838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 564/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. März 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Parlamentsmitarbeitergesetz wurde im Jahr 1992 beschlossen. Ursprünglich wurde der Vergütungsparameter mit 35 % des monatlichen Gehalts eines Bundesbeamten der allgemeinen Verwaltung Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, festgesetzt. Im Jahre 1997 wurde der Vergütung das Gehalt eines Beamten der Dienstklasse V Gehaltsstufe 9 zu Grunde gelegt.

Der Vergütungsanspruch für die parlamentarischen Mitarbeiter orientiert sich zwar am Gehalt eines öffentlich Bediensteten. Die parlamentarischen Mitarbeiter haben aber nicht die Rechtsstellung von öffentlich Bediensteten, sondern sind als persönliche Mitarbeiter eines Abgeordneten Angestellte. Auf Dienstverhältnisse mit parlamentarischen Mitarbeitern findet auch das Angestelltengesetz Anwendung.

Der Vergütungsanspruch für die Parlamentsmitarbeiter ist seit Bestehen des Parlamentsmitarbeitergesetzes im Jahr 1992 wesentlich schwächer gestiegen als der Tariflohnindex der Angestellten. Den Bruttogehältern der Parlamentsmitarbeiter kamen auch die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst nicht zur Gänze zugute, da einerseits im Vergütungsanspruch auch Dienstgeberabgaben inkludiert sind, andererseits Einmal- und Sonderzahlungen für öffentlich Bedienstete nicht zum Tragen kamen. Da für parlamentarische Mitarbeiter die Bestimmungen des Angestelltengesetzes gelten, finden auch die für Bundesbedienstete alle zwei Jahre gesetzlich vorgesehenen Vorrückungen in die nächsthöhere Gehaltsstufe keine Anwendung.

Der Vergütungsanspruch beträgt derzeit monatlich EUR 2.468,5 (Gehalt eines Bundesbeamten der Dienstklasse V Geh.Stufe 9) 14x jährlich. Nach Abzug der Dienstgeberabgaben ergibt sich bei Beschäftigung eines parlamentarischen Mitarbeiters in Wien ein monatliches Bruttogehalt von EUR 1.950,- (bei Beschäftigung in den anderen Bundesländern ein Bruttogehalt von  EUR  1.952,92).

Der gegenständliche Initiativantrag sieht nunmehr vor, dass rückwirkend ab 1. Jänner 2005 die Dienstklasse VI Gehaltsstufe 5 (das sind derzeit monatlich EUR 2.648,--) für die Höhe des Vergütungsanspruches maßgebend ist. Dadurch soll zumindest zum großen Teil bei den parlamentarischen Mitarbeitern jene Valorisierung der Gehälter ermöglicht werden, die im Angestelltenbereich in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat. Nunmehr wird es den Abgeordneten ermöglicht, einen parlamentarischen Mitarbeiter in Wien mit einem monatlichen Bruttogehalt von EUR 2.092,08 zu beschäftigen (in den anderen Bundesländern ist ein Bruttogehalt von EUR 2.094,93 möglich).

Da sich seit 1992 auch immer neue Aufgaben (z.B. durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union) für die parlamentarischen Mitarbeiter ergeben haben, dient diese Valorisierung auch der Sicherung der Qualität der parlamentarischen Arbeit.

 

Die finanziellen Mehrkosten betragen bei Inanspruchnahme durch alle 183 Abgeordneten nach den derzeitigen Bezugsansätzen jährlich nicht ganz  EUR  460.000,-- . “

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. März 2005 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff – im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin – der Abgeordnete Heinz Gradwohl das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Initiativantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 03 17

                Gabriele Tamandl     Jakob Auer

    Berichterstatterin                  Obmann