832 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2004, wird wie folgt geändert:

1. Art. 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Österreichische Gebärdensprache ist anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

2. In Art. 151 Abs. 31 wird der Ausdruck „Abs. Z 9“ durch den Ausdruck „Abs. 1 Z 9“ ersetzt.

3. Art. 151 wird folgender Abs. 32 angefügt:

„(32) In der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2005 treten in Kraft:

           1. Art. 151 Abs. 31 mit Ablauf des 30. Dezember 2004;

           2. Art. 8 Abs. 3 mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes.“