827 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag
511/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden
Die Abgeordneten
Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, haben den
gegenständlichen Initiativantrag am 26. Jänner 2005 im Nationalrat eingebracht
und wie folgt begründet:
„Bei der
UVP-G-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 153/2004, wurde in den
Übergangsbestimmungen der Neufassung des 3. Abschnittes für Bundesstraßen
in § 46 Abs. 18 Z 5 lit. c für bereits durch Vorverfahren
begonnene Verfahren fälschlicher Weise auf eine Kundmachung des UVP-Verfahrens
bis 31. Mai 2004 abgestellt. Dies wird nunmehr auf das richtige Datum 31.
Mai 2005 korrigiert.
Im Hinblick auf
die Verlängerung der den Umweltsenat betreffenden Regelungen durch die auf
bundesverfassungsgesetzlicher Ebene im Rahmen der UVP-G-Novelle 2004,
BGBl. I Nr. 153, erfolgte Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes
und auf die in § 40 Abs. 1 UVP-G 2000 vorgesehene Zuständigkeit des
Umweltsenates als Berufungsbehörde, ist ein Nachvollzug dieser Regelung im
Bundesgesetz über den Umweltsenat (USG 2000) erforderlich. Dieses soll unter
Beachtung der bundesverfassungsgesetzlich vorgegebenen Befristung unverändert
weiter gelten.“
Der
Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
15. Februar, am 1. und am 2. März 2005 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des
Berichterstatters die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Heidemarie
Rest-Hinterseer, Kai Jan Krainer,
Klaus Wittauer, Dkfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer einen Abänderungsantrag eingebracht, mit
dem dem Art. 1 (Änderung des Umweltverträglichkeitsgesetzes 2000) neue Z 1 und
2 sowie Z 4 bis 9 eingefügt werden.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten
Abänderungsantrages der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Klaus Wittauer mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-03-02
Dipl.-Ing. Hannes Missethon Dr.
Eva Glawischnig
Berichterstatter Obfrau