800 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (628 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt

 

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt, nicht jedoch politischen Charakter. Der erste Satz des Artikels 1 ist überdies verfassungsändernd. Da österreichische Behörden hoheitliche Akte „in Vertretung“ eines anderes Staates setzen findet eine derartige Konstellation keine verfassungsrechtliche Grundlage im Art 9 Abs 2 B-VG, da danach zwar durch einfachgesetzlichen Staatsvertrag die Tätigkeit österreichischer Organe im Ausland geregelt werden kann, jedoch dieser Regelung das Verständnis zu Grunde liegt, dass österreichische Organe „österreichische Hoheitsakte“ setzen und nicht Akte für einen anderen Staat. Das Abkommen bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 und 3 B-VG. Die Bestimmungen des Abkommens sind der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder werden nicht geregelt, eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist daher nicht erforderlich.

Das Abkommen regelt die allgemeinen Bedingungen hinsichtlich der Erteilung der Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt. Es stellt ein Rahmenabkommen dar. Die technischen Details sowie die Dienstorte, an denen österreichische Vertretungsbehörden für die Republik Malta tätig werden, sind in der Folge durch eine Durchführungsvereinbarung im Einvernehmen mit dem BMI zu regeln.

Die Vertretung kann nur mit Zustimmung der jeweiligen Empfangsstaaten der österreichischen Vertretungsbehörden wahrgenommen werden.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 27. Jänner 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Walter Murauer. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek sowie die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Außenpolitische Ausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (628 der Beilagen), dessen Art. 1 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Wien, 2005 01 27

Walter Murauer     Peter Schieder

       Berichterstatter                  Obmann