840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe II
Kapitel 10:
Bundeskanzleramt
Kapitel 13:
Kunst
Der
Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe II zusammengefassten Kapitel 10
„Bundeskanzleramt“ und Kapitel 13 „Kunst“ des Bundesvoranschlages 2006 am 8.
und 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmanns Jakob Auer in Verhandlung genommen.
Dem
Bundeskanzleramt obliegen im Wesenlichen die Verwaltungsgeschäfte im
Zusammenhang mit den Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik, der
politischen Koordination, der Informationstätigkeit der Bundesregierung,
Angelegenheiten der staatlichen Verfassung, der Grundrechte, der Volksgruppen,
des Datenschutzes, Angelegenheiten der Koordination bestimmter Aktivitäten der
Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union, der Information der
österreichischen Bevölkerung über die EU, Angelegenheiten der OECD, der
zusammenfassenden Behandlung der Strukturpolitik und der Koordination der
finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds, der Raumforschung,
Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination
von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds, Angelegenheiten der
Kunst, insbesondere Kunstförderung, des Amtes der Bundestheater und der
Bundestheatergesellschaften. Ferner allgemeine Angelegenheiten von öffentlich
Bediensteten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums
für Finanzen fallen, Aufgaben des Zentrums für Verwaltungsmanagement Schloss
Laudon, Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung hinsichtlich der
automationsunterstützten Datenverwaltung und Angelegenheiten der Amtshilfe
online „HELP“ sowie Angelegenheiten des Sports.
Im vorliegenden
Entwurf des Bundesvoranschlages 2006 sind für das Kapitel 10
„Bundeskanzleramt“ Ausgaben von rund 397,3 Mio. € vorgesehen; das
sind um rund 5,3 Mio. € weniger als im Bundesvoranschlag für das
Jahr 2005. Dies ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der EU-Mittel
(EFRE) um 21 Mio. € zurückzuführen. Zusätzlich musste für den
Wahlwerbungskosten-Beitrag des Bundes im Zusammenhang mit der Nationalratswahl
2006 mit einem Betrag von 12,2 Mio. € und für die Durchführung der
Präsidentschaft 2006 mit einem Ressortbudget von 2,9 Mio. €
vorgesorgt werden.
Die budgetären
Schwerpunkte des Ressorts liegen bei den regional- und strukturpolitischen
Maßnahmen (EFRE-Mitteln der EU) mit 107 Mio. €, der Bundesanstalt
„Statistik Austria“ mit einer gesetzlichen Basisabgeltung von rund
51 Mio. €, der Presse- und Parteienförderung (inklusive
Wahlwerbungskosten-Beitrag) mit rund 50 Mio. € und der Sportförderung
mit rund 58 Mio. €, die gegenüber dem Bundesvoranschlag 2005
unverändert bleibt.
An Gesamteinnahmen
sind – wie bereits im Jahr 2005 - rund 23,6 Mio. € veranschlagt.
Weiters sind
Überschreitungsermächtigungen für Spezialprogramme im Rahmen der
EU-Präsidentschaft 2006 und für Zahlungen im Zusammenahng mit der
Fußball-Europameisterschaft 2008 vorgesehen.
Beim
Kapitel 13, Kunst, werden Gesamtausgaben in der Höhe von
226,1 Millionen € präliminiert, das ist eine Erhöhung um
1,6 Millionen € gegenüber dem Jahr 2005. Der Bund wird sich an der
Sanierung der Bregenzer Festspiele mit einem Betrag von insgesamt
14 Mio. € beteiligen, wovon im Jahr 2006, so wie bereits im Jahr
2005, ein Betrag von 6,7 Mio. € im Kapitel 13 gesondert bereitgestellt
wird, da Investitionsbeiträge des Bundes in zentrale, kulturelle Einrichtungen
in den Bundesländern nicht zu Lasten des eigentlichen Kunstbudgets des Bundes
gehen sollen. Der Bund wird weiters beim Kapitel 13 für die Durchführung des
Mozartjahres 2006 eine Sondersubvention von 1 Mio. € dem Salzburger
Festspielfonds zur Verfügung stellen. Mit rund 3,2 Millionen € sind
die Einnahmen auf demselben Niveau wie 2005 veranschlagt.
An der Debatte,
die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten
sich zum Kapitel „Bundeskanzleramt“ die Abgeordneten
Dr. Peter Wittmann, Mag. Terezija Stoisits, Josef Bucher, Dr.
Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Walter Posch, Dr. Gabriela Moser, Ing.
Josef Winkler, Stefan Prähauser
und Maria Grander.
Zum Kapitel Kunst sprachen die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Andrea Wolfmayr,
Dr. Helene Partik-Pablé, Mag.Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Elisabeth Hlavac,
Detlev Neudeck, Anita Fleckl
und Dr. Peter Wittmann.
Zum Thema „Sport“ ergriffen die Abgeordneten Beate Schasching, Peter Haubner,
Dieter Brosz, Markus Fauland,
Dr. Peter Wittmann, Ingrid Turković-Wendl,
Marialuise Mittermüller, Christian Faul, Herta Mikesch, Gerhard Steier, Katharina Pfeffer, Dr.
Peter Sonnberger, Stefan Prähauser,
Dietmar Keck und Anita Fleckl
das Wort.
Bundeskanzler Dr.
Wolfgang Schüssel sowie die Staatssekretäre im
Bundeskanzleramt Franz Morak und Mag. Karl Schweitzer nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Im Zuge der
Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum
Kapitel 10 (Bundeskanzleramt) ein, der wie folgt begründet war:
„Diese Anpassung
ergibt sich aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung in Hinblick auf die
Verbraucherpreisentwicklung.“
Bei der Abstimmung
am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die vom erwähnten Abänderungsantrag
betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze sowie die restlichen finanzgesetzlichen
Ansätze der zur Beratungsgruppe II gehörenden Teile des Bundesvoranschlages
2006 mehrstimmig angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 10: Bundeskanzleramt und
dem
Kapitel 13: Kunst
des
Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) mit den angeschlossenen
Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2005 03 17
Karl Donabauer Jakob
Auer
Berichterstatter Obmann
Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe II)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen
1. In der Anlage I
der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgende VA-Ansätze
wie folgt zu ändern:
VA- |
Aufgaben-bereich |
Bezeichnung |
abzuändern |
||
von |
um |
auf |
|||
Millionen
Euro |
|||||
|
|
|
|
|
|
1/10424 |
43 |
Staatsbürgerliche
Bildungsarbeit der politischen Parteien; Förderungen (Gesetzl.
Verpflichtungen) |
9,630 |
+
0,134 |
9,764 |
|
|
|
|
|
|
1/10434 |
43 |
Zuwendungen an
politische Parteien; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
27,018 |
+
0,244 |
27,262 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2. Die durch die
Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.