780 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Petitionen Nr. 17, 19, 20, 23, 25 bis 28, 30, 32, 41, 43 und 44 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 2, 12 bis 15, 19 und 21
Inhaltsverzeichnis
I. Der
Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
Petition Nr. 17
„Für eine gerechte Zuteilung von A-Quoten aus der nationalen Reserve an alle
österreichischen Milchviehbetriebe“ 3
Petition Nr. 19
zur „Rettung der deutschen Mutter- und Staatssprache“ (Österr.
Pensionistenverband, Österr. Seniorenbund, Österr. Seniorenring,
Zentralverband) (ident mit Bürgerinitiative Nr. 14) 5
Petition Nr. 20 „Zur Verbesserung der Lebensqualität
für ältere Menschen im Umgang mit täglichen Verrichtungen“ (Seniorenbeirat der
Stadtgemeinde Weiz und Seniorenverbände) 5
Petition Nr. 26 „Wieder mehr Sicherheit in unserer
Gemeinde“ (Marktgemeinde Absdorf) 6
Petition Nr. 28 „Für die Senkung der
UVP-Schwellenwerte und die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im
Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten“ 7
Petition Nr. 30 „Gegen ungerechte Benachteiligung der
steirischen Kürbisbäuerinnen und Kürbisbauern durch die geplante nationale
Umsetzung der GAP-Reform“ 7
Petition Nr. 41 betreffend „Nordbahnanrainer ersticken
im Kohlenstaub – Für die Verwendung geschlossener Kohlenstaubsilos“ 8
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative
Nr. 2 zum Thema „Pensionsreform Öffentlicher Dienst“ 10
Bürgerinitiative Nr. 12 zum Thema
„Verbot von Tierversuchen an Großen Menschenaffen“ 12
Bürgerinitiative Nr. 14 „Zur Rettung unserer deutschen Mutter- und
österreichischen Staatssprache“ (ident mit Petition Nr. 19) 14
II. Zuweisungen
an andere Ausschüsse
1. Petitionen
Petition Nr. 23 zu „St. Georgen ein
zweites Traiskirchen?“ 15
Petition Nr. 25 zur „Resolution für
eine Konkretisierung der Verpflegung für Zivildienstleistende“ 17
Petition Nr. 27 zur „Resolution für die
Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für gehörlose und
gehörbeeinträchtigte Menschen“ (Oberösterreichischer Landtag) 18
Petition Nr. 32 zur „‘Resolution
Helft den Helfern’ der Berufsfeuerwehren Österreichs (Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten)“ 19
Petition Nr. 43 „Gegen die drohende Schließung der
Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen und Spratzern“ 21
Petition Nr. 44 „Für die Erhaltung des Postamtes 3202
Hofstetten/Pielach“ 21
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 13 zum Thema „Rettung des
Augebiets zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer – Verhinderung der
Donaubrücke bei Traismauer samt zugehöriger Trassenführung“ 21
Bürgerinitiative Nr. 15 zum Thema „Aus für die
dreckige Kohle” 23
Bürgerinitiative Nr. 19 zum Thema
"Sicherstellung der Schulqualität an Österreichs Pflichtschulen" 23
Bürgerinitiative Nr. 21 zum Thema
„Volksabstimmung über die Ratifizierung des
EU-Verfassungsvertrages (Vertrag über eine Verfassung für Europa)” 24
III. Ausschussantrag 24
Der Ausschuss für
Petitionen und Bürgerinitiativen trat im Jahr 2004 zu drei Sitzungen zusammen.
In diesen Sitzungen wurden in den jeweiligen Einlaufbesprechungen 31 Petitionen
und zwölf Bürgerinitiativen besprochen. Zu vielen der Anliegen wurden
Stellungnahmen eingeholt. Die gute Zusammenarbeit mit den erwähnten
Institutionen soll an dieser Stelle hervorgehoben werden.
Der vorliegende
Sammelbericht behandelt die Petitionen 17, 19, 20, 23, 25 bis 28, 30, 32, 41, 43 und
44 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 2, 12 bis 15, 19 und 21. Zur besseren
Übersicht über den Verhandlungsverlauf zu jeder einzelnen Petition bzw.
Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.
Was die Gliederung
anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung jener der Berichtspflicht
unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener
Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates
zugewiesen wurden.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
17/PET Petition „für eine gerechte Zuteilung von A-Quoten aus der nationalen Reserve an alle österreichischen Milchviehbetriebe“ („Die Grünen Bäuerinnen und Bauern Österreichs“) (4.12.2003) |
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überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang PIRKLHUBER Heidemarie REST-HINTERSEER |
9.12.2003 |
10.3.2004 29.6.2004 15.12.2004 |
BMLFUW |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Diese von den beiden Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Heidemarie Rest-Hinterseer unterstützte Petition fordert eine neue Aufteilung jener Milchquoten, die österreichischen Milcherzeugern im Zwölfmonatszeitraum 2003/04 aus der nationalen Reserve zur Verfügung stehen. Dazu wäre es notwendig, die jüngste Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung vom August 2003 zurückzunehmen. Es geht um insgesamt 36.000 Tonnen Anlieferungs-Referenzmengen, die 2003/04 zur Verfügung stehen und nach Ansicht der Unterzeichnerin und des Unterzeichners der Petition „gerecht“ an alle österreichischen Milchviehbetriebe aufgeteilt werden sollen. Besondere Berücksichtigung wünschen sie sich dabei für Hofnachfolger- und Härtefälle. Die Petition wurde von den Grünen Bäuerinnen und Bauern initiiert und bis zur Einbringung von 238 Personen unterzeichnet.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
BMLFUW (23.4.2004):
„Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übermittelt für den Ausschuss für
Petitionen und Bürgerinitiativen nachfolgende Stellungnahme zur Petition Nr.
17. Eine erste Konsequenz der
Einführung der Milchprämie im Rahmen der GAP-Reform stellt das
A-Quotenzuteilungsverfahren 2003/04 dar. Dieses wurde übrigens in Abstimmung mit
der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern festgelegt. In Österreich
hat sich seit dem Jahr 1999 die Nationale Reserve im Bereich der A-Quote auf
mehr als 36.000 Tonnen erhöht. Der weit größte Teil davon stammt aus
verfallenen Quoten im Rahmen des Sonderzuteilungsverfahrens 1999/00, wo die
Quoten mit einem Prozentsatz von 6,74 im Gießkannenprinzip auf alle
Milchlieferanten aufgeteilt wurden.
Das ist ein
deutlicher Beweis dafür, dass beim Verfahren 1999/00 Streuverluste eingetreten
sind. Beim derzeitigen Zuteilungsverfahren sollte das vermieden werden, da für
Mengen, die in der nationalen Reserve verbleiben bzw. wieder in diese
zurückfallen, kein entsprechender Grundbetrag der Milchprämie aktiviert werden
kann. Bei einer neuerlichen linearen Zuteilung hätte jeder Milcherzeuger nur
1,4% seiner Quote erhalten, dies nützt de facto keinem (ca. 600 kg im
österreichischen Durchschnitt).
Die Zuteilung
sollte im Sinne der Verwaltungsvereinfachung an jene Milcherzeuger erfolgen,
die sich derzeit in einer Wachstumsphase befinden und daher aus der geringen
zur Verfügung stehenden Menge der nationalen Reserve am dringendsten
zusätzliche Quoten benötigen. Dass sich ein Betrieb in einer Expansionsphase
befindet, wird durch den Zukauf oder das kontinuierliche Leasing von
Milchquoten am besten dokumentiert. Durch die Zuteilung wird einerseits die
Nachfrage am Quotenmarkt gedämpft, andererseits vermieden, dass zugeteilte
Milchquoten in den nächsten Jahren wieder in die nationale Reserve verfallen
(wie beim Sonderzuteilungsverfahren 1999/2000). Die zugeteilte Quote verfällt
in die nationale Reserve, wenn ein Betrieb Milchquoten bis zum Jahr 2007
verkauft oder verleast. Damit soll vermieden werden, dass die zugeteilte Quote
gleich wieder gewinnbringend veräußert wird. Bei Milcherzeugern, die in den
letzten Jahren Quoten zugekauft haben, ist dieses Risiko relativ gering. Bei
jedem Kauf oder Leasing einer Milchquote seit dem Sonderzuteilungsverfahren 1999/2000
verfällt die mit diesem Verfahren zugeteilte Milchquote in die nationale
Reserve. Durch die Tatsache des Kaufes angebotener Quoten haben die Käufer
letzten Endes auch durch den Verfall bestimmter Mengen aus dem
Sonderzuteilungsverfahren 1999/2000, das heißt der ursprünglich an den
Verkäufer zugeteilten Quoten, zur Auffüllung der nationalen Reserve
beigetragen. Durch die Einschränkung der Zuteilung der Milchquoten nur an
Käufer und langjährige Leaser sollte dieser Nachteil ausgeglichen werden.
Die unternehmerische
Entscheidung über den Quotenzukauf muss letztendlich von jedem Milcherzeuger
selbst getroffen werden, wobei die Wirtschaftlichkeit der Ausweitung der Quote
von vielen Faktoren abhängig und für jeden Betrieb unterschiedlich ist. So ist
zum Beispiel in den meisten Bundesländern eine entsprechende Aufstockung der
Quote Bedingung, um in den Genuss einer Investitionsförderung zu kommen.
Zur Aktivierung
der Milchprämie musste das Quotenzuteilungsverfahren zudem möglichst rasch
abgeschlossen werden und die Zuteilung noch rechtzeitig vor dem Ende des
aktuellen Zwölfmonatszeitraums erfolgen, um den Milcherzeugern die Möglichkeit
zu geben, die Quote noch zu beliefern. Daher sollte die Zuteilung nach einfach
festzustellenden objektiven Kriterien erfolgen, um die Milchprämie für die
österreichischen Milchbauern zu sichern. Das Zuteilungsverfahren wurde mittels
Verordnung zur 6. Änderung der Milch- Garantiemengen-Verordnung 1999 festgelegt
und am 29. August 2003 veröffentlicht. Antragsberechtigt waren Milcherzeuger,
die entweder A-Quoten mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 bis spätestens 31. Juli
2003 zugekauft, beziehungsweise in Form eines Leasings über alle 3 Quotenjahre
(2000/01 - 02/03) von jeweils mindestens 1.000 kg per Saldo genutzt haben. Die
Zuteilungsmenge wurde anhand der am 31. Juli 2003 bestehenden
einzelbetrieblichen A-Quote ermittelt, wobei für eine Zuteilung mindestens 360
kg bei der Berechnung anfallen mussten.
Eine Zuteilung
stand daher auch kleineren und mittleren Betrieben unter den gleichen
Voraussetzungen wie den großen Betrieben offen. Es wurde eine Obergrenze bei
der Quotenzuteilung eingeführt um zu verhindern, dass Betriebe bei nur geringem
Quotenzukauf und einer hohen A-Quote in den Genuss einer hohen Quotenzuteilung
gelangen. Das wurde dadurch bewerkstelligt, dass maximal nur jene Menge
zugeteilt wurde, die auch gekauft wurde. Damit wurden im Sinne der Erhaltung
von kleineren Betrieben gerade große Betriebe in der Zuteilung eingeschränkt.
Zwei Drittel der Betriebe, die eine Zuteilung erhielten, verfügten über weniger
als 100.000 kg A-Quote.
Die Erhaltung der
klein strukturierten Landwirtschaft ist vor allem durch die besonderen
geographischen Bedingungen ein wichtiges Anliegen für Österreich und wird auch
entsprechend gefördert. Gerade die Ausgleichszulage und Förderungen im Rahmen
des ÖPUL stehen für alle Landwirte zur Verfügung und helfen mit, ein
Basiseinkommen zu sichern. Dieser Bereich der in Österreich sehr stark
ausgeprägten ländlichen Entwicklung kommt vor allem kleineren Betrieben in
benachteiligten Gebieten stärker zu Gute. Es muss aber nochmals klargestellt
werden, dass der soziale Aspekt in der Milchwirtschaft nicht durch die
Zuteilung relativ weniger Kilogramm Milchquote sichergestellt wird.
Es wird aber auch in Zukunft, wo nationaler Spielraum
vorhanden ist, bei Verteilung von finanziellen Mitteln und zur Verfügung
stehenden Quoten daran gedacht, Akzente zu setzen und Betriebe zu unterstützen,
die sich im Wachstum befinden.“
Beschluss:
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
19/PET Petition zur „Rettung der deutschen Mutter- und Staatssprache“ (Österr. Pensionistenverband, Österr. Seniorenbund, Österr. Seniorenring, Zentralverband) (9.12.2003) (ident mit 14/BI) |
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überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH |
12.12.2003 |
10.3.2004 29.6.2004 15.12.2004 |
|
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Diese Petition zur
Rettung der deutschen Mutter- und Staatssprache hat der Abgeordnete
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch im Nationalrat eingebracht. Die Unterzeichnerinnen
und Unterzeichner protestieren gegen die immer häufigere Verwendung von ihrer
Ansicht nach überflüssigen und nicht notwendigen Anglizismen und sehen darin
eine Abwertung der deutschen Muttersprache, die für sie ein wichtiger,
unverzichtbarer Ausdruck österreichischer Eigenart und kultureller
Selbstachtung ist. Verantwortlich für die Entwicklung sind ihrer Auffassung
nach der ORF, die Werbewirtschaft und die Politik.
Initiiert wurde die Petition vom Österreichischen Seniorenring, deren Bundesobmann Dr. Paul Tremmel in der Petition darauf hinweist, dass viele Menschen das, was im öffentlichen Leben heute gesprochen wird, nur noch teilweise verstehen würden, nicht zuletzt da fast die Hälfte der Bevölkerung keine Fremdsprache könne bzw. gar keine Möglichkeit gehabt habe, eine solche zu erlernen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
20/PET Petition „Zur Verbesserung der Lebensqualität für ältere Menschen im Umgang mit täglichen Verrichtungen“ (Seniorenbeirat der Stadtgemeinde Weiz und Seniorenverbände) (28.1.2004) |
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überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Christian FAUL |
2.2.2004 |
10.3.2004 29.6.2004 15.12.2004 |
BMWA |
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Der Abgeordnete
Christian Faul hat dem Nationalrat eine Petition des Seniorenbeirats der
Stadtgemeinde Weiz vorgelegt, die auf einen verpflichtenden Einbau von
Kundentoiletten in Supermärkten und Einkaufszentren abzielt. Der Seniorenbeirat
gibt zu bedenken, dass ältere Menschen durch die Auflösung von Kleinstrukturen
im Nahversorgungsbereich zunehmend genötigt sind, Dinge des täglichen Lebens in
Großmärkten zu kaufen, und dabei nicht nur durch Hör- und Sehschwächen sowie
durch Schwächen des Bewegungsapparats gehandicapt sind, sondern oftmals auch
Orientierungsschwierigkeiten haben. Dies schlage sich bei vielen Menschen auf
das vegetative Nervensystem nieder, was wiederum verstärkten Harn- und Stuhldrang
sowie Inkontinenz zur Folge haben könne. Kundentoiletten in Supermärkten und
Einkaufszentren würden, so die Initiatoren der Petition, die Lebensqualität
älterer Menschen im Umgang mit täglichen Verrichtungen verbessern.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
BMWA (5.5.2004):
„Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlaubt sich folgende Stellungnahme
abzugeben:
In den
gewerberechtlichen Vorschriften ist eine dem Anliegen der Petition
entsprechende Verordnungsermächtigung nicht vorgesehen, weshalb seitens des
Bundes ein diesbezügliches Tätigwerden derzeit nicht beabsichtigt ist.
Soweit nicht
ohnehin derartige Vorschriften existieren und damit die Einrichtung von
Toiletten in baulichen Anlagen vorschreiben, die dem Aufenthalt einer größeren
Anzahl von Personen dienen, könnten die Länder in ihren Bauvorschriften
Regelungen betreffend die Einrichtung von Toiletten schaffen.
Im übrigen ist
anzumerken, dass es sich bei Kundentoiletten in Einkaufszentren um eine
Serviceeinrichtung handelt, die bereits von zahlreichen Unternehmen angeboten
wird.“
Beschluss:
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
26/PET Petition „Wieder mehr Sicherheit in unserer Gemeinde“ (Marktgemeinde Absdorf) (15.4.2004) |
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überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Rudolf
PARNIGONI |
16.4.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
BMI |
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Mehr Sicherheit in
der Marktgemeinde Absdorf ist das Anliegen einer Petition, die der Abgeordnete
Rudolf Parnigoni dem Nationalrat überreichte. Konkret fordern die
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die Wiedererrichtung eines
Gendarmeriepostens ins Absdorf sowie die Ausstattung der Exekutive mit mehr
Personal und wenden sich gegen die „anhaltenden Sparmaßnahmen“ der Regierung
und des Innenministers. Die Bürgermeisterin von Absdorf, Sonja Stöger,
Initiatorin der Unterschriftenaktion, macht darauf aufmerksam, dass
Hauseinbrüche, nächtlicher Vandalismus und Einbrüche in geparkte Autos in den
Nachbargemeinden Absdorfs zuletzt zugenommen hätten und mittlerweile auch
Absdorf davon betroffen sei.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
BMI (23.8.2004):
Das
Bundesministerium für Inneres nimmt wie folgt Stellung:
„Grundsätzlich ist
vorweg festzustellen, dass der österreichische Sicherheitsstandard im
internationalen Vergleich nach wie vor ein sehr hoher ist. Konkret darf in
diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass der eingeleitete größte
Reformprozess der Sicherheitsexekutive in der 2. Republik (Zusammenlegung von
Polizei und Gendarmerie - Projekt ‘Team04’) unter der Prämisse steht, durch
Konzentration von Verwaltungs- und Führungsebenen in den einzelnen
Bundesländern, die Außendienstpräsenz zu erhöhen (bei gleichzeitiger
Verringerung der Administration) und die Abläufe innerhalb der
Sicherheitsexekutive zu optimieren, um den sicherheits- und
kriminalpolizeilichen Output zu maximieren. Im Vorfeld dieses Reformprozesses
wurde bereits unter anderem durch Strukturmaßnahmen innerhalb der
Bundesgendarmerie die Reduzierung der Aufwendungen für den internen
Dienstbetrieb erreicht, sodass insbesondere unter optimierter Ausnützung der Ressourcen
durch koordinierte sicherheitspolizeiliche Maßnahmen innerhalb der Bezirke dem
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in hohem Maße Rechnung getragen werden
kann. Damit verbunden ist klargestellt, dass die kriminalpolizeilichen
Tätigkeiten und diesbezüglichen Präventionsmaßnahmen sehr hohe Priorität im
Rahmen des Aufgabenspektrums der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
haben. Gerade die Zusammenlegung von Gendarmerieposten und die damit verbundene
Reduktion des Administrationsaufwandes hatten den Zweck die Außendienstpräsenz
zu erhöhen und mehr Exekutivbedienstete im Streifendienst einzusetzen. Um die
kriminalpolizeiliche Effektivität weiter zu erhöhen, wurden im Juli dieses
Jahres Einsatzgruppen zur Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten installiert,
die aufgrund von tagesaktuellen Daten aus dem so genannten Sicherheitsmonitor
unmittelbar auf die Kriminalitätsentwicklung reagieren können und damit die
regionalen Exekutivdienststellen durch diese zusätzliche Kräftezuführung
entsprechend unterstützen. Das Bundesministerium für Inneres ist
selbstverständlich auch in Zukunft bestrebt, unter Ausschöpfung aller Mittel
und Maßnahmen den Sicherheitsstandard zu verbessern.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
28/PET Petition „für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten“ (5.5.2004) |
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überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Anton HEINZL |
6.5.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
|
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser vom
Abgeordneten Anton Heinzl dem Nationalrat vorgelegten Petition wird eine
Erweiterung der Bürgerbeteiligung bei Genehmigungsverfahren von
Windkraftprojekten und damit zusammenhängend eine Senkung der Schwellenwerte
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Grundsätzlich
sei die Nutzung der Windkraft als erneuerbare Energieform zu begrüßen, heißt es
in der Petition, es sei aber unbedingt notwendig, vor Errichtung von
Windkraftwerken die Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen sehr genau zu
überprüfen und mit den Anrainern einen Konsens über den Bau zu finden. Dies
umso mehr als Windkraftanlagen zunehmend in der Nähe von Wohngebieten errichtet
würden. Konkret geht es den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Petition
darum, den Schwellenwert für die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung von 20 Megawatt - das entspricht laut Petition
Nr. zehn großen Windkrafträdern mit einer Höhe von 150 Metern - auf fünf
Megawatt zu senken, bei Anlagen in schutzwürdigen Gebieten auf zwei Megawatt.
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, diese Petition
durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
30/PET Petition „Gegen ungerechte Benachteiligung der steirischen Kürbisbäuerinnen und Kürbisbauern durch die geplante nationale Umsetzung der GAP-Reform“ (6.5.2004) |
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überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang PIRKLHUBER |
6.5.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
|
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Der Abgeordnete
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber hat dem Nationalrat eine von mehr als 470
Personen unterzeichnete Petition der Interessengemeinschaft der steirischen
Kürbisbauern vorgelegt. Die steirischen Kürbisbäuerinnen und Kürbisbauern sehen
sich durch die geplante Umsetzung der Agrarreform der EU in Österreich
benachteiligt und fordern nicht nur einen Prämienanspruch für jeden Hektar
Spezialkulturen (Ölkürbis, Gemüse, Alternativkulturen, Wechselwiesen), sondern
auch die Entwicklung von Lösungen, um drohende nachteilige Auswirkungen des
vorgesehenen „Betriebsprämien-Modells“ für klein strukturierte innovative
Betriebe abzuwenden. Betriebe, die sich zwischen 2000 und 2002 mit der
Produktion und Vermarktung alternativer Kulturen wie Ölkürbis oder Gewürzpflanzen
beschäftigt hätten, statt Massenware „für Interventionslager und
Exportstützung“ zu produzieren, würden nun mit „Beihilfenverzicht“ bis ins Jahr
2012 bestraft, heißt es in der Petition.
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, diese Petition
durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
41/PET Petition betr. „Nordbahnanrainer ersticken im Kohlenstaub – Für die Verwendung geschlossener Kohlenstaubsilos“ (22.9.2004) |
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überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Dr. Robert RADA |
27.9.2004 |
15.12.2004 |
Volksanwaltschaft |
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Der Abgeordnete
Dr. Robert Rada überreichte dem Nationalrat eine Petition, die auf eine
Verwendung geschlossener Waggons beim Bahntransport von Kohlenstaub abzielt. Er
weist darauf hin, dass der Kohlenstaubtransport auf der Nordbahn derzeit mit
offenen GüterWaggons durchgeführt wird und sich die betroffenen Anrainerinnen
und Anrainer durch eine massive Abwehung des Kohlestaubs nicht nur massiv
belästigt, sondern auch gesundheitlich bedroht fühlen. Aus den der Petition
beigefügten Anhängen geht hervor, dass der Sachverhalt den ÖBB bereits seit dem
Jahr 2000 bekannt ist und sie seither an einer dauerhaften Behebung des
Problems arbeiten. Auch die Volksanwaltschaft ist mit der Angelegenheit
befasst.
Gemäß einem
Gutachten könnte Abhilfe durch folgende Alternativen geschaffen werden:
Oberflächenverfestigung des losen Schüttgutes, Abdecken der Waggons durch
Planen oder einen geschlossenen Aufbau, Verwendung geschlossener Container,
Errichtung einer Pipeline.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
Volksanwaltschaft
(28.10.2004):
Der Vorsitzende der
Volksanwaltschaft, Dr. Peter Kostelka, übermittelte von sich aus folgende
Stellungnahme:
„Wie in der
Petition anklingt, waren den ÖBB die Beschwerden der Anrainer insbesondere
entlang der ca. 36 km langen Nordbahnstrecke Breclav-Hohenau seit dem Jahr 2001
bekannt. Auf dieser Bahnlinie werden in offenen Güterzügen Kohle, Koks und
Kohlenstaub transportiert. Fahrgeschwindigkeiten zwischen 60 und 100 km/h oder
Überladungen der Waggons hatten insbesondere in der trockenen Jahreszeit
beträchtliche Abwehungen und Ladegutverluste entlang der gesamten Trasse zur
Folge. Der fliegende, fettige Kohlenstaub bewirkte laufend massive
Verunreinigungen angrenzender Vorgärten und Freizeiteinrichtungen. Etliche
Wohnhäuser an der Nordbahnstrecke sind tatsächlich weniger als 50 Meter von den
Gleisanlagen entfernt und versanken zuweilen bis zu 3 mal pro Tag in dunkle
Staubwolken.
Wie dem
Petitionsausschuss durch die vom Abg. z. NR Dr. Robert Rada zur Verfügung
gestellten Unterlagen zur Kenntnis gelangt ist, habe ich (...) auf Grund der
Beschwerde [(...) von Anrainern] ein Prüfungsverfahren durchgeführt und im
September 2002 sowie im August 2003 im Rahmen der ORF-Sendereihe ‚Volksanwalt
Gleiches Recht für Alle’ auf die den belasteten Anrainern nicht mehr länger
zumutbaren Umstände hingewiesen. Tatsächlich ist nicht zu bestreiten, dass die
ÖBB immer wieder in Aussicht gestellt haben, an einer Lösung zu arbeiten, die
sowohl wirtschaftlichen als auch umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkten
Rechnung trägt. Letztlich wurden aber Zusicherungen, zumindest für
Geschwindigkeitsbeschränkungen und das Einhalten von Beladevorschriften zu
sorgen, mangels nachhaltiger Kontrollen immer wieder gebrochen. Zynisch mutete
den Beschwerdeführern an, dass die ÖBB in den auch dem Ausschuss zur Verfügung
stehenden Schreiben jahrelange Untätigkeit und Gesprächsverweigerung mit dem
Hinweis auf bloß vorübergehende Unannehmlichkeiten, die alsbald behoben werden,
zu verschleiern versuchten.
Die ÖBB
unterliegen als ausgegliederte Rechtsträger unmittelbar nicht mehr der
Kontrolle der Volksanwaltschaft nach Art. 148 a Abs. 1 B-VG, was auch mir ein
Tätigwerden erheblich erschwerte und letztlich der Grund dafür ist, dass dem
Unternehmen trotz der festgestellten Missstände keine förmliche Empfehlungen
erteilt werden konnte. Dennoch wurde von der Volksanwaltschaft versucht, das
Unternehmen zu Zugeständnissen zu bewegen, da [die Anrainer] bereits zermürbt
ob der ständigen Umweltbelastung auch über gesundheitliche Probleme klagten. Im
Frühsommer 2003 wurde dann klar, dass auch die gegenüber der Volksanwaltschaft
schriftlich avisierte und von der Unternehmensleitung noch im Herbst 2002 im
ORF präsentierte Lösung, das Problem durch eine weltweit einzigartige,
ortsfeste Befeuchtungsanlage am Standort Bernhardsthal zu lösen, erneut ein
Ablenkungsmanöver war. Ich habe darauf hin vom Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie, als Vertreter der obersten Eisenbahnbehörden
aufsichtsbehördliche Maßnahmen eingefordert. Diese wurden wie nun auch in der
gegenständlichen Petition gefordert zum Schutz der Anrainer bereits umgesetzt.
Über das
zwischenzeitig vorliegende Ergebnis meines Prüfungsverfahrens kann ich daher
wie folgt berichten:
Mit Bescheid vom 3.
Dezember 2003 (...) wurden den ÖBB von der obersten Eisenbahnbehörde
umfangreiche Auflagen erteilt und deren regelmäßige Kontrollen angeordnet.
Zwischen den
Bahnhöfen Bernhardsthal und Hohenau von km 73,9 bis km 64,9 wurde mit Bescheid
eine Fahrplanhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Kohlenstaubzüge verfügt. In
Quartalsberichten legen die ÖBB seither dar, welche Ergebnisse stichprobenweise
Überprüfungen erbringen. Daneben gibt es auch unabhängig vom Unternehmen
durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen
ist zu ersehen, dass Triebfahrzeugführer, die sich nicht an Begrenzungen
hielten, erstmals auch nach der Disziplinarordnung dafür zur Verantwortung
gezogen wurden. Den ÖBB drohen empfindliche Strafen, wenn es zu Übertretungen
dieser Auflage kommt.
Die örtlich
zuständige Regionalleitung hat seit Beginn dieses Jahres weiters Vorsorge dafür
getroffen, dass mindestens 1x wöchentlich ein Kontrollgang entlang der
Bahntrasse durchgeführt wird. Anrainer und die Niederösterreichische
Umweltanwaltschaft hatten ja immer wieder auch monierten, dass die Bahnhöfe und
die Trasse unvorstellbar verdreckt seien, weil die Waggons augenscheinlich
überladen werden. Auch in diesem Punkt traf die Wahrnehmung der Anrainer zu.
Eine wesentliche Verbesserung der Situation ist nun darauf zurück zu führen,
dass die ÖBB ihre Bediensteten eindringlich darauf schulte, offene Waggons, die
über die Bordwand hinaus beladen waren, im Bahnhof Breclav schlicht nicht mehr
zu übernehmen. So wurden im Zeitraum zwischen 1.1.2004 bis 30.3.2004
beispielsweise 72 Wagen zurückgestellt. Im Zeitraum vom 1.4.2004 bis 29.6.2004
waren es 60 Wagen, die wegen Überladung an der österreichischen Grenze
beanstandet wurden. Die Weigerung der Übernahme von nicht vorschriftsgemäß beladenen
Zügen hat nachhaltige Wirkung; es kommt kaum mehr zu Ladegutverlusten oder
großflächigen Abwehungen.
Nicht geplant sind
aber die in der Petition Nr. 41 vom Sachverständigen Techn. Rat Dipl. HTL-Ing.
Othmar Hornasek angesprochenen fahrzeugseitigen Maßnahmen. Zum Vorschlag das
Schüttgut in Containern zu transportieren oder mit Planen zu bedecken, möchte
ich in Übereinstimmung mit dem Verkehrsministerium auf folgende Umstände
hinweisen: Probeweise Transportversuche durch andere Bahnpartner der ÖBB, die
über spezielle Wagen mit öffnungsfähigem Dach zum Transport von Kohle verfügen,
scheiterten in der Praxis an der nahezu 100% Beschädigungsrate bei der
Entladung in der VOEST in Linz. Nach Darstellung der Verantwortlichen bei der
VOEST wäre eine Änderung des Entladeequipments oder der Entladetechnik
finanziell nicht umsetzbar, da eine Tiefenentladung in eine Schüttgasse oder
einen Bunker nur durch weit reichende werksinterne bauliche und logistische
Vorkehrungen umsetzbar wäre. Diesen dafür notwendigen Umbau ihrer Anlagen
lehnen die VOEST mit Entschiedenheit ab.
Angesichts der
speziellen Gegebenheiten muss was die Verwendung von Planen betrifft, in
Rechnung gestellt werden, dass weder in Polen bei den 4-5 verschiedenen
Verladestellen, noch bei der VOEST in Linz entsprechendes Personal nur zu deren
Befestigung und Abdeckung zur Verfügung steht. Ein Niederbinden der für einen
einzigen Waggon nötigen zwei Wagendecken mit mindestens á 40 kg kann nur durch
2 Mann an einem Ort ohne Fahrleitung erfolgen und dauert ca. 90 Minuten. Die
Abdeckung eines Ganzzuges mit durchschnittlich 20-22 Wagen dauert allein ca.
30-33 Stunden. Zum zu veranschlagenden finanziellen Aufwand für das Auflegen
und Fixieren im Versandland Polen und für das Abnehmen der Wagendecken im
Empfangsbahnhof Linz tritt erschwerend hinzu, dass für den Transport von Kohle,
Kohlenstaub und Koks Waggons unterschiedlicher Größe und Bauart verwendet
werden, was die Kosten für entsprechende Abdeckungen (etwa 400 € pro Stück)
vervielfacht und administrativen Aufwand für das Sammeln und Rückführen nach
sich zieht. In Planung ist aber nun aber tatsächlich der Bau einer
Besprühungsanlage in der Tschechischen Republik. Zwischenzeitlich wurde der
Standort im Bahnhof Bohumin Vrbice festgelegt und am 29. März 2004 von den ÖBB
eine Firma mit der Projektierung beauftragt. Ob und wann diese Anlage in
Betrieb gehen kann, ist aber derzeit noch nicht absehbar. Aus der Sicht der
Volksanwaltschaft ist dennoch festzuhalten, dass die ÖBB die gegenständliche
Problematik nunmehr sehr ernst nehmen und konsequent die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen (Geschwindigkeitskontrollen, Kontrolle der Beladung,
Verweigerung der Übernahme von bestimmten Waggons etc.). Seit Durchführung der
Kontrollen sind weder bei mir noch bei der Eisenbahnbehörde weitere Beschwerden
von Anrainern eingegangen. Erste Erfahrungsberichte aus der Nutzung der
Besprühungsanlage im Bahnhof Bohumin Vrbice sind aus meiner Sicht abzuwarten.
Die Kooperation mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und
der Volksanwaltschaft im gegenständlichen Prüfungsverfahren ist seit
Jahresbeginn sehr konstruktiv; mir werden laufend auch alle Quartalsberichte
über Wahrnehmungen auf der Nordbahnstrecke übermittelt. Dr. Karl-Johann Hartig,
der für die getroffenen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen zuständige
Gruppenleiter, steht der ortsansässigen Bevölkerung gesondert auch als
Ansprechpartner zur Verfügung, sodass an sich klar ist, dass im Falle einer
laxeren Einhaltung von Auflagen durch die ÖBB auch unmittelbar reagiert werden
kann.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese Petition durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
2. Bürgerinitiativen
2/BI Bürgerinitiative zum Thema „Pensionsreform Öffentlicher Dienst“ (25.4.2003) |
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Friedrich TSCHÖP |
28.4.2003 |
22.5.2003 9.7.2003 4.11.2003 10.3.2004 29.6.2004 15.12.2004 |
BKA BMSG |
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Eine Gruppe von
Bürgerinnen und Bürgern hat insgesamt fast 7.000 Unterschriften gegen den von
der Regierung vorgelegten Entwurf zur Pensionsreform gesammelt, wobei es den
Betroffenen vor allem um den Öffentlichen Dienst geht. Sich einer
Pensionsreform zu verschließen, sei der falsche Weg, meinen sie, diese müsse
aber sozial gerecht und dem Lebensalter angepasst sein und daher entsprechende
Übergangsfristen beinhalten. Konkret fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner:
keine Verringerung des Gesamtlebensverdiensts für öffentlich Bedienstete, eine
Minimierung der Abschläge und keine Erhöhung der Lebensarbeitszeit für über
50-Jährige, die Sicherstellung einer Pensionsvorsorge für über 40-Jährige
aufgrund der bisher erbrachten Leistungen sowie geänderte Gehalts- und
adaptierte Pensionsmodelle für Neueinsteiger.
Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:
BKA (24.6.2003):
Das
Bundeskanzleramt nimmt wie folgt Stellung:
„Die jüngst im
Nationalrat Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 beschlossene
Pensionssicherungsreform hatte folgende Vorgabe des Regierungsprogramms zu
erfüllen: ‘Die nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung ist
eine unserer zentralen Aufgaben, die besonders gegenüber den jüngeren
Generationen notwendig ist, weil deren Vertrauen in eine gesetzliche
Altersvorsorge erhalten bleiben muss. Sozial verträgliche Änderungen innerhalb
des bestehenden Systems sollen die Akzeptanz erhöhen und die Finanzierbarkeit
in Zukunft erleichtern.’ Im Mai 2002 legte die 2001 eingesetzte Kommission zur
langfristigen Pensionssicherung ein Gutachten über die längerfristige
Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung in den Jahren 2001 bis 2050
vor, das mehrere Entwicklungsszenarien enthielt. Sämtliche Szenarien gingen von
einer Anhebung der Erwerbsbeteiligung bei älteren Menschen aus. Selbst das
unter allen Annahmen optimistischste - und daher gleichzeitig unrealistischste
- Szenario führt jedoch zu einem erhöhten Finanzierungsaufwand. Die Kommission
kommt daher zu einer ernüchternden Schlussfolgerung: ‘Mit einer Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung allein kann die Sicherstellung der Finanzierung nicht
erfolgen.’ Die Kommission hat daher eine Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet,
wie das Pensionsrecht weiterentwickelt werden kann, um das Stabilitätsziel
erreichen zu können.
Angesichts dieser
auf Österreich unvermeidlich zukommenden Entwicklung mussten Maßnahmen mit dem
Ziel gesetzt werden, das hervorragende österreichische System der
Alterssicherung langfristig unter Beachtung der Veränderungen im
Bevölkerungsaufbau und der stetigen Verlängerung der Lebenserwartung zu
stabilisieren. Im Rahmen eines Umlagesystems, wie dem österreichischen, muss
die jeweils aktive Generation nämlich darauf vertrauen können, dass die eigenen
künftigen Pensionen von der jeweils nachfolgenden Generation finanziell
gesichert werden. Ein Pensionssystem bietet dann den besten Vertrauensschutz,
wenn es längerfristig ausgerichtet ist und so früh wie möglich auf erkennbare
Entwicklungen reagiert. Nur wenn der Gesetzgeber frühzeitig auf Probleme
reagiert, welche die künftige Finanzierung des Systems bedrohen könnten, gibt
er den in das System einbezogenen Menschen die Chance, sich rechtzeitig auf die
Zukunft einstellen und entsprechend reagieren zu können. Die Auswirkungen einer
grundlegenden Reform können den Menschen aber nur dann zugemutet werden, wenn
zuvor Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die dem Leistungsrecht anhaften. Ein
zweites grundlegendes Reformanliegen war daher die Verbesserung der inneren
Gerechtigkeit der Pensionssysteme. Unter Zugrundelegung dieser Zielsetzungen
und angesichts der oben dargestellten unvermeidbaren Entwicklungen muss das
derzeitige Leistungsniveau aller Pensionssysteme, das weit über jenem in
vergleichbaren Staaten liegt, so verändert werden, dass einerseits der jungen
Generation die Finanzierung des Systems noch zugemutet werden kann, während
andererseits die Pensionistinnen und Pensionisten nach wie vor erstrebenswerte
Pensionen erwarten können. Im Vordergrund muss dabei die Erhöhung des
tatsächlichen Pensionsantrittsalters stehen. Das ist - wie die eben kurz
skizzierten Gutachten unbestreitbar zeigen - unvermeidlich, um eine
langfristige Finanzierung sicherzustellen. Bei allen Pensionsreformmaßnahmen
darf nicht übersehen werden, dass die Lebenserwartung der Österreicherinnen und
Österreicher weiterhin stetig - um ca. ein Jahr pro Jahrzehnt - steigt.
Berücksichtigt man weiters, dass der Eintritt in das Erwerbsleben aufgrund
längerer und besserer Ausbildung im Durchschnitt um einige Jahre später erfolgt
als zur Zeit der Schaffung des Pensionsgesetzes 1965, so wird klar, dass schon
aus diesem Grund eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters erfolgen muss,
um die Lebensarbeitszeit zu stabilisieren. Ebenso waren Maßnahmen zu treffen,
die eine Neuverteilung des Pensionseinkommens auf die längere
Pensionsbezugsdauer bewirken. Eine Verminderung des Lebenseinkommens wird dabei
durch die längere Erwerbsphase und die längere Pensionsbezugsdauer vermieden.
Umgekehrt ist durch versicherungsmathematisch orientierte Abschläge sicher zu
stellen, dass die vorzeitige Inanspruchnahme einer Pension nicht zu einem
höheren Gesamtpensionseinkommen führt als bei Pensionsantritt zum gesetzlichen
Pensionsalter.
Der Nationalrat
hat im Zuge der Beschlussfassung über die Pensionssicherungsreform auch einen
Entschließungsantrag zur Schaffung eines einheitlichen Pensionsrechts
eingebracht. Insbesondere dessen die Eckpunkte der Harmonisierung für den öffentlichen
Dienst fixierende Punkt 13 enthält genau jene Vorgaben, die die Einbringer der
Bürgerinitiative für die jüngere Generation der öffentlich Bediensteten
fordern.“
BMSG (20.6.2003):
„Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
teilt mit, dass für das Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes dieses
Ministerium nicht zuständig ist. Aus Sicht der Pensionsversicherung wird zu den
einzelnen Punkten der Bürgerinitiative Folgendes mitgeteilt:
1.)
Die Anhebung des
Pensionsanfallsalters für die vorzeitige Alterspension bei langer
Versicherungsdauer erfolgt etappenweise ab 1.7.2004, sodass im zweiten Quartal
2014 das Regelpensionsalter (Männer 65, Frauen 60) erreicht wird. Das bedeutet,
dass die letzte vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer am
1.9.2017 anfallen wird.
Die etappenweise
Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes erfolgt bis zum Jahr 2028. In diesem
Jahr werden 40 Jahre erreicht sein.
Die genannten
Maßnahmen erfolgen daher nicht kurzfristig. Die Übergangsfristen sind so lange,
dass sich wohl jeder Versicherte darauf einstellen kann.
2.)
Nach geltendem
Recht wird Personen, die eine Invaliditäts- Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeitspension vor dem 56,5. Lebensjahr in Anspruch nehmen, zur Sicherstellung
einer hinreichenden Leistung die Differenz zwischen der Inanspruchnahme und dem
56,5. Lebensjahr steigerungspunktemäßig zugerechnet. Das Alter für die
Bemessung des Differenzzeitraumes wird in 5 Stufen (pro Jahr um 7 Monate)
angehoben, sodass im Jahr 2009 das 60. Lebensjahr erreicht wird. Zusätzlich
wurden allenfalls entstehende Pensionsverluste generell mit 10 % gedeckelt.
Diese Maßnahmen
wurden auch in das Pensionsrecht der Bundesbeamten übertragen.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese
Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des
Ausschussberichtes zu erledigen.
12/BI Bürgerinitiative zum Thema „Verbot von Tierversuchen an Großen Menschenaffen“ (4.2.2004) |
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Gerda MATIAS |
9.2.2004 |
10.3.2004 29.6.2004 15.12.2004 |
BMBWK |
Kenntnisnahme Siehe hiezu
auch: einstimmiger Beschluss in der 90. Sitzung des Nationalrates (XXII. GP) am 10.12.2004 zur Entschließung E 85-NR (wie im Ausschussbericht 765 d.B. abgedruckt) |
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Anliegen dieser
Bürgerinitiative ist ein ausnahmsloses Tierversuchsverbot an allen Großen
Menschenaffen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner machen geltend, dass
die Verhaltensforschung der letzten Jahre den Beweis führen konnten, dass die
Großen Menschenaffen - Schimpansen, Bonobos, Gorillas und Orang-Utans - dem
Menschen sehr ähneln würden, über ein reiches Gefühlsleben sowie über Sinn für
Humor verfügten, zu kulturellen Leistungen befähigt seien, sich intelligent
verhielten, sprachliche Fähigkeiten besitzen würden, starke familiäre Bindungen
entwickelten und ein komplexes Sozialleben hätten. Fortschrittliche Staaten wie
Neuseeland, Großbritannien, Holland und Schweden hätten ein entsprechendes
Tierversuchsverbot beschlossen, argumentieren die Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner, auch in Österreich gebe es seit 1999 de facto keine Experimente
mehr.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
BMBWK (25.3.2004):
„Zur
gegenständlichen Bürgerinitiative betreffend Verbot von Tierversuchen an Großen
Menschenaffen ist aus der Sicht des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Folgendes festzustellen:
1. Derzeitige
Situation
1.1. Aufgrund des
allgemeinen Kenntnisstandes, zuletzt u.a. dargestellt in der Sitzung der
Tierversuchskommission am 17. Juni 2003, enthalten auch die bestehenden
Verbotsregelungen in europäischen Staaten noch gewisse Ausnahmen. So dürfen in
Großbritannien (obwohl es ‘aus der Sicht der englischen Regierung heute keine
Rechtfertigung für Versuche mit Menschenaffen gibt’) auch nichtmenschliche
Primaten, d.h. Menschenaffen in Tierversuchen verwendet werden, wenn mit keiner
anderen Spezies eine Lösung des wissenschaftlichen Problems möglich ist und
dürfen nichtmenschliche Primaten bei behördlich vorgeschriebenen Prüflingen nur
verwendet werden, wenn die Belastung für die Tiere nicht stark ist. In den
Niederlanden werden Versuche mit Menschenaffen nur noch mit Schimpansen durchgeführt,
und zwar im BPRC (Biomedical-Primate-Research-Center) in Rijwijk, wobei es eine
Empfehlung gibt, die Versuche mit Schimpansen zu beenden; teilweise werden
Versuche in die USA ‘ausgelagert’, ein anderer Teil soll mit anderen Affen an
BPRC durchgeführt werden; 2003 soll noch ein Projekt über HCV-Vakzinierung an
Schimpansen durchgeführt worden sein.
1.2. Nach
allgemeinem Kenntnisstand werden derzeit in Österreich keine Tierversuche an
‘Großen Menschenaffen’ durchgeführt oder sind derartige Tierversuche beantragt
bzw. genehmigt.
Anmerkung: Von der
Fa. BAXTER wurden die Tierversuche an Schimpansen (‘Laboraffen’) der
seinerzeitigen Fa. IMMUNO (die durch Übernahme an die Fa. BAXTER kam) im
seinerzeitigen Primatenforschungszentrum in Orth a.d. Donau/NÖ nicht mehr
weitergeführt.
Die Schimpansen
wurden bekanntlich in ein so genanntes ‘Retirement-Home’ im Safaripark
Gänserndorf, das zu diesem Zweck auf Kosten der Fa. BAXTER errichtet wurde,
transferiert.
1.3. Zur
Zulässigkeit von Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’ ist mit Bezug auf die
bestehende Gesetzeslage - Tierversuchsgesetz BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F. BGBl. Nr. 169/1999 - festzustellen, dass
Tierversuche allgemein - und im Speziellen würde dies selbstverständlich auch
für Tierversuche an ‘Großen Menschenaffen’ zutreffen - gemäß § 3 TVG nur
zulässig sind und insbesondere nur durchgeführt werden dürfen, ‘wenn die
angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und Verfahren
(Ersatzmethoden) erreicht werden können. Dies darzustellen und nachzuweisen
wäre insbesondere unerlässlich notwendiger Inhalt eines Antrages zur
Genehmigung eines Tierversuches. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass es
international unterschiedliche Einschätzungen über die Notwendigkeit von
Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’ gibt, würde angesichts anderer
möglicher Tierversuchsmodelle und Ersatzmethoden bzw. alternativer Methoden und
Verfahren, ein derartiger Tierversuchsantrag in Österreich voraussichtlich die
zuständigen Behörden zu keiner positiven Entscheidung, d.h. Genehmigung eines
Tierversuches an ‘Großen Menschenaffen’ veranlassen.
Dies lässt daher
die richtige Schlussfolgerung zu, dass aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage
bzw. des besonders strengen Maßstabs, den das Tierversuchsgesetz vorgibt und
nach dem Stand der Wissenschaften ein derartiger Tierversuchsantrag nicht zu
genehmigen und damit ein derartiger Tierversuch untersagt bzw. verboten wäre.
2. Europäische
Diskussion zum Verbot von Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’
Die Frage eines
allfälligen Verbotes von Tierversuchen an ‘Großen Menschenaffen’ wurde bzw.
wird in den letzten beiden Jahren von der Europäischen Kommission gemeinsam mit
den zuständigen Vertretern aus den Mitgliedsstaaten (‘Competent Authorities’)
diskutiert, wobei zunächst unterschiedliche Zugänge und Stellungnahmen zu
dieser Frage festgestellt werden mussten.
Die Standpunkte in
den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten reichen von Verbot von Tierversuchen an
Menschenaffen (Großbritannien, Niederlande und Schweden) bis hin zur
skeptischen Einstellung, welche Konsequenzen dies für die Forschung sowie für
Gesundheitsvorsorge von Mensch und Tier bedeuten würde. Eine Klärung dieser
Frage ist gegenwärtig durch die EU-Kommission im Gange, wobei eine derartige
Klärung dieser Frage u.a. auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Arbeit der
in Vorbereitung stehenden Abänderung bzw. Verbesserung der so genannten
‘Tierversuchsrichtlinie’ der EU (RL 86/609/EWG zum Schutz der für Versuche und
andere wissenschaftlichen Zwecke verwendeten Tiere) erfolgen sollte.
Von Österreich wurde immer der allgemein anerkannte Standpunkt vertreten, dass eine Regelung der Frage eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen schon aus grundsätzlichen Erwägungen des Tierschutzes sowie der Gleichbehandlung auch der Forschung, wenn schon nicht weltweit so doch zumindestens EU-einheitlich geregelt werden sollte. Die Frage eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen sollte daher national wie international bzw. EU-weit nach Prüfung und unter Bedachtnahme auf die Auswirkungen für Forschung und Gesundheitsvorsorge für Mensch und Tier nach dem Stand der Wissenschaften entschieden werden. Vor dem Hintergrund einer EU- einheitlichen Vorgangsweise würde österreichischerseits jedenfalls ein EU- einheitliches Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen unterstützt werden; dies war immer der Standpunkt Österreichs.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese
Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des
Ausschussberichtes zu erledigen.
Entschließung des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 (E 85-NR/XXII. GP)
betreffend Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, gemeinsam mit den mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes betrauten Bundesministern/innen
1. im Sinne des § 17 Tierversuchsgesetz Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch verstärkt zu fördern und
2. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine Novelle zum Tierversuchsgesetz mit der Zielsetzung eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen vorzulegen.
Weiters wird die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht,
1. sich für die beschleunigte Anerkennung von bereits entwickelten und die strikte Anwendung von „validierten“ Ersatzmethoden zum Tierversuch bei den zuständigen Behörden auf EU-Ebene einzusetzen sowie
2. sich für den Aufbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen zu verwenden und mit den validierenden Einrichtungen wie ECVAM und OECD verstärkt zu kooperieren.
14/BI Bürgerinitiative „Zur Rettung unserer deutschen Mutter- und österreichischen Staatssprache“ (4.3.2004) (ident mit 19/PET) |
|||||
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Dr. Paul
TREMMEL |
5.3.2004 |
10.3.2004 29.6.2004 15.12.2004 |
BMBWK |
Kenntnisnahme |
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Nach einer Petition (19/PET) wurde dem Nationalrat auch diese Bürgerinitiative zur Rettung der deutschen Mutter- und österreichischen Staatssprache vorgelegt. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner protestieren gegen die immer häufigere Verwendung ihrer Ansicht nach überflüssiger und nicht notwendiger englischer Ausdrücke in Österreich und sehen darin eine Abwertung der deutschen Muttersprache. Verantwortlich für die Entwicklung machen sie vor allem den ORF, die Werbewirtschaft und die Politik. Initiiert wurde die Bürgerinitiative vom Österreichischen Seniorenring.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
BMBWK (1.12.2004):
„Das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt zu der oben
angeführten Anfrage vom 12. März 2004 betreffend die Bürgerinitiative Nr. 14
‘Zur Rettung unserer deutschen Mutter- und österreichischen Staatssprache’, die
nach den Aufzeichnungen der Einlaufstelle jedoch im Ressort nicht eingelangt
ist, auf Grund der nunmehr erfolgten schriftlichen Urgenz folgendermaßen
Stellung:
Eine Sprache ist
ein historisch gewachsenes Gebilde, dessen Entwicklungsprozess andauert,
solange es sich um eine lebendige – also gesprochene – Sprache handelt. Aus
diesem Grund ist Sprache auch Einflüssen von außen ausgesetzt. Dies trifft im
Falle der deutschen Sprache auch für die vergangenen Jahrhunderte zu, wenn man
sich etwa die vielen Lehnwörter und Lehnprägungen, z.B. aus dem Französischen
oder auch aus anderen Sprachen ansieht: spazieren, Friseur, diskutieren,
Melange, Chauffeur, Karfiol, Brotlaib, etc.
Eine Sprache wird
sich, solange sie lebendig ist, immer weiterentwickeln und neue Formen
annehmen, alte verlieren, was nur ein Zeichen ihrer Lebendigkeit ist. Im
Zeitalter der globalen Vernetzung ist es auch ganz nahe liegend, dass die
Sprache, die den größten Einfluss auf andere ausübt, diejenige ist, die
weltweit am meisten (als Fremdsprache) verbreitet ist, also Englisch. Positiv
gesehen erleichtern gemeinsame englische Begriffe ja teilweise die
Kommunikation in einer weltoffenen Gesellschaft und in wirtschaftlich immer
mehr vernetzten Systemen. Man denke dabei nur an alle die ‘neuen Vokabel’ aus
der Computerbranche. Auch wird unseren Schülerinnen und Schülern durch eine
gewisse Vertrautheit mit englischen Vokabeln im Alltag das Erlernen des
Englischen (aber möglicherweise auch anderer Sprachen) durchaus erleichtert.
Für eingehendere
Stellungnahmen zu diesem Thema darf empfohlen werden, sich an die
sprachwissenschaftlichen Institute der österreichischen Universitäten zu
wenden.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, diese
Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme des
Ausschussberichtes zu erledigen.
II. Zuweisungen
an andere Ausschüsse
1. Petitionen
23/PET Petition zu „St. Georgen ein zweites Traiskirchen?“ (16.3.2004) |
|||||
überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Dipl.-Ing. Max HOFMANN |
16.3.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
BMI |
Zuweisung Ausschuss für innere Angelegenheiten |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann überreichte dem Nationalrat eine Petition, die sich gegen die Umwandlung der Betreuungsstelle St. Georgen im Attergau in ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerberinnen und Asylwerber richtet. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner befürchten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, da viele Asylwerberinnen und Asylwerber vor der Ersteinvernahme untertauchen könnten, und warnen vor "Zuständen wie in Traiskirchen". Zudem prophezeien sie einen Nächtigungsrückgang und damit verbunden den Verlust vieler Arbeitsplätze im Tourismus. Weiters droht ihrer Ansicht nach eine Entwertung der Grundstücke im Gemeindegebiet und damit wirtschaftliche Nachteile für alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Initiatoren der Petition sind mehrere Tourismusbetriebe in St. Georgen.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
BMI (18.8.2004):
Das
Bundesministerium für Inneres nimmt wie folgt Stellung:
„Vorweg ist
festzuhalten, dass diese Petition am 16. März 2004 an den Herrn Präsidenten des
Nationalrates übermittelt wurde und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem die
AsylG-Novelle 2003, BGBl I 2003/105, noch nicht in Kraft getreten ist. Ebenso
fand die Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG noch keine Anwendung.
Aufgrund des
Inkrafttretens der Asylgesetznovelle 2003 per 1. Mai 2004 und in weiterer Folge
der Grundversorgungsvereinbarung gem. Artikel 15a B-VG wurde die
Betreuungsstelle Thalham in ein Erstaufnahmezentrum umgewandelt.
Zu den
wesentlichsten Zielen der Grundversorgungsvereinbarung gehören entscheidende
Verbesserungen für die Versorgung von Asylwerbern und eine gleichmäßige
Verteilung auf die Bundesländer.
Zu Punkt 1:
Es ist nicht ersichtlich,
warum viele Asylwerber vor der Ersteinvernahme untertauchen sollen, sind sie
doch nach Österreich gekommen, um einen Asylantrag zu stellen und Asyl gewährt
zu bekommen. Dies ist jedenfalls nicht möglich, wenn sich die Partei
unbekannten Aufenthaltes befindet. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
kann aus diesem Grund jedenfalls nicht erblickt werden.
Zu Punkt 2:
Mit einer
Verdoppelung der Kriminalität wird nicht gerechnet und liegt darin auch nicht
der Grund für die Steigerung der Exekutive. Es ist richtig, dass insgesamt 17
Exekutivbeamte in der Erstaufnahmestelle Dienst versehen. Dieser
Aufgabenbereich umfasst im Rahmen des abzuführenden Zulassungsverfahrens
insbesondere die Aufgaben der erkennungsdienstlichen Behandlung, der
Dokumentenprüfung und der allfälligen Gepäckskontrolle. Da es sich bei diesen
Aufgaben um Kerntätigkeiten exekutiven Vollziehens handelt, sind seinerzeit
durch den Gesetzgeber Exekutivbeamte vorgesehen worden. Wie zwischenzeitig die
Erfahrung gezeigt hat, hat sich dieses Konzept bewährt. Selbstverständlich
stehen die Exekutivorgane im Bedarfsfall vor Ort auch für andere
Exekutivaufgaben zur Verfügung und trägt dieser Umstand maßgeblich zu einem
ordnungsgemäßen Ablauf des Zulassungsverfahrens bei.
Zu Punkt 3:
Es obliegt nicht
der Ingerenz des BMI, auf Inhalte medialer Berichterstattung Einfluss zu
nehmen. Bereits der Umstand, dass die Erstaufnahmestelle West in Thalham eine
im Wesentlichen 200 Personen nicht übersteigende Kapazität aufweist, stellt
einen Garant dafür dar, dass Belagszahlen wie in der Betreuungsstelle
Traiskirchen nicht zustande kommen können.
Zu Punkt 4:
Es ist dem BMI
nicht nachvollziehbar, warum durch die Etablierung einer Erstaufnahmestelle in
Thalham ein Nächtigungsrückgang sowie ein Verlust der Arbeitsplätze und
Tourismus zu befürchten sein sollen, waren doch in der genannten
Betreuungsstelle bis 30. April 2004 zeitweise bis zu 220 Asylwerberinnen bzw.
Asylwerber in Bundesbetreuung.
Zu Punkt 5:
Im Hinblick auf
die seit dem 1. Mai 2004 in Anwendung stehenden Grundversorgungsvereinbarung
nach Art. 15a B-VG und Umwandlung der Betreuungsstelle in eine
Erstaufnahmestelle mussten die bisher dort untergebrachten Asylwerberinnen und
Asylwerber in die Grundversorgung der Länder überstellt werden. Dass nicht identifizierte
Asylwerber nach Thalham kommen, kann so nicht bestätigt werden, zumal ein
Großteil der Asylwerberinnen und Alsylwerber bereits vor der Aufnahme in
Thalham einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen wird. Um jedenfalls
sicherzustellen, dass jeder Asylwerber unverzüglich erkennungsdienstlich
behandelt wird, stehen die bereits eingangs erwähnten Exekutivorgane rund um
die Uhr für die Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlungen zur
Verfügung.
Zu Punkt 6:
§ 24a Abs 8 AsylG
normiert u.a., dass der Asylantrag zugelassen ist, soferne das Bundesasylamt
nicht binnen 20 Tagen nach Einbringung entscheidet, ausgenommen
Konsultationsverfahren gemäß der Verordnung Nr. 343/2003 (EG) des Rates vom 18.
Februar 2003 (‘Dublin II’). Die in der Petition angesprochenen
‘Berufungsverfahren gegen negative Bescheide’ beziehen sich offensichtlich auf
meritorische Prüfungen der Vorbringen und stellt dies dann jedenfalls ein
zugelassenes Verfahren dar. Das bedeutet, dass sich die Antragsteller in der
Grundversorgung der Länder befinden und somit nicht mehr in der
Erstaufnahmestelle Thalham.
Zu Punkt 7:
Worin ein weiterer
Anstieg der Fremden im Vergleich zur Ortsbevölkerung bestehen soll, wenn die
Anzahl der Asylwerber in der Betreuungsstelle Thalham reduziert wird, vermag
das BMI nicht zu sehen.
Zu Punkt 8:
Diesbezüglich wird
auf die letzten Ausführungen zum Verhältnis der Fremden im Vergleich zur
Ortsbevölkerung verwiesen.
Da in den Monaten
Mai und Juni dieses Jahres ein Anstieg an Eigentumsdelikten, insbesondere
Ladendiebstahl, zu verzeichnen war und sich auch insbesondere die weibliche
Bevölkerung von St. Georgen im Attergau durch die vermehrte Anzahl von
männlichen Asylwerbern ohne Familienbegleitung belästigt gefühlt hat, wurde am
25. Juni 2004 am Gemeindeamt St. Georgen im Attergau auf Einladung des
Landeshauptmannes von Oberösterreich, Dr. Josef Pühringer, ein Runder Tisch
abgehalten, an dem Vertreter aus Politik, der Sicherheitsbehörden, des
Bundesministeriums für Inneres, NGO´s und der Betreuerfirma European Homecare
teilnahmen. Eine Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, die Möglichkeiten zur
Verbesserung der sozialen Betreuung der Asylwerber und zur Hebung des
subjektiven und objektiven Sicherheitsgefühles in der Gemeinde vorschlagen
sollte.
Die wesentlichsten
Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
-
Verstärkte
Kooperation zwischen NGO´s und EHC
-
Vermehrte
Information der Asylwerberinnen und Asylwerber – Errichtung eines ‘Sozialen
InfoPoints’
-
Einstellung
eines ‘Sozialcoachs’
-
Schaffung von
Sozialräumen und dadurch auch Reduzierung der Unterbringungskapazität
-
Abhaltung
diverser Informations- und Deutschkurse
-
Verstärkte
gemeinsame Kontrollen in der Erstaufnahmestelle (EAST)
-
Streetworker
zur mobilen Betreuung von sich im Ort aufhaltenden Asylwerberinnen und
Asylwerber
-
Information
der Bevölkerung über Verfahren in der EAST
-
Kriminalpolizeiliche
Beratung und rasche Durchführung von kriminalpolizeilichen Ermittlungen im
Rahmen der Strafverfolgung
-
Setzung von
baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Zu- und Abgangskontrolle in der
Betreuungsstelle
Ein Großteil
dieser Empfehlungen befindet sich bereits im Stadium der Umsetzung. So wurde
der Soziale InfoPoint ebenso errichtet, wie diverse Informationskurse
abgehalten. Ein Projektvorschlag für Streetworker zur sozialen Betreuung ist
beim BMI eingelangt und wird geprüft. Eine entsprechende Information der
Bevölkerung über das Verfahren in der EAST erfolgte vor Ort. Ebenso sind
bereits Baumaßnahmen in Gang, die in Verbindung mit elektronischen Maßnahmen
für eine effektive Vollziehung der Betretungsverordnung erforderlich sind.
Darüber hinaus wurde das Bundesasylamt angewiesen, nach Möglichkeit verstärkt
Familien der EAST für das Zulassungsverfahren zuzuweisen.
Zusammenfassend
ist daher festzuhalten, dass die Sorgen der Bevölkerung ernst genommen und die
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Betreuung der
Asylwerberinnen und Asylwerber und zur Hebung des subjektiven und objektiven
Sicherheitsgefühles in der Gemeinde St. Georgen im Attergau umgesetzt werden.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten
des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Ausschuss für innere
Angelegenheiten des Nationalrates zuzuweisen.
25/PET Petition zur „Resolution für eine Konkretisierung der Verpflegung für Zivildienstleistende“ (31.3.2004) |
|||||
überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Theresia
HAIDLMAYR |
2.4.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
BMI |
Zuweisung
Ausschuss
für innere Angelegenheiten |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Die Abgeordnete
Theresia Haidlmayr hat dem Nationalrat eine Resolution des Oberösterreichischen
Landtags als Petition vorgelegt. Darin spricht sich der Landtag dafür aus, den
Begriff „angemessene Verpflegung“ im Zivildienstgesetz zu konkretisieren, um
sicherzustellen, dass Zivildiener an jenen Tagen, an denen sie nicht in der
Zivildiensteinrichtung verpflegt werden, eine adäquate finanzielle
Entschädigung erhalten. Weiters tritt die Abgeordnete dafür ein, die
Verantwortung für die Verpflegung der Zivildiener wieder dem Bund zu übertragen
und auch Wehr- und Zivildienstleistenden, die in Wohngemeinschaften wohnen, die
Wohnkosten abzugelten.
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:
BMI (21.7.2004):
Das
Bundesministerium für Inneres nimmt wie folgt Stellung:
„Zu Punkt 1:
Die im § 28 Abs. 1
des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) getroffene Regelung ist hinreichend
determiniert und hat einer diesbezüglichen Überprüfung durch den
Verfassungsgerichtshof Stand gehalten. Dieses Höchstgericht hat ausdrücklich
festgehalten, den Rechtsträgern von Zivildiensteinrichtungen sei es ohne dem
Dazwischentreten einer gesonderten behördlichen Verfügung zuzumuten, den
erforderlichen Verpflegsumfang von sich aus zu erkennen.
Zu Punkt 2:
Die mit der
Zivildienstgesetz-Novelle 2001 abgeschlossene Reform ist insgesamt als geglückt
anzusehen. Es besteht somit nicht der geringste Anlass zur vorherigen
Verpflegsregelung zurückzukehren, die entgegen der in der vorliegenden Petition
wiedergegebenen irrigen Meinung keineswegs darin bestand, dass der Bund ein
Verpflegsgeld an die Zivildienstleistenden ausbezahlt hat. Vielmehr war der
gesetzliche Anspruch auf unentgeltliche Naturalverpflegung durch die
Rechtsträger von Zivildiensteinrichtungen zu befriedigen.
Die zahlreich an
den Herrn Bundesminister ergangenen Empfehlungen des Zivildienstrates stützen
sich lediglich auf vom Verfassungsgerichtshof beispielhaft aufgezählte mögliche
Bezugsgrößen, die eine andere Höhe keineswegs ausschließen. In der Kernaussage
verweist der Zivildienstrat auf die seinerzeitige Verpflegungsverordnung vor
dem In-Kraft-Treten der Zivildienstgesetz-Novelle 2000, wobei er die
diesbezüglichen Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes nach ho. Auffassung
fehlinterpretiert. Die vom Zivildienstrat gezogene Schlussfolgerung, der
seinerzeitige Verordnungsgeber habe einen absoluten Mindestbetrag von 155 S (ca.
11,30 €) als Verpflegsentgelt festgesetzt, verallgemeinert in unzulässiger
Weise. Nach der Gesetzeslage bis Ende Mai 2000 (ab diesem Zeitpunkt bis
Jahresende bestand für Zivildienstleistende überhaupt kein Verpflegsanspruch)
waren Geldleistungen für Verpflegung an den Zivildienstleistenden nur insoweit
zulässig, als es sich um den nachträglichen Ersatz nachweislich aufgewendeter
Kosten gehandelt hat. Demzufolge bestimmte die Verpflegungsverordnung im § 3
Abs. 3 für den Fall der Selbstversorgung, dass der Rechtsträger dem
Zivildienstleistenden einen durch Belege bescheinigten Abrechnungsendbetrag bis
zu einem Wert zu vergüten hatte, der 155 S täglich entsprach. Hier handelte es
sich also um einen Maximal- und nicht, wie der Zivildienstrat fälschlich annimmt,
um einen Mindestbetrag.
Zu Punkt 3:
Die
Wohnkostenbeihilfe ist im Heeresgebührengesetz 2001 geregelt. Hier wäre in
erster Linie die Wohlmeinung des Bundesministers für Landesverteidigung
gefragt. Die derzeit anzuwendende Rechtslage lässt zum Beispiel im Einklang mit
einschlägigen Entscheidungen des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes
die klassische Wohngemeinschaft unberücksichtigt. Die Schwierigkeit bei einer
allfälligen legistischen Änderung liegt in der Schaffung einer
missbrauchsicheren Norm.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten
des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Ausschuss für innere
Angelegenheiten des Nationalrates zuzuweisen.
27/PET Petition zur
‘Resolution für die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen
Gebührenbefreiung für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Menschen’
(Oberösterreichischer Landtag) (22.4.2004) |
|||||
überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Theresia HAIDLMAYR |
26.4.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
|
Zuweisung Verfassungsausschuss |
|
Zu den Anliegen dieser
Petition:
Die Abgeordnete Theresia Haidlmayr überreichte dem Nationalrat einen gemeinsamen Initiativantrag aller im Oberösterreichischen Landtag vertretenen Parteien betreffend die Wiedereinführung der einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen als Petition. Hintergrund der Initiative ist die Tatsache, dass seit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreit sind, wenn das Haushaltsnettoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz um mehr als 12 % übersteigt. Im Initiativantrag wird geltend gemacht, dass das Angebot des ORF für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen keineswegs adäquat ist - demnach werden derzeit lediglich die drei Nachrichtensendungen, einzelne Informationsmagazine und ca. 180 Unterhaltungsserien und Filme pro Jahr untertitelt -, daher sei die teilweise Aufhebung der Gebührenbefreiung nicht einzusehen.
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten
des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Verfassungsausschuss des
Nationalrates zuzuweisen.
32/PET Petition zur „‘Resolution Helft den Helfern’ der Berufsfeuerwehren Österreichs (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten)“ (26.5.2004) |
|||||
überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Mag. Gisela WURM Dietmar KECK Mag. Christine MUTTONEN |
26.5.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
BMSG BMWA |
Zuweisung Wirtschaftsausschuss |
|
Zu den Anliegen dieser Petition:
Die Resolution
‘Helft den Helfern’ der Berufsfeuerwehren Österreichs legten die Abgeordneten
Mag. Gisela Wurm, Dietmar Keck und Mag. Christine Muttonen dem Nationalrat
vor. In der Petition fordern die Berufsfeuerwehren besondere Maßnahmen in
pensions- und arbeitsrechtlichen Fragen sowie die umgehende Anerkennung des
Berufsbildes.
Die Einführung des
Berufsbildes für die 2.500 Bediensteten der Berufsfeuerwehren ist vor allem aus
Gründen der sozialrechtlichen Absicherung, als Anerkennung für die schwierige
Ausbildung und der außergewöhnlichen Belastungen im täglichen Dienst notwendig.
Aus der Petition geht zudem hervor, dass die Anhebung des Pensionsalters auf
das 65. Lebensjahr nicht mit der vollen Berufsfähigkeit als Feuerwehrmann/-frau
- der so genannten Branddiensttauglichkeit - vereinbar sei. Die Einbringerinnen
und Einbringer der Petition treten daher für eine angemessene Existenz- und
Alterssicherung nach Verlust der Branddiensttauglichkeit ein.
Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:
BMSG (30.7.2004):
Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
nimmt aus pensionsversicherungsrechtlicher Sicht wie folgt Stellung:
„Die Beschäftigten
der österreichischen Berufsfeuerwehren erbringen eine gefährliche und
verantwortungsvolle Tätigkeit für die Allgemeinheit und den Einzelnen bei
Brand, Katastrophenfällen und Elementarereignissen unter großem persönlichen
Einsatz und mit viel Engagement. Dies reicht allerdings nicht aus, um eine -
vom Alter unabhängige - Invaliditätspension bei Branddienstuntauglichkeit
beanspruchen zu können.
Das derzeit
geltende Pensionsversicherungsrecht kennt keinen individualisierten
Berufsschutz für eine bestimmte Berufsgruppe; der Berufsschutz ist nach
generell abstrakten Merkmalen definiert, wobei hier nur zwischen
Arbeiterinnen/Arbeitern und Angestellten bzw. Bäuerinnen/Bauern und
Selbstständigen differenziert wird.
Erlernten und
angelernten Arbeiterinnen und Arbeitern kommt wie Angestellten Berufsschutz zu.
Zu den erlernten Berufen gehören alle Berufe, auf die ein abgeschlossenes
Lehrverhältnis vorbereitet hat. Ein angelernter Beruf liegt dann vor, wenn
der/die Versicherte eine Tätigkeit ausübt, für die es erforderlich ist, durch
praktische Arbeit qualifizierte Kenntnisse oder Fähigkeiten zu erwerben, welche
jenen in einem erlernten Beruf gleichzuhalten sind.
Ist wie im
vorliegenden Fall keine Ausbildung in Form eines Lehrverhältnisses vorgesehen,
ist die Feststellung notwendig, dass die Tätigkeit als Beschäftigte/r der österreichischen
Berufsfeuerwehren nach den in Betracht kommenden Voraussetzungen im Allgemeinen
eine ähnliche Summe besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert wie die
Tätigkeit in einem erlernten Beruf. Die Judikatur zieht dabei aus der
Ausbildungsdauer maßgebliche Rückschlüsse auf die erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten, wobei als Maßstab die Dauer der Lehrzeit in einem erlernten Beruf
im Ausmaß von regelmäßig mindestens drei Jahren herangezogen wird. Ob und
inwieweit eine Ausbildung zur Zuerkennung des Berufsschutzes führt, ist
letztlich einem gerichtlichen Individualisierungsverfahren vorbehalten.
Durch das SVÄG
2000, BGBl. I Nr. 43/2000, wurde eine erleichterte Zugangsmöglichkeit zur
Invaliditätspension für Versicherte, die das 57. Lebensjahr vollendet haben,
geschaffen. Diese gelten als invalid, wenn sie infolge von Krankheit oder
anderen Gebrechen oder Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte außer
Stande sind, einer Tätigkeit, die sie in den letzten 180 Kalendermonaten vor
dem Stichtag mindestens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt haben,
nachzugehen. Dabei sind zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit zu
berücksichtigen. Mit dieser Regelung wurde insbesondere für ungelernte
Arbeiterinnen und Arbeiter ein verstärkter Tätigkeitsschutz geschaffen.
Ergänzend ist
anzumerken, dass das Modell der Bundesregierung zur Harmonisierung der
Pensionen auch eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen zum
Invaliditätsbegriff bis zum 1. Jänner 2006 vorsieht. Die Frage der künftigen
Gestaltung des Berufsschutzes wird dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Das
Anliegen bzw. die vorliegende Petition der österreichischen Berufsfeuerwehren
wird von mir unterstützt. Allerdings muss ich dazu darauf hinweisen, dass die
Schaffung von Ausbildungsvorschriften nach den derzeitigen kompetenzrechtlichen
Bestimmungen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt.“
BMWA (28.7.2004):
„Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlaubt sich für seinen
Kompetenzbereich folgende Stellungnahme abzugeben:
Da das Feuerwehrwesen
zur Gänze unter Landeskompetenz fällt, ist entsprechend der geltenden
Rechtslage die Einrichtung eines Lehrberufes gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
nicht möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat daher die
Länder mit der Frage befasst, ob ihrerseits prinzipiell Einverständnis besteht,
durch eine verfassungsrechtliche Bestimmung innerhalb des § 5 BAG die
Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung für die Berufsausbildung auf dem
Gebiet des Feuerwehrwesens auf den Bund zu übertragen.
Das Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung hat seine Zustimmung zu einer
verfassungsrechtlichen Kompetenzänderung mitgeteilt. Das Amt der Vorarlberger
Landesregierung lehnt dies hingegen mit dem Hinweis darauf ab, dass sich mit
Fragen der Kompetenzverteilung derzeit der Österreich-Konvent befasst. Das Amt
der Wiener Landesregierung lehnt eine solche Kompetenzverschiebung ebenfalls
ab: Aus Qualitäts- und Kostengründen sei es zweckmäßig, dass nur Leute mit
abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Maturareife in den Dienst von
Berufsfeuerwehrleuten eintreten können, um erst dort, im Zuge einer
mehrjährigen Ausbildung, den Beruf eines Feuerwehrmannes zu erlernen. Die
Qualität einer Berufsfeuerwehr resultiere zu einem nicht unbeträchtlichen Ausmaß
aus der Vielfalt der beruflichen Kenntnisse ihrer Mitarbeiter, die der Vielfalt
in den Problemen bei den zu bewältigen- den Einsätzen entspricht. Hinsichtlich
der Kostenfrage wird ausgeführt, dass die Ausbildung von Lehrlingen schon aus
Gründen der Lehrstoffvermittlung nur direkt bei einer Berufsfeuerwehr möglich
wäre, andererseits wäre aber heute keine der Beruffeuerwehren in Österreich
logistisch und strukturell zu einer Lehrlingsausbildung in der Lage.
Nach derzeitigem
Stand kann also auf Grund der mangelnden einhelligen Zustimmung der Länder die
Schaffung eines Lehrberufes gemäß dem Berufsausbildungsgesetz für das
Berufsfeuerwehrwesen nicht in Betracht kommen.
Bei den
angesprochenen Berufsfeuerwehrleuten handelt es sich um Gemeindebedienstete.
Wenn daher von ‘arbeitsrechtlichen Bestimmungen’ die Rede ist, können nur
dienstrechtliche Bestimmungen der Länder gemeint sein. Soweit die Resolution
auch Ausführungen zur Vermittelbarkeit von Menschen nach dem 55. Lebensjahr
enthält, ist zu bemerken, dass das Arbeitsmarktservice (AMS)
Berufsfeuerwehrleuten für den Fall, dass diese sich arbeitssuchend vormerken
lassen, wie allen anderen Personen entsprechend ihrer Qualifikationen und
Wünsche sowie der Machbarkeiten am Arbeitsmarkt Arbeitsplätze vermittelt. Sollte
dies nicht unmittelbar möglich sein, stellt das AMS ein Instrumentarium zur
Verfügung, nachgefragte Qualifikationen zu vermitteln oder bestehende
Qualifikationen zu erhalten.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, den
Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem
Wirtschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
43/PET Petition
"Gegen die drohende Schließung der Postämter in Pottenbrunn, St. Georgen
und Spratzern" (9.12.2004) |
|||||
überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Anton
HEINZL |
10.12.2004 |
15.12.2004 |
|
Zuweisung Verkehrsausschuss |
|
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten
des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Verkehrsausschuss des
Nationalrates zuzuweisen.
44/PET Petition
"Für die Erhaltung des Postamtes 3202 Hofstetten/Pielach"
(9.12.2004) |
|||||
überreicht durch
den/die Abgeordnete/n |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Anton
HEINZL |
10.12.2004 |
15.12.2004 |
|
Zuweisung Verkehrsausschuss |
|
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten
des Nationalrates zu ersuchen, diese Petition dem Verkehrsausschuss des
Nationalrates zuzuweisen.
2. Bürgerinitiativen
13/BI Bürgerinitiative zum Thema „Rettung des Augebiets zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer – Verhinderung der Donaubrücke bei Traismauer samt zugehöriger Trassenführung“ (10.2.2004) |
|||||
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Mag. Ulrike WÖGERER |
10.2.2004 |
10.3.2004 29.6.2004 15.12.2004 |
BMVIT |
Zuweisung Verkehrsausschuss |
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Gegen den Bau
einer Donaubrücke bei Traismauer wendet sich diese Bürgerinitiative. Die Unterzeichnerinnen
und Unterzeichner befürchten zum einen, dass durch den Bau das Augebiet
zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer bedroht ist, warnen aber
gleichzeitig vor Nachteilen für die Bevölkerung durch drohenden Transitverkehr.
Ihrer Ansicht nach könnte gemeinsam mit den in Planung oder in Umsetzung
befindlichen Straßenausbauten Richtung Tschechien eine neue - mautfreie -
Lkw-taugliche Transitroute entstehen. Weiters machen die Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner geltend, dass die in den Gemeinden aufliegenden Unterlagen
veraltet seien und die Trasse durch das Hochwasser 2002 komplett umgeplant
worden sei.
Folgende Stellungnahmen sind eingelangt:
BMVIT (28.4.2004):
„Von Seiten des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) wird zur
gegenständlichen Bürgerinitiative folgendes mitgeteilt:
1.
Es gibt das
Verfahren nach § 14 BStG., das zur Festlegung eines
Bundesstraßenplanungsgebietes dient. Dieses Verfahren ist bereits im Jahr 2003
abgehalten worden. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit vom 15.4. bis
einschließlich 27.5.2003. In diesem Verfahren wird ein relativ breiter
Straßenkorridor für den beabsichtigten Straßenverlauf auf Basis eines
Vorprojektes festgelegt.
2.
Von diesem ist das
Trassenfestlegungsverfahren gemäß § 4 BStG. zu unterscheiden, bei dem eine
konkrete Trasse auf Basis eines Einreichprojektes festgelegt wird. Dieses
Verfahren ist zur Zeit im Gange. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit
vom 10.2. bis einschließlich 24.3.2004.
Aus dem Schreiben
der Bürgerinitiative geht somit nicht eindeutig hervor, welches Verfahren
gestoppt werden soll (§ 14 oder § 4-Verfahren).
Die Planungen für
das Vorprojekt stammen noch aus der Zeit vor dem Hochwasserereignis im August
2002, weshalb in der Genehmigung dieses Vorprojektes insofern besonders Bedacht
genommen wurde, als an diese Genehmigung einige Bedingungen geknüpft waren:
So sollte im Zuge
der weiteren Planungen (zum Einreichprojekt) besonders auf das ausgewiesene
Natura 2000-Gebiet Bedacht genommen und entsprechend sorgfältig vorgegangen
werden. Weiters sollte die mögliche Integrierung des Hochwasserschutzprojektes
(was noch nicht feststand) entsprechend berücksichtigt werden (Höhenlage der
Nivellette über neuem HQ100, Einflüsse auf den Grundwasserstrom, erforderliche
Flutöffnungen u.dgl.).
Darüber hinaus
sollte die Linienführung der S 33 nördlich der Donaubrücke und die
Knotenlösungen bei den Einbindungen in den Bestand der S 33 sowie in die S 5 im
Zuge der weiteren Planung nochmals überdacht werden, da es aufgrund der gerade
laufenden Besprechungen mit den betroffenen Grundeigentümern möglich schien,
eine etwas gestrecktere Straßenführung realisieren zu können. Es wurde
angeregt, den weiteren Planungen eine etwas höhere Entwurfsgeschwindigkeit
zugrunde zu legen.
Diese Bedingungen
sind in weiterer Folge in die nächsten Planungsschritte aufgenommen worden. Der
Projektwerbernehmer hat im Juli 2003 den Antrag auf Durchführung des
Vorverfahrens gemäß § 24 im Zusammenhang mit § 4 des UVP-G2000 gestellt. Dieses
Vorverfahren wurde seitens des bmvit im Herbst 2003 abgeschlossen. Im Februar
2004 wurde ein entsprechend adaptiertes Einreichprojekt samt
Umweltverträglichkeitserklärung als Grundlage für das Trassenfestlegungsver-
fahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt.
Es darauf
hingewiesen, dass der im Einreichprojekt dargestellte Trassenverlauf innerhalb
des im Verordnungsplan zum § 14-Verfahren dargestellten Straßenkorridors liegt.
Zu den weiters
angeführten Gründen, die gegen die geplante Donaubrücke samt zugehöriger
Trassenführung sprechen ist folgendes anzumerken:
Die S 33 -
Donauquerung ist im Verzeichnis 2 (Bundesstraßen S) des BStG. enthalten und ist
daher entsprechend zu planen und zu bauen.
Der
gegenständliche Straßenzug ist auch im Generalverkehrsplan Österreich, wurde
aber auch in der GSD-Studie (Gestaltung des hochrangigen Straßennetzes im
donaueuropäischen Raum) des ehemaligen BMwA als wichtige Straßenverbindung
erkannt und ist auch Bestandteil des NÖ- Landesverkehrskonzeptes.
Als Triebfeder für
dieses Projekt ist das erwartete weitere Ansteigen des überregionalen Verkehrs
(v.a. in Ost-West-Richtung) zu nennen, da Niederösterreich hier aufgrund seiner
geografischen Lage eine wichtige Position einnimmt. Das bestehende hochrangige
Straßennetz war nicht auf die sich ergebende neue verkehrsstrategische Lage der
Ostregion ausgerichtet und ist daher den neuen Rahmenbedingungen anzupassen.
Das Projekt
‘Donaubrücke Traismauer’ ist somit Bestandteil eines großräumigen
Ausbaukonzeptes des hochrangigen Straßennetzes im Osten von Niederösterreich,
welches im wesentlichen einen großräumigen Entlastungsring zwischen dem
niederösterreichischen Zentralraum und dem Wiener Umland zum Ziel hat.
Abschließend darf
noch festgestellt werden, dass entgegen den Ausführungen der Bürgerinitiative
alle hochrangigen Straßen bemautet sind (LKW Maut + Vignette).
Die von der
Bürgerinitiative Nr. 13 angeführten umweltrelevanten Aspekte bzw. die
aufgeworfenen Fragen werden im laufenden Verfahren (UVP) von den Sachverständigen
behandelt. Den Ergebnissen der Sachverständigen kann seitens des bmvit nicht
vorgegriffen werden.“
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten
des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verkehrsausschuss des
Nationalrates zuzuweisen.
15/BI Bürgerinitiative zum Thema „Aus für die dreckige Kohle” (6.4.2004) |
|||||
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Mag.
Stefan MOIDL |
5.5.2004 |
29.6.2004 15.12.2004 |
|
Zuweisung
Wirtschaftsausschuss |
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
‘Aus für die
dreckige Kohle’ ist das Anliegen dieser dem Nationalrat vorgelegten Bürgerinitiative.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sehen in der Klimakatastrophe das
größte Umweltproblem der heutigen Zeit und fordern in diesem Sinn, bestehende
Kohlekraftwerke entweder stillzulegen oder auf umweltfreundliche Brennstoffe
wie Biomasse oder Biogas umzurüsten. Weiters soll ihnen zufolge Ökostrom besser
gefördert werden, um langfristig die Energieversorgung Österreichs
klimaschonend zu sichern. Der Nationalrat wird auch aufgefordert, dafür zu
sorgen, dass der Stromverbrauch in Österreich nicht weiter steigt.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Wirtschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
19/BI Bürgerinitiative zum Thema "Sicherstellung der Schulqualität an Österreichs Pflichtschulen" (7.10.2004) |
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
Kurt
NEKULA |
12.10.2004 |
15.12.2004 |
|
Zuweisung
Unterrichtsausschuss |
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Eine
bedarfsgerechte Finanzierung der Pflichtschulen und die Entwicklung eines
langfristigen nationalen Bildungsplans sind die Forderungen dieser
Bürgerinitiative für Schulqualität. Unter anderem geht es den
Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern um ausreichende finanzielle Mittel für
Förderkurse, Zusatzangebote, Deutschkurse und Integrationsklassen an
Pflichtschulen, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, die Erhaltung entlegener
Kleinstschulen und eine verpflichtende Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer.
Bei weiteren Mittelkürzungen droht Österreichs Pflichtschulen ihrer Ansicht
nach der Kollaps, es würde noch weniger Zeit pro Kind und keine individuellen
Förderungen mehr geben. Initiiert wurde die Bürgerinitiative vom
österreichischen Dachverband der Elternvereine von Pflichtschulen.
Beschluss:
In seiner Sitzung
am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, den
Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem
Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
21/BI Bürgerinitiative zum Thema „Volksabstimmung über die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages (Vertrag über eine Verfassung für Europa)” (27.10.2004) |
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt am |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
|
em.
Univ.-Prof. Dr. Thomas
SCHÖNFELD |
1.12.2004 |
15.12.2004 |
|
Zuweisung
Verfassungsausschuss |
|
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Eine
Volksabstimmung in Österreich über die neue EU-Verfassung fordern insgesamt
2.530 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Bürgerinitiative. Sie machen
darauf aufmerksam, dass der EU-Verfassungsvertrag viele Lebensbereiche
Österreichs betrifft, und wollen daher eine Einbindung des Volkes in den
Ratifizierungsprozess.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
_______________
In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich
folgende Abgeordnete zu Wort:
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Theresia Haidlmayr, Helga Machne, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang
Pirklhuber, Karl Freund, Klaus Wittauer, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Franz-Josef Huainigg, Gabriele Heinisch-Hosek, Dietmar Keck, Rainer Wimmer, Sigisbert Dolinschek, Anton Heinzl, Johann Kurzbauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Mag.
Roderich Regler, Konrad Steindl, Dr.
Robert Rada, Mag. Dr. Alfred Brader, Mares Rossmann, Anna Franz, Notburga Schiefermair,
Dipl.-Ing. Günther Hütl, Johannes Schweisgut, Detlev Neudeck sowie die Vorsitzende des
Ausschusses Mag. Gisela Wurm.
Zum
Berichterstatter für das Haus wurde einstimmig Abg. Mag. Dr. Alfred Brader gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 17, 19, 20, 23, 25 bis 28, 30, 32, 41, 43 und 44 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 2, 12 bis 15, 19 und 21 zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2004 12 15
Mag. Dr. Alfred Brader Karl Freund
Berichterstatter Obfrau-Stellvertreter