827 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 511/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Jänner 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei der UVP-G-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 153/2004, wurde in den Übergangsbestimmungen der Neufassung des 3. Abschnittes für Bundesstraßen in § 46 Abs. 18 Z 5 lit. c für bereits durch Vorverfahren begonnene Verfahren fälschlicher Weise auf eine Kundmachung des UVP-Verfahrens bis 31. Mai 2004 abgestellt. Dies wird nunmehr auf das richtige Datum 31. Mai 2005 korrigiert.

Im Hinblick auf die Verlängerung der den Umweltsenat betreffenden Regelungen durch die auf bundesverfassungsgesetzlicher Ebene im Rahmen der UVP-G-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 153, erfolgte Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes und auf die in § 40 Abs. 1 UVP-G 2000 vorgesehene Zuständigkeit des Umweltsenates als Berufungsbehörde, ist ein Nachvollzug dieser Regelung im Bundesgesetz über den Umweltsenat (USG 2000) erforderlich. Dieses soll unter Beachtung der bundesverfassungsgesetzlich vorgegebenen Befristung unverändert weiter gelten.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. Februar, am 1. und am 2. März 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Heidemarie Rest-Hinterseer, Kai Jan Krainer, Klaus Wittauer, Dkfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem dem Art. 1 (Änderung des Umweltverträglichkeitsgesetzes 2000) neue Z 1 und 2 sowie Z 4 bis 9 eingefügt werden.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Klaus Wittauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-03-02

Dipl.-Ing. Hannes Missethon Dr. Eva Glawischnig

       Berichterstatter                     Obfrau