840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII
Kapitel 17:
Gesundheit und Frauen
Der
Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe XIII enthaltene
Kapitel 17 „Gesundheit und Frauen“ des Bundesvoranschlages 2006 am
11. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters
Ing. Kurt Gartlehner und am 17. März 2005
unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer
in Verhandlung genommen.
Der Voranschlag
für 2006 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben in
Höhe von 628,620 Mio. € und Einnahmen in
Höhe von 56,800 Mio. € vor. Für Personalausgaben ist ein
Betrag in Höhe von 37,720 Mio. € budgetiert.
Ausgaben
Von diesen
Ausgaben entfallen
auf
Personalausgaben |
37,720
Mio. € |
oder |
6,000 % |
auf Sachausgaben |
590,900
Mio. € |
oder |
94,000 % |
davon
gesetzliche Verpflichtungen |
518,862
Mio. € |
oder |
82,540 % |
Personalausgaben
Die Veranschlagung
erfolgte auf Grund der tatsächlichen Personalausgaben in Folge der Neugründung
des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen per 1. Mai 2003.
Sachausgaben
Der Sachaufwand scheint mit 590,900 Mio. € in diesem
Voranschlag auf.
Im Einzelnen ist
zu bemerken:
Bei Titel 170 „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“
sind neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen der Mitgliedsbeitrag zur WHO
in Höhe von 3,994 Mio. €, die Förderung des Österreichischen
Bundesinstitutes für Gesundheitswesen in Höhe von 4,109 Mio. €
veranschlagt.
Weiters sind für
den Bereich der Frauenangelegenheiten und Gleichbehandlung ein Betrag in Höhe von insgesamt
6,050 Mio. € veranschlagt. Davon sind zur Förderung von
Fraueninitiativen 3,550 Mio. € vorgesehen, die in erster Linie zur
Subventionierung von österreichweiten ganzheitlich orientierten Frauen- und
Mädchenberatungsstellen sowie von zahlreichen bestehenden Einrichtungen,
Projekten gegen Gewalt an Frauen und Kindern und der Durchsetzung der
Chancengleichheit in der Arbeitswelt dienen werden. Zur Aufarbeitung
frauenspezifischer Themenschwerpunkte, für Aufgaben in Angelegenheiten der
Gleichbehandlung und für Gender Mainstreaming ist im Bereich der Aufwendungen
mit 2,500 Mio. € vorgesorgt.
Bei Titel 171 „Bundesministerium, Zweckaufwand“ sind
insgesamt 27,618 Mio. € für die Finanzierung der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH entsprechend den
Bestimmungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I
Nr. 63/2002 vorgesehen.
Bei Titel 172 „Gesundheitsvorsorge“ sind insgesamt
60,244 Mio. € veranschlagt.
Von den im Bereich
der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für Vorsorgemedizin
und Epidemiologische Maßnahmen 19,531 Mio. €.
Für die Bekämpfung
des Suchtgiftmissbrauches wurden in diesen Voranschlag 2,866 Mio. €
aufgenommen. Von diesem Betrag sollen 2,060 Mio. € für Förderungen
und 0,804 Mio. € für Aufwendungen verwendet werden. Für den Fonds
”Gesundes Österreich” sind zur Durchführung kohärenter praktischer Aktivitäten
und flankierender wissenschaftlicher Studien in der Gesundheitsförderung
7,250 Mio. € veranschlagt.
Für den
„Mutter-Kind-Pass“ sind 30,595 Mio. € vorgesehen.
Bei Titel 173 „Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten,
Gentechnologie und Strahlenschutz“ sind 16,671 Mio. €
veranschlagt.
Für das
Veterinärwesen sind 15,295 Mio. € vorgesehen, davon allein
4,678 Mio. € auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen für Tierseuchenbekämpfung
und für staatliche Entschädigungsleistungen nach Veterinärgesetzen sowie
3,941 Mio. € für Angelegenheiten im Bereich des Tierschutzes,
3,000 Mio. € für den Betrieb einer Schweinedatenbank sowie
2,600 Mio. € für den Aufbau und Betrieb einer Schaf- und Ziegendatenbank.
Für Maßnahmen auf
dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle, insbesondere für die Erarbeitung von
fachlichen Grundlagen zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln sind
0,506 Mio. € veranschlagt.
Auf die
Angelegenheiten im Bereich Gentechnologie entfallen 0,372 Mio. €.
Für den Bereich
Strahlenschutz sind 0,498 Mio. € veranschlagt. Der Bedarf ist durch
Ausgaben für die Fortführung, Vergabe und Veröffentlichung von
Forschungsaufträgen sowie die Zahlung von Sachverständigen in strahlenschutzrechtlichen
Bewilligungsverfahren im Bereich der Medizin bedingt.
Bei Titel 174 „Rechtsangelegenheiten“ sind
421,328 Mio. € veranschlagt:
411,183 Bundeszuschüsse für die
Krankenanstaltenfinanzierung
1,632 zur
Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz
1,301 für
Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und
3,816 für
Studienförderungen für Absolventen von med.- techn.- Akademien und Hebammen- akademien
3,396 für Schülerbeihilfen für Absolventen von
medizinisch technischen Fachschulen und sonstige Sachverständigenleistungen.
Bei Titel 175 „Leistungen zur Krankenversicherung und sonstigen
Leistungen zur Sozialversicherung“ sind Beträge in Höhe von
33,044 Mio. € veranschlagt.
Die Träger der
Krankenversicherungen haben die bei ihnen pflichtversicherten Jugendlichen
zwecks Überwachung ihres Gesundheitszustandes jährlich mindestens einmal einer
ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wofür ein Bundeszuschuss in Höhe von
1,602 Mio. € veranschlagt sind.
In der
Unfallversicherung beteiligt sich das BMGF an der Finanzierung, wofür
31,442 Mio. € veranschlagt sind.
Bei Titel 179 „Dienststellen“ ist im Jahre 2006 ein
Sachaufwand von 2,395 Mio. € veranschlagt.
Auf die einzelnen
Dienststellenbereiche entfallen:
1,840 auf das
Bundesinstitut für Arzneimittel
0,555 auf den
Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst
Ab 1. Mai
2004 sinkt der Aufwand für den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst in
Folge der Erweiterung der Europäischen Union.
Einnahmen
Die Einnahmen in
Höhe von 56,800 Mio. € gliedern sich in folgende inhaltliche
Schwerpunkte:
30,595 Überweisungen
vom Familienlastenausgleichssfonds für Mutter-Kind-Pass
11,300 Kostenersatz
für Überlassung von Bediensteten (AGES)
7,250 Umsatzsteueranteil
für Gesundheitsförderung
5,629 Einnahmen
im Zusammenhang mit der Arzneimittelzulassung
0,307 Gebühren
gemäß Einfuhr- und Binnenmarktverordung (vet.-med. Grenzbeschau)
1,719 sonstige
verschiedene Einnahmen.
An der Debatte zum
Teil Gesundheit, die sich an die Ausführungen der
Spezialberichterstatterin anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Manfred Lackner, Barbara Rosenkranz,
Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Renate Csörgits,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Theresia Haidlmayr, Ridi Steibl, Erika Scharer, Anna Höllerer, Kai Jan
Krainer, Barbara Riener,
Heidrun Silhavy, Beate Schasching,
Dipl.-Ing. Günther Hütl, Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger und
Mag. Christine Lapp.
An der Debatte zum
Teil Frauen beteiligten sich die Abgeordneten
Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Brigid Weinzinger, Ridi Steibl, Dr.
Elisabeth Hlavac, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Sabine Mandak,
Edeltraud Lentsch, Kai Jan Krainer,
Dr. Gertrude Brinek, Mag. Andrea Kuntzl, Barbara Riener,
Gabriele Binder, Renate Csörgits,
Bettina Stadlbauer, Anita
Fleckl, Heidrun Walther und Erika Scharer.
Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat
nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung
am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze
der zur Beratungsgruppe XIII gehörenden Teile des
Bundesvoranschlages 2006 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der
Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der
Nationalrat wolle beschließen:
Dem
Kapitel 17: Gesundheit und Frauen
des
Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) wird die
verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2005 03 17
Ridi Steibl Jakob
Auer
Spezialberichterstatterin Obmann