800 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über die
Regierungsvorlage (628 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich
und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch
österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur
Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
Das Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der
Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der
Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt hat
gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt, nicht jedoch politischen
Charakter. Der erste Satz des Artikels 1 ist überdies verfassungsändernd. Da
österreichische Behörden hoheitliche Akte „in Vertretung“ eines anderes Staates
setzen findet eine derartige Konstellation keine verfassungsrechtliche Grundlage
im Art 9 Abs 2 B-VG, da danach zwar durch einfachgesetzlichen Staatsvertrag die
Tätigkeit österreichischer Organe im Ausland geregelt werden kann, jedoch
dieser Regelung das Verständnis zu Grunde liegt, dass österreichische Organe
„österreichische Hoheitsakte“ setzen und nicht Akte für einen anderen Staat.
Das Abkommen bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß
Art. 50 Abs. 1 und 3 B-VG. Die Bestimmungen des Abkommens sind der
unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass
eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht
erforderlich ist. Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der
Länder werden nicht geregelt, eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist daher nicht erforderlich.
Das Abkommen
regelt die allgemeinen Bedingungen hinsichtlich der Erteilung der Visa zur
Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt. Es stellt ein Rahmenabkommen dar.
Die technischen Details sowie die Dienstorte, an denen österreichische
Vertretungsbehörden für die Republik Malta tätig werden, sind in der Folge
durch eine Durchführungsvereinbarung im Einvernehmen mit dem BMI zu regeln.
Die Vertretung
kann nur mit Zustimmung der jeweiligen Empfangsstaaten der österreichischen
Vertretungsbehörden wahrgenommen werden.
Der
Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 27. Jänner 2005
in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete
Walter Murauer. An der Debatte beteiligten sich die
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek sowie die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der
Außenpolitische Ausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die
Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im
innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine
Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur
Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (628 der Beilagen), dessen Art. 1 verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Wien,
2005 01 27
Walter Murauer Peter
Schieder
Berichterstatter Obmann