840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe II

 

Kapitel 10: Bundeskanzleramt

Kapitel 13: Kunst

 

Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe II zusammengefassten Kapitel 10 „Bundeskanzleramt“ und Kapitel 13 „Kunst“ des Bundesvoranschlages 2006 am 8. und 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmanns Jakob Auer in Verhandlung genommen.

Dem Bundeskanzleramt obliegen im Wesenlichen die Verwaltungsgeschäfte im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik, der politischen Koordination, der Informationstätigkeit der Bundesregierung, Angelegenheiten der staatlichen Verfassung, der Grundrechte, der Volksgruppen, des Datenschutzes, Angelegenheiten der Koordination bestimmter Aktivitäten der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union, der Information der österreichischen Bevölkerung über die EU, Angelegenheiten der OECD, der zusammenfassenden Behandlung der Strukturpolitik und der Koordination der finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds, der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds, Angelegenheiten der Kunst, insbesondere Kunstförderung, des Amtes der Bundestheater und der Bundestheatergesellschaften. Ferner allgemeine Angelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen, Aufgaben des Zentrums für Verwaltungsmanagement Schloss Laudon, Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung hinsichtlich der automationsunterstützten Datenverwaltung und Angelegenheiten der Amtshilfe online „HELP“ sowie Angelegenheiten des Sports.

Im vorliegenden Entwurf des Bundesvoranschlages 2006 sind für das Kapitel 10 „Bundeskanzleramt“ Ausgaben von rund 397,3 Mio. € vorgesehen; das sind um rund 5,3 Mio. € weniger als im Bundesvoranschlag für das Jahr 2005. Dies ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der EU-Mittel (EFRE) um 21 Mio. € zurückzuführen. Zusätzlich musste für den Wahlwerbungskosten-Beitrag des Bundes im Zusammenhang mit der Nationalratswahl 2006 mit einem Betrag von 12,2 Mio. € und für die Durchführung der Präsidentschaft 2006 mit einem Ressortbudget von 2,9 Mio. € vorgesorgt werden.

Die budgetären Schwerpunkte des Ressorts liegen bei den regional- und strukturpolitischen Maßnahmen (EFRE-Mitteln der EU) mit 107 Mio. €, der Bundesanstalt „Statistik Austria“ mit einer gesetzlichen Basisabgeltung von rund 51 Mio. €, der Presse- und Parteienförderung (inklusive Wahlwerbungskosten-Beitrag) mit rund 50 Mio. € und der Sportförderung mit rund 58 Mio. €, die gegenüber dem Bundesvoranschlag 2005 unverändert bleibt.

An Gesamteinnahmen sind – wie bereits im Jahr 2005 - rund 23,6 Mio. € veranschlagt.

Weiters sind Überschreitungsermächtigungen für Spezialprogramme im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006 und für Zahlungen im Zusammenahng mit der Fußball-Europameisterschaft 2008 vorgesehen.

Beim Kapitel 13, Kunst, werden Gesamtausgaben in der Höhe von 226,1 Millionen € präliminiert, das ist eine Erhöhung um 1,6 Millionen € gegenüber dem Jahr 2005. Der Bund wird sich an der Sanierung der Bregenzer Festspiele mit einem Betrag von insgesamt 14 Mio. € beteiligen, wovon im Jahr 2006, so wie bereits im Jahr 2005, ein Betrag von 6,7 Mio. € im Kapitel 13 gesondert bereitgestellt wird, da Investitionsbeiträge des Bundes in zentrale, kulturelle Einrichtungen in den Bundesländern nicht zu Lasten des eigentlichen Kunstbudgets des Bundes gehen sollen. Der Bund wird weiters beim Kapitel 13 für die Durchführung des Mozartjahres 2006 eine Sondersubvention von 1 Mio. € dem Salzburger Festspielfonds zur Verfügung stellen. Mit rund 3,2 Millionen € sind die Einnahmen auf demselben Niveau wie 2005 veranschlagt.

 

An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich zum Kapitel „Bundeskanzleramt“ die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Terezija Stoisits, Josef Bucher, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Walter Posch, Dr. Gabriela Moser, Ing. Josef Winkler, Stefan Prähauser und Maria Grander.

Zum Kapitel Kunst sprachen die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag.Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Elisabeth Hlavac, Detlev Neudeck, Anita Fleckl und Dr. Peter Wittmann.

Zum Thema „Sport“ ergriffen die Abgeordneten Beate Schasching, Peter Haubner, Dieter Brosz, Markus Fauland, Dr. Peter Wittmann, Ingrid Turković-Wendl, Marialuise Mittermüller, Christian Faul, Herta Mikesch, Gerhard Steier, Katharina Pfeffer, Dr. Peter Sonnberger, Stefan Prähauser, Dietmar Keck und Anita Fleckl das Wort.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sowie die Staatssekretäre im Bundeskanzleramt Franz Morak und Mag. Karl Schweitzer nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

 

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 10 (Bundeskanzleramt) ein, der wie folgt begründet war:

„Diese Anpassung ergibt sich aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung in Hinblick auf die Verbraucherpreisentwicklung.“

 

Bei der Abstimmung am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze sowie die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe II gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2006 mehrstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 10: Bundeskanzleramt und

         dem Kapitel 13: Kunst

des Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2005 03 17

Karl Donabauer           Jakob Auer

       Berichterstatter                  Obmann


Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe II)

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen

 

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgende VA-Ansätze wie folgt  zu ändern:

 

VA-
Ansatz

Aufgaben-bereich

Bezeichnung

abzuändern

von

um

auf

Millionen Euro

 

 

 

 

 

 

1/10424

43

Staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen)

9,630

+ 0,134

9,764

 

 

 

 

 

 

1/10434

43

Zuwendungen an politische Parteien; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen)

27,018

+ 0,244

27,262

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.