791 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 495/A der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll,
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird

Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§ 42 Abs. 4 InvFG 1993):

Die Bestimmung soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich keine Sicherungssteuer zur Anwendung kommt, wenn ausländische Kapitalanlagefonds dieselben Kapitalertragsteuer-Meldungen abgeben wie inländische Kapitalanlagefonds. Damit sollen ausländische Kapitalanlagefonds unter denselben Voraussetzungen und auf dieselbe Weise wie inländische Kapitalanlagefonds der Kapitalertragsteuer unterliegen. Nur wenn keine Kapitalertragsteuer-Meldungen nach § 40 Abs. 2 Z 2 erfolgen, kommt die Sicherungssteuer zur Anwendung. Dies muss auch für Ausschüttungen gelten, um nicht eine Besteuerungslücke für nicht meldende ausländische Fonds zu öffnen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. Jänner 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 01 18

Franz Glaser             Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann