen

 

Bürgerinitiative Nr. 2 zum Thema „Pensionsreform Öffentlicher Dienst“ 10

 

 

Bürgerinitiative Nr. 12 zum Thema „Verbot von Tierversuchen an Großen Menschenaffen“ 12

 

Bürgerinitiative Nr. 14 „Zur Rettung unserer deutschen Mutter- und österreichischen Staatssprache“ (ident mit Petition Nr. 19) 14

 

 

 

II.                Zuweisungen an andere Ausschüsse

     1. Petitionen

 

Petition Nr. 23 zu „St. Georgen ein zweites Traiskirchen?“ 15

Petition Nr. 25 zur „Resolution für eine Konkretisierung der Verpflegung für Zivildienstleistende“ 17

 

Petition Nr. 27 zur „Resolution für die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen“ (Oberösterreichischer Landtag) 18

 

Petition Nr. 32 zur „‘Resolution Helft den Helfern’ der Berufsfeuerwehren Österreichs (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten)“ 19

 

Petition Nr. 43 „Gegen die drohende Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen und Spratzern“ 21

 

Petition Nr. 44 „Für die Erhaltung des Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach“ 21

 

 

     2. Bürgerinitiativen

 

Bürgerinitiative Nr. 13 zum Thema „Rettung des Augebiets zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer – Verhinderung der Donaubrücke bei Traismauer samt zugehöriger Trassenführung“   21

 

Bürgerinitiative Nr. 15 zum Thema „Aus für die dreckige Kohle” 23

 

Bürgerinitiative Nr. 19 zum Thema "Sicherstellung der Schulqualität an Österreichs Pflichtschulen" 23

 

Bürgerinitiative Nr. 21 zum Thema „Volksabstimmung über die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages (Vertrag über eine Verfassung für Europa)” 24

 

 

III. Ausschussantrag 24

 


Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen trat im Jahr 2004 zu drei Sitzungen zusammen. In diesen Sitzungen wurden in den jeweiligen Einlaufbesprechungen 31 Petitionen und zwölf Bürgerinitiativen besprochen. Zu vielen der Anliegen wurden Stellungnahmen eingeholt. Die gute Zusammenarbeit mit den erwähnten Institutionen soll an dieser Stelle hervorgehoben werden.

Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen 17, 19, 20, 23, 25 bis 28, 30, 32, 41, 43 und 44 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 2, 12 bis 15, 19 und 21. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf zu jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung jener der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

 

 

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

 

1. Petitionen

 

 

17/PET Petition „für eine gerechte Zuteilung von A-Quoten aus der nationalen Reserve an alle österreichischen Milchviehbetriebe“ („Die Grünen Bäuerinnen und Bauern Österreichs“) (4.12.2003)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang PIRKLHUBER

Heidemarie

REST-HINTERSEER

9.12.2003

10.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMLFUW

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Diese von den beiden Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Heidemarie Rest-Hinterseer unterstützte Petition fordert eine neue Aufteilung jener Milchquoten, die österreichischen Milcherzeugern im Zwölfmonatszeitraum 2003/04 aus der nationalen Reserve zur Verfügung stehen. Dazu wäre es notwendig, die jüngste Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung vom August 2003 zurückzunehmen. Es geht um insgesamt 36.000 Tonnen Anlieferungs-Referenzmengen, die 2003/04 zur Verfügung stehen und nach Ansicht der Unterzeichnerin und des Unterzeichners der Petition „gerecht“ an alle österreichischen Milchviehbetriebe aufgeteilt werden sollen. Besondere Berücksichtigung wünschen sie sich dabei für Hofnachfolger- und Härtefälle. Die Petition wurde von den Grünen Bäuerinnen und Bauern initiiert und bis zur Einbringung von 238 Personen unterzeichnet.

 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

BMLFUW (23.4.2004):

„Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übermittelt für den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen nachfolgende Stellungnahme zur Petition Nr. 17. Eine erste Konsequenz der Einführung der Milchprämie im Rahmen der GAP-Reform stellt das A-Quotenzuteilungsverfahren 2003/04 dar. Dieses wurde übrigens in Abstimmung mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern festgelegt. In Österreich hat sich seit dem Jahr 1999 die Nationale Reserve im Bereich der A-Quote auf mehr als 36.000 Tonnen erhöht. Der weit größte Teil davon stammt aus verfallenen Quoten im Rahmen des Sonderzuteilungsverfahrens 1999/00, wo die Quoten mit einem Prozentsatz von 6,74 im Gießkannenprinzip auf alle Milchlieferanten aufgeteilt wurden.

Das ist ein deutlicher Beweis dafür, dass beim Verfahren 1999/00 Streuverluste eingetreten sind. Beim derzeitigen Zuteilungsverfahren sollte das vermieden werden, da für Mengen, die in der nationalen Reserve verbleiben bzw. wieder in diese zurückfallen, kein entsprechender Grundbetrag der Milchprämie aktiviert werden kann. Bei einer neuerlichen linearen Zuteilung hätte jeder Milcherzeuger nur 1,4% seiner Quote erhalten, dies nützt de facto keinem (ca. 600 kg im österreichischen Durchschnitt).

Die Zuteilung sollte im Sinne der Verwaltungsvereinfachung an jene Milcherzeuger erfolgen, die sich derzeit in einer Wachstumsphase befinden und daher aus der geringen zur Verfügung stehenden Menge der nationalen Reserve am dringendsten zusätzliche Quoten benötigen. Dass sich ein Betrieb in einer Expansionsphase befindet, wird durch den Zukauf oder das kontinuierliche Leasing von Milchquoten am besten dokumentiert. Durch die Zuteilung wird einerseits die Nachfrage am Quotenmarkt gedämpft, andererseits vermieden, dass zugeteilte Milchquoten in den nächsten Jahren wieder in die nationale Reserve verfallen (wie beim Sonderzuteilungsverfahren 1999/2000). Die zugeteilte Quote verfällt in die nationale Reserve, wenn ein Betrieb Milchquoten bis zum Jahr 2007 verkauft oder verleast. Damit soll vermieden werden, dass die zugeteilte Quote gleich wieder gewinnbringend veräußert wird. Bei Milcherzeugern, die in den letzten Jahren Quoten zugekauft haben, ist dieses Risiko relativ gering. Bei jedem Kauf oder Leasing einer Milchquote seit dem Sonderzuteilungsverfahren 1999/2000 verfällt die mit diesem Verfahren zugeteilte Milchquote in die nationale Reserve. Durch die Tatsache des Kaufes angebotener Quoten haben die Käufer letzten Endes auch durch den Verfall bestimmter Mengen aus dem Sonderzuteilungsverfahren 1999/2000, das heißt der ursprünglich an den Verkäufer zugeteilten Quoten, zur Auffüllung der nationalen Reserve beigetragen. Durch die Einschränkung der Zuteilung der Milchquoten nur an Käufer und langjährige Leaser sollte dieser Nachteil ausgeglichen werden.

Die unternehmerische Entscheidung über den Quotenzukauf muss letztendlich von jedem Milcherzeuger selbst getroffen werden, wobei die Wirtschaftlichkeit der Ausweitung der Quote von vielen Faktoren abhängig und für jeden Betrieb unterschiedlich ist. So ist zum Beispiel in den meisten Bundesländern eine entsprechende Aufstockung der Quote Bedingung, um in den Genuss einer Investitionsförderung zu kommen.

Zur Aktivierung der Milchprämie musste das Quotenzuteilungsverfahren zudem möglichst rasch abgeschlossen werden und die Zuteilung noch rechtzeitig vor dem Ende des aktuellen Zwölfmonatszeitraums erfolgen, um den Milcherzeugern die Möglichkeit zu geben, die Quote noch zu beliefern. Daher sollte die Zuteilung nach einfach festzustellenden objektiven Kriterien erfolgen, um die Milchprämie für die österreichischen Milchbauern zu sichern. Das Zuteilungsverfahren wurde mittels Verordnung zur 6. Änderung der Milch- Garantiemengen-Verordnung 1999 festgelegt und am 29. August 2003 veröffentlicht. Antragsberechtigt waren Milcherzeuger, die entweder A-Quoten mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 bis spätestens 31. Juli 2003 zugekauft, beziehungsweise in Form eines Leasings über alle 3 Quotenjahre (2000/01 - 02/03) von jeweils mindestens 1.000 kg per Saldo genutzt haben. Die Zuteilungsmenge wurde anhand der am 31. Juli 2003 bestehenden einzelbetrieblichen A-Quote ermittelt, wobei für eine Zuteilung mindestens 360 kg bei der Berechnung anfallen mussten.

Eine Zuteilung stand daher auch kleineren und mittleren Betrieben unter den gleichen Voraussetzungen wie den großen Betrieben offen. Es wurde eine Obergrenze bei der Quotenzuteilung eingeführt um zu verhindern, dass Betriebe bei nur geringem Quotenzukauf und einer hohen A-Quote in den Genuss einer hohen Quotenzuteilung gelangen. Das wurde dadurch bewerkstelligt, dass maximal nur jene Menge zugeteilt wurde, die auch gekauft wurde. Damit wurden im Sinne der Erhaltung von kleineren Betrieben gerade große Betriebe in der Zuteilung eingeschränkt. Zwei Drittel der Betriebe, die eine Zuteilung erhielten, verfügten über weniger als 100.000 kg A-Quote.

Die Erhaltung der klein strukturierten Landwirtschaft ist vor allem durch die besonderen geographischen Bedingungen ein wichtiges Anliegen für Österreich und wird auch entsprechend gefördert. Gerade die Ausgleichszulage und Förderungen im Rahmen des ÖPUL stehen für alle Landwirte zur Verfügung und helfen mit, ein Basiseinkommen zu sichern. Dieser Bereich der in Österreich sehr stark ausgeprägten ländlichen Entwicklung kommt vor allem kleineren Betrieben in benachteiligten Gebieten stärker zu Gute. Es muss aber nochmals klargestellt werden, dass der soziale Aspekt in der Milchwirtschaft nicht durch die Zuteilung relativ weniger Kilogramm Milchquote sichergestellt wird.

Es wird aber auch in Zukunft, wo nationaler Spielraum vorhanden ist, bei Verteilung von finanziellen Mitteln und zur Verfügung stehenden Quoten daran gedacht, Akzente zu setzen und Betriebe zu unterstützen, die sich im Wachstum befinden.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

19/PET Petition zur „Rettung der deutschen Mutter- und Staatssprache“ (Österr. Pensionistenverband, Österr. Seniorenbund, Österr. Seniorenring, Zentralverband) (9.12.2003) (ident mit 14/BI)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH

12.12.2003

10.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Diese Petition zur Rettung der deutschen Mutter- und Staatssprache hat der Abgeordnete Dipl.-Ing. Uwe Scheuch im Nationalrat eingebracht. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner protestieren gegen die immer häufigere Verwendung von ihrer Ansicht nach überflüssigen und nicht notwendigen Anglizismen und sehen darin eine Abwertung der deutschen Muttersprache, die für sie ein wichtiger, unverzichtbarer Ausdruck österreichischer Eigenart und kultureller Selbstachtung ist. Verantwortlich für die Entwicklung sind ihrer Auffassung nach der ORF, die Werbewirtschaft und die Politik.

Initiiert wurde die Petition vom Österreichischen Seniorenring, deren Bundesobmann Dr. Paul Tremmel in der Petition darauf hinweist, dass viele Menschen das, was im öffentlichen Leben heute gesprochen wird, nur noch teilweise verstehen würden, nicht zuletzt da fast die Hälfte der Bevölkerung keine Fremdsprache könne bzw. gar keine Möglichkeit gehabt habe, eine solche zu erlernen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

20/PET Petition „Zur Verbesserung der Lebensqualität für ältere Menschen im Umgang mit täglichen Verrichtungen“ (Seniorenbeirat der Stadtgemeinde Weiz und Seniorenverbände) (28.1.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Christian FAUL

2.2.2004

10.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMWA

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der Abgeordnete Christian Faul hat dem Nationalrat eine Petition des Seniorenbeirats der Stadtgemeinde Weiz vorgelegt, die auf einen verpflichtenden Einbau von Kundentoiletten in Supermärkten und Einkaufszentren abzielt. Der Seniorenbeirat gibt zu bedenken, dass ältere Menschen durch die Auflösung von Kleinstrukturen im Nahversorgungsbereich zunehmend genötigt sind, Dinge des täglichen Lebens in Großmärkten zu kaufen, und dabei nicht nur durch Hör- und Sehschwächen sowie durch Schwächen des Bewegungsapparats gehandicapt sind, sondern oftmals auch Orientierungsschwierigkeiten haben. Dies schlage sich bei vielen Menschen auf das vegetative Nervensystem nieder, was wiederum verstärkten Harn- und Stuhldrang sowie Inkontinenz zur Folge haben könne. Kundentoiletten in Supermärkten und Einkaufszentren würden, so die Initiatoren der Petition, die Lebensqualität älterer Menschen im Umgang mit täglichen Verrichtungen verbessern.


 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

BMWA (5.5.2004):

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlaubt sich folgende Stellungnahme abzugeben:

In den gewerberechtlichen Vorschriften ist eine dem Anliegen der Petition entsprechende Verordnungsermächtigung nicht vorgesehen, weshalb seitens des Bundes ein diesbezügliches Tätigwerden derzeit nicht beabsichtigt ist.

Soweit nicht ohnehin derartige Vorschriften existieren und damit die Einrichtung von Toiletten in baulichen Anlagen vorschreiben, die dem Aufenthalt einer größeren Anzahl von Personen dienen, könnten die Länder in ihren Bauvorschriften Regelungen betreffend die Einrichtung von Toiletten schaffen.

Im übrigen ist anzumerken, dass es sich bei Kundentoiletten in Einkaufszentren um eine Serviceeinrichtung handelt, die bereits von zahlreichen Unternehmen angeboten wird.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

26/PET Petition „Wieder mehr Sicherheit in unserer Gemeinde“ (Marktgemeinde Absdorf) (15.4.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Rudolf PARNIGONI

16.4.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMI

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Mehr Sicherheit in der Marktgemeinde Absdorf ist das Anliegen einer Petition, die der Abgeordnete Rudolf Parnigoni dem Nationalrat überreichte. Konkret fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die Wiedererrichtung eines Gendarmeriepostens ins Absdorf sowie die Ausstattung der Exekutive mit mehr Personal und wenden sich gegen die „anhaltenden Sparmaßnahmen“ der Regierung und des Innenministers. Die Bürgermeisterin von Absdorf, Sonja Stöger, Initiatorin der Unterschriftenaktion, macht darauf aufmerksam, dass Hauseinbrüche, nächtlicher Vandalismus und Einbrüche in geparkte Autos in den Nachbargemeinden Absdorfs zuletzt zugenommen hätten und mittlerweile auch Absdorf davon betroffen sei.

 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

BMI (23.8.2004):

Das Bundesministerium für Inneres nimmt wie folgt Stellung:

„Grundsätzlich ist vorweg festzustellen, dass der österreichische Sicherheitsstandard im internationalen Vergleich nach wie vor ein sehr hoher ist. Konkret darf in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass der eingeleitete größte Reformprozess der Sicherheitsexekutive in der 2. Republik (Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie - Projekt ‘Team04’) unter der Prämisse steht, durch Konzentration von Verwaltungs- und Führungsebenen in den einzelnen Bundesländern, die Außendienstpräsenz zu erhöhen (bei gleichzeitiger Verringerung der Administration) und die Abläufe innerhalb der Sicherheitsexekutive zu optimieren, um den sicherheits- und kriminalpolizeilichen Output zu maximieren. Im Vorfeld dieses Reformprozesses wurde bereits unter anderem durch Strukturmaßnahmen innerhalb der Bundesgendarmerie die Reduzierung der Aufwendungen für den internen Dienstbetrieb erreicht, sodass insbesondere unter optimierter Ausnützung der Ressourcen durch koordinierte sicherheitspolizeiliche Maßnahmen innerhalb der Bezirke dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in hohem Maße Rechnung getragen werden kann. Damit verbunden ist klargestellt, dass die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten und diesbezüglichen Präventionsmaßnahmen sehr hohe Priorität im Rahmen des Aufgabenspektrums der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben. Gerade die Zusammenlegung von Gendarmerieposten und die damit verbundene Reduktion des Administrationsaufwandes hatten den Zweck die Außendienstpräsenz zu erhöhen und mehr Exekutivbedienstete im Streifendienst einzusetzen. Um die kriminalpolizeiliche Effektivität weiter zu erhöhen, wurden im Juli dieses Jahres Einsatzgruppen zur Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten installiert, die aufgrund von tagesaktuellen Daten aus dem so genannten Sicherheitsmonitor unmittelbar auf die Kriminalitätsentwicklung reagieren können und damit die regionalen Exekutivdienststellen durch diese zusätzliche Kräftezuführung entsprechend unterstützen. Das Bundesministerium für Inneres ist selbstverständlich auch in Zukunft bestrebt, unter Ausschöpfung aller Mittel und Maßnahmen den Sicherheitsstandard zu verbessern.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

28/PET Petition „für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten“ (5.5.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Anton HEINZL

6.5.2004

29.6.2004

15.12.2004

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

In dieser vom Abgeordneten Anton Heinzl dem Nationalrat vorgelegten Petition wird eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung bei Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten und damit zusammenhängend eine Senkung der Schwellenwerte zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Grundsätzlich sei die Nutzung der Windkraft als erneuerbare Energieform zu begrüßen, heißt es in der Petition, es sei aber unbedingt notwendig, vor Errichtung von Windkraftwerken die Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen sehr genau zu überprüfen und mit den Anrainern einen Konsens über den Bau zu finden. Dies umso mehr als Windkraftanlagen zunehmend in der Nähe von Wohngebieten errichtet würden. Konkret geht es den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Petition darum, den Schwellenwert für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung von 20 Megawatt - das entspricht laut Petition Nr. zehn großen Windkrafträdern mit einer Höhe von 150 Metern - auf fünf Megawatt zu senken, bei Anlagen in schutzwürdigen Gebieten auf zwei Megawatt.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

30/PET Petition „Gegen ungerechte Benachteiligung der steirischen Kürbisbäuerinnen und Kürbisbauern durch die geplante nationale Umsetzung der GAP-Reform“ (6.5.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang PIRKLHUBER

6.5.2004

29.6.2004

15.12.2004

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber hat dem Nationalrat eine von mehr als 470 Personen unterzeichnete Petition der Interessengemeinschaft der steirischen Kürbisbauern vorgelegt. Die steirischen Kürbisbäuerinnen und Kürbisbauern sehen sich durch die geplante Umsetzung der Agrarreform der EU in Österreich benachteiligt und fordern nicht nur einen Prämienanspruch für jeden Hektar Spezialkulturen (Ölkürbis, Gemüse, Alternativkulturen, Wechselwiesen), sondern auch die Entwicklung von Lösungen, um drohende nachteilige Auswirkungen des vorgesehenen „Betriebsprämien-Modells“ für klein strukturierte innovative Betriebe abzuwenden. Betriebe, die sich zwischen 2000 und 2002 mit der Produktion und Vermarktung alternativer Kulturen wie Ölkürbis oder Gewürzpflanzen beschäftigt hätten, statt Massenware „für Interventionslager und Exportstützung“ zu produzieren, würden nun mit „Beihilfenverzicht“ bis ins Jahr 2012 bestraft, heißt es in der Petition.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

41/PET Petition betr. „Nordbahnanrainer ersticken im Kohlenstaub – Für die Verwendung geschlossener Kohlenstaubsilos“ (22.9.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dr. Robert RADA

27.9.2004

15.12.2004

Volksanwaltschaft

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der Abgeordnete Dr. Robert Rada überreichte dem Nationalrat eine Petition, die auf eine Verwendung geschlossener Waggons beim Bahntransport von Kohlenstaub abzielt. Er weist darauf hin, dass der Kohlenstaubtransport auf der Nordbahn derzeit mit offenen GüterWaggons durchgeführt wird und sich die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer durch eine massive Abwehung des Kohlestaubs nicht nur massiv belästigt, sondern auch gesundheitlich bedroht fühlen. Aus den der Petition beigefügten Anhängen geht hervor, dass der Sachverhalt den ÖBB bereits seit dem Jahr 2000 bekannt ist und sie seither an einer dauerhaften Behebung des Problems arbeiten. Auch die Volksanwaltschaft ist mit der Angelegenheit befasst.

Gemäß einem Gutachten könnte Abhilfe durch folgende Alternativen geschaffen werden: Oberflächenverfestigung des losen Schüttgutes, Abdecken der Waggons durch Planen oder einen geschlossenen Aufbau, Verwendung geschlossener Container, Errichtung einer Pipeline.

 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

Volksanwaltschaft (28.10.2004):

Der Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Dr. Peter Kostelka, übermittelte von sich aus folgende Stellungnahme:

„Wie in der Petition anklingt, waren den ÖBB die Beschwerden der Anrainer insbesondere entlang der ca. 36 km langen Nordbahnstrecke Breclav-Hohenau seit dem Jahr 2001 bekannt. Auf dieser Bahnlinie werden in offenen Güterzügen Kohle, Koks und Kohlenstaub transportiert. Fahrgeschwindigkeiten zwischen 60 und 100 km/h oder Überladungen der Waggons hatten insbesondere in der trockenen Jahreszeit beträchtliche Abwehungen und Ladegutverluste entlang der gesamten Trasse zur Folge. Der fliegende, fettige Kohlenstaub bewirkte laufend massive Verunreinigungen angrenzender Vorgärten und Freizeiteinrichtungen. Etliche Wohnhäuser an der Nordbahnstrecke sind tatsächlich weniger als 50 Meter von den Gleisanlagen entfernt und versanken zuweilen bis zu 3 mal pro Tag in dunkle Staubwolken.

Wie dem Petitionsausschuss durch die vom Abg. z. NR Dr. Robert Rada zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Kenntnis gelangt ist, habe ich (...) auf Grund der Beschwerde [(...) von Anrainern] ein Prüfungsverfahren durchgeführt und im September 2002 sowie im August 2003 im Rahmen der ORF-Sendereihe ‚Volksanwalt Gleiches Recht für Alle’ auf die den belasteten Anrainern nicht mehr länger zumutbaren Umstände hingewiesen. Tatsächlich ist nicht zu bestreiten, dass die ÖBB immer wieder in Aussicht gestellt haben, an einer Lösung zu arbeiten, die sowohl wirtschaftlichen als auch umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Letztlich wurden aber Zusicherungen, zumindest für Geschwindigkeitsbeschränkungen und das Einhalten von Beladevorschriften zu sorgen, mangels nachhaltiger Kontrollen immer wieder gebrochen. Zynisch mutete den Beschwerdeführern an, dass die ÖBB in den auch dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Schreiben jahrelange Untätigkeit und Gesprächsverweigerung mit dem Hinweis auf bloß vorübergehende Unannehmlichkeiten, die alsbald behoben werden, zu verschleiern versuchten.

Die ÖBB unterliegen als ausgegliederte Rechtsträger unmittelbar nicht mehr der Kontrolle der Volksanwaltschaft nach Art. 148 a Abs. 1 B-VG, was auch mir ein Tätigwerden erheblich erschwerte und letztlich der Grund dafür ist, dass dem Unternehmen trotz der festgestellten Missstände keine förmliche Empfehlungen erteilt werden konnte. Dennoch wurde von der Volksanwaltschaft versucht, das Unternehmen zu Zugeständnissen zu bewegen, da [die Anrainer] bereits zermürbt ob der ständigen Umweltbelastung auch über gesundheitliche Probleme klagten. Im Frühsommer 2003 wurde dann klar, dass auch die gegenüber der Volksanwaltschaft schriftlich avisierte und von der Unternehmensleitung noch im Herbst 2002 im ORF präsentierte Lösung, das Problem durch eine weltweit einzigartige, ortsfeste Befeuchtungsanlage am Standort Bernhardsthal zu lösen, erneut ein Ablenkungsmanöver war. Ich habe darauf hin vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, als Vertreter der obersten Eisenbahnbehörden aufsichtsbehördliche Maßnahmen eingefordert. Diese wurden wie nun auch in der gegenständlichen Petition gefordert zum Schutz der Anrainer bereits umgesetzt.

Über das zwischenzeitig vorliegende Ergebnis meines Prüfungsverfahrens kann ich daher wie folgt berichten:

Mit Bescheid vom 3. Dezember 2003 (...) wurden den ÖBB von der obersten Eisenbahnbehörde umfangreiche Auflagen erteilt und deren regelmäßige Kontrollen angeordnet.

Zwischen den Bahnhöfen Bernhardsthal und Hohenau von km 73,9 bis km 64,9 wurde mit Bescheid eine Fahrplanhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Kohlenstaubzüge verfügt. In Quartalsberichten legen die ÖBB seither dar, welche Ergebnisse stichprobenweise Überprüfungen erbringen. Daneben gibt es auch unabhängig vom Unternehmen durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist zu ersehen, dass Triebfahrzeugführer, die sich nicht an Begrenzungen hielten, erstmals auch nach der Disziplinarordnung dafür zur Verantwortung gezogen wurden. Den ÖBB drohen empfindliche Strafen, wenn es zu Übertretungen dieser Auflage kommt.

Die örtlich zuständige Regionalleitung hat seit Beginn dieses Jahres weiters Vorsorge dafür getroffen, dass mindestens 1x wöchentlich ein Kontrollgang entlang der Bahntrasse durchgeführt wird. Anrainer und die Niederösterreichische Umweltanwaltschaft hatten ja immer wieder auch monierten, dass die Bahnhöfe und die Trasse unvorstellbar verdreckt seien, weil die Waggons augenscheinlich überladen werden. Auch in diesem Punkt traf die Wahrnehmung der Anrainer zu. Eine wesentliche Verbesserung der Situation ist nun darauf zurück zu führen, dass die ÖBB ihre Bediensteten eindringlich darauf schulte, offene Waggons, die über die Bordwand hinaus beladen waren, im Bahnhof Breclav schlicht nicht mehr zu übernehmen. So wurden im Zeitraum zwischen 1.1.2004 bis 30.3.2004 beispielsweise 72 Wagen zurückgestellt. Im Zeitraum vom 1.4.2004 bis 29.6.2004 waren es 60 Wagen, die wegen Überladung an der österreichischen Grenze beanstandet wurden. Die Weigerung der Übernahme von nicht vorschriftsgemäß beladenen Zügen hat nachhaltige Wirkung; es kommt kaum mehr zu Ladegutverlusten oder großflächigen Abwehungen.

Nicht geplant sind aber die in der Petition Nr. 41 vom Sachverständigen Techn. Rat Dipl. HTL-Ing. Othmar Hornasek angesprochenen fahrzeugseitigen Maßnahmen. Zum Vorschlag das Schüttgut in Containern zu transportieren oder mit Planen zu bedecken, möchte ich in Übereinstimmung mit dem Verkehrsministerium auf folgende Umstände hinweisen: Probeweise Transportversuche durch andere Bahnpartner der ÖBB, die über spezielle Wagen mit öffnungsfähigem Dach zum Transport von Kohle verfügen, scheiterten in der Praxis an der nahezu 100% Beschädigungsrate bei der Entladung in der VOEST in Linz. Nach Darstellung der Verantwortlichen bei der VOEST wäre eine Änderung des Entladeequipments oder der Entladetechnik finanziell nicht umsetzbar, da eine Tiefenentladung in eine Schüttgasse oder einen Bunker nur durch weit reichende werksinterne bauliche und logistische Vorkehrungen umsetzbar wäre. Diesen dafür notwendigen Umbau ihrer Anlagen lehnen die VOEST mit Entschiedenheit ab.

Angesichts der speziellen Gegebenheiten muss was die Verwendung von Planen betrifft, in Rechnung gestellt werden, dass weder in Polen bei den 4-5 verschiedenen Verladestellen, noch bei der VOEST in Linz entsprechendes Personal nur zu deren Befestigung und Abdeckung zur Verfügung steht. Ein Niederbinden der für einen einzigen Waggon nötigen zwei Wagendecken mit mindestens á 40 kg kann nur durch 2 Mann an einem Ort ohne Fahrleitung erfolgen und dauert ca. 90 Minuten. Die Abdeckung eines Ganzzuges mit durchschnittlich 20-22 Wagen dauert allein ca. 30-33 Stunden. Zum zu veranschlagenden finanziellen Aufwand für das Auflegen und Fixieren im Versandland Polen und für das Abnehmen der Wagendecken im Empfangsbahnhof Linz tritt erschwerend hinzu, dass für den Transport von Kohle, Kohlenstaub und Koks Waggons unterschiedlicher Größe und Bauart verwendet werden, was die Kosten für entsprechende Abdeckungen (etwa 400 € pro Stück) vervielfacht und administrativen Aufwand für das Sammeln und Rückführen nach sich zieht. In Planung ist aber nun aber tatsächlich der Bau einer Besprühungsanlage in der Tschechischen Republik. Zwischenzeitlich wurde der Standort im Bahnhof Bohumin Vrbice festgelegt und am 29. März 2004 von den ÖBB eine Firma mit der Projektierung beauftragt. Ob und wann diese Anlage in Betrieb gehen kann, ist aber derzeit noch nicht absehbar. Aus der Sicht der Volksanwaltschaft ist dennoch festzuhalten, dass die ÖBB die gegenständliche Problematik nunmehr sehr ernst nehmen und konsequent die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Geschwindigkeitskontrollen, Kontrolle der Beladung, Verweigerung der Übernahme von bestimmten Waggons etc.). Seit Durchführung der Kontrollen sind weder bei mir noch bei der Eisenbahnbehörde weitere Beschwerden von Anrainern eingegangen. Erste Erfahrungsberichte aus der Nutzung der Besprühungsanlage im Bahnhof Bohumin Vrbice sind aus meiner Sicht abzuwarten. Die Kooperation mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Volksanwaltschaft im gegenständlichen Prüfungsverfahren ist seit Jahresbeginn sehr konstruktiv; mir werden laufend auch alle Quartalsberichte über Wahrnehmungen auf der Nordbahnstrecke übermittelt. Dr. Karl-Johann Hartig, der für die getroffenen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen zuständige Gruppenleiter, steht der ortsansässigen Bevölkerung gesondert auch als Ansprechpartner zur Verfügung, sodass an sich klar ist, dass im Falle einer laxeren Einhaltung von Auflagen durch die ÖBB auch unmittelbar reagiert werden kann.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

2/BI Bürgerinitiative zum ThemaPensionsreform Öffentlicher Dienst“ (25.4.2003)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Friedrich TSCHÖP

28.4.2003

22.5.2003

  9.7.2003

  4.11.2003

10.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

BKA

BMSG

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern hat insgesamt fast 7.000 Unterschriften gegen den von der Regierung vorgelegten Entwurf zur Pensionsreform gesammelt, wobei es den Betroffenen vor allem um den Öffentlichen Dienst geht. Sich einer Pensionsreform zu verschließen, sei der falsche Weg, meinen sie, diese müsse aber sozial gerecht und dem Lebensalter angepasst sein und daher entsprechende Übergangsfristen beinhalten. Konkret fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: keine Verringerung des Gesamtlebensverdiensts für öffentlich Bedienstete, eine Minimierung der Abschläge und keine Erhöhung der Lebensarbeitszeit für über 50-Jährige, die Sicherstellung einer Pensionsvorsorge für über 40-Jährige aufgrund der bisher erbrachten Leistungen sowie geänderte Gehalts- und adaptierte Pensionsmodelle für Neueinsteiger.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:

BKA (24.6.2003):

Das Bundeskanzleramt nimmt wie folgt Stellung:

„Die jüngst im Nationalrat Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 beschlossene Pensionssicherungsreform hatte folgende Vorgabe des Regierungsprogramms zu erfüllen: ‘Die nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung ist eine unserer zentralen Aufgaben, die besonders gegenüber den jüngeren Generationen notwendig ist, weil deren Vertrauen in eine gesetzliche Altersvorsorge erhalten bleiben muss. Sozial verträgliche Änderungen innerhalb des bestehenden Systems sollen die Akzeptanz erhöhen und die Finanzierbarkeit in Zukunft erleichtern.’ Im Mai 2002 legte die 2001 eingesetzte Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ein Gutachten über die längerfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung in den Jahren 2001 bis 2050 vor, das mehrere Entwicklungsszenarien enthielt. Sämtliche Szenarien gingen von einer Anhebung der Erwerbsbeteiligung bei älteren Menschen aus. Selbst das unter allen Annahmen optimistischste - und daher gleichzeitig unrealistischste - Szenario führt jedoch zu einem erhöhten Finanzierungsaufwand. Die Kommission kommt daher zu einer ernüchternden Schlussfolgerung: ‘Mit einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung allein kann die Sicherstellung der Finanzierung nicht erfolgen.’ Die Kommission hat daher eine Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet, wie das Pensionsrecht weiterentwickelt werden kann, um das Stabilitätsziel erreichen zu können.

Angesichts dieser auf Österreich unvermeidlich zukommenden Entwicklung mussten Maßnahmen mit dem Ziel gesetzt werden, das hervorragende österreichische System der Alterssicherung langfristig unter Beachtung der Veränderungen im Bevölkerungsaufbau und der stetigen Verlängerung der Lebenserwartung zu stabilisieren. Im Rahmen eines Umlagesystems, wie dem österreichischen, muss die jeweils aktive Generation nämlich darauf vertrauen können, dass die eigenen künftigen Pensionen von der jeweils nachfolgenden Generation finanziell gesichert werden. Ein Pensionssystem bietet dann den besten Vertrauensschutz, wenn es längerfristig ausgerichtet ist und so früh wie möglich auf erkennbare Entwicklungen reagiert. Nur wenn der Gesetzgeber frühzeitig auf Probleme reagiert, welche die künftige Finanzierung des Systems bedrohen könnten, gibt er den in das System einbezogenen Menschen die Chance, sich rechtzeitig auf die Zukunft einstellen und entsprechend reagieren zu können. Die Auswirkungen einer grundlegenden Reform können den Menschen aber nur dann zugemutet werden, wenn zuvor Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die dem Leistungsrecht anhaften. Ein zweites grundlegendes Reformanliegen war daher die Verbesserung der inneren Gerechtigkeit der Pensionssysteme. Unter Zugrundelegung dieser Zielsetzungen und angesichts der oben dargestellten unvermeidbaren Entwicklungen muss das derzeitige Leistungsniveau aller Pensionssysteme, das weit über jenem in vergleichbaren Staaten liegt, so verändert werden, dass einerseits der jungen Generation die Finanzierung des Systems noch zugemutet werden kann, während andererseits die Pensionistinnen und Pensionisten nach wie vor erstrebenswerte Pensionen erwarten können. Im Vordergrund muss dabei die Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters stehen. Das ist - wie die eben kurz skizzierten Gutachten unbestreitbar zeigen - unvermeidlich, um eine langfristige Finanzierung sicherzustellen. Bei allen Pensionsreformmaßnahmen darf nicht übersehen werden, dass die Lebenserwartung der Österreicherinnen und Österreicher weiterhin stetig - um ca. ein Jahr pro Jahrzehnt - steigt. Berücksichtigt man weiters, dass der Eintritt in das Erwerbsleben aufgrund längerer und besserer Ausbildung im Durchschnitt um einige Jahre später erfolgt als zur Zeit der Schaffung des Pensionsgesetzes 1965, so wird klar, dass schon aus diesem Grund eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters erfolgen muss, um die Lebensarbeitszeit zu stabilisieren. Ebenso waren Maßnahmen zu treffen, die eine Neuverteilung des Pensionseinkommens auf die längere Pensionsbezugsdauer bewirken. Eine Verminderung des Lebenseinkommens wird dabei durch die längere Erwerbsphase und die längere Pensionsbezugsdauer vermieden. Umgekehrt ist durch versicherungsmathematisch orientierte Abschläge sicher zu stellen, dass die vorzeitige Inanspruchnahme einer Pension nicht zu einem höheren Gesamtpensionseinkommen führt als bei Pensionsantritt zum gesetzlichen Pensionsalter.

Der Nationalrat hat im Zuge der Beschlussfassung über die Pensionssicherungsreform auch einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines einheitlichen Pensionsrechts eingebracht. Insbesondere dessen die Eckpunkte der Harmonisierung für den öffentlichen Dienst fixierende Punkt 13 enthält genau jene Vorgaben, die die Einbringer der Bürgerinitiative für die jüngere Generation der öffentlich Bediensteten fordern.“

 

BMSG (20.6.2003):

„Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz teilt mit, dass für das Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes dieses Ministerium nicht zuständig ist. Aus Sicht der Pensionsversicherung wird zu den einzelnen Punkten der Bürgerinitiative Folgendes mitgeteilt:

1.)

Die Anhebung des Pensionsanfallsalters für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erfolgt etappenweise ab 1.7.2004, sodass im zweiten Quartal 2014 das Regelpensionsalter (Männer 65, Frauen 60) erreicht wird. Das bedeutet, dass die letzte vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer am 1.9.2017 anfallen wird.

Die etappenweise Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes erfolgt bis zum Jahr 2028. In diesem Jahr werden 40 Jahre erreicht sein.

Die genannten Maßnahmen erfolgen daher nicht kurzfristig. Die Übergangsfristen sind so lange, dass sich wohl jeder Versicherte darauf einstellen kann.

2.)

Nach geltendem Recht wird Personen, die eine Invaliditäts- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension vor dem 56,5. Lebensjahr in Anspruch nehmen, zur Sicherstellung einer hinreichenden Leistung die Differenz zwischen der Inanspruchnahme und dem 56,5. Lebensjahr steigerungspunktemäßig zugerechnet. Das Alter für die Bemessung des Differenzzeitraumes wird in 5 Stufen (pro Jahr um 7 Monate) angehoben, sodass im Jahr 2009 das 60. Lebensjahr erreicht wird. Zusätzlich wurden allenfalls entstehende Pensionsverluste generell mit 10 % gedeckelt.

Diese Maßnahmen wurden auch in das Pensionsrecht der Bundesbeamten übertragen.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

12/BI Bürgerinitiative zum Thema „Verbot von Tierversuchen an Großen Menschenaffen“ (4.2.2004)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Gerda MATIAS

9.2.2004

10.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMBWK

Kenntnisnahme

 

Siehe hiezu auch:

einstimmiger Beschluss in der 90. Sitzung des Nationalrates (XXII. GP) am 10.12.2004 zur Entschließung E 85-NR (wie im Ausschussbericht 765 d.B. abgedruckt)

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Anliegen dieser Bürgerinitiative ist ein ausnahmsloses Tierversuchsverbot an allen Großen Menschenaffen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner machen geltend, dass die Verhaltensforschung der letzten Jahre den Beweis führen konnten, dass die Großen Menschenaffen - Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans - dem Menschen sehr ähneln würden, über ein reiches Gefühlsleben sowie über Sinn für Humor verfügten, zu kulturellen Leistungen befähigt seien, sich intelligent verhielten, sprachliche Fähigkeiten besitzen würden, starke familiäre Bindungen entwickelten und ein komplexes Sozialleben hätten. Fortschrittliche Staaten wie Neuseeland, Großbritannien, Holland und Schweden hätten ein entsprechendes Tierversuchsverbot beschlossen, argumentieren die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, auch in Österreich gebe es seit 1999 de facto keine Experimente mehr.

 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

BMBWK (25.3.2004):

„Zur gegenständlichen Bürgerinitiative betreffend Verbot von Tierversuchen an Großen Menschenaffen ist aus der Sicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgendes festzustellen:

 

1. Derzeitige Situation

1.1. Aufgrund des allgemeinen Kenntnisstandes, zuletzt u.a. dargestellt in der Sitzung der Tierversuchskommission am 17. Juni 2003, enthalten auch die bestehenden Verbotsregelungen in europäischen Staaten noch gewisse Ausnahmen. So dürfen in Großbritannien (obwohl es ‘aus der Sicht der englischen Regierung heute keine Rechtfertigung für Versuche mit Menschenaffen gibt’) auch nichtmenschliche Primaten, d.h. Menschenaffen in Tierversuchen verwendet werden, wenn mit keiner anderen Spezies eine Lösung des wissenschaftlichen Problems möglich ist und dürfen nichtmenschliche Primaten bei behördlich vorgeschriebenen Prüflingen nur verwendet werden, wenn die Belastung für die Tiere nicht stark ist. In den Niederlanden werden Versuche mit Menschenaffen nur noch mit Schimpansen durchgeführt, und zwar im BPRC (Biomedical-Primate-Research-Center) in Rijwijk, wobei es eine Empfehlung gibt, die Versuche mit Schimpansen zu beenden; teilweise werden Versuche in die USA ‘ausgelagert’, ein anderer Teil soll mit anderen Affen an BPRC durchgeführt werden; 2003 soll noch ein Projekt über HCV-Vakzinierung an Schimpansen durchgeführt worden sein.

1.2. Nach allgemeinem Kenntnisstand werden derzeit in Österreich keine Tierversuche an ‘Großen Menschenaffen’ durchgeführt oder sind derartige Tierversuche beantragt bzw. genehmigt.

Anmerkung: Von der Fa. BAXTER wurden die Tierversuche an Schimpansen (‘Laboraffen’) der seinerzeitigen Fa. IMMUNO (die durch Übernahme an die Fa. BAXTER kam) im seinerzeitigen Primatenforschungszentrum in Orth a.d. Donau/NÖ nicht mehr weitergeführt.

Die Schimpansen wurden bekanntlich in ein so genanntes ‘Retirement-Home’ im Safaripark Gänserndorf, das zu diesem Zweck auf Kosten der Fa. BAXTER errichtet wurde, transferiert.

1.3. Zur Zulässigkeit von Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’ ist mit Bezug auf die bestehende Gesetzeslage - Tierversuchsgesetz BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F. BGBl. Nr. 169/1999 - festzustellen, dass Tierversuche allgemein - und im Speziellen würde dies selbstverständlich auch für Tierversuche an ‘Großen Menschenaffen’ zutreffen - gemäß § 3 TVG nur zulässig sind und insbesondere nur durchgeführt werden dürfen, ‘wenn die angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und Verfahren (Ersatzmethoden) erreicht werden können. Dies darzustellen und nachzuweisen wäre insbesondere unerlässlich notwendiger Inhalt eines Antrages zur Genehmigung eines Tierversuches. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass es international unterschiedliche Einschätzungen über die Notwendigkeit von Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’ gibt, würde angesichts anderer möglicher Tierversuchsmodelle und Ersatzmethoden bzw. alternativer Methoden und Verfahren, ein derartiger Tierversuchsantrag in Österreich voraussichtlich die zuständigen Behörden zu keiner positiven Entscheidung, d.h. Genehmigung eines Tierversuches an ‘Großen Menschenaffen’ veranlassen.

Dies lässt daher die richtige Schlussfolgerung zu, dass aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage bzw. des besonders strengen Maßstabs, den das Tierversuchsgesetz vorgibt und nach dem Stand der Wissenschaften ein derartiger Tierversuchsantrag nicht zu genehmigen und damit ein derartiger Tierversuch untersagt bzw. verboten wäre.

 

2. Europäische Diskussion zum Verbot von Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’

Die Frage eines allfälligen Verbotes von Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’ wurde bzw. wird in den letzten beiden Jahren von der Europäischen Kommission gemeinsam mit den zuständigen Vertretern aus den Mitgliedsstaaten (‘Competent Authorities’) diskutiert, wobei zunächst unterschiedliche Zugänge und Stellungnahmen zu dieser Frage festgestellt werden mussten.

Die Standpunkte in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten reichen von Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen (Großbritannien, Niederlande und Schweden) bis hin zur skeptischen Einstellung, welche Konsequenzen dies für die Forschung sowie für Gesundheitsvorsorge von Mensch und Tier bedeuten würde. Eine Klärung dieser Frage ist gegenwärtig durch die EU-Kommission im Gange, wobei eine derartige Klärung dieser Frage u.a. auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Arbeit der in Vorbereitung stehenden Abänderung bzw. Verbesserung der so genannten ‘Tierversuchsrichtlinie’ der EU (RL 86/609/EWG zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftlichen Zwecke verwendeten Tiere) erfolgen sollte.

Von Österreich wurde immer der allgemein anerkannte Standpunkt vertreten, dass eine Regelung der Frage eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen schon aus grundsätzlichen Erwägungen des Tierschutzes sowie der Gleichbehandlung auch der Forschung, wenn schon nicht weltweit so doch zumindestens EU-einheitlich geregelt werden sollte. Die Frage eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen sollte daher national wie international bzw. EU-weit nach Prüfung und unter Bedachtnahme auf die Auswirkungen für Forschung und Gesundheitsvorsorge für Mensch und Tier nach dem Stand der Wissenschaften entschieden werden. Vor dem Hintergrund einer EU- einheitlichen Vorgangsweise würde österreichischerseits jedenfalls ein EU- einheitliches Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen unterstützt werden; dies war immer der Standpunkt Österreichs.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

Entschließung des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 (E 85-NR/XXII. GP)

 

betreffend Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, gemeinsam mit den mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes betrauten Bundesministern/innen

 

1. im Sinne des § 17 Tierversuchsgesetz Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch verstärkt zu fördern und

2. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine Novelle zum Tierversuchsgesetz mit der Zielsetzung eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen vorzulegen.

 

Weiters wird die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht,

 

1. sich für die beschleunigte Anerkennung von bereits entwickelten und die strikte Anwendung von „validierten“ Ersatzmethoden zum Tierversuch bei den zuständigen Behörden auf EU-Ebene einzusetzen sowie

2. sich für den Aufbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen zu verwenden und mit den validierenden Einrichtungen wie ECVAM und OECD verstärkt zu kooperieren.

 

 

14/BI Bürgerinitiative „Zur Rettung unserer deutschen Mutter- und österreichischen Staatssprache“ (4.3.2004) (ident mit 19/PET)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dr. Paul TREMMEL

5.3.2004

10.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMBWK

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Nach einer Petition (19/PET) wurde dem Nationalrat auch diese Bürgerinitiative zur Rettung der deutschen Mutter- und österreichischen Staatssprache vorgelegt. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner protestieren gegen die immer häufigere Verwendung ihrer Ansicht nach überflüssiger und nicht notwendiger englischer Ausdrücke in Österreich und sehen darin eine Abwertung der deutschen Muttersprache. Verantwortlich für die Entwicklung machen sie vor allem den ORF, die Werbewirtschaft und die Politik. Initiiert wurde die Bürgerinitiative vom Österreichischen Seniorenring.

 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

BMBWK (1.12.2004):

„Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt zu der oben angeführten Anfrage vom 12. März 2004 betreffend die Bürgerinitiative Nr. 14 ‘Zur Rettung unserer deutschen Mutter- und österreichischen Staatssprache’, die nach den Aufzeichnungen der Einlaufstelle jedoch im Ressort nicht eingelangt ist, auf Grund der nunmehr erfolgten schriftlichen Urgenz folgendermaßen Stellung:

Eine Sprache ist ein historisch gewachsenes Gebilde, dessen Entwicklungsprozess andauert, solange es sich um eine lebendige – also gesprochene – Sprache handelt. Aus diesem Grund ist Sprache auch Einflüssen von außen ausgesetzt. Dies trifft im Falle der deutschen Sprache auch für die vergangenen Jahrhunderte zu, wenn man sich etwa die vielen Lehnwörter und Lehnprägungen, z.B. aus dem Französischen oder auch aus anderen Sprachen ansieht: spazieren, Friseur, diskutieren, Melange, Chauffeur, Karfiol, Brotlaib, etc.

Eine Sprache wird sich, solange sie lebendig ist, immer weiterentwickeln und neue Formen annehmen, alte verlieren, was nur ein Zeichen ihrer Lebendigkeit ist. Im Zeitalter der globalen Vernetzung ist es auch ganz nahe liegend, dass die Sprache, die den größten Einfluss auf andere ausübt, diejenige ist, die weltweit am meisten (als Fremdsprache) verbreitet ist, also Englisch. Positiv gesehen erleichtern gemeinsame englische Begriffe ja teilweise die Kommunikation in einer weltoffenen Gesellschaft und in wirtschaftlich immer mehr vernetzten Systemen. Man denke dabei nur an alle die ‘neuen Vokabel’ aus der Computerbranche. Auch wird unseren Schülerinnen und Schülern durch eine gewisse Vertrautheit mit englischen Vokabeln im Alltag das Erlernen des Englischen (aber möglicherweise auch anderer Sprachen) durchaus erleichtert.

Für eingehendere Stellungnahmen zu diesem Thema darf empfohlen werden, sich an die sprachwissenschaftlichen Institute der österreichischen Universitäten zu wenden.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

II. Zuweisungen an andere Ausschüsse

 

1. Petitionen

 

 

23/PET Petition zu „St. Georgen ein zweites Traiskirchen?“ (16.3.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dipl.-Ing. Max HOFMANN

16.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMI

Zuweisung

Ausschuss für innere Angelegenheiten

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann überreichte dem Nationalrat eine Petition, die sich gegen die Umwandlung der Betreuungsstelle St. Georgen im Attergau in ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerberinnen und Asylwerber richtet. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner befürchten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, da viele Asylwerberinnen und Asylwerber vor der Ersteinvernahme untertauchen könnten, und warnen vor "Zuständen wie in Traiskirchen". Zudem prophezeien sie einen Nächtigungsrückgang und damit verbunden den Verlust vieler Arbeitsplätze im Tourismus. Weiters droht ihrer Ansicht nach eine Entwertung der Grundstücke im Gemeindegebiet und damit wirtschaftliche Nachteile für alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Initiatoren der Petition sind mehrere Tourismusbetriebe in St. Georgen.

 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

BMI (18.8.2004):

Das Bundesministerium für Inneres nimmt wie folgt Stellung:

„Vorweg ist festzuhalten, dass diese Petition am 16. März 2004 an den Herrn Präsidenten des Nationalrates übermittelt wurde und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem die AsylG-Novelle 2003, BGBl I 2003/105, noch nicht in Kraft getreten ist. Ebenso fand die Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG noch keine Anwendung.

Aufgrund des Inkrafttretens der Asylgesetznovelle 2003 per 1. Mai 2004 und in weiterer Folge der Grundversorgungsvereinbarung gem. Artikel 15a B-VG wurde die Betreuungsstelle Thalham in ein Erstaufnahmezentrum umgewandelt.

Zu den wesentlichsten Zielen der Grundversorgungsvereinbarung gehören entscheidende Verbesserungen für die Versorgung von Asylwerbern und eine gleichmäßige Verteilung auf die Bundesländer.

Zu Punkt 1:

Es ist nicht ersichtlich, warum viele Asylwerber vor der Ersteinvernahme untertauchen sollen, sind sie doch nach Österreich gekommen, um einen Asylantrag zu stellen und Asyl gewährt zu bekommen. Dies ist jedenfalls nicht möglich, wenn sich die Partei unbekannten Aufenthaltes befindet. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann aus diesem Grund jedenfalls nicht erblickt werden.

Zu Punkt 2:

Mit einer Verdoppelung der Kriminalität wird nicht gerechnet und liegt darin auch nicht der Grund für die Steigerung der Exekutive. Es ist richtig, dass insgesamt 17 Exekutivbeamte in der Erstaufnahmestelle Dienst versehen. Dieser Aufgabenbereich umfasst im Rahmen des abzuführenden Zulassungsverfahrens insbesondere die Aufgaben der erkennungsdienstlichen Behandlung, der Dokumentenprüfung und der allfälligen Gepäckskontrolle. Da es sich bei diesen Aufgaben um Kerntätigkeiten exekutiven Vollziehens handelt, sind seinerzeit durch den Gesetzgeber Exekutivbeamte vorgesehen worden. Wie zwischenzeitig die Erfahrung gezeigt hat, hat sich dieses Konzept bewährt. Selbstverständlich stehen die Exekutivorgane im Bedarfsfall vor Ort auch für andere Exekutivaufgaben zur Verfügung und trägt dieser Umstand maßgeblich zu einem ordnungsgemäßen Ablauf des Zulassungsverfahrens bei.

Zu Punkt 3:

Es obliegt nicht der Ingerenz des BMI, auf Inhalte medialer Berichterstattung Einfluss zu nehmen. Bereits der Umstand, dass die Erstaufnahmestelle West in Thalham eine im Wesentlichen 200 Personen nicht übersteigende Kapazität aufweist, stellt einen Garant dafür dar, dass Belagszahlen wie in der Betreuungsstelle Traiskirchen nicht zustande kommen können.

Zu Punkt 4:

Es ist dem BMI nicht nachvollziehbar, warum durch die Etablierung einer Erstaufnahmestelle in Thalham ein Nächtigungsrückgang sowie ein Verlust der Arbeitsplätze und Tourismus zu befürchten sein sollen, waren doch in der genannten Betreuungsstelle bis 30. April 2004 zeitweise bis zu 220 Asylwerberinnen bzw. Asylwerber in Bundesbetreuung.

Zu Punkt 5:

Im Hinblick auf die seit dem 1. Mai 2004 in Anwendung stehenden Grundversorgungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG und Umwandlung der Betreuungsstelle in eine Erstaufnahmestelle mussten die bisher dort untergebrachten Asylwerberinnen und Asylwerber in die Grundversorgung der Länder überstellt werden. Dass nicht identifizierte Asylwerber nach Thalham kommen, kann so nicht bestätigt werden, zumal ein Großteil der Asylwerberinnen und Alsylwerber bereits vor der Aufnahme in Thalham einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen wird. Um jedenfalls sicherzustellen, dass jeder Asylwerber unverzüglich erkennungsdienstlich behandelt wird, stehen die bereits eingangs erwähnten Exekutivorgane rund um die Uhr für die Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlungen zur Verfügung.

Zu Punkt 6:

§ 24a Abs 8 AsylG normiert u.a., dass der Asylantrag zugelassen ist, soferne das Bundesasylamt nicht binnen 20 Tagen nach Einbringung entscheidet, ausgenommen Konsultationsverfahren gemäß der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18. Februar 2003 (‘Dublin II’). Die in der Petition angesprochenen ‘Berufungsverfahren gegen negative Bescheide’ beziehen sich offensichtlich auf meritorische Prüfungen der Vorbringen und stellt dies dann jedenfalls ein zugelassenes Verfahren dar. Das bedeutet, dass sich die Antragsteller in der Grundversorgung der Länder befinden und somit nicht mehr in der Erstaufnahmestelle Thalham.

Zu Punkt 7:

Worin ein weiterer Anstieg der Fremden im Vergleich zur Ortsbevölkerung bestehen soll, wenn die Anzahl der Asylwerber in der Betreuungsstelle Thalham reduziert wird, vermag das BMI nicht zu sehen.

Zu Punkt 8:

Diesbezüglich wird auf die letzten Ausführungen zum Verhältnis der Fremden im Vergleich zur Ortsbevölkerung verwiesen.

Da in den Monaten Mai und Juni dieses Jahres ein Anstieg an Eigentumsdelikten, insbesondere Ladendiebstahl, zu verzeichnen war und sich auch insbesondere die weibliche Bevölkerung von St. Georgen im Attergau durch die vermehrte Anzahl von männlichen Asylwerbern ohne Familienbegleitung belästigt gefühlt hat, wurde am 25. Juni 2004 am Gemeindeamt St. Georgen im Attergau auf Einladung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, Dr. Josef Pühringer, ein Runder Tisch abgehalten, an dem Vertreter aus Politik, der Sicherheitsbehörden, des Bundesministeriums für Inneres, NGO´s und der Betreuerfirma European Homecare teilnahmen. Eine Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, die Möglichkeiten zur Verbesserung der sozialen Betreuung der Asylwerber und zur Hebung des subjektiven und objektiven Sicherheitsgefühles in der Gemeinde vorschlagen sollte.

 

Die wesentlichsten Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

-          Verstärkte Kooperation zwischen NGO´s und EHC

-          Vermehrte Information der Asylwerberinnen und Asylwerber – Errichtung eines ‘Sozialen InfoPoints’

-          Einstellung eines ‘Sozialcoachs’

-          Schaffung von Sozialräumen und dadurch auch Reduzierung der Unterbringungskapazität

-          Abhaltung diverser Informations- und Deutschkurse

-          Verstärkte gemeinsame Kontrollen in der Erstaufnahmestelle (EAST)

-          Streetworker zur mobilen Betreuung von sich im Ort aufhaltenden Asylwerberinnen und Asylwerber

-          Information der Bevölkerung über Verfahren in der EAST

-          Kriminalpolizeiliche Beratung und rasche Durchführung von kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Rahmen der Strafverfolgung

-          Setzung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Zu- und Abgangskontrolle in der Betreuungsstelle

 

Ein Großteil dieser Empfehlungen befindet sich bereits im Stadium der Umsetzung. So wurde der Soziale InfoPoint ebenso errichtet, wie diverse Informationskurse abgehalten. Ein Projektvorschlag für Streetworker zur sozialen Betreuung ist beim BMI eingelangt und wird geprüft. Eine entsprechende Information der Bevölkerung über das Verfahren in der EAST erfolgte vor Ort. Ebenso sind bereits Baumaßnahmen in Gang, die in Verbindung mit elektronischen Maßnahmen für eine effektive Vollziehung der Betretungsverordnung erforderlich sind. Darüber hinaus wurde das Bundesasylamt angewiesen, nach Möglichkeit verstärkt Familien der EAST für das Zulassungsverfahren zuzuweisen.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die Sorgen der Bevölkerung ernst genommen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Betreuung der Asylwerberinnen und Asylwerber und zur Hebung des subjektiven und objektiven Sicherheitsgefühles in der Gemeinde St. Georgen im Attergau umgesetzt werden.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Ausschuss für innere Angelegenheiten des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

25/PET Petition zur „Resolution für eine Konkretisierung der Verpflegung für Zivildienstleistende“ (31.3.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Theresia HAIDLMAYR

2.4.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMI

Zuweisung

Ausschuss für innere Angelegenheiten

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Die Abgeordnete Theresia Haidlmayr hat dem Nationalrat eine Resolution des Oberösterreichischen Landtags als Petition vorgelegt. Darin spricht sich der Landtag dafür aus, den Begriff „angemessene Verpflegung“ im Zivildienstgesetz zu konkretisieren, um sicherzustellen, dass Zivildiener an jenen Tagen, an denen sie nicht in der Zivildiensteinrichtung verpflegt werden, eine adäquate finanzielle Entschädigung erhalten. Weiters tritt die Abgeordnete dafür ein, die Verantwortung für die Verpflegung der Zivildiener wieder dem Bund zu übertragen und auch Wehr- und Zivildienstleistenden, die in Wohngemeinschaften wohnen, die Wohnkosten abzugelten.

 

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:

BMI (21.7.2004):

Das Bundesministerium für Inneres nimmt wie folgt Stellung:

„Zu Punkt 1:

Die im § 28 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) getroffene Regelung ist hinreichend determiniert und hat einer diesbezüglichen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof Stand gehalten. Dieses Höchstgericht hat ausdrücklich festgehalten, den Rechtsträgern von Zivildiensteinrichtungen sei es ohne dem Dazwischentreten einer gesonderten behördlichen Verfügung zuzumuten, den erforderlichen Verpflegsumfang von sich aus zu erkennen.

Zu Punkt 2:

Die mit der Zivildienstgesetz-Novelle 2001 abgeschlossene Reform ist insgesamt als geglückt anzusehen. Es besteht somit nicht der geringste Anlass zur vorherigen Verpflegsregelung zurückzukehren, die entgegen der in der vorliegenden Petition wiedergegebenen irrigen Meinung keineswegs darin bestand, dass der Bund ein Verpflegsgeld an die Zivildienstleistenden ausbezahlt hat. Vielmehr war der gesetzliche Anspruch auf unentgeltliche Naturalverpflegung durch die Rechtsträger von Zivildiensteinrichtungen zu befriedigen.

Die zahlreich an den Herrn Bundesminister ergangenen Empfehlungen des Zivildienstrates stützen sich lediglich auf vom Verfassungsgerichtshof beispielhaft aufgezählte mögliche Bezugsgrößen, die eine andere Höhe keineswegs ausschließen. In der Kernaussage verweist der Zivildienstrat auf die seinerzeitige Verpflegungsverordnung vor dem In-Kraft-Treten der Zivildienstgesetz-Novelle 2000, wobei er die diesbezüglichen Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes nach ho. Auffassung fehlinterpretiert. Die vom Zivildienstrat gezogene Schlussfolgerung, der seinerzeitige Verordnungsgeber habe einen absoluten Mindestbetrag von 155 S (ca. 11,30 €) als Verpflegsentgelt festgesetzt, verallgemeinert in unzulässiger Weise. Nach der Gesetzeslage bis Ende Mai 2000 (ab diesem Zeitpunkt bis Jahresende bestand für Zivildienstleistende überhaupt kein Verpflegsanspruch) waren Geldleistungen für Verpflegung an den Zivildienstleistenden nur insoweit zulässig, als es sich um den nachträglichen Ersatz nachweislich aufgewendeter Kosten gehandelt hat. Demzufolge bestimmte die Verpflegungsverordnung im § 3 Abs. 3 für den Fall der Selbstversorgung, dass der Rechtsträger dem Zivildienstleistenden einen durch Belege bescheinigten Abrechnungsendbetrag bis zu einem Wert zu vergüten hatte, der 155 S täglich entsprach. Hier handelte es sich also um einen Maximal- und nicht, wie der Zivildienstrat fälschlich annimmt, um einen Mindestbetrag.

Zu Punkt 3:

Die Wohnkostenbeihilfe ist im Heeresgebührengesetz 2001 geregelt. Hier wäre in erster Linie die Wohlmeinung des Bundesministers für Landesverteidigung gefragt. Die derzeit anzuwendende Rechtslage lässt zum Beispiel im Einklang mit einschlägigen Entscheidungen des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes die klassische Wohngemeinschaft unberücksichtigt. Die Schwierigkeit bei einer allfälligen legistischen Änderung liegt in der Schaffung einer missbrauchsicheren Norm.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Ausschuss für innere Angelegenheiten des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

27/PET Petition zur ‘Resolution für die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen’ (Oberösterreichischer Landtag) (22.4.2004)

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Theresia HAIDLMAYR               

26.4.2004

29.6.2004

15.12.2004

 

Zuweisung

Verfassungsausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Die Abgeordnete Theresia Haidlmayr überreichte dem Nationalrat einen gemeinsamen Initiativantrag aller im Oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien betreffend die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen als Petition. Hintergrund der Initiative ist die Tatsache, dass seit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreit sind, wenn das Haushaltsnettoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz um mehr als 12 % übersteigt. Im Initiativantrag wird geltend gemacht, dass das Angebot des ORF für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen keineswegs adäquat ist - demnach werden derzeit lediglich die drei Nachrichtensendungen, einzelne Informationsmagazine und ca. 180 Unterhaltungsserien und Filme pro Jahr untertitelt -, daher sei die teilweise Aufhebung der Gebührenbefreiung nicht einzusehen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

32/PET Petition zur „‘Resolution Helft den Helfern’ der Berufsfeuerwehren Österreichs (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten)“ (26.5.2004)

 

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Gisela WURM

Dietmar KECK

Mag. Christine MUTTONEN

26.5.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMSG

BMWA

Zuweisung

Wirtschaftsausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Die Resolution ‘Helft den Helfern’ der Berufsfeuerwehren Österreichs legten die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dietmar Keck und Mag. Christine Muttonen dem Nationalrat vor. In der Petition fordern die Berufsfeuerwehren besondere Maßnahmen in pensions- und arbeitsrechtlichen Fragen sowie die umgehende Anerkennung des Berufsbildes.

Die Einführung des Berufsbildes für die 2.500 Bediensteten der Berufsfeuerwehren ist vor allem aus Gründen der sozialrechtlichen Absicherung, als Anerkennung für die schwierige Ausbildung und der außergewöhnlichen Belastungen im täglichen Dienst notwendig. Aus der Petition geht zudem hervor, dass die Anhebung des Pensionsalters auf das 65. Lebensjahr nicht mit der vollen Berufsfähigkeit als Feuerwehrmann/-frau - der so genannten Branddiensttauglichkeit - vereinbar sei. Die Einbringerinnen und Einbringer der Petition treten daher für eine angemessene Existenz- und Alterssicherung nach Verlust der Branddiensttauglichkeit ein.

 

 

Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:

BMSG (30.7.2004):

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nimmt aus pensionsversicherungsrechtlicher Sicht wie folgt Stellung:

„Die Beschäftigten der österreichischen Berufsfeuerwehren erbringen eine gefährliche und verantwortungsvolle Tätigkeit für die Allgemeinheit und den Einzelnen bei Brand, Katastrophenfällen und Elementarereignissen unter großem persönlichen Einsatz und mit viel Engagement. Dies reicht allerdings nicht aus, um eine - vom Alter unabhängige - Invaliditätspension bei Branddienstuntauglichkeit beanspruchen zu können.

Das derzeit geltende Pensionsversicherungsrecht kennt keinen individualisierten Berufsschutz für eine bestimmte Berufsgruppe; der Berufsschutz ist nach generell abstrakten Merkmalen definiert, wobei hier nur zwischen Arbeiterinnen/Arbeitern und Angestellten bzw. Bäuerinnen/Bauern und Selbstständigen differenziert wird.

Erlernten und angelernten Arbeiterinnen und Arbeitern kommt wie Angestellten Berufsschutz zu. Zu den erlernten Berufen gehören alle Berufe, auf die ein abgeschlossenes Lehrverhältnis vorbereitet hat. Ein angelernter Beruf liegt dann vor, wenn der/die Versicherte eine Tätigkeit ausübt, für die es erforderlich ist, durch praktische Arbeit qualifizierte Kenntnisse oder Fähigkeiten zu erwerben, welche jenen in einem erlernten Beruf gleichzuhalten sind.

Ist wie im vorliegenden Fall keine Ausbildung in Form eines Lehrverhältnisses vorgesehen, ist die Feststellung notwendig, dass die Tätigkeit als Beschäftigte/r der österreichischen Berufsfeuerwehren nach den in Betracht kommenden Voraussetzungen im Allgemeinen eine ähnliche Summe besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert wie die Tätigkeit in einem erlernten Beruf. Die Judikatur zieht dabei aus der Ausbildungsdauer maßgebliche Rückschlüsse auf die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, wobei als Maßstab die Dauer der Lehrzeit in einem erlernten Beruf im Ausmaß von regelmäßig mindestens drei Jahren herangezogen wird. Ob und inwieweit eine Ausbildung zur Zuerkennung des Berufsschutzes führt, ist letztlich einem gerichtlichen Individualisierungsverfahren vorbehalten.

Durch das SVÄG 2000, BGBl. I Nr. 43/2000, wurde eine erleichterte Zugangsmöglichkeit zur Invaliditätspension für Versicherte, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, geschaffen. Diese gelten als invalid, wenn sie infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte außer Stande sind, einer Tätigkeit, die sie in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag mindestens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt haben, nachzugehen. Dabei sind zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit zu berücksichtigen. Mit dieser Regelung wurde insbesondere für ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter ein verstärkter Tätigkeitsschutz geschaffen.

Ergänzend ist anzumerken, dass das Modell der Bundesregierung zur Harmonisierung der Pensionen auch eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen zum Invaliditätsbegriff bis zum 1. Jänner 2006 vorsieht. Die Frage der künftigen Gestaltung des Berufsschutzes wird dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Das Anliegen bzw. die vorliegende Petition der österreichischen Berufsfeuerwehren wird von mir unterstützt. Allerdings muss ich dazu darauf hinweisen, dass die Schaffung von Ausbildungsvorschriften nach den derzeitigen kompetenzrechtlichen Bestimmungen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt.“

 

BMWA (28.7.2004):

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlaubt sich für seinen Kompetenzbereich folgende Stellungnahme abzugeben:

Da das Feuerwehrwesen zur Gänze unter Landeskompetenz fällt, ist entsprechend der geltenden Rechtslage die Einrichtung eines Lehrberufes gemäß dem Berufsausbildungsgesetz nicht möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat daher die Länder mit der Frage befasst, ob ihrerseits prinzipiell Einverständnis besteht, durch eine verfassungsrechtliche Bestimmung innerhalb des § 5 BAG die Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung für die Berufsausbildung auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens auf den Bund zu übertragen.

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat seine Zustimmung zu einer verfassungsrechtlichen Kompetenzänderung mitgeteilt. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung lehnt dies hingegen mit dem Hinweis darauf ab, dass sich mit Fragen der Kompetenzverteilung derzeit der Österreich-Konvent befasst. Das Amt der Wiener Landesregierung lehnt eine solche Kompetenzverschiebung ebenfalls ab: Aus Qualitäts- und Kostengründen sei es zweckmäßig, dass nur Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Maturareife in den Dienst von Berufsfeuerwehrleuten eintreten können, um erst dort, im Zuge einer mehrjährigen Ausbildung, den Beruf eines Feuerwehrmannes zu erlernen. Die Qualität einer Berufsfeuerwehr resultiere zu einem nicht unbeträchtlichen Ausmaß aus der Vielfalt der beruflichen Kenntnisse ihrer Mitarbeiter, die der Vielfalt in den Problemen bei den zu bewältigen- den Einsätzen entspricht. Hinsichtlich der Kostenfrage wird ausgeführt, dass die Ausbildung von Lehrlingen schon aus Gründen der Lehrstoffvermittlung nur direkt bei einer Berufsfeuerwehr möglich wäre, andererseits wäre aber heute keine der Beruffeuerwehren in Österreich logistisch und strukturell zu einer Lehrlingsausbildung in der Lage.

Nach derzeitigem Stand kann also auf Grund der mangelnden einhelligen Zustimmung der Länder die Schaffung eines Lehrberufes gemäß dem Berufsausbildungsgesetz für das Berufsfeuerwehrwesen nicht in Betracht kommen.

Bei den angesprochenen Berufsfeuerwehrleuten handelt es sich um Gemeindebedienstete. Wenn daher von ‘arbeitsrechtlichen Bestimmungen’ die Rede ist, können nur dienstrechtliche Bestimmungen der Länder gemeint sein. Soweit die Resolution auch Ausführungen zur Vermittelbarkeit von Menschen nach dem 55. Lebensjahr enthält, ist zu bemerken, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) Berufsfeuerwehrleuten für den Fall, dass diese sich arbeitssuchend vormerken lassen, wie allen anderen Personen entsprechend ihrer Qualifikationen und Wünsche sowie der Machbarkeiten am Arbeitsmarkt Arbeitsplätze vermittelt. Sollte dies nicht unmittelbar möglich sein, stellt das AMS ein Instrumentarium zur Verfügung, nachgefragte Qualifikationen zu vermitteln oder bestehende Qualifikationen zu erhalten.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Wirtschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

43/PET Petition "Gegen die drohende Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen und Spratzern" (9.12.2004)

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Anton HEINZL   

10.12.2004

15.12.2004

 

Zuweisung

Verkehrsausschuss

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

44/PET Petition "Für die Erhaltung des Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach" (9.12.2004)

überreicht durch den/die Abgeordnete/n

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Anton HEINZL   

10.12.2004

15.12.2004

 

Zuweisung

Verkehrsausschuss

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

13/BI Bürgerinitiative zum Thema „Rettung des Augebiets zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer – Verhinderung der Donaubrücke bei Traismauer samt zugehöriger Trassenführung“ (10.2.2004)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Ulrike WÖGERER

10.2.2004

10.3.2004

29.6.2004

15.12.2004

BMVIT

Zuweisung

Verkehrsausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Gegen den Bau einer Donaubrücke bei Traismauer wendet sich diese Bürgerinitiative. Die Unter­zeichnerinnen und Unterzeichner befürchten zum einen, dass durch den Bau das Augebiet zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer bedroht ist, warnen aber gleichzeitig vor Nachteilen für die Bevölkerung durch drohenden Transitverkehr. Ihrer Ansicht nach könnte gemeinsam mit den in Planung oder in Umsetzung befindlichen Straßenausbauten Richtung Tschechien eine neue - mautfreie - Lkw-taugliche Transitroute entstehen. Weiters machen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner geltend, dass die in den Gemeinden aufliegenden Unterlagen veraltet seien und die Trasse durch das Hochwasser 2002 komplett umgeplant worden sei.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:

BMVIT (28.4.2004):

„Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) wird zur gegenständlichen Bürgerinitiative folgendes mitgeteilt:

1.

Es gibt das Verfahren nach § 14 BStG., das zur Festlegung eines Bundesstraßenplanungsgebietes dient. Dieses Verfahren ist bereits im Jahr 2003 abgehalten worden. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit vom 15.4. bis einschließlich 27.5.2003. In diesem Verfahren wird ein relativ breiter Straßenkorridor für den beabsichtigten Straßenverlauf auf Basis eines Vorprojektes festgelegt.

2.

Von diesem ist das Trassenfestlegungsverfahren gemäß § 4 BStG. zu unterscheiden, bei dem eine konkrete Trasse auf Basis eines Einreichprojektes festgelegt wird. Dieses Verfahren ist zur Zeit im Gange. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit vom 10.2. bis einschließlich 24.3.2004.

Aus dem Schreiben der Bürgerinitiative geht somit nicht eindeutig hervor, welches Verfahren gestoppt werden soll (§ 14 oder § 4-Verfahren).

Die Planungen für das Vorprojekt stammen noch aus der Zeit vor dem Hochwasserereignis im August 2002, weshalb in der Genehmigung dieses Vorprojektes insofern besonders Bedacht genommen wurde, als an diese Genehmigung einige Bedingungen geknüpft waren:

So sollte im Zuge der weiteren Planungen (zum Einreichprojekt) besonders auf das ausgewiesene Natura 2000-Gebiet Bedacht genommen und entsprechend sorgfältig vorgegangen werden. Weiters sollte die mögliche Integrierung des Hochwasserschutzprojektes (was noch nicht feststand) entsprechend berücksichtigt werden (Höhenlage der Nivellette über neuem HQ100, Einflüsse auf den Grundwasserstrom, erforderliche Flutöffnungen u.dgl.).

Darüber hinaus sollte die Linienführung der S 33 nördlich der Donaubrücke und die Knotenlösungen bei den Einbindungen in den Bestand der S 33 sowie in die S 5 im Zuge der weiteren Planung nochmals überdacht werden, da es aufgrund der gerade laufenden Besprechungen mit den betroffenen Grundeigentümern möglich schien, eine etwas gestrecktere Straßenführung realisieren zu können. Es wurde angeregt, den weiteren Planungen eine etwas höhere Entwurfsgeschwindigkeit zugrunde zu legen.

Diese Bedingungen sind in weiterer Folge in die nächsten Planungsschritte aufgenommen worden. Der Projektwerbernehmer hat im Juli 2003 den Antrag auf Durchführung des Vorverfahrens gemäß § 24 im Zusammenhang mit § 4 des UVP-G2000 gestellt. Dieses Vorverfahren wurde seitens des bmvit im Herbst 2003 abgeschlossen. Im Februar 2004 wurde ein entsprechend adaptiertes Einreichprojekt samt Umweltverträglichkeitserklärung als Grundlage für das Trassenfestlegungsver- fahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt.

Es darauf hingewiesen, dass der im Einreichprojekt dargestellte Trassenverlauf innerhalb des im Verordnungsplan zum § 14-Verfahren dargestellten Straßenkorridors liegt.

Zu den weiters angeführten Gründen, die gegen die geplante Donaubrücke samt zugehöriger Trassenführung sprechen ist folgendes anzumerken:

Die S 33 - Donauquerung ist im Verzeichnis 2 (Bundesstraßen S) des BStG. enthalten und ist daher entsprechend zu planen und zu bauen.

Der gegenständliche Straßenzug ist auch im Generalverkehrsplan Österreich, wurde aber auch in der GSD-Studie (Gestaltung des hochrangigen Straßennetzes im donaueuropäischen Raum) des ehemaligen BMwA als wichtige Straßenverbindung erkannt und ist auch Bestandteil des NÖ- Landesverkehrskonzeptes.

Als Triebfeder für dieses Projekt ist das erwartete weitere Ansteigen des überregionalen Verkehrs (v.a. in Ost-West-Richtung) zu nennen, da Niederösterreich hier aufgrund seiner geografischen Lage eine wichtige Position einnimmt. Das bestehende hochrangige Straßennetz war nicht auf die sich ergebende neue verkehrsstrategische Lage der Ostregion ausgerichtet und ist daher den neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Das Projekt ‘Donaubrücke Traismauer’ ist somit Bestandteil eines großräumigen Ausbaukonzeptes des hochrangigen Straßennetzes im Osten von Niederösterreich, welches im wesentlichen einen großräumigen Entlastungsring zwischen dem niederösterreichischen Zentralraum und dem Wiener Umland zum Ziel hat.

Abschließend darf noch festgestellt werden, dass entgegen den Ausführungen der Bürgerinitiative alle hochrangigen Straßen bemautet sind (LKW Maut + Vignette).

Die von der Bürgerinitiative Nr. 13 angeführten umweltrelevanten Aspekte bzw. die aufgeworfenen Fragen werden im laufenden Verfahren (UVP) von den Sachverständigen behandelt. Den Ergebnissen der Sachverständigen kann seitens des bmvit nicht vorgegriffen werden.“

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

15/BI Bürgerinitiative zum Thema „Aus für die dreckige Kohle” (6.4.2004)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Stefan MOIDL

5.5.2004

29.6.2004

15.12.2004

 

Zuweisung

Wirtschaftsausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

‘Aus für die dreckige Kohle’ ist das Anliegen dieser dem Nationalrat vorgelegten Bürgerinitiative. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sehen in der Klimakatastrophe das größte Umweltproblem der heutigen Zeit und fordern in diesem Sinn, bestehende Kohlekraftwerke entweder stillzulegen oder auf umweltfreundliche Brennstoffe wie Biomasse oder Biogas umzurüsten. Weiters soll ihnen zufolge Ökostrom besser gefördert werden, um langfristig die Energieversorgung Österreichs klimaschonend zu sichern. Der Nationalrat wird auch aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Stromverbrauch in Österreich nicht weiter steigt.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Wirtschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

19/BI Bürgerinitiative zum Thema "Sicherstellung der Schulqualität an Österreichs Pflichtschulen" (7.10.2004)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Kurt NEKULA

12.10.2004

15.12.2004

 

Zuweisung

Unterrichtsausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Pflichtschulen und die Entwicklung eines langfristigen nationalen Bildungsplans sind die Forderungen dieser Bürgerinitiative für Schulqualität. Unter anderem geht es den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern um ausreichende finanzielle Mittel für Förderkurse, Zusatzangebote, Deutschkurse und Integrationsklassen an Pflichtschulen, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, die Erhaltung entlegener Kleinstschulen und eine verpflichtende Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer. Bei weiteren Mittelkürzungen droht Österreichs Pflichtschulen ihrer Ansicht nach der Kollaps, es würde noch weniger Zeit pro Kind und keine individuellen Förderungen mehr geben. Initiiert wurde die Bürgerinitiative vom österreichischen Dachverband der Elternvereine von Pflichtschulen.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 


 

21/BI Bürgerinitiative zum Thema „Volksabstimmung über die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages (Vertrag über eine Verfassung für Europa)” (27.10.2004)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt am

Stellungnahmen

Art der Erledigung

em. Univ.-Prof. Dr.

Thomas SCHÖNFELD

1.12.2004

15.12.2004

 

Zuweisung

Verfassungsausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Eine Volksabstimmung in Österreich über die neue EU-Verfassung fordern insgesamt 2.530 Unter­zeichnerinnen und Unterzeichner dieser Bürgerinitiative. Sie machen darauf aufmerksam, dass der EU-Verfassungsvertrag viele Lebensbereiche Österreichs betrifft, und wollen daher eine Einbindung des Volkes in den Ratifizierungsprozess.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

_______________

 

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich folgende Abgeordnete zu Wort:

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Theresia Haidlmayr, Helga Machne, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Karl Freund, Klaus Wittauer, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Franz-Josef Huainigg, Gabriele Heinisch-Hosek, Dietmar Keck, Rainer Wimmer, Sigisbert Dolinschek, Anton Heinzl, Johann Kurzbauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Konrad Steindl, Dr. Robert Rada, Mag. Dr. Alfred Brader, Mares Rossmann, Anna Franz, Notburga Schiefermair, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Johannes Schweisgut, Detlev Neudeck sowie die Vorsitzende des Ausschusses Mag. Gisela Wurm.

 

Zum Berichterstatter für das Haus wurde einstimmig Abg. Mag. Dr. Alfred Brader gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 17, 19, 20, 23, 25 bis 28, 30, 32, 41, 43 und 44 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 2, 12 bis 15, 19 und 21 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 12 15

Mag. Dr. Alfred Brader           Karl Freund

       Berichterstatter                   Obfrau-Stellvertreter