822 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Siebenundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2003 ) (III-79 der Beilagen)

Im Kalenderjahr 2003 wurde die Volksanwaltschaft in 15.787 Fällen in Anspruch genommen. 10.316 Beschwerden betrafen den Bereich der Verwaltung. Es wurde in 6.561 Fällen ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Bei den verbleibenden 3.755 Beschwerden waren die behördlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen oder es stand den Beschwerdeführern ein Rechtsmittel noch offen. In 69 Fällen wurde ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet.

Insgesamt konnten im Berichtsjahr 7.078 Prüfungsverfahren abgeschossen werden, wobei in 10 besonders schwer wiegenden Fällen formelle Empfehlungen abgegeben wurden. In 9 weiteren Fällen wurde eine Missstandsfeststellung getroffen, in 2 Fällen erfolgte eine Verordnungsanfechtung in Form eines Kollegialbeschlusses.

Dem Berichsteil über die Ressorts ist ein Grundrechtsteil beigefügt, der die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält. Diese betreffen grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen der Bundesverfassung, das Recht auf angemessene Verfahrensdauer, den Gleichheitssatz, die Erwerbsfreiheit, den Datenschutz, das Recht auf faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Grundrechte der Europäischen Union.

Im Anhang sind legistische Anregungen der Volksanwaltschaft enthalten.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 17. Februar 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Peter Marizzi, Ing. Josef Winkler, Stefan Prähauser, Mag. Terezija Stoisits, Maria Grander, Dr. Helene Partik-Pablé, Otto Pendl, Dr. Peter Sonnberger, Dr. Eva Glawischnig und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie die Volksanwältin Rosemarie Bauer.

 

Bei der Abstimmung hat der Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Siebenundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2003 ) (III-79 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 02 17

Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann