840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe I
Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
Kapitel 02: Bundesgesetzgebung
Kapitel 03:
Verfassungsgerichtshof
Kapitel 04:
Verwaltungsgerichtshof
Kapitel 05: Volksanwaltschaft
Kapitel 06: Rechnungshof
Der
Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe I zusammengefassten
finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages 2005 am 8. und am
17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.
Im Bundesvoranschlag 2006 sind bei den gegenständlichen Budgetkapiteln
Gesamtausgaben von 165,956 Millionen Euro veranschlagt. Hievon
entfallen 55,851 Millionen Euro auf personelle und
106,897 Millionen Euro auf Sachausgaben. An Gesamteinnahmen werden
bei dieser Beratungsgruppe 4,204 Millionen Euro erwartet.
Bei Kapitel 01:
Präsidentschaftskanzlei sind wie im Jahr 2005 Gesamtausgaben von
5,244 Millionen Euro budgetiert. An Einnahmen wird mit einer Summe
von 24.000 Euro gerechnet.
Wie im Jahr 2005 sind
auch im Jahr 2006 die Personalausgaben mit 3,499 Millionen Euro
sowie die Sachausgaben mit 1,745 Millionen Euro veranschlagt.
Bei Kapitel 02:
Bundesgesetzgebung sind Gesamtausgaben von 111,553 Millionen Euro
veranschlagt, das sind 18.000 Euro weniger als für 2005. An Einnahmen
werden 3,021 Millionen Euro erwartet.
Die gesamten bei
den Titeln 021 Nationalrat, 022 Bundesrat, 023 Gemeinsame Ausgaben für
Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie
024 Parlamentsdirektion veranschlagten Sachausgaben sind für das Jahr 2006
mit 94,066 Millionen Euro angesetzt; das bedeutet eine Reduzierung
der Aufwendungen um 0,117 Millionen Euro gegenüber 2005.
Bei Kapitel 03:
Verfassungsgerichtshof sind wie im Jahr 2005 Gesamtausgaben in der Höhe von
7,663 Millionen Euro vorgesehen. An Einnahmen sind – wie im
Jahr 2005 – 0,539 Millionen Euro budgetiert.
Wie im
Jahr 2005 ist der Personalaufwand mit 3,175 Millionen Euro
veranschlagt. Der Sachaufwand ist wie im Jahr 2005 mit
4,488 Millionen Euro veranschlagt.
Bei Kapitel 04:
Verwaltungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von
11,697 Millionen Euro veranschlagt; das sind um
0,020 Millionen Euro weniger als für das Jahr 2005. An Einnahmen
wird wie im Jahr 2005 mit 0,331 Millionen Euro gerechnet.
Der
Personalaufwand ist mit 10,323 Millionen Euro gleich wie im Vorjahr
budgetiert. Mit 1,374 Millionen Euro liegen die Sachausgaben im
Vergleich zum Vorjahr um 0,020 Millionen Euro niedriger.
Bei Kapitel 05:
Volksanwaltschaft sind Gesamtausgaben von 4,795 Millionen Euro,
also um 0,05 Millionen Euro mehr als nach dem BFG 2005,
veranschlagt. Hievon entfallen 2,799 Millionen Euro auf den
Personalaufwand; das sind um 0,05 Millionen Euro mehr als nach dem
BFG 2005. Für Sachausgaben sind wie im Jahr 2005
1,996 Millionen Euro vorgesehen, dh ein Einfrieren des
Sachmittelbudgets auf Niveau von 2005. An Einnahmen sind im Voranschlag bei
Kapitel 05 wie im Jahr 2005 0,154 Millionen Euro budgetiert.
Bei Kapitel 06:
Rechnungshof sind für das Jahr 2006 Gesamtausgaben von
25,004 Millionen Euro präliminiert; das sind um
0,399 Millionen Euro mehr als im Jahr 2005. An Einnahmen wird
mit 0,135 Millionen Euro gerechnet.
Der
Personalaufwand ist mit 18,568 Millionen Euro budgetiert und somit um
0,537 Millionen Euro höher als 2005. Die Sachausgaben sind mit 6,436 Millionen Euro
gegenüber dem Vorjahr um 0,138 Millionen Euro niedriger veranschlagt.
In der Debatte,
die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, ergriffen
die Abgeordneten Otto Pendl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner,
Mag. Werner Kogler, Mag. Walter Posch, Ing. Josef Winkler,
Dr. Peter Wittmann, Ing. Erwin Kaipel, Sabine Mandak,
Christian Faul, Maria Grander,
Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Mag. Ruth Becher und
Josef Bucher das Wort.
Der Präsident des
Nationalrates Dr. Andreas Khol sowie der
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser
und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak gaben
Stellungnahmen zum Gegen
stand ab. Volksanwalt Mag. Ewald Stadler
beantwortete die an ihn gerichteten Fragen.
Im Zuge der
Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum
Kapitel 02 (Bundesgesetzgebung) ein, der wie folgt begründet war:
„Laut
Initiativantrag 564/A soll in einer Novelle zum Parlamentsmitarbeitergesetz der
monatliche Vergütungsanspruch angepasst werden. Die finanziellen Mehrkosten
betragen bei Inanspruchnahme durch alle 183 Abgeordneten jährlich rund
460.000 Euro.
Die Vorbereitung
und Durchführung parlamentarischer Veranstaltungen und Konferenzen im Rahmen
der österreichischen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 bedingen insbesonders
wegen der Erhöhung der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten seit der österreichischen
EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 1998 neben zusätzlichen Sachausgaben von
1 Million Euro auch einen zusätzlichen Personalbedarf. Zudem wird zur
aktiven Teilnahme am Netzwerk der bereits vor Ort ansässigen Büros der
nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten und zur Vertiefung der Kontakte
zu den EU-Institutionen, insbesonders zum Europäischen Parlament, eine
Verbindungsstelle des österreichischen Parlaments in Brüssel eingerichtet.
Diese ist in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments angesiedelt und
wird während der Dauer der Troika-Zugehörigkeit auch Teil des neu
eingerichteten COSAC-Sekretariats sein. Eine weitere Anhebung des
Personalbedarfs ergibt sich aus der Inbetriebnahme des neu gestalteten
Besucherzentrums und des Palais Epstein. Da diese Bereiche auch einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, ist es erforderlich, auch Bedienstete zu
beschäftigen, die die Aufgaben, die damit in Zusammenhang stehen (z.B.
Auskunftsdienst auch in Fremdsprachen, Besucheranmeldungen,
Sicherheitstätigkeiten), erfüllen. Überdies sind im Palais Epstein zusätzliche
Sitzungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten vorgesehen, die einer Servicierung
bedürfen. Damit ist eine Erhöhung der Personalausgaben um insgesamt
700.000 Euro verbunden.
Trotz interner
Personalumschichtungen ist es nicht möglich, diesen Bedarf aus dem derzeitigen
Personalstand zu decken. Im Stellenplan 2006 wird daher eine zusätzliche
Systemisierung von vier v2/3, zwei v3/2 sowie drei v4/1-Planstellen erfolgen.“
Im Zuge der
Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zu
den Kapiteln 05 (Volksanwaltschaft) und 06 (Rechnungshof) ein, der wie
folgt begründet war:
„Die
Dienstzuteilung eines Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit zur Volksanwaltschaft verursacht zusätzliche Personalausgaben. Durch die
Wahl von Volksanwalt Dr. Kostelka zum Präsidenten des Internationalen
Ombudsmann-Institutes (IOI) für Europa und zum Vizepräsidenten des IOI weltweit
fallen Mehrausgaben für Reisekosten, Einladungen, den Aufbau einer rechtsvergleichenden
Datenbank, die Herausgabe von Druckwerken und Übersetzungskosten im Betrag von
0,04 Millionen Euro an. Für die Durchführung einer 3-tägigen internationalen
Ombudsmannkonferenz während der EU-Präsidentschaft Österreichs sind zusätzliche
Mittel von 0,1 Millionen Euro erforderlich. Bei den Pensionssicherungsbeiträgen
der Volksanwälte werden höhere Einnahmen erwartet.
Das Parlament hat
seine Absicht bekundet, eine Veranstaltung zu Fragen der Finanzkontrolle im
Parlament während der österreichischen EU-Präsidentschaft im Jahr 2006
ausrichten zu wollen. Hiedurch könnte ein gemeinsamer, wesentlicher Beitrag des
österreichischen Parlaments und der Obersten Rechnungskontrollbehörde der
Republik Österreich zur fachlichen Initiative des Generalsekretariats der
INTOSAI bzw. des Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Flutwellen-Katastrophe
in Süd-Ost-Asien geleistet werden.
Im Vorfeld und zur
Vorbereitung dieser Veranstaltung im Parlament, die im Kontext des
strategischen Planes der INTOSAI eingebettet ist, sind zur Bewältigung der
daraus erfliessenden Aufgaben – etwa Ausrichtung einer vorbereitenden
Veranstaltung auf Arbeitsgruppenebene, Einladungen mit
Repräsentationscharakter, Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie zur
Nachbetreuung, etwa laufende Aktualisierung und Wartung der Homepages des
Rechnungshofes und der INTOSAI – zusätzliche Budgetmittel erforderlich.“
Bei der Abstimmung
am 17. März 2005 wurden die von den erwähnten Abänderungsanträgen
betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze einstimmig sowie die restlichen
finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe I mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
dem Kapitel 02:
Bundesgesetzgebung
dem Kapitel 03:
Verfassungsgerichtshof
dem Kapitel 04:
Verwaltungsgerichtshof
dem Kapitel 05:
Volksanwaltschaft und
dem Kapitel 06:
Rechnungshof
des
Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (830 der Beilagen) mit den angeschlossenen
Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2005 03 17
Karl Donabauer Jakob
Auer
Berichterstatter Obmann
Anlage A
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe I)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen
1. In der Anlage I
der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden
Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
|
|
|
abzuändern |
|||
VA-Ansatz |
Aufgaben- |
Bezeichnung |
von |
um |
auf |
|
|
bereich |
|
Millionen
Euro |
|||
1/02107 |
|
Nationalrat;
Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
43,499 |
+
0,460 |
43,959 |
|
|
43 |
|
43,462 |
+
0,460 |
43,922 |
|
1/02308 |
43 |
Gemeinsame
Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP; Aufwendungen |
0,860 |
+
1,000 |
1,860 |
|
1/02400 |
43 |
Parlamentsdirektion;
Personalausgaben |
17,487 |
+
0,700 |
18,187 |
|
2. Die durch die
Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Anlage B
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe I)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen
1. In der Anlage I
der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden VA-Ansätze
wie folgt zu ändern:
VA- |
Aufgaben-bereich |
Bezeichnung |
abzuändern |
||
von |
um |
auf |
|||
Millionen
Euro |
|||||
|
|
|
|
|
|
1/05000 |
42 |
Volksanwaltschaft;
Personalaus-gaben |
2,799 |
+
0,062 |
2,861 |
|
|
|
|
|
|
1/05008 |
42 |
Volksanwaltschaft;
Aufwendungen |
0,618 |
+
0,140 |
0,758 |
|
|
|
|
|
|
2/05004 |
42 |
Volksanwaltschaft;
Erfolgswirksame Einnahmen |
0,143 |
+
0,027 |
0,170 |
|
|
|
|
|
|
1/06008 |
43 |
Rechnungshof;
Aufwendungen |
5,340 |
+
0,060 |
5,400 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2. Die durch die
Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.