833 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (829 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem ein Auslandskatastrophenfondsgesetz erlassen wird sowie Ermächtigungen zu
Verfügungen über Bundesvermögen erteilt und das Gehaltsgesetz 1956, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz 1966
geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2006)
Begleitend zur Erstellung des Budgets
für das Jahr 2006 sollen
– für
Hilfsmaßnahmen aus Anlass im Ausland eingetretener Katastrophenfälle ein
eigener Fonds errichtet,
– bestimmte
Verfügungen über Bundesvermögen (Übereignung zweier Wasseraufbereitungsanlagen;
Veräußerung des Geschäftsanteils des Bundes an der Flughafen Linz Gesellschaft
mbH an andere Gebietskörperschaften), teilweise (Wasseraufbereitungsanlagen) im
Zusammenhang mit der Hilfeleistung nach der Tsunami-Katastrophe in Südostasien,
ermöglicht,
– die Vergütungen
für die Klassenführung für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen vereinheitlicht
sowie
– das
Jahresnormmodell im Landeslehrerdienstrecht auf unbestimmte Zeit verlängert
werden.
Der
Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am
9. März 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Christoph
Matznetter, Dkfm. Dr.Günter Stummvoll,
DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Werner Kogler, Markus Fauland, Mag.
Johann Moser und Fritz Neugebauer
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung wurde der in der
Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit
wechselnden Mehrheiten angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (829 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-03-09
Gabriele Tamandl Matthias Ellmauer
Berichterstatterin Obmannstellvertreter