840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe I

Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05: Volksanwaltschaft

Kapitel 06: Rechnungshof

 

Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe I zusammengefassten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages 2005 am 8. und am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

 

Im Bundesvoranschlag 2006 sind bei den gegenständlichen Budgetkapiteln Gesamtausgaben von 165,956 Millionen Euro veranschlagt. Hievon entfallen 55,851 Millionen Euro auf personelle und 106,897 Millionen Euro auf Sachausgaben. An Gesamteinnahmen werden bei dieser Beratungsgruppe 4,204 Millionen Euro erwartet.

Bei Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei sind wie im Jahr 2005 Gesamtausgaben von 5,244 Millionen Euro budgetiert. An Einnahmen wird mit einer Summe von 24.000 Euro gerechnet.

Wie im Jahr 2005 sind auch im Jahr 2006 die Personalausgaben mit 3,499 Millionen Euro sowie die Sachausgaben mit 1,745 Millionen Euro veranschlagt.

Bei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung sind Gesamtausgaben von 111,553 Millionen Euro veranschlagt, das sind 18.000 Euro weniger als für 2005. An Einnahmen werden 3,021 Millionen Euro erwartet.

Die gesamten bei den Titeln 021 Nationalrat, 022 Bundesrat, 023 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie 024 Parlamentsdirektion veranschlagten Sachausgaben sind für das Jahr 2006 mit 94,066 Millionen Euro angesetzt; das bedeutet eine Reduzierung der Aufwendungen um 0,117 Millionen Euro gegenüber 2005.

Bei Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof sind wie im Jahr 2005 Gesamtausgaben in der Höhe von 7,663 Millionen Euro vorgesehen. An Einnahmen sind – wie im Jahr 2005 – 0,539 Millionen Euro budgetiert.

Wie im Jahr 2005 ist der Personalaufwand mit 3,175 Millionen Euro veranschlagt. Der Sachaufwand ist wie im Jahr 2005 mit 4,488 Millionen Euro veranschlagt.

Bei Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 11,697 Millionen Euro veranschlagt; das sind um 0,020 Millionen Euro weniger als für das Jahr 2005. An Einnahmen wird wie im Jahr 2005 mit 0,331 Millionen Euro gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 10,323 Millionen Euro gleich wie im Vorjahr budgetiert. Mit 1,374 Millionen Euro liegen die Sachausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,020 Millionen Euro niedriger.

Bei Kapitel 05: Volksanwaltschaft sind Gesamtausgaben von 4,795 Millionen Euro, also um 0,05 Millionen Euro mehr als nach dem BFG 2005, veranschlagt. Hievon entfallen 2,799 Millionen Euro auf den Personalaufwand; das sind um 0,05 Millionen Euro mehr als nach dem BFG 2005. Für Sachausgaben sind wie im Jahr 2005 1,996 Millionen Euro vorgesehen, dh ein Einfrieren des Sachmittelbudgets auf Niveau von 2005. An Einnahmen sind im Voranschlag bei Kapitel 05 wie im Jahr 2005 0,154 Millionen Euro budgetiert.

Bei Kapitel 06: Rechnungshof sind für das Jahr 2006 Gesamtausgaben von 25,004 Millionen Euro präliminiert; das sind um 0,399 Millionen Euro mehr als im Jahr 2005. An Einnahmen wird mit 0,135 Millionen Euro gerechnet.

Der Personalaufwand ist mit 18,568 Millionen Euro budgetiert und somit um 0,537 Millionen Euro höher als 2005. Die Sachausgaben sind mit 6,436 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr um 0,138 Millionen Euro niedriger veranschlagt.

In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, ergriffen die Abgeordneten Otto Pendl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Mag. Werner Kogler, Mag. Walter Posch, Ing. Josef Winkler, Dr. Peter Wittmann, Ing. Erwin Kaipel, Sabine Mandak, Christian Faul, Maria Grander, Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Mag. Ruth Becher und Josef Bucher das Wort.

Der Präsident des Nationalrates Dr. Andreas Khol sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak gaben Stellungnahmen zum Gegen
stand ab. Volksanwalt Mag. Ewald Stadler beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 02 (Bundesgesetzgebung) ein, der wie folgt begründet war:

„Laut Initiativantrag 564/A soll in einer Novelle zum Parlamentsmitarbeitergesetz der monatliche Vergütungsanspruch angepasst werden. Die finanziellen Mehrkosten betragen bei Inanspruchnahme durch alle 183 Abgeordneten jährlich rund 460.000 Euro.

Die Vorbereitung und Durchführung parlamentarischer Veranstaltungen und Konferenzen im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 bedingen ins­besonders wegen der Erhöhung der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten seit der österreichischen EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 1998 neben zusätzlichen Sachausgaben von 1 Million Euro auch einen zusätzlichen Personalbedarf. Zudem wird zur aktiven Teilnahme am Netzwerk der bereits vor Ort ansässigen Büros der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten und zur Vertiefung der Kontakte zu den EU-Institutionen, insbesonders zum Europäischen Parlament, eine Verbindungsstelle des österreichischen Parlaments in Brüssel eingerichtet. Diese ist in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments angesiedelt und wird während der Dauer der Troika-Zugehörigkeit auch Teil des neu eingerichteten COSAC-Sekretariats sein. Eine weitere Anhebung des Personalbedarfs ergibt sich aus der Inbetrieb­nahme des neu gestalteten Besucherzentrums und des Palais Epstein. Da diese Bereiche auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, ist es erforderlich, auch Bedienstete zu beschäftigen, die die Aufgaben, die damit in Zusammenhang stehen (z.B. Auskunftsdienst auch in Fremdsprachen, Besucheranmeldungen, Sicherheitstätigkeiten), erfüllen. Überdies sind im Palais Epstein zusätzliche Sitzungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten vorgesehen, die einer Servicierung bedürfen. Damit ist eine Erhöhung der Personalausgaben um insge­samt 700.000 Euro verbunden.

Trotz interner Personalumschichtungen ist es nicht möglich, diesen Bedarf aus dem der­zeitigen Personalstand zu decken. Im Stellenplan 2006 wird daher eine zusätzliche Systemi­sierung von vier v2/3, zwei v3/2 sowie drei v4/1-Planstellen erfolgen.“

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zu den Kapiteln 05 (Volksanwaltschaft) und 06 (Rechnungshof) ein, der wie folgt begründet war:

„Die Dienstzuteilung eines Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Volksanwaltschaft verursacht zusätzliche Personalausgaben. Durch die Wahl von Volksanwalt Dr. Kostelka zum Präsidenten des Internationalen Ombudsmann-Institutes (IOI) für Europa und zum Vizepräsidenten des IOI weltweit fallen Mehrausgaben für Reisekosten, Einladungen, den Aufbau einer rechtsvergleichenden Datenbank, die Herausgabe von Druckwerken und Übersetzungskosten im Betrag von 0,04 Millionen Euro an. Für die Durchführung einer 3-tägigen internationalen Ombudsmannkonferenz während der EU-Präsidentschaft Österreichs sind zusätzliche Mittel von 0,1 Millionen Euro erforderlich. Bei den Pensionssicherungsbeiträgen der Volksanwälte werden höhere Einnahmen erwartet.

Das Parlament hat seine Absicht bekundet, eine Veranstaltung zu Fragen der Finanzkontrolle im Parlament während der österreichischen EU-Präsidentschaft im Jahr 2006 ausrichten zu wollen. Hiedurch könnte ein gemeinsamer, wesentlicher Beitrag des österreichischen Parlaments und der Obersten Rechnungskontrollbehörde der Republik Österreich zur fachlichen Initiative des Generalsekretariats der INTOSAI bzw. des Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Flutwellen-Katastrophe in Süd-Ost-Asien geleistet werden.

Im Vorfeld und zur Vorbereitung dieser Veranstaltung im Parlament, die im Kontext des strategischen Planes der INTOSAI eingebettet ist, sind zur Bewältigung der daraus erfliessenden Aufgaben – etwa Ausrichtung einer vorbereitenden Veranstaltung auf Arbeitsgruppenebene, Einladungen mit Repräsentationscharakter, Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie zur Nachbetreuung, etwa laufende Aktualisierung und Wartung der Homepages des Rechnungshofes und der INTOSAI – zusätzliche Budgetmittel erforderlich.“

 

Bei der Abstimmung am 17. März 2005 wurden die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze einstimmig sowie die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe I mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

         dem Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

         dem Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

         dem Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

         dem Kapitel 05: Volksanwaltschaft und

         dem Kapitel 06: Rechnungshof

des Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (830 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2005 03 17

Karl Donabauer           Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann


Anlage A
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe I)

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen

 

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

 

 

 

 

abzuändern

VA-Ansatz

Aufgaben-

Bezeichnung

von

um

auf

 

bereich

 

Millionen Euro

1/02107

 

Nationalrat; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)

43,499

+ 0,460

43,959

 

43

 

43,462

+ 0,460

43,922

1/02308

43

Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP; Aufwendungen

0,860

+ 1,000

1,860

1/02400

43

Parlamentsdirektion; Personalausgaben

17,487

+ 0,700

18,187

 

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

 


Anlage B
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe I)

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen

 

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden VA-Ansätze wie folgt zu ändern:

 

VA-
Ansatz

Aufgaben-bereich

Bezeichnung

abzuändern

von

um

auf

Millionen Euro

 

 

 

 

 

 

1/05000

42

Volksanwaltschaft; Personalaus-gaben

2,799

+ 0,062

2,861

 

 

 

 

 

 

1/05008

42

Volksanwaltschaft; Aufwendungen

0,618

+ 0,140

0,758

 

 

 

 

 

 

2/05004

42

Volksanwaltschaft; Erfolgswirksame Einnahmen

0,143

+ 0,027

0,170

 

 

 

 

 

 

1/06008

43

Rechnungshof; Aufwendungen

5,340

+ 0,060

5,400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.