826 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 512/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Position Österreichs zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges (ICRW) und in anderen Gremien

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Jänner 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da durch die exzessive Waljagd fast alle Walarten an den Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den kommerziellen Walfang. Lediglich indigenen Gruppen  in Dänemark/Grönland, Russland, USA und St. Vincent werden Quoten zugeteilt. Japan und Island setzen die Jagd auf Wale unter dem Vorwand der „Wissenschaft“ basierend auf der Ausnahmeregelung der Konvention (Art. VIII) fort. Norwegen bejagt weiterhin Wale für kommerzielle Zwecke, da es sich auf Grund eines Vorbehaltes nicht an das Moratorium gebunden sieht.

Die IWC hat in den vergangenen Jahren mehrfach die als wissenschaftlich bezeichneten und die kommerziellen Walfangaktivitäten verurteilt und die Walfangnationen aufgefordert, ihre Fangaktivitäten einzustellen. Diese Forderung wird von den Walfangstaaten ignoriert und Fangquoten werden sogar angehoben. Weiterhin steigt der Druck innerhalb der IWC an, um in naher Zukunft – vielleicht schon auf der nächsten IWC-Konferenz 2005 - den kommerziellen Walfang im Rahmen eines so genannten Bewirtschaftungsverfahrens für Walbestände wieder zuzulassen.

Gleichzeitig mehren sich die Kenntnisse über die negativen Auswirkungen zahlreicher zumeist vom Menschen verursachter Faktoren auf die Walbestände, wie z.B. zunehmende Lärmverschmutzung, Beifang in der Fischerei, Nahrungsmangel durch Überfischung, Meeresverschmutzung durch Chemikalien etc.

In Anbetracht der großen Schwierigkeiten bei der Erforschung und der Schätzung von Walbeständen, sowie der Tatsache,

         - dass viele Walarten und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind, jedoch genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, so dass Fangaktivitäten zu gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von bestimmten Walbeständen, -populationen oder -arten führen können,

         - dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung zahlreicher Walarten gibt,

         - dass eine humane Tötung von Walen auf Grund deren Größe, Physiognomie bzw. der äußeren Bedingungen oftmals nicht gegeben ist,

         - dass Wale von Umweltfaktoren bedroht werden und somit einem zusätzlichen Druck durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand halten können sowie

         - Bezug nehmend auf die Ergebnisse der bisherigen IWC-Konferenzen inkl. der verabschiedeten Resolutionen

stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den vorliegenden Entschliessungsantrag.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Februar 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Petra Bayr, Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 03 02

Klaus Wittauer Dr. Eva Glawischnig

       Berichterstatter                     Obfrau