Entschließung

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, bei den Vertragsstaatenkonferenzen der Internationalen Walfangkonvention sowie im Rahmen anderer Gremien (z.B. Bonner Konvention, Washingtoner Artenschutzabkommen, EU, UN) folgende Position zu vertreten:

1.       Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und Ablehnung jeglicher Vorschläge, die zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs führen

2.      Beendigung des so genannten „wissenschaftlichen Walfangs“

3.      Einrichtung weiterer Schutzgebiete für Wale und Delfine und Stärkung regionaler Wal- und Delfinschutzinitiativen

4.      Strenge Regulierung des Subsistenzwalfangs indigener Völker

5.       Durchsetzung eines besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und Delfine, vor negativen Umwelteinflüssen

6.       Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.

 

Darüber hinaus werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,

-       aktive bilaterale Gespräche im Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des Entschließungsantrages zu führen, auch weil ein Schwerpunkt während der österreichischen EU-Präsidentschaft das Thema "Biologische Vielfalt" sein wird,

-       nachdrücklich für die weitere Einschränkung und Beendigung des Handels mit lebenden Wal- und Delfin-Arten einzutreten,

-       sich aktiv bei die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden Konferenzen und Initiativen zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse, wie z.B. durch Beifang und Lärm, auf Wale und Delfine zu reduzieren

-       sowie die österreichische Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit im IWC-Wissenschaftsausschuss inkl. in der Arbeitsgruppe "Umwelteinflüsse auf Wal- und Delfinbestände" zu gewährleisten.