840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe III
Kapitel 20:
Äußeres
Der
Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe III enthaltene
Kapitel 20 „Äußeres“ des Bundesvoranschlages 2006 am 9. März 2005
unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Matthias Ellmauer und am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des
Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung
genommen.
Im vorliegenden
Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2006 sind beim Kapitel 20 „Äußeres“
Gesamtausgaben von 388,000 Millionen EURO und Einnahmen von
8,456 Millionen EURO präliminiert.
Zum BFG-2005
bedeutet dies eine Aufstockung der Ausgaben um 8 Millionen EURO. Die Summe
der Einnahmen ist gegenüber 2005 nicht angestiegen.
Aufgrund des
Vorsitzes der EU-Präsidentschaft während des Finanzjahres 2006 sind die
Voranschlagsziffern für 2006 nur bedingt mit den Voranschlagsziffern des Jahres
2005 vergleichbar.
AUSGABEN
2006
Die sich bei den
einzelnen Gebarungsgruppen des Bereiches „Ausgaben“ im Vergleich zum
Bundesvoranschlag 2005 ergebenden Unterschiede werden wie folgt erläutert:
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Millionen EURO |
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1. |
Personalaufwand, UT 0 (VA-Ansatz 1/20000 und
1/20100) |
+ |
0,120 |
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a) Personalausgaben (Zentralleitung) 1/20000 |
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b) Personalausgaben (Vertretungsbehörden) 1/20100 |
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Der
Personalaufwand in der Zentralleitung (VA-Ansatz 1/20000) wurde gegenüber
2005 auf Basis des prognostizierten Bedarfs 2006 aufgestockt. Der
Personalaufwand bei den Vertretungsbehörden im Ausland konnte als mögliches
Einsparungspotential nicht herangezogen werden, da die zu leistenden Bezüge
der Vertragsbediensteten nach anderen Rechtsvorschriften (VB sur place)
massiven Kassenwertschwankungen unterliegen. |
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Vorgesorgt
wurde für die Bezüge der Beamten und Vertragsbediensteten sowie für die
Nebengebühren und Dienstgeberbeiträge im erforderlichen Ausmaß. Eine leichte
Erhöhung zeigt sich bei den Mehrleistungsvergütungen in der Zentralleitung -
bedingt durch die EU‑Ratspräsidentschaft 2006 sowie bei den zu leistenden
Jubiläumszuwendungen bei den Vertretungsbehörden im Ausland. |
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2. |
Gesetzliche Verpflichtungen, UT 7 |
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a) Internationale Pflichtbeiträge (VA-Ansatz 1/20037) |
- |
7,000 |
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Die
Kürzung des VA-Ansatzes ergibt sich auf Basis der vorliegenden Budgetinformationen
zum Zeitpunkt der Budgeterstellung, wonach die Ausweitung von bestehenden und
neuen Operationen der Vereinten Nationen nicht detaillierter bekannt war.
Hier ist festzuhalten, dass die Systematik der Budgeterstellung der Vereinten
Nationen nicht im Einklang mit der Budgeterstellung Österreichs steht. |
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b)
Sonstige gesetzl. Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/20007, 1/20107) |
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VA-Ansatz
1/20007 „Aufwendungen, gesetzl. Verpflichtungen“, Zentralleitung |
+ |
0,000 |
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Bei den
sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (1/20007) wurde neben den zu
leistenden Familienbeihilfen insbesondere für den Bedarf der
Verwaltungspraktikanten im Zusammenhang mit den Durchführungs-arbeiten für
den EU-Vorsitz 2006 vorgesorgt . |
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VA-Ansatz
1/20107 „Aufwendungen, gesetzliche Verpflichtungen“ |
+ |
0,000 |
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Die
sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (VA-Ansatz 1/20107) bei den
Vertretungsbehörden im Ausland wurden auf Basis des BVA 2005 fortgeschrieben. |
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3. |
Österr. Gesellschaft f. Entwicklungszusammenarbeit
mbH (ADA) UT 6 und UT 7 |
+ |
3,500 |
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a)
VA-Ansatz 1/20096
Der Europäische Rat von Barcelona hat im Rahmen der EU-Vorbereitung der
Konferenz „Financing for Development“ in Monterrey beschlossen, dass alle
EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2006 ihre Leistungen für
Entwicklungszusammenarbeit auf 0,33% des BIP anheben sollen. Da diese
Erhöhung nicht schlagartig erfolgen kann, hat die Bundesregierung in ihrem
Regierungsprogramm festgelegt, dass die Anhebung ab 2006 erfolgen soll. Die
Budgetmittel im Bereich der Förderungen für „Entwicklungshilfe“ wurden daher
im Finanzjahr 2006 um den ausgewiesenen Betrag aufgestockt. Der Voranschlag
umfasst Vorhaben, die der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen
Entwicklung der Entwicklungsländer dienen. |
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b) VA-Ansatz 1/20097
„Aufwendungen, gesetzl. Verpflichtungen, ADA“ |
+ |
0,000 |
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Beim
obgenannten VA-Ansatz wurde mit einem Betrag von 0,036 Mio EURO im Finanzjahr
2006 lediglich für die Verrechnung der Kommunalsteuer vorgesorgt. |
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4. |
Internationale Konferenzen in Österreich, UT 8
(VA-Ansatz 1/20048) |
- |
0,517 |
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Beim
Voranschlagsansatz 1/20048 „Internationale Konferenzen in Österreich“ wurde
im Jahre 2006 um den genannten Betrag weniger veranschlagt. Die Reduzierung ist somit auf den
Algorithmus der Konferenzveranstaltungen zurückzuführen (Die
UNIDO-Generalkonferenz findet 2006 nicht statt). |
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Zusätzliche
größere Konferenzen sind neben den laufenden oder in regelmäßigen Abständen
stattfindenden Tagungen (wie OSZE, IAEO, CTBTO) vorerst nicht vorgesehen. |
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5. |
Internationale Beiträge (freiwillige), UT 6
(VA-Ansatz 1/20036) |
+ |
1,500 |
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Im Bereich
der als Förderungen eingestuften freiwilligen Beiträge kommt es im Finanzjahr
2006 bei den ODA-anrechenbaren Maßnahmen zu einer weiteren Erhöhung des
Voranschlagsbetrages. |
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6. |
Kulturelle Vorhaben, UT 6 und UT 8 (VA-Ansatz
1/20406 und 1/20408) |
- |
0,000 |
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Die
Fortschreibung der ausgewiesenen Voranschlagsansätze war aufgrund des neuen
Kulturstandortes Peking sowie neuer Projekte wie z.B. EU‑Kongress etc.
erforderlich. |
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7. |
Anlagen, UT 3 (VA-Ansatz 1/20003 und 1/20103) |
+ |
0,163 |
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Der VA-Ansatz 1/20003 „Anlagen, Zentralleitung“
wurde aufgrund der Fertigstellung des neuen Amtsgebäudes „Minoritenplatz 8“
um 3,094 Mio EURO verringert. |
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Hingegen
wurde der VA-Ansatz 1/20103 „Anlagen, Vertretungsbehörden“ wieder auf das
unbedingt erforderliche Ausmaß im Bereich der Instandsetzung von Gebäuden
sowie für die unumgänglich notwendigen Anschaffungen im Bereich der für die
weltweite Tätigkeit des Außenamtes unverzichtbaren EDV und Telekommunikation
um 3,257 Mio EURO erhöht. |
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8. |
Förderungen, UT 6 (VA-Ansatz 1/20006, 1/20086 und VA-Ansatz 1/20106) |
- |
0,488 |
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a) 1/20006, Förderungen, Inland |
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Neben den
Zuschüssen zu Gunsten der Diplomatischen Akademie und der Österreich Institut
Ges.m.b.H. handelt es sich hier großteils um unerlässliche (Miet)Förderungen
wie Unterbringung der OSZE-Institutionen, Unterbringung von
Vertretungsbehörden aus Entwicklungsländern in Wien etc. Aufgrund der
aufgearbeiteten Rückstände 2005 wurde 2006 wieder für den laufenden Bedarf
vorgesorgt. |
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b) 1/20086, Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland,
Förderungen |
+ |
0,000 |
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Die
Schaffung dieses Voranschlagsansatzes dient möglichst effizienten und
zugleich verwaltungsökonomischen Lösungen für Hilfeleistungen in
Katastrophenfällen (Katastrophenschäden und humanitäre Hilfe) im Ausland,
wenn die für diese Zwecke erforderlichen Mehrausgaben zum Zeitpunkt der
Budgeterstellung nicht vorhersehbar gewesen sind. Die erforderlichen
Budgetmittel werden nach Maßgabe bundesfinanzgesetzlicher Vorsorge zur Verfügung
gestellt. Über Art und Umfang der Hilfsleistungen entscheidet im jeweils
einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung. (Vgl. 1/20088 , Hilfsfonds
für Katastrophenfälle im Ausland, Aufwendungen). Zuwendungen von Dritten
sowie sonstige Einnahmen des Fonds und Kofinanzierungen durch Länder, Städte
und Gemeinden können gegebenenfalls finanztechnisch bei VA‑Ansatz 2/20084
beeinnahmt und in weiterer Folge den korrespondierenden VA-Ansätzen 1/20086
und 1/20088 zur Verfügung gestellt werden. |
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c) 1/20106, Förderungen, Ausland |
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Hier wird
insbesondere für Unterstützungen österreichischer Staatsbürger im Ausland
vorgesorgt. |
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Gegenüber
dem Finanzjahr 2005 ergibt sich bei der Veranschlagung keine Veränderung |
+ |
0,000 |
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9. |
Aufwendungen, UT 8 (VA-Ansatz 1/20008. 1/20108,
1/20018, 1/20028, 1/20088 |
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a) 1/20008, Aufwendungen, Zentralleitung |
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Die
Aufwendungen der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige |
- |
3,300 |
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Angelegenheiten
(VA-Ansatz 1/20008) wurden im Hinblick auf den Abschluss der Übersiedlung in
das neue Amtsgebäude „Minoritenplatz 8“ reduziert. |
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b) 1/20108, Aufwendungen, Vertretungsbehörden |
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Bei den
Vertretungen im Ausland (VA-Ansatz 1/20108) wurde der Voranschlagsbetrag
gegenüber 2005 um den ausgewiesenen Betrag angehoben. Die Aufstockung
unterstützt insbesondere den IT-Bereich. |
+ |
0,304 |
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Zu a) und b) 1/20008 und 1/20108 Aufwendungen,
Zentralleitung u. Vertretungsbehörden |
- |
2,996 |
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Trotz
vorgegebener Sparmaßnahmen muss 2006 die Aufrechterhaltung eines geordneten
Dienstbetriebes im neuen Amtsgebäude der Zentralleitung (Minoritenplatz 8)
sowie an den Vertretungen im Ausland gewährleistet bleiben. |
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Insbesondere
musste in der Zentralleitung im Jahre 2006 für die neuen Betriebskosten
(inkl. Mietkosten) und für die regelmäßige Instandhaltung der neuen
EDV-Systeme Vorsorge getroffen werden. Daneben wurde auch für das
erforderlich erscheinende Mindestausmaß für die Instandhaltung aller
bundeseigenen und angemieteten Objekte im Ausland und deren Einrichtung
vorgesorgt. |
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c) 1/20018 „Internationales Diplomatenseminar
Hellbrunn“ |
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Der
Voranschlagsansatz 1/20018 „Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn“
wurde gleich hoch wie im Vorjahr veranschlagt. |
+ |
0,000 |
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d) 1/20028 „Presse und Information“ |
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Der
Voranschlagsansatz 1/20028 „Presse und Information“ wurde im |
+ |
0,000 |
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Finanzjahr
2006 fortgeschrieben. |
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e) 1/20088 „Hilfsfonds f. Katastrophenfälle im
Ausland“, Aufwendungen |
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Der
Voranschlagsansatz wurde im Finanzjahr 2006 mit einem Betrag von |
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Euro
1.000,-- veranschlagt. |
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(vgl.
VA-Ansatz 1/20086) |
+ |
0,001 |
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Zu 9.: Bezugsvorschüsse, UT 5 (VA-Ansatz 1/20005 und
1/20105) |
+ |
0,000 |
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Die
Voranschlagsansätze für Bezugsvorschüsse wurden auf Basis 2005 |
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fortgeschrieben. |
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10. |
EU-Ressortbudget: UT 3, UT 7 und UT 8 (VA-Ansatz
1/20063,1/20067 und 1/20068) |
+ |
3,717 |
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Trotz
knapper Budgetierung musste 2006 im Bereich des Kap 20 „Äußeres“ selbst für
die EU-Präsidentschaft vorgesorgt werden. Mit höheren Kosten insbesondere im
Bereich der Aufwendungen ist im Hinblick auf die umzusetzenden Vorhaben
naturgemäß zu rechnen. |
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11. |
EU-Zentralbudget: UT 3 und UT 8 (VA-Ansatz 1/20053.
1/20058) |
+ |
10,000 |
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Analog zu
der EU-Ratspräsidentschaft 1998 wird hier die Abwicklung des EU-Vorsitzes
2006 – mit Kernleistungen für alle Ressorts – ermöglicht. |
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EINNAHMEN
2006
Die Einnahmesummen
2006 sind gegenüber 2005 gleich geblieben.
In der Debatte,
die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss,
beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schieder,
Herbert Scheibner, Mag. Ulrike Lunacek,
Dr. Michael Spindelegger, Dr. Caspar Einem, Dr. Reinhard Eugen Bösch,
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Karl Donabauer,
Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Walter Murauer,
Marianne Hagenhofer, Ing. Hermann Schultes, Mag. Christine Muttonen, Carina Felzmann, Petra Bayr, Ing. Kurt Gartlehner und Mag. Karin Hakl.
Die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung
am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze
der zur Beratungsgruppe III gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2006
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 20: Äußeres
des
Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilt.
Wien, 2005 03 17
Dr. Michael Spindelegger Jakob
Auer
Spezialberichterstatter Obmann