840 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen

Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII

Kapitel 17: Gesundheit und Frauen

 

Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe XIII enthaltene Kapitel 17 „Gesundheit und Frauen“ des Bundesvoranschlages 2006 am 11. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und am 17. März 2005 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Jakob Auer in Verhandlung genommen.

 

Der Voranschlag für 2006 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben in Höhe von  628,620 Mio. und Einnahmen in Höhe von 56,800 Mio. € vor. Für Personalausgaben ist ein Betrag in Höhe von 37,720 Mio. € budgetiert.

Ausgaben

Von diesen Ausgaben entfallen

 

auf Personalausgaben

37,720 Mio. €

oder

6,000 %

auf Sachausgaben

590,900 Mio. €

oder

94,000 %

      davon gesetzliche Verpflichtungen

518,862 Mio. €

oder

82,540 %

 

Personalausgaben

Die Veranschlagung erfolgte auf Grund der tatsächlichen Personalausgaben in Folge der Neugründung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen per 1. Mai 2003.

Sachausgaben

Der Sachaufwand scheint mit 590,900 Mio. € in diesem Voranschlag auf.

Im Einzelnen ist zu bemerken:

Bei Titel 170 „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ sind neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen der Mitgliedsbeitrag zur WHO in Höhe von 3,994 Mio. €, die Förderung des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen in Höhe von 4,109 Mio. € veranschlagt.

Weiters sind für den Bereich der Frauenangelegenheiten und Gleichbehandlung ein Betrag in Höhe von insgesamt 6,050 Mio. € veranschlagt. Davon sind zur Förderung von Fraueninitiativen 3,550 Mio. € vorgesehen, die in erster Linie zur Subventionierung von österreichweiten ganzheitlich orientierten Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie von zahlreichen bestehenden Einrichtungen, Projekten gegen Gewalt an Frauen und Kindern und der Durchsetzung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt dienen werden. Zur Aufarbeitung frauenspezifischer Themenschwerpunkte, für Aufgaben in Angelegenheiten der Gleichbehandlung und für Gender Mainstreaming ist im Bereich der Aufwendungen mit 2,500 Mio. € vorgesorgt.

Bei Titel 171 „Bundesministerium, Zweckaufwand“ sind insgesamt 27,618 Mio. € für die Finanzierung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH entsprechend den Bestimmungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002 vorgesehen.

Bei Titel 172 „Gesundheitsvorsorge“ sind insgesamt 60,244 Mio. € veranschlagt.

Von den im Bereich der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für Vorsorgemedizin und Epidemiologische Maßnahmen 19,531 Mio. €.

Für die Bekämpfung des Suchtgiftmissbrauches wurden in diesen Voranschlag 2,866 Mio. € aufgenommen. Von diesem Betrag sollen 2,060 Mio. € für Förderungen und 0,804 Mio. € für Aufwendungen verwendet werden. Für den Fonds ”Gesundes Österreich” sind zur Durchführung kohärenter praktischer Aktivitäten und flankierender wissenschaftlicher Studien in der Gesundheitsförderung 7,250 Mio. € veranschlagt.

Für den „Mutter-Kind-Pass“ sind 30,595 Mio. € vorgesehen.

Bei Titel 173 „Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten, Gentechnologie und Strahlenschutz“ sind 16,671 Mio. € veranschlagt.

Für das Veterinärwesen sind 15,295 Mio. € vorgesehen, davon allein 4,678 Mio. € auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen für Tierseuchenbekämpfung und für staatliche Entschädigungsleistungen nach Veterinärgesetzen sowie 3,941 Mio. € für Angelegenheiten im Bereich des Tierschutzes, 3,000 Mio. € für den Betrieb einer Schweinedatenbank sowie 2,600 Mio. € für den Aufbau und Betrieb einer Schaf- und Ziegendatenbank.

Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle, insbesondere für die Erarbeitung von fachlichen Grundlagen zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln sind 0,506 Mio. € veranschlagt.

Auf die Angelegenheiten im Bereich Gentechnologie entfallen 0,372 Mio. €.

Für den Bereich Strahlenschutz sind 0,498 Mio. € veranschlagt. Der Bedarf ist durch Ausgaben für die Fortführung, Vergabe und Veröffentlichung von Forschungsaufträgen sowie die Zahlung von Sachverständigen in strahlenschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Bereich der Medizin bedingt.

Bei Titel 174 „Rechtsangelegenheiten“ sind 421,328 Mio. € veranschlagt:

         411,183 Bundeszuschüsse für die Krankenanstaltenfinanzierung

         1,632       zur Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz

         1,301       für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und

         3,816       für Studienförderungen für Absolventen von med.- techn.- Akademien und Hebammen-         akademien

         3,396 für Schülerbeihilfen für Absolventen von medizinisch technischen Fachschulen und sonstige Sachverständigenleistungen.

Bei Titel 175 „Leistungen zur Krankenversicherung und sonstigen Leistungen zur Sozialversicherung“ sind Beträge in Höhe von 33,044 Mio. € veranschlagt.

Die Träger der Krankenversicherungen haben die bei ihnen pflichtversicherten Jugendlichen zwecks Überwachung ihres Gesundheitszustandes jährlich mindestens einmal einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wofür ein Bundeszuschuss in Höhe von 1,602 Mio. € veranschlagt sind.

In der Unfallversicherung beteiligt sich das BMGF an der Finanzierung, wofür 31,442 Mio. € veranschlagt sind.

Bei Titel 179 „Dienststellen“ ist im Jahre 2006 ein Sachaufwand von 2,395 Mio. € veranschlagt.

Auf die einzelnen Dienststellenbereiche entfallen:

         1,840       auf das Bundesinstitut für Arzneimittel

         0,555       auf den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst

Ab 1. Mai 2004 sinkt der Aufwand für den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst in Folge der Erweiterung der Europäischen Union.

Einnahmen

Die Einnahmen in Höhe von 56,800 Mio. € gliedern sich in folgende inhaltliche Schwerpunkte:

         30,595       Überweisungen vom Familienlastenausgleichssfonds für Mutter-Kind-Pass

         11,300       Kostenersatz für Überlassung von Bediensteten (AGES)

         7,250       Umsatzsteueranteil für Gesundheitsförderung

         5,629       Einnahmen im Zusammenhang mit der Arzneimittelzulassung

         0,307       Gebühren gemäß Einfuhr- und Binnenmarktverordung (vet.-med. Grenzbeschau)

         1,719       sonstige verschiedene Einnahmen.

 

 

An der Debatte zum Teil Gesundheit, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Manfred Lackner, Barbara Rosenkranz, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Renate Csörgits, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Theresia Haidlmayr, Ridi Steibl, Erika Scharer, Anna Höllerer, Kai Jan Krainer, Barbara Riener, Heidrun Silhavy, Beate Schasching, Dipl.-Ing. Günther Hütl, Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger und Mag. Christine Lapp.

 

An der Debatte zum Teil Frauen beteiligten sich die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Brigid Weinzinger, Ridi Steibl, Dr. Elisabeth Hlavac, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Sabine Mandak, Edeltraud Lentsch, Kai Jan Krainer, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Andrea Kuntzl, Barbara Riener, Gabriele Binder, Renate Csörgits, Bettina Stadlbauer, Anita Fleckl, Heidrun Walther und Erika Scharer.

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

 

Bei der Abstimmung am 17. März 2005 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages 2006 mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Dem Kapitel 17: Gesundheit und Frauen

des Bundesvoranschlages 2006 (830 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2005 03 17

Ridi Steibl           Jakob Auer

Spezialberichterstatterin           Obmann