840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI
Kapitel 12:
Bildung und Kultur
Kapitel 14:
Wissenschaft
Der
Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten
Kapitel 12 „Bildung und Kultur“ und Kapitel 14 „Wissenschaft“ des
Bundesvoranschlages 2006 am 11. März 2005 unter dem Vorsitz des
Ausschussobmann-Stellvertreters Ing. Kurt Gartlehner
sowie am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.
Kapitel 12:
Bildung und Kultur
In dem von der
Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlags-Entwurf (BVA-E) 2006 ist für das
Kapitel 12 – Bildung und Kultur ein Ausgabenrahmen
von 6 012 107 000 € vorgesehen.
Hievon entfallen
auf die Personalausgaben 2 310 000 000 € und die
Sachausgaben 3 702 107 000 €.
Personalausgaben:
Die gegenüber dem
BVA 2005 um 57 107 000 € erhöhten Personalausgaben ergeben
sich hauptsächlich aus dem Schülermehr.
Sachausgaben:
Für die
Sachausgaben sind 2006 um 5 000 000 € mehr veranschlagt als im
BVA 2005. Allerdings kam es zu Umschichtungen innerhlab der einzelnen
Unterteilungen: der Rückgang bei den gesetzlichen Verpflichtungen von rund
28 000 000 € (hauptsächlich bei Transferzahlungen gemäß
FAG-Landeslehrer, wegen geringerer Anzahl von Schülern) konnte zu den
Ermessensausgaben umgeschichtet werden.
Darstellung
der wesentlichsten Bereiche:
VA-Titel 1/127
Allgemein bildende
Schulen
(ohne Bereich
„Pflichtschulen“)
Personalausgaben 1 018 401 000 €
Sachausgaben 98 646 000 €
Summe 1
117 047 000 €
VA-Titel 1/128
Berufsbildende
Schulen
(ohne Bereich „Pflichtschulen“)
Personalausgaben 1 015 880 000 €
Sachausgaben 120 108 000 €
Summe 1
135 988 000 €
VA-Titel 1/129
Anstalten der
Lehrer- und Erzieherbildung
Personalausgaben 145 590 000 €
Sachausgaben 47 551 000 €
Summe 193
141 000 €
Bereich Pflichtschulen
Allgemeinbildende Pflichtschulen – Par 1/1275 2 580 934 000 €
Berufsbildende Pflichtschulen – Par 1/1285 110 127 000 €
Summe 2
691 061 000 €
Kulturbereich
(Kapitalbeteiligungen
– 1/12043,
Anstalten
öffentlichen Rechts – 1/1205,
Denkmalfonds
(zweckgeb. Geb.) – 1/1229,
Hofmusikkapelle –
1/1240,
Museen – 1/1244
(einschl.
zweckgeb. Geb.) – 1/1245,
Bundesdenkmalamt –
1/1247
(einschl.
zweckgeb. Geb.) – 1/1248
Personalausgaben 10 525 000 €
Sachausgaben 145 478 000 €
Summe 156 003 000 €
VA-Paragraf 1/1201
Zahlungen im Zusammenhang mit dem
Bundesimmobiliengesetz 318 299 000 €
Einnahmen:
Die Einnahmen betragen 73 080 000 €.
Kapitel 14:
Wissenschaft
Der von der
Bundesregierung eingebrachte Bundesvoranschlags-Entwurf 2006 sieht für das
Kapitel 14 – Wissenschaft einen Gesamtausgabenrahmen
von 3 081 000 000 € vor.
In diesem Entwurf
ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von
612 261 000 € veranschlagt, für die Sachausgaben sind
2 468 739 000 € vorgesehen.
Personalausgaben:
Der Betrag für die
Personalausgaben des Wissenschaftsbereiches ist wie bereits oben erwähnt - mit
einem Gesamtausgabenrahmen von 612 261 000 € fixiert, wobei der
größte Anteil auf die Ämter der Universitäten mit
588 644 000 € entfällt, welche die Ausgaben für die Beamten an
den wissenschaftlichen und künstlerischen Universitäten enthalten. Dieser
Betrag ist allerdings im Kapitel 14 zweimal in den Ausgaben und als
Refundierungsposition einmal in den Einnahmen enthalten.
Sachausgaben:
Im Jahr 2006 sind
4 293 000 € für Zahlungen an die
Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.
Für die Universitäten
ist ein Betrag von 1 906 057 000 € veranschlagt. In diesem
Betrag, der sich aus dem Universitätsgesetz 2002 ergibt, sind sowohl die
Personal- als auch die Sachausgaben der Universitäten enthalten.
Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von
194 287 000 € zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe
von 12 213 000 € für Mensen und
Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von
146 614 000 € auf die Studienförderung.
Für den Forschungsblock - das sind die Paragraphen 1413 bis 1418 -
sind insgesamt Mittel in der Höhe von 90 283 000 € veranschlagt.
Die bedeutendsten
Bereiche sind die Forschungsvorhaben mit
2 614 000 €, die Forschungseinrichtungen
mit 13 602 000 €, die Österreichische
Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute mit 35 000 000 € und die Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation mit
34 073 000 €.
Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten – das sind die Zentralanstalt
für Meteorologie und Geodynamik, die Geologische Bundesanstalt, das
Österreichische Archäologische Institut und das Institut für Österreichische
Geschichtsforschung - betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendungen
13 539 000 €.
Für die Studienbeihilfenbehörde und für die Psychologischen
Beratungsstellen für Studierende in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg,
Linz und Klagenfurt ist für die Sachausgaben ein Budget von insgesamt
4 212 000 € vorgesehen.
Schließlich ist
für die Fachhochschulen ein Betrag von
167 169 000 € veranschlagt.
An Einnahmen sieht der BVAE 2006 für das Kapitel
14 insgesamt 623 779 000 € vor, die überwiegend
(599 462 000 €) auf die Ersätze für die Universitätsbeamten
entfallen.
An der sich an die
Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschließenden Debatte über die
finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 12 „Bildung und Kultur“
beteiligten sich die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,
Mares Rossmann, Dieter Brosz,
Werner Amon, MBA, Maga. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak,
Mag. Dr. Alfred Brader, Beate Schasching, Wolfgang Großruck, Dr. Robert Rada,
Maga. Elisabeth Grossmann, Barbara Rosenkranz, Christian Faul, Dr. Andrea Wolfmayr, Franz Riepl, Maga. Christine Lapp, Maga. Christine Muttonen, Dr. Helene Partik-Pablé, Wolfgang Zinggl, Dr. Josef Cap, Maga. Terezija
Stoisits, Ing. Hermann Schultes, Dr. Gertrude Brinek,
sowie über die
finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 14 „Wissenschaft“ die Abgeordneten
Josef Broukal, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Kurt Grünewald,
Dr. Gertrude Brinek, Maga. Andrea Kuntzl, Mares Rossmann,
Wolfgang Zinggl, Dr. Andrea Wolfmayr, DDr. Erwin Niederwieser,
Renate Csörgits, Mag. Dr. Alfred Brader, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Heidrun Walther, Mag. Johann Moser und Kai Jan Krainer.
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Im Zuge der
Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum
Kapitel 12 (Bildung und Kultur) ein, der wie folgt begründet war:
„Für Maßnahmen der
kooperativen Schulraumbeschaffung wird zusätzlich 1 Million Euro zur Verfügung
gestellt.
Berücksichtigung
der Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 betreffend die Vergütung
für die Klassenführung.“
Bei der Abstimmung
am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die vom Abänderungsantrag der
Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher,
Kolleginnen und Kollegen betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze mit
Stimmenmehrheit sowie die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der
Beratungsgruppe VI mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 12: Bildung und Kultur und
dem
Kapitel 14: Wissenschaft
des Bundesvoranschlages 2006
(830 der Beilagen) mit den angeschlossenen
Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2005 03 17
Dr. Gertrude Brinek Jakob
Auer
Spezialberichterstatterin Obmann
Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI)
Abänderungen
zum Entwurf des
Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen
1. In der Anlage I
der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden VA-Ansätze
wie folgt zu ändern:
VA- |
Aufgaben-bereich |
Bezeichnung |
abzuändern |
||
von |
um |
auf |
|||
Millionen
Euro |
|||||
|
|
|
|
|
|
1/12008 |
|
Zentralleitung
(Verwaltungsbereich Bildung); Aufwendungen |
103,679 |
+
1,000 |
104,679 |
|
|
|
|
|
|
|
11 |
|
36,115 |
+ 1,000 |
37,115 |
|
|
|
|
|
|
1/12757 |
11 |
Allgemein
bildende Pflichtschulen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
2.580,340 |
+
10,152 |
2.590,492 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2. Die durch die
Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.