791 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über den Antrag
495/A der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll,
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird
Die Abgeordneten
Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und
Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2004 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1
(§ 42 Abs. 4 InvFG 1993):
Die Bestimmung
soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich keine Sicherungssteuer zur
Anwendung kommt, wenn ausländische Kapitalanlagefonds dieselben
Kapitalertragsteuer-Meldungen abgeben wie inländische Kapitalanlagefonds. Damit
sollen ausländische Kapitalanlagefonds unter denselben Voraussetzungen und auf
dieselbe Weise wie inländische Kapitalanlagefonds der Kapitalertragsteuer
unterliegen. Nur wenn keine Kapitalertragsteuer-Meldungen nach § 40
Abs. 2 Z 2 erfolgen, kommt die Sicherungssteuer zur Anwendung. Dies
muss auch für Ausschüttungen gelten, um nicht eine Besteuerungslücke für nicht
meldende ausländische Fonds zu öffnen.“
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
18. Jänner 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im
Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete Dr.
Christoph Matznetter.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2005 01 18
Franz Glaser Dipl.-Kfm.
Dr. Günter Stummvoll
Berichterstatter Obmann