826 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag
512/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer,
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Position Österreichs
zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des
Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges (ICRW) und in anderen
Gremien
Die Abgeordneten
Dr. Eva Glawischnig, Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kai Jan Krainer,
Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26.
Jänner 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Da durch die
exzessive Waljagd fast alle Walarten an den Rand des Aussterbens gebracht
wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den kommerziellen Walfang.
Lediglich indigenen Gruppen in
Dänemark/Grönland, Russland, USA und St. Vincent werden Quoten zugeteilt. Japan
und Island setzen die Jagd auf Wale unter dem Vorwand der „Wissenschaft“
basierend auf der Ausnahmeregelung der Konvention (Art. VIII) fort. Norwegen
bejagt weiterhin Wale für kommerzielle Zwecke, da es sich auf Grund eines
Vorbehaltes nicht an das Moratorium gebunden sieht.
Die IWC hat in den
vergangenen Jahren mehrfach die als wissenschaftlich bezeichneten und die
kommerziellen Walfangaktivitäten verurteilt und die Walfangnationen
aufgefordert, ihre Fangaktivitäten einzustellen. Diese Forderung wird von den
Walfangstaaten ignoriert und Fangquoten werden sogar angehoben. Weiterhin
steigt der Druck innerhalb der IWC an, um in naher Zukunft – vielleicht schon
auf der nächsten IWC-Konferenz 2005 - den kommerziellen Walfang im Rahmen eines
so genannten Bewirtschaftungsverfahrens für Walbestände wieder zuzulassen.
Gleichzeitig
mehren sich die Kenntnisse über die negativen Auswirkungen zahlreicher zumeist
vom Menschen verursachter Faktoren auf die Walbestände, wie z.B. zunehmende
Lärmverschmutzung, Beifang in der Fischerei, Nahrungsmangel durch Überfischung,
Meeresverschmutzung durch Chemikalien etc.
In Anbetracht der
großen Schwierigkeiten bei der Erforschung und der Schätzung von Walbeständen,
sowie der Tatsache,
-
dass viele Walarten und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind, jedoch
genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, so dass Fangaktivitäten zu
gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von bestimmten Walbeständen,
-populationen oder -arten führen können,
-
dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung zahlreicher
Walarten gibt,
-
dass eine humane Tötung von Walen auf Grund deren Größe, Physiognomie bzw. der
äußeren Bedingungen oftmals nicht gegeben ist,
-
dass Wale von Umweltfaktoren bedroht werden und somit einem zusätzlichen Druck
durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand halten können sowie
-
Bezug nehmend auf die Ergebnisse der bisherigen IWC-Konferenzen inkl. der
verabschiedeten Resolutionen
stellen die
unterzeichnenden Abgeordneten den vorliegenden Entschliessungsantrag.“
Der
Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 15. Februar 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten
Petra Bayr, Karlheinz Kopf,
Klaus Wittauer sowie der Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
Bei der Abstimmung
wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung
annehmen.
Wien, 2005 03 02
Klaus Wittauer Dr. Eva
Glawischnig
Berichterstatter Obfrau