840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe III

Kapitel 20: Äußeres

 

Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe III enthaltene Kapitel 20 „Äußeres“ des Bundesvoranschlages 2006 am 9. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Matthias Ellmauer und am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

 

Im vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2006 sind beim Kapitel 20 „Äußeres“ Gesamtausgaben von 388,000 Millionen EURO und Einnahmen von 8,456 Millionen EURO präliminiert.

Zum BFG-2005 bedeutet dies eine Aufstockung der Ausgaben um 8 Millionen EURO. Die Summe der Einnahmen ist gegenüber 2005 nicht angestiegen.

 

Aufgrund des Vorsitzes der EU-Präsidentschaft während des Finanzjahres 2006 sind die Voranschlagsziffern für 2006 nur bedingt mit den Voranschlagsziffern des Jahres 2005 vergleichbar.

AUSGABEN 2006

Die sich bei den einzelnen Gebarungsgruppen des Bereiches „Ausgaben“ im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2005 ergebenden Unterschiede werden wie folgt erläutert:

 

 

 

 

Millionen EURO

1.

Personalaufwand, UT 0 (VA-Ansatz 1/20000 und 1/20100)

+

0,120

 

a) Personalausgaben (Zentralleitung) 1/20000

 

 

 

b) Personalausgaben (Vertretungsbehörden) 1/20100

 

 

 

Der Personalaufwand in der Zentralleitung (VA-Ansatz 1/20000) wurde gegenüber 2005 auf Basis des prognostizierten Bedarfs 2006 aufgestockt. Der Personalaufwand bei den Vertretungsbehörden im Ausland konnte als mögliches Einsparungspotential nicht herangezogen werden, da die zu leistenden Bezüge der Vertragsbediensteten nach anderen Rechtsvorschriften (VB sur place) massiven Kassenwertschwankungen unterliegen.

 

 

 

Vorgesorgt wurde für die Bezüge der Beamten und Vertragsbediensteten sowie für die Nebengebühren und Dienstgeberbeiträge im erforderlichen Ausmaß. Eine leichte Erhöhung zeigt sich bei den Mehrleistungsvergütungen in der Zentralleitung - bedingt durch die EU‑Ratspräsidentschaft 2006 sowie bei den zu leistenden Jubiläumszuwendungen bei den Vertretungsbehörden im Ausland.

 

 

 

 

 

 

2.

Gesetzliche Verpflichtungen, UT 7

 

 

 

a) Internationale Pflichtbeiträge (VA-Ansatz 1/20037)

-

7,000

 

Die Kürzung des VA-Ansatzes ergibt sich auf Basis der vorliegenden Budgetinformationen zum Zeitpunkt der Budgeterstellung, wonach die Ausweitung von bestehenden und neuen Operationen der Vereinten Nationen nicht detaillierter bekannt war. Hier ist festzuhalten, dass die Systematik der Budgeterstellung der Vereinten Nationen nicht im Einklang mit der Budgeterstellung Österreichs steht.

 

 

 

 

 

 

 

b) Sonstige gesetzl. Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/20007, 1/20107)

 

 

 

VA-Ansatz 1/20007 „Aufwendungen, gesetzl. Verpflichtungen“, Zentralleitung

+

0,000

 

Bei den sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (1/20007) wurde neben den zu leistenden Familienbeihilfen insbesondere für den Bedarf der Verwaltungspraktikanten im Zusammenhang mit den Durchführungs-arbeiten für den EU-Vorsitz 2006 vorgesorgt .

 

 

 

 

 

 

 

VA-Ansatz 1/20107 „Aufwendungen, gesetzliche Verpflichtungen“

 +

0,000

 

Die sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/20107) bei den Vertretungsbehörden im Ausland wurden auf Basis des BVA 2005  fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

3.

Österr. Gesellschaft f. Entwicklungszusammenarbeit mbH (ADA) UT 6 und UT 7

+

3,500

 

           a) VA-Ansatz 1/20096 Der Europäische Rat von Barcelona hat im Rahmen der EU-Vorbereitung der Konferenz „Financing for Development“ in Monterrey beschlossen, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2006 ihre Leistungen für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,33% des BIP anheben sollen. Da diese Erhöhung nicht schlagartig erfolgen kann, hat die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm festgelegt, dass die Anhebung ab 2006 erfolgen soll. Die Budgetmittel im Bereich der Förderungen für „Entwicklungshilfe“ wurden daher im Finanzjahr 2006 um den ausgewiesenen Betrag aufgestockt. Der Voranschlag umfasst Vorhaben, die der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer dienen.

 

 

 

 

 

 

 

          b) VA-Ansatz 1/20097 „Aufwendungen, gesetzl. Verpflichtungen, ADA“

+

0,000

 

Beim obgenannten VA-Ansatz wurde mit einem Betrag von 0,036 Mio EURO im Finanzjahr 2006 lediglich für die Verrechnung der Kommunalsteuer vorgesorgt.

 

 

 

 

 

 

4.

Internationale Konferenzen in Österreich, UT 8 (VA-Ansatz 1/20048)

-

0,517

 

Beim Voranschlagsansatz 1/20048 „Internationale Konferenzen in Österreich“ wurde im Jahre 2006 um den genannten Betrag weniger veranschlagt. Die Reduzierung ist somit auf den Algorithmus der Konferenzveranstaltungen zurückzuführen (Die UNIDO-Generalkonferenz findet 2006 nicht statt).

 

 

 

Zusätzliche größere Konferenzen sind neben den laufenden oder in regelmäßigen Abständen stattfindenden Tagungen (wie OSZE, IAEO, CTBTO) vorerst nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

5.

Internationale Beiträge (freiwillige), UT 6 (VA-Ansatz 1/20036)

+

1,500

 

Im Bereich der als Förderungen eingestuften freiwilligen Beiträge kommt es im Finanzjahr 2006 bei den ODA-anrechenbaren Maßnahmen zu einer weiteren Erhöhung des Voranschlagsbetrages.

 

 

 

 

 

 

6.

Kulturelle Vorhaben, UT 6 und UT 8 (VA-Ansatz 1/20406 und 1/20408)

-

0,000

 

Die Fortschreibung der ausgewiesenen Voranschlagsansätze war aufgrund des neuen Kulturstandortes Peking sowie neuer Projekte wie z.B. EU‑Kongress etc. erforderlich.

 

 

 

 

 

 

7.

Anlagen, UT 3 (VA-Ansatz 1/20003 und 1/20103)

+

0,163

 

Der VA-Ansatz 1/20003 „Anlagen, Zentralleitung“ wurde aufgrund der Fertigstellung des neuen Amtsgebäudes „Minoritenplatz 8“ um 3,094 Mio EURO verringert.

 

 

 

Hingegen wurde der VA-Ansatz 1/20103 „Anlagen, Vertretungsbehörden“ wieder auf das unbedingt erforderliche Ausmaß im Bereich der Instandsetzung von Gebäuden sowie für die unumgänglich notwendigen Anschaffungen im Bereich der für die weltweite Tätigkeit des Außenamtes unverzichtbaren EDV und Telekommunikation um 3,257 Mio EURO erhöht.

 

 

 

 

 

 

8.

Förderungen, UT 6 (VA-Ansatz 1/20006, 1/20086  und VA-Ansatz 1/20106)

-

0,488

 

a) 1/20006, Förderungen, Inland

 

 

 

Neben den Zuschüssen zu Gunsten der Diplomatischen Akademie und der Österreich Institut Ges.m.b.H. handelt es sich hier großteils um unerlässliche (Miet)Förderungen wie Unterbringung der OSZE-Institutionen, Unterbringung von Vertretungsbehörden aus Entwicklungsländern in Wien etc. Aufgrund der aufgearbeiteten Rückstände 2005 wurde 2006 wieder für den laufenden Bedarf vorgesorgt.

 

 

 

 

 

 

 

b) 1/20086, Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland, Förderungen

+

0,000

 

Die Schaffung dieses Voranschlagsansatzes dient möglichst effizienten und zugleich verwaltungsökonomischen Lösungen für Hilfeleistungen in Katastrophenfällen (Katastrophenschäden und humanitäre Hilfe) im Ausland, wenn die für diese Zwecke erforderlichen Mehrausgaben zum Zeitpunkt der Budgeterstellung nicht vorhersehbar gewesen sind. Die erforderlichen Budgetmittel werden nach Maßgabe bundesfinanzgesetzlicher Vorsorge zur Verfügung gestellt. Über Art und Umfang der Hilfsleistungen entscheidet im jeweils einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung. (Vgl. 1/20088 , Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland, Aufwendungen). Zuwendungen von Dritten sowie sonstige Einnahmen des Fonds und Kofinanzierungen durch Länder, Städte und Gemeinden können gegebenenfalls finanztechnisch bei VA‑Ansatz 2/20084 beeinnahmt und in weiterer Folge den korrespondierenden VA-Ansätzen 1/20086 und 1/20088 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

c) 1/20106, Förderungen, Ausland

 

 

 

Hier wird insbesondere für Unterstützungen österreichischer Staatsbürger im Ausland vorgesorgt.

 

 

 

Gegenüber dem Finanzjahr 2005 ergibt sich bei der Veranschlagung keine Veränderung

+

0,000

 

 

 

 

9.

Aufwendungen, UT 8 (VA-Ansatz 1/20008. 1/20108, 1/20018, 1/20028, 1/20088

 

 

 

a) 1/20008, Aufwendungen, Zentralleitung

 

 

 

Die Aufwendungen der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige

-

3,300

 

Angelegenheiten (VA-Ansatz 1/20008) wurden im Hinblick auf den Abschluss der Übersiedlung in das neue Amtsgebäude „Minoritenplatz 8“ reduziert.

 

 

 

b) 1/20108, Aufwendungen, Vertretungsbehörden

 

 

 

Bei den Vertretungen im Ausland (VA-Ansatz 1/20108) wurde der Voranschlagsbetrag gegenüber 2005 um den ausgewiesenen Betrag angehoben. Die Aufstockung unterstützt insbesondere den IT-Bereich.

+

0,304

 

 

 

 

 

Zu a) und b) 1/20008 und 1/20108 Aufwendungen, Zentralleitung u. Vertretungsbehörden

-

2,996

 

Trotz vorgegebener Sparmaßnahmen muss 2006 die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes im neuen Amtsgebäude der Zentralleitung (Minoritenplatz 8) sowie an den Vertretungen im Ausland gewährleistet bleiben.

 

 

 

Insbesondere musste in der Zentralleitung im Jahre 2006 für die neuen Betriebskosten (inkl. Mietkosten) und für die regelmäßige Instandhaltung der neuen EDV-Systeme Vorsorge getroffen werden. Daneben wurde auch für das erforderlich erscheinende Mindestausmaß für die Instandhaltung aller bundeseigenen und angemieteten Objekte im Ausland und deren Einrichtung vorgesorgt.

 

 

 

 

 

 

 

c) 1/20018 „Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn“

 

 

 

Der Voranschlagsansatz 1/20018 „Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn“ wurde gleich hoch wie im Vorjahr veranschlagt.

+

0,000

 

 

 

 

 

d) 1/20028 „Presse und Information“

 

 

 

Der Voranschlagsansatz 1/20028 „Presse und Information“ wurde im

+

0,000

 

Finanzjahr 2006 fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

e) 1/20088 „Hilfsfonds f. Katastrophenfälle im Ausland“, Aufwendungen

 

 

 

Der Voranschlagsansatz wurde im Finanzjahr 2006 mit einem Betrag von

 

 

 

Euro 1.000,-- veranschlagt.

 

 

 

(vgl. VA-Ansatz 1/20086)

+

0,001

 

 

 

 

 

Zu 9.: Bezugsvorschüsse, UT 5 (VA-Ansatz 1/20005 und 1/20105)

+

0,000

 

Die Voranschlagsansätze für Bezugsvorschüsse wurden auf Basis 2005

 

 

 

fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

10.

EU-Ressortbudget: UT 3, UT 7 und UT 8 (VA-Ansatz 1/20063,1/20067 und 1/20068)

+

3,717

 

Trotz knapper Budgetierung musste 2006 im Bereich des Kap 20 „Äußeres“ selbst für die EU-Präsidentschaft vorgesorgt werden. Mit höheren Kosten insbesondere im Bereich der Aufwendungen ist im Hinblick auf die umzusetzenden Vorhaben naturgemäß zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

11.

EU-Zentralbudget: UT 3 und UT 8 (VA-Ansatz 1/20053. 1/20058)

+

10,000

 

Analog zu der EU-Ratspräsidentschaft 1998 wird hier die Abwicklung des EU-Vorsitzes 2006 – mit Kernleistungen für alle Ressorts – ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN 2006

Die Einnahmesummen 2006 sind gegenüber 2005 gleich geblieben.

 

In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schieder, Herbert Scheibner, Mag. Ulrike Lunacek, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Caspar Einem, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Karl Donabauer, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Walter Murauer, Marianne Hagenhofer, Ing. Hermann Schultes, Mag. Christine Muttonen, Carina Felzmann, Petra Bayr, Ing. Kurt Gartlehner und Mag. Karin Hakl.

 

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

 

Bei der Abstimmung am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe III gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2006 mit Stimmenmehrheit angenommen.


Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 20: Äußeres

des Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2005 03 17

Dr. Michael Spindelegger           Jakob Auer

Spezialberichterstatter              Obmann