838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag
564/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Reinhard
Eugen Bösch, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer
Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird
Die Abgeordneten
Dr. Michael Spindelegger, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag
am 3. März 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das
Parlamentsmitarbeitergesetz wurde im Jahr 1992 beschlossen. Ursprünglich wurde
der Vergütungsparameter mit 35 % des monatlichen Gehalts eines Bundesbeamten
der allgemeinen Verwaltung Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, festgesetzt. Im
Jahre 1997 wurde der Vergütung das Gehalt eines Beamten der Dienstklasse V Gehaltsstufe
9 zu Grunde gelegt.
Der
Vergütungsanspruch für die parlamentarischen Mitarbeiter orientiert sich zwar
am Gehalt eines öffentlich Bediensteten. Die parlamentarischen Mitarbeiter
haben aber nicht die Rechtsstellung von öffentlich Bediensteten, sondern sind
als persönliche Mitarbeiter eines Abgeordneten Angestellte. Auf Dienstverhältnisse
mit parlamentarischen Mitarbeitern findet auch das Angestelltengesetz
Anwendung.
Der
Vergütungsanspruch für die Parlamentsmitarbeiter ist seit Bestehen des Parlamentsmitarbeitergesetzes
im Jahr 1992 wesentlich schwächer gestiegen als der Tariflohnindex der
Angestellten. Den Bruttogehältern der Parlamentsmitarbeiter kamen auch die
Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst nicht zur Gänze zugute, da einerseits
im Vergütungsanspruch auch Dienstgeberabgaben inkludiert sind, andererseits
Einmal- und Sonderzahlungen für öffentlich Bedienstete nicht zum Tragen kamen.
Da für parlamentarische Mitarbeiter die Bestimmungen des Angestelltengesetzes
gelten, finden auch die für Bundesbedienstete alle zwei Jahre gesetzlich
vorgesehenen Vorrückungen in die nächsthöhere Gehaltsstufe keine Anwendung.
Der
Vergütungsanspruch beträgt derzeit monatlich EUR 2.468,5 (Gehalt eines
Bundesbeamten der Dienstklasse V Geh.Stufe 9) 14x jährlich. Nach Abzug der
Dienstgeberabgaben ergibt sich bei Beschäftigung eines parlamentarischen
Mitarbeiters in Wien ein monatliches Bruttogehalt von EUR 1.950,- (bei
Beschäftigung in den anderen Bundesländern ein Bruttogehalt von EUR 1.952,92).
Der gegenständliche
Initiativantrag sieht nunmehr vor, dass rückwirkend ab 1. Jänner 2005 die Dienstklasse
VI Gehaltsstufe 5 (das sind derzeit monatlich EUR 2.648,--) für die Höhe des
Vergütungsanspruches maßgebend ist. Dadurch soll zumindest zum großen Teil bei
den parlamentarischen Mitarbeitern jene Valorisierung der Gehälter ermöglicht
werden, die im Angestelltenbereich in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat.
Nunmehr wird es den Abgeordneten ermöglicht, einen parlamentarischen
Mitarbeiter in Wien mit einem monatlichen Bruttogehalt von EUR 2.092,08 zu
beschäftigen (in den anderen Bundesländern ist ein Bruttogehalt von EUR
2.094,93 möglich).
Da sich seit 1992
auch immer neue Aufgaben (z.B. durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen
Union) für die parlamentarischen Mitarbeiter ergeben haben, dient diese
Valorisierung auch der Sicherung der Qualität der parlamentarischen Arbeit.
Die finanziellen
Mehrkosten betragen bei Inanspruchnahme durch alle 183 Abgeordneten nach den derzeitigen
Bezugsansätzen jährlich nicht ganz
EUR 460.000,-- . “
Der
Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
17. März 2005 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff – im
Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin – der Abgeordnete Heinz Gradwohl
das Wort.
Bei der Abstimmung
wurde der gegenständliche Initiativantrag einstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 03 17
Gabriele
Tamandl Jakob Auer
Berichterstatterin Obmann