840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe V
Kapitel 30:
Justiz
Der
Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe V enthaltene
Kapitel 30 „Justiz“ des Bundesvoranschlages 2006 am 17. März 2005 unter
dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in
Verhandlung genommen.
Der Saldo von 248
Millionen Euro aus dem Jahr 2003 wurde in den Budgets 2005 und 2006
fortgeschrieben. Im vorliegenden Budgetentwurf sind wesentliche Elemente eines
Globalbudgets verwirklicht. Die Ausgaben- und Einnahmensummen sind in beiden
Jahren gleich. Mehreinnahmen werden für das Justizressort verwendet werden
können.
Die Gesamtausgaben
des Justizressorts werden für 2006 ebenso wie 2005 mit 975,851 Mio €
veranschlagt. Ausgaben des Ausgleichshaushalts wurden nicht veranschlagt.
Für Personalausgaben
sind 475,1 Mio € vorgesehen; im Bundesvoranschlag 2005 waren es 475,0 Mio €.
Auf Sachausgaben
entfallen 500,751 Mio € gegenüber
500,851 Mio € im Jahr 2005. Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben
beträgt rund 49% zu 51% und entspricht der Struktur des Justizressorts als
eines personalintensiven Dienstleistungsbetriebs.
Die Ausgaben für Gesetzliche
Verpflichtungen sind gleich hoch wie 2005 mit 95,914 Mio € veranschlagt.
Bei den
Ermessensausgaben entfallen auf Anlagen
22,942 Mio €, auf Aufwendungen 356,265 Mio €.
Die Förderungen
bleiben mit 25,630 Mio € gegenüber 2005 unverändert.
Auch die Einnahmen
sind mit 727,315 Mio € gleich hoch wie 2005 veranschlagt, womit der Aufwand der
Justiz zu 74,5 % durch Einnahmen aus eigenen Leistungen bedeckt ist. Von den
veranschlagten Einnahmen entfallen 614,413 Mio € auf Gebühren und Ersätze in
Rechtssachen, 30,5 Mio € auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in
Sozialrechtssachen, 15,8 Mio € auf Strafgelder, 9,8 Mio € auf Geldbußen (§ 90b
und 90c StPO) 3,49 Mio € auf Vollzugs- und Wegegebühren und 48,351 Mio € auf
Einnahmen der Justizanstalten. Der Rest sind sonstige Einnahmen.
In der Debatte,
die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters DI Maximilian Hofmann anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Dr.
Johannes Jarolim, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Terezija Stoisits,
Dr. Helene Partik-Pable, Mag. Gisela Wurm, Mag. Heribert Donnerbauer,
Mag. Johann Maier, Bettina Stadlbauer,
Otto Pendl, Dr. Christian Puswald.
Zu den
aufgeworfenen Fragen nahm die Bundesministerin für Justiz Maga. Karin Miklautsch
Stellung.
Bei der Abstimmung
am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze
der zur Beratungsgruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2005
unverändert mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 30: Justiz
des
Bundesvoranschlages 2005 (650 der Beilagen) wird die
verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2005 03 17
Dipl.-Ing.
Maximilian Hofmann Jakob
Auer
Spezialberichterstatter Obmann