Entschließung
Die
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, bei den
Vertragsstaatenkonferenzen der Internationalen Walfangkonvention sowie im
Rahmen anderer Gremien (z.B. Bonner Konvention, Washingtoner
Artenschutzabkommen, EU, UN) folgende Position zu vertreten:
1. Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und Ablehnung jeglicher Vorschläge, die zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs führen
2. Beendigung des so
genannten „wissenschaftlichen Walfangs“
3. Einrichtung
weiterer Schutzgebiete für Wale und Delfine und Stärkung regionaler Wal- und
Delfinschutzinitiativen
4. Strenge
Regulierung des Subsistenzwalfangs indigener Völker
5. Durchsetzung
eines besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und Delfine,
vor negativen Umwelteinflüssen
6. Beibehaltung
der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.
Darüber hinaus
werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,
- aktive bilaterale
Gespräche im Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des
Entschließungsantrages zu führen, auch weil ein Schwerpunkt während der
österreichischen EU-Präsidentschaft das Thema "Biologische Vielfalt"
sein wird,
- nachdrücklich
für die weitere Einschränkung und Beendigung des Handels mit lebenden Wal- und
Delfin-Arten einzutreten,
- sich aktiv
bei die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden Konferenzen und Initiativen
zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse, wie z.B. durch Beifang
und Lärm, auf Wale und Delfine zu reduzieren
- sowie die
österreichische Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit im
IWC-Wissenschaftsausschuss inkl. in der Arbeitsgruppe "Umwelteinflüsse auf
Wal- und Delfinbestände" zu gewährleisten.