840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI

Kapitel 12: Bildung und Kultur

Kapitel 14: Wissenschaft

 

Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten Kapitel 12 „Bildung und Kultur“ und Kapitel 14 „Wissenschaft“ des Bundesvoranschlages 2006 am 11. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Ing. Kurt Gartlehner sowie am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

Kapitel 12: Bildung und Kultur

In dem von der Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlags-Entwurf (BVA-E) 2006 ist für das Kapitel 12 – Bildung und Kultur ein Ausgabenrahmen von 6 012 107 000 € vorgesehen.

Hievon entfallen auf die Personalausgaben 2 310 000 000 € und die Sachausgaben 3 702 107 000 €.

Personalausgaben:

Die gegenüber dem BVA 2005 um 57 107 000 € erhöhten Personalausgaben ergeben sich hauptsächlich aus dem Schülermehr.

Sachausgaben:

Für die Sachausgaben sind 2006 um 5 000 000 € mehr veranschlagt als im BVA 2005. Allerdings kam es zu Umschichtungen innerhlab der einzelnen Unterteilungen: der Rückgang bei den gesetzlichen Verpflichtungen von rund 28 000 000 € (hauptsächlich bei Transferzahlungen gemäß FAG-Landeslehrer, wegen geringerer Anzahl von Schülern) konnte zu den Ermessensausgaben umgeschichtet werden.

 

Darstellung der wesentlichsten Bereiche:

 

VA-Titel 1/127

Allgemein bildende Schulen

(ohne Bereich „Pflichtschulen“)

Personalausgaben 1 018 401 000 €

  Sachausgaben 98 646 000 €

Summe         1 117 047 000 €

 

VA-Titel 1/128

Berufsbildende Schulen

(ohne Bereich „Pflichtschulen“)

Personalausgaben 1 015 880 000 €

  Sachausgaben 120 108 000 €

Summe         1 135 988 000 €

 

 

 

VA-Titel 1/129

Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung

Personalausgaben 145 590 000 €

  Sachausgaben 47 551 000 €

Summe     193 141 000 €

 

Bereich Pflichtschulen

Allgemeinbildende Pflichtschulen – Par 1/1275 2 580 934 000 €

Berufsbildende Pflichtschulen – Par 1/1285 110 127 000 €

Summe         2 691 061 000 €

 

Kulturbereich

(Kapitalbeteiligungen – 1/12043,

Anstalten öffentlichen Rechts – 1/1205,

Denkmalfonds (zweckgeb. Geb.) – 1/1229,

Hofmusikkapelle – 1/1240,

Museen – 1/1244

(einschl. zweckgeb. Geb.) – 1/1245,

Bundesdenkmalamt – 1/1247

(einschl. zweckgeb. Geb.) – 1/1248

 

Personalausgaben 10 525 000 €

  Sachausgaben  145 478 000 €

Summe 156 003 000 €

 

VA-Paragraf 1/1201

Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz 318 299 000 €

 

Einnahmen:

  Die Einnahmen betragen 73 080 000 €.

 

Kapitel 14: Wissenschaft

Der von der Bundesregierung eingebrachte Bundesvoranschlags-Entwurf 2006 sieht für das Kapitel 14 – Wissenschaft einen Gesamtausgabenrahmen von 3 081 000 000 € vor.

In diesem Entwurf ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von 612 261 000 € veranschlagt, für die Sachausgaben sind 2 468 739 000 € vorgesehen.

Personalausgaben:

Der Betrag für die Personalausgaben des Wissenschaftsbereiches ist wie bereits oben erwähnt - mit einem Gesamtausgabenrahmen von 612 261 000 € fixiert, wobei der größte Anteil auf die Ämter der Universitäten mit 588 644 000 € entfällt, welche die Ausgaben für die Beamten an den wissenschaftlichen und künstlerischen Universitäten enthalten. Dieser Betrag ist allerdings im Kapitel 14 zweimal in den Ausgaben und als Refundierungsposition einmal in den Einnahmen enthalten.

Sachausgaben:

Im Jahr 2006 sind 4 293 000 € für Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.

Für die Universitäten ist ein Betrag von 1 906 057 000 € veranschlagt. In diesem Betrag, der sich aus dem Universitätsgesetz 2002 ergibt, sind sowohl die Personal- als auch die Sachausgaben der Universitäten enthalten.

Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von 194 287 000 € zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe von 12 213 000 € für Mensen und Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von 146 614 000 € auf die Studienförderung.

Für den Forschungsblock - das sind die Paragraphen 1413 bis 1418 - sind insgesamt Mittel in der Höhe von 90 283 000 € veranschlagt.

Die bedeutendsten Bereiche sind die Forschungsvorhaben mit 2 614 000 €, die Forschungseinrichtungen mit 13 602 000 €, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute mit  35 000 000 € und die Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation mit 34 073 000 €.

Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten – das sind die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, die Geologische Bundesanstalt, das Österreichische Archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung - betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendungen 13 539 000 €.

Für die Studienbeihilfenbehörde und für die Psychologischen Beratungsstellen für Studierende in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt ist für die Sachausgaben ein Budget von insgesamt 4 212 000 € vorgesehen.

Schließlich ist für die Fachhochschulen ein Betrag von 167 169 000 € veranschlagt.

 

An Einnahmen sieht der BVAE 2006 für das Kapitel 14 insgesamt 623 779 000 € vor, die überwiegend (599 462 000 €) auf die Ersätze für die Universitätsbeamten entfallen.

 

An der sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschließenden Debatte über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 12 „Bildung und Kultur“ beteiligten sich die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Mares Rossmann, Dieter Brosz, Werner Amon, MBA, MagaAndrea Kuntzl, Sabine Mandak, Mag. Dr. Alfred Brader, Beate Schasching, Wolfgang Großruck, Dr. Robert Rada,
Mag
a. Elisabeth Grossmann, Barbara Rosenkranz, Christian Faul, Dr. Andrea Wolfmayr, Franz Riepl, Maga. Christine Lapp, Maga. Christine Muttonen, Dr. Helene Partik-Pablé, Wolfgang Zinggl, Dr. Josef Cap, Maga. Terezija Stoisits, Ing. Hermann Schultes, Dr. Gertrude Brinek,

sowie über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 14 „Wissenschaft“ die Abgeordneten Josef Broukal, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, MagaAndrea Kuntzl, Mares Rossmann, Wolfgang Zinggl, Dr. Andrea Wolfmayr, DDr. Erwin Niederwieser, Renate Csörgits, Mag. Dr. Alfred Brader, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Heidrun Walther, Mag. Johann Moser und Kai Jan Krainer.

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

 

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zum Kapitel 12 (Bildung und Kultur) ein, der wie folgt begründet war:

„Für Maßnahmen der kooperativen Schulraumbeschaffung wird zusätzlich 1 Million Euro zur Verfügung gestellt.

Berücksichtigung der Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 betreffend die Vergütung für die Klassenführung.“

 

Bei der Abstimmung am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze mit Stimmenmehrheit sowie die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe VI mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 12: Bildung und Kultur und

         dem Kapitel 14: Wissenschaft

des Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2005 03 17

Dr. Gertrude Brinek        Jakob Auer

Spezialberichterstatterin           Obmann


Anlage
(zum Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI)

 

Abänderungen

zum Entwurf des Bundesvoranschlages 2006 in 830 der Beilagen

 

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden VA-Ansätze wie folgt  zu ändern:

 

VA-
Ansatz

Aufgaben-bereich

Bezeichnung

abzuändern

von

um

auf

Millionen Euro

 

 

 

 

 

 

1/12008

 

Zentralleitung (Verwaltungsbereich Bildung); Aufwendungen

103,679

+ 1,000

104,679

 

 

 

 

 

 

 

11

 

36,115

+ 1,000

37,115

 

 

 

 

 

 

1/12757

11

Allgemein bildende Pflichtschulen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)

2.580,340

+ 10,152

2.590,492

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.