782 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Luftraumüberwachungsflugzeuge (III-72 der Beilagen)

Der gegenständliche Wahrnehmungsbericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei den Gebarungsüberprüfungen in den Bereichen der Bundesministerien für Landesverteidigung sowie für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich der Typenentscheidung für die Nachfolgebschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen und der Beurteilung der Geschäftsangebote in diesem Zusammenhang getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Wahrnehmungsbericht, der dem Ausschuss am 16. März 2004 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 27. April, 22. September, 6., 20./21. Oktober, 27. Oktober und 20. Dezember 2004 unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Walter Murauer, Stefan Prähauser, Hermann Gahr, Mag. Kurt Gaßner, Detlev Neudeck, Dr. Peter Pilz, Mag. Ruth Becher, Ing. Erwin Kaipel, Gerhard Reheis, Erwin Hornek, Christian Faul, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Rosemarie Schönpass, Hermann Krist, Mag. Christine Lapp, Markus Fauland, Alfred Schöls, der Bundesminister für Landesverteidigung, Günther Platter, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

 

Mit Stimmenmehrheit wurde am 20. Dezember 2004 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Wahrnehmungsberichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Luftraumüberwachungsflugzeuge (III-72 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2004 12 20

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler Mag. Werner Kogler

       Berichterstatter                  Obmann