Minderheitsbericht

gemäß § 42 Abs. 4 GOG

der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion

durch die Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen (830 der Beilagen)

 

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion lehnt den von den Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlag 2006 insbesondere aus folgenden Gründen ab:

 

1. Schwindel-Budget 2006: Belastungslawine droht

Grassers Budgetzahlen müssen bezweifelt werden, neue Schwindel-Budgets sind zu befürchten. Ein sofortiger Kassasturz sollte Klarheit über das Konsolidierungsausmaß vor der nächsten Nationalratswahl schaffen.

Die SPÖ tritt für einen umfassenden Kassasturz ein, um zu sehen, welche Beträge fehlen, welche Maßnahmen sind notwendig, um das Budget zu konsolidieren. Österreich ist leider in einer finanzpolitischen Situation, in der man sich mangels Vertrauen in die Zahlen nicht mehr auf die normale Berichterstattung verlassen kann. Grasser lobt sich selbst für eine Budget 2006, dessen Zahlen jetzt schon nicht mehr stimmen, weil sie auf einer Datenbasis des Jahres 2004 beruhen. Die Konjunktur wird laut Angaben von Wirtschaftsforschern jedoch schlechter laufen als bisher angenommen. Auch die Arbeitslosigkeit wird höher ausfallen und entsprechende Mehrkosten verursachen.

Das Budget 2006 soll der budgetären Verarbeitung der Steuerreform 2005 dienen. Das Defizit soll von 1,9 % des BIP im Jahr 2005 auf 1,7% des BIP im Jahr 2006 leicht zurückgehen. Das Budget 2006 ist das letzte der Regierung Schüssel II vor der nächsten Nationalratswahl. Es lässt die Bevölkerung im Unklaren über den weiteren Budgetkurs.

Denn gleich nach der nächsten Wahl wird das Budget 2007 ein erstes von zwei Belastungspaketen am Weg zum von Schüssel und Grassser angestrebten Nulldefizit 2008 sein.

Trotz Höchstständen bei der Arbeitslosigkeit und anhaltend schleppender Konjunktur reagieren Schüssel und Grasser nicht mit realen budgetären Maßnahmen. Die Arbeitsmarktpolitik ist ebenso unterdotiert wie die Wirtschaftsförderung. Zudem läuft die Investitionsprämie als Investitions- und Innovationsanreiz - vor allem für Klein- und Mittelbetriebe - im Jahr 2006 endgültig aus.

Die versprochenen öffentlichen Investitionen in Infrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Aus- und Weiterbildung finden sich nach fünf Jahren des Kaputtsparens auch im Budget 2006 nicht im ausreichenden Ausmaß.

Auch die Dotierung der inneren Sicherheit trägt nicht dem Umstand Rechnung, dass die Kriminalitätsraten gestiegen und die Aufklärungsraten gesunken sind, seit im Jahr 2000 ÖVP und FPÖ dafür die Verantwortung übernommen haben. – Obwohl die Regierung bei Gipfeln und ähnlichen Anlässen immer wieder versprochen hat, endlich gegenzusteuern und mehr für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher zu investieren.

 

Belastungslawine in der Höhe von 9 Mrd. Euro droht

Nach realistischen Schätzungen wird 2006 nur ein mäßiges Wirtschaftswachstum erreicht werden, daher ist ein gesamtstaatliches Budgetdefizit für 2006 von 2,3 Prozent des BIP realistisch – statt der von Grasser geplanten 1,9 Prozent des BIP.

Um das von Grasser geplante Nulldefizit 2008 zu erreichen, sind Sparpakete in der Höhe von kumuliert neun Milliarden Euro notwendig. Das wären mehr als 1.100 Euro Belastung in den Jahren 2007 und 2008 für jede Österreicherin und jeden Österreicher, vom Kleinkind bis zum Greis. Das ist deutlich mehr, als die Sparpakete 1996 und 1997 ausmachten und das achtfache dessen, was die Pensionskürzungen der schwarzblauen Bundesregierung ausmachten.

Selbst wenn Grassers optimistischere Konjunkturannahmen zugrunde gelegt werden, errechnen Wirtschaftsforscher ein Sparpaket für 2007 im Ausmaß von 2,211 Milliarden Euro (Wifo), das bedeutet kumuliert bis 2008 eine Belastungslawine im Ausmaß von rund 6,6 Milliarden Euro. Das wären immerhin noch mehr als 800 Euro Belastung in den Jahren 2007 und 2008 für jede Österreicherin und jeden Österreicher, vom Kleinkind bis zum Greis.

Empfindliche Einschnitte im Sozial- und Gesundheitsbereich und neue Steuer- und Abgabenerhöhungen sind zu befürchten.

 

Eigenmarketing statt verlässlicher Finanzpolitik

Werbesprüche, Eigenlob und Eigenmarketing kennzeichnen die Finanzpolitik der letzten fünf Jahre. Das Vertrauen in eine verlässliche Finanzpolitik wurde dabei verspielt. Grasser hat bei seinen Budgetprognosen Negativrekorde bei den Abweichungen produziert.

So ist im Voranschlag für 2004 ein Defizit von 0,7 Prozent vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde 2004 mit 1,3 Prozent beinahe ein doppelt so hohes Defizit erreicht wie veranschlagt.

Grasser ist auch angetreten, um ein Nulldefizit zu erreichen. Er hat es aber im Bund in keinem Jahr geschafft. Im Gegenteil, es ist zu einer Verschlechterung der Defizitsituation gekommen.

 

Unaktuelle Zahlen, nicht angepasstes Budget 2006

Die Abweichung im Budget 2004 zum Voranschlag macht 1,4 Milliarden Euro aus. Schüssel hat 1995 die Regierung platzen lassen, weil die Abweichung fünf Milliarden Schilling, also rund 350 Millionen Euro ausmachte.

Das Budget 2006 ist das letzte Budget, das vor der nächsten Nationalratswahl verhandelt wird. Es wurde bereits im Herbst 2004 beschlossen und seither nicht mehr geändert. es ist unernst, wenn man unaktuelle Zahlen verwendet, ein unangepasstes Budget erstellt, keine Rücksicht auf die Wirtschaftslage nimmt und nach dem Prinzip Hoffnung agiert.

Am besten wäre es, wenn der Nationalrat jetzt das Budget 2005 überarbeitet und ändert. Das Budget 2006 ist lediglich als Makulatur, da es auf den Eckdaten aus dem Sommer 2004 aufbaut. Grasser soll dieses Budget 2006 zurückziehen, seine Hausaufgaben machen und im Herbst zum normalen Zeitpunkt ein ordentliches Budget für das nächste Jahr vorlegen.

 

EU-Kommission und Experten zweifeln an Grassers Budgetplan

Auch die EU-Kommission zweifelt an Grassers Budgetfahrplan. Dabei umschreibt die EU-Kommission Grassers Programm zur Budgetkonsolidierung noch sehr höflich, indem sie dieses als "vage" bezeichne.

EU-Währungskommissar Joaquin Almunia fordert im profil vom 21. Februar 2005 von Österreich mehr Bemühungen zur Budgetsanierung ein. Die Anpassungen in Richtung ausgeglichenes Budget erfolgten nach Ansicht der EU-Kommission nicht so schnell, wie es möglich wäre. Almunia wörtlich: "Österreich hat in den Jahren 2004 und 2005 Steuern reduziert, aber die Senkung der Ausgaben erst für die Zeit danach angekündigt. In den Jahren 2005 und 2006 ist die Anstrengung, das Ungleichgewicht zu reduzieren, nicht so groß, wie es nötig wäre." Auch der EU-Kommissar wünscht sich von Finanzminister Karl-Heinz Grasser mehr Informationen über den geplanten Weg zum ausgeglichenen Budget: "Wir kennen die Details seiner Steuerreform besser als die noch ausstehenden Maßnahmen zur Kontrolle der öffentlichen Ausgaben in der Zukunft."

Auch der neue Wifo-Chef Aiginger gebraucht Wörter wie "viel Engagement" und "zusätzliche Initiative" mit denen er nichts anderes als weitere Belastungspakete meint, wenn er von der Budgetkonsolidierung spricht.

Auch Wifo-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller prognostiziert eine restriktive Ausgabendynamik was im Klartext bedeutet, dass dem schwarz-blauen Budgetkurs eine Belastungslawine folgt. Die Expertin bestätigt damit auch die SPÖ in ihrer Forderung nach sofortigem Kassasturz.

Offensichtlich verschweigt Grasser die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen nicht nur den Österreicherinnen und Österreichern, sondern kann oder will sie auch der EU-Kommission, der er eigentlich berichtspflichtig ist, nicht nennen. Deshalb ist der von der SPÖ geforderte "Kassasturz" dringlicher denn je. Denn Grasser weiß anscheinend selbst nicht, wie seine selbst gesteckten Budgetziele erreicht werden sollen.

 

Nulldefizit wird 2008 trotz neuer Schüssel-Grasser-Sparpakete nicht erreichbar sein

Die Nulldefizit-Prognose Grassers wird bis 2008 nicht eintreten. Vielmehr wird das von Grasser in seinem österreichischen Stabilitätsprogramm skizzierte mittlere Wachstumsszenario angesichts schwachen Wirtschaftswachstums nicht halten. Das mittlere Wachstumsszenario sieht für 2006 ein Defizit von 1,7 Prozent vor, das 2007 auf 0,8 Prozent und 2008 auf Null sinken soll. Das vom Finanzministerium skizzierte untere Wachstumsszenario sieht für diese drei Jahre bei schwächerem Wachstum einen entsprechend höheren Defizitpfad vor: 2,3 Prozent 2006, 1,5 Prozent 2007 sowie 0,8 Prozent 2008.

Die Chancen, dass Grassers Zahlen halten stehen daher schlecht. Schon in den letzten Jahren musste Grasser seine Budgetziele immer wieder nach oben korrigieren. Im Jahr 2004 hat sich das Defizit fast verdoppelt. Das ursprünglich geplante Nulldefizit musste vor wenigen Monaten von 2007 auf 2008 verschoben werden. Und auch die für 2005 und 2006 prognostizierten Zahlen drohen zu kippen.

Darüber hinaus sind weder Beamtenlohnrunden noch Pensionserhöhungen berücksichtigt. Ebenso ist die Tatsache nicht berücksichtigt, dass die Sozialversicherungsträger seit geraumer Zeit darauf aufmerksam machen, dass sie nicht wie von Grasser angenommen mit nur 0,1 % BIP, sondern aller Voraussicht nach mit einem Defizit von mindestens rund 0,2 % des BIP zum gesamtstaatlichen Defizit beitragen werden.

 

Steuerausfall wird 2006 höher als erwartet sein

Klar ist schließlich, dass auch die Steuereinnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben werden, falls das untere Wachstumsszenario eintritt, also ein Szenario, das eindeutig weniger Wirtschaftswachstum bringt, als Grasser jetzt seinen Budgetrechnungen zu Grund legt.

Hinzu käme, dass die Entwicklung des Körperschaftssteueraufkommens aus Sicht der SPÖ ein großer Unsicherheitsfaktor ist. Laut Finanzministerium sinken die Einnahmen durch die Körperschaftssteuer auf 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2005 und sollen dann wieder im Jahr 2006 auf 3,8 Mrd. Euro steigen. Die SPÖ bezweifelt, dass die Köst-Senkung und die Gruppenbesteuerung im Jahr 2006 um 200 Mio. Euro mehr an Einnahmen bringen wird. Die SPÖ rechnet mit einem wesentlich höheren Steuerausfall bei der Köst.

 

SPÖ will Kassasturz jetzt!

Die SPÖ tritt dafür ein, dass Bundeskanzler Schüssel und der Finanzminister Grasser den Staatshaushalt offen legen. Mit dem letzten Budget der Legislaturperiode müssen die tatsächlichen Zahlen über die öffentlichen Finanzen auf den Tisch. Diese Regierung hat einen Geschäftsbericht vorzulegen, in dem sie ernsthaft die Gesamtsituation des „Konzerns Österreich“ und die Defizite wie auch die notwendigen Maßnahmen ehrlich den Österreicherinnen und Österreichern darlegt. Die Österreicherinnen und Österreicher haben sich vor der nächsten Nationalratswahl seriöse Entscheidungshilfen verdient.

Ein Kassasturz muss die Entwicklung des Bundeshaushaltes, die ausgegliederten Rechtsträger und die Finanzierung der Pensions- und Gesundheitssysteme für die kommenden vier Jahre darlegen.

 

2. Schwindel-Budget 2006: Viel angekündigt – nichts gehalten

Wie schon die vergangen Budgets der schwarzblauen Bundesregierung erfüllt auch das Budget 2006 in keiner Weise die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser.

 

Schüssel und Grasser mit Wirtschafts- und Finanzpolitik gescheitert

Der Bundesvoranschlag für das Budget 2006 zeigt das Versagen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik auf, das die schwarzblaue Bundesregierung nach mehr als vierjähriger Amtszeit zu verantworten hat (siehe ausführliches Datenmaterial im Anhang). Er setzt den mit dem Budget 2005 eingetretenen Stillstand und die Stagnation der Regierungsarbeit zum Nachteil des Wirtschaftsstandortes Österreich fort.

Schüssel und Grassers „klare finanz- und wirtschaftspolitische Strategie“ (Budgetrede 2006, Seite 2) mit ihren drei Säulen ist mangels ernsthaften Willens zur Umsetzung und schwerer Fehler klar nicht aufgegegangen.

 

1.      Ein ausgeglichener Haushalt über den Konjunkturzyklus wird nicht erreicht. Vielmehr sorgt eine wahltagsorientierte Budgetpolitik dafür, dass bei anspringender Konjunktur die Defizite steigen und die Spielräume zum Gegensteuern im nächsten Abschwung fehlen werden.

2.      Eine nachhaltige substantielle Senkung der Steuern und Abgaben lässt sich durch eine sinkende Steuer- und Abgabenquote zwar belegen, in den Taschen der Österreicherinnen und Österreicher wird das aber nicht spürbar, weil den relativ überwältigend größten Teil des Kuchens große internationale Konzerne vernaschen. 

3.      Mehr Wachstum durch Investitionen in die Bildung, Forschung und Infrastruktur ist deshalb nicht entstanden, weil eben die Investitionen nicht im erforderlichen Ausmaß getätigt wurden. Das Ergebnis der Pisa-Studie, die nach wie vor mit rund 2,3 % des BIP im internationalen Vergleich niedrige und hinter Schüssels Ankündigungen weit zurückliegende F+E-Quote, die nach wie vor unzureichende Straßen- und Schieneninfrastruktur, vor allem in Ostösterreich, die nach wie vor unzureichende flächendeckende Versorgung mit Breitbandtechnologie und schließlich die aus all diesen Unzulänglichkeiten resultierenden, immer neuen Höchststände an Arbeitslosen sind Belege für ein umfassendes Scheitern, das selbst Verpackungskünstler Grasser langsam nicht mehr leugnen kann. 

 

Ergebnis dieses Versagens ist es, dass Österreich im EU-Vergleich beim Wirtschaftswachstum gegenüber den 90er Jahren zurückgefallen ist, die höchste Arbeitslosigkeit seit 1945 zu verzeichnen ist, die Realeinkommen seit Jahren stagnieren sowie die Inlandsnachfrage und in der Folge die Wirtschaft unter der gesunkenen Kaufkraft leidet. Woher Grasser seinen Optimismus schöpft (Budgetrede 2006, Seite 3) ist daher nicht nachvollziehbar. Vielmehr sollte er statt schönreden endlich seine Hausaufgaben machen und für bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, mehr Beschäftigung, steigende Realeinkommen und mehr Kaufkraft sorgen.

Wie schon das Budget 2005 ist auch das Budget 2006 zu wenig zukunftsbezogen, insbesondere sind die Bereiche Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung oder Infrastruktur unterdotiert.

 

Die einzelnen Budgetansätze werden mehr oder weniger fortgeschrieben, ohne große Aufstockungen, sodass in den meisten Fällen real gekürzt wird. Das fällt insbesondere im Bereich Wissenschaft und Forschung auf.

 

Höhere Defizite und neuen Schulden

Grasser rühmt sich in seiner Budgetrede (Seite 4), „dass wir unser Ziel ‚Keine neuen Schulden mehr’, ausgeglichener Haushalt über den Zyklus erneuert haben.“ Entgegen dieser und früherer Ankündigungen von Schüssel und seinem Erfüllungsgehilfen Grasser werden munter weiter Schulden angehäuft, die Tendenz ist besorgniserregend steigend.

Grasser rühmt sich auch immer wieder auch dafür, dass der Schuldenstand Österreichs in Prozent des BIP sinkt. Das ist nicht sein Verdienst. Denn das stimmt zwar für den Gesamtstaat, resultiert aber aus den Ergebnissen der Länder und Gemeinden. Die nichtfällige Finanzschuld des Bundes wird hingegen von 57,37 % im Jahr 2000 auf 57,81% des BIP im Jahr 2006 bzw. auf rund 147 Milliarden Euro steigen (Übersicht 4 der Beilagen zum Bundesfinanzgesetz 2006).

Das Defizit des Bundes soll im Jahr 2006 administrativ 2,3% des BIP betragen. Damit werden im Bund von Schüssel und Grasser 2006 rund 5,8 Milliarden € neue Defizite bzw. neue Schulden gemacht. Die Ausgaben des Allgemeinen Haushaltes werden 66,161 Mrd. Euro, die Einnahmen 60,351 Mrd. Euro betragen.

 

2006 wird damit ein neuer historischer Höchststand bei der Staatsverschuldung erreicht.

Ob Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser auch 2006 weiter auf das seit dem Jahr 2000 eingesetzte Mittel der Budgetkosmetik durch Einmal-Abkassieren setzt, bleibt abzuwarten. Insbesondere drohen Anteilsverkäufe an der Post und der Telekom.

 

2006 mehr Steuern trotz Steuerreform 2005

Trotz der „größten“ Steuerreform steigen die gesamten Steuereinnahmen von rund 56,3 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf rund 58 Mrd. Euro im Jahr 2006. Die Senkung der Steuer- und Abgabenquote kommt bei den Menschen spürbar nicht an, lediglich große internationale Konzerne profitieren tatsächlich. Vor allem bei der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer wird Grasser den Österreicherinnen und Österreichern voll in die Taschen greifen.

Das Lohnsteueraufkommen soll im Jahr 2006 bereits satte 17,7 Mrd. Euro betragen - nach 17,1 Mrd. Euro im Jahr 2004 und 17,0 Mrd. Euro im Jahr 2005 („größte Entlastung“!).

Die Umsatzsteuer soll im Jahr 2006 bereits 19,4 Mrd. Euro betragen – nach 19,1 Mrd. Euro im Jahr 2005 und 18,1 Mrd. Euro im Jahr 2004.

Nur die internationalen Konzerne dürfen sich wegen der im Rahmen der neuen Gruppenbesteuerung vom Steuerzahler subventionierten Auslandsverluste über eine geringere Körperschaftssteuerleistung freuen. Nach rund 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2004 sinkt die Köst auf 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2005 und 3,8 Mrd. Euro im Jahr 2006.

Die investierende Wirtschaft, vor allem die Klein- und Mittelbetriebe, werden dafür durch das endgültige Auslaufen der Investitionsprämie mit rund 600 Millionen Euro mehr belastet.

Damit werden die Staatsaufgaben im Jahr 2006 nahezu ausschließlich am Rücken der Lohn- und Einkommensbezieher sowie der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe finanziert. Die Realeinkommen der ÖsterreicherInnen stagnieren daher auch.

 

Steuer- und Abgabenquote von 40,7 Prozent des BIP hätte SPÖ schon früher erreicht

Grasser rühmt sich schließlich auch zu unrecht dafür, dass im Jahr 2006 die Steuer- und Abgabenquote nur noch 40,7% des BIP betragen soll. Festzustellen ist, dass eine niedrigere Steuer- und Abgabenquote bereits viel früher hätte erreicht werden können, wenn Grasser die Steuern und Abgaben nicht auf Rekordhöhen getrieben hätte. Immerhin wurde von den Sozialdemokraten in den Jahren 1998 bis 2000 die Steuer- und Abgabenquote von 44,0% auf 42,8% des BIP gesenkt und hätte bei gleichbeliebender Tendenz ohne Grasser daher bereits im Jahr 2002 das Niveau des Jahres 2005 erreicht.  

 

Angekündigte Reformen finden nicht statt

Ebenso gescheitert sind Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser mit ihren großspurig seit langem angekündigten Reformen, beispielsweise in der Verwaltung oder im Gesundheitswesen.

Im Bereich der Gesundheitspolitik fällt auch für das Jahr 2006 auf, dass bei den Sozialversicherungsträgern ein Defizit von 0,1% des BIP angenommen wird. Dagegen gibt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in diversen Informationen für 2005 ein negatives Gebarungsergebnis in Höhe von 417,8 Millionen Euro an, was rund 0,2% des BIP entspricht, 2006 soll es sogar noch ein wenig schlechter ausfallen. Offensichtlich geht die Regierung schon von Selbstbehalten in der Größenordnung von mindestens rund 200 Millionen Euro im Jahr 2006 aus, andernfalls das in der Budgetrede angegebene gesamtstaatliche Defizit von 1,7% ja nicht stimmen, sondern 1,8% betragen würde.

 

Keine realen, wirksamen Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik werden die Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen lediglich um 11 Millionen Euro oder rund 1,5% angehoben (von 785,8 auf 796,3 Mio. Euro; Tabelle 11 im Budgetbericht 2006). Real ist das eine Kürzung. Das ist angesichts der auch für das gesamte Jahr 2005 prognostizierten hohen Arbeitslosigkeit bei weitem zu wenig, um im Jahr 2006 am Arbeitsmarkt wirksam gegensteuern zu können.

Außerdem steht zu befürchten, dass auch 2006 die Mittel gerade einmal dafür ausreichen sollen, die Statistiken zu schönen und Arbeitslose in irgendwelchen Schulungen zu „parken“, statt qualitativ hochwertige Requalifizierungsmaßnahmen zu finanzieren, die diese Bezeichnung auch verdienen.

 

Zu wenig für Forschung und Entwicklung

Die groß angekündigte Offensive für Wissenschaft und Forschung schlägt sich im Budget derart nieder, dass die Mittel von 3.545 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 3.530 Millionen Euro im Jahr 2006 nominell gekürzt werden sollen, was real eine erhebliche Kürzung bedeutet (Übersicht 15 im Budgetbericht 2006).

Besonders negativ fällt auch für 2006 auf, dass die Dotierung der für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutende anwendungsorientierte Forschung und Forschungsunternehmungen nach 85 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 64 Millionen Euro im Jahr 2004 und auf 51 Millionen Euro entgegen allen Ankündigungen gekürzt wurde und nunmehr im Jahr 2006 um nicht einen Euro angehoben wird (Übersicht 15 im Budgetbericht 2006).

Auch die Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen erhalten nach einer Kürzung von 2,032 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf 1,949 Mrd. Euro im Jahr 2005 nun im Jahr 2006 nicht einen Euro mehr aus dem Budget. Real sind das enorme Kürzungen in diesen beiden Jahren. Schüssel und Grasser verspielen unsere Zukunft an den Universitäten, denn noch nie waren die Zustände an den Universitäten in Österreich so katastrophal wie jetzt.

 

Zu wenig für die Bildung

Entgegen aller Beteuerungen im Gefolge des PISA-Schocks unternehmen Schüssel, Grasser und Gehrer defacto nichts zur Behebung der Bildungsmisere. Geld gibt es dafür jedenfalls so gut wie keines. Ein Hohn ist es geradezu, dass für die unter dem Titel Qualitätsoffensive laufenden Projekte PISA, IMST (Innovation in Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie) und Bildungsstandards lediglich 2,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Und das bei einem Gesamtbudget (Bildung und Kultur) von 6.012 Mio. Euro! (Seite 13 Budgetbericht 2006). Ernsthafte Offensiven sehen anders aus.   

 

Zu wenig Wirtschaftsförderung

Die Förderungen an Klein- und Mittelbetriebe bleiben nach 2005 auch im Jahr 2006 mit gleichbleibenden 76 Millionen Euro unter dem Niveau von 1999, was real erhebliche Kürzungen bedeutet (Übersicht 20 im Budgetbericht 2006). Auch ernstzunehmende KMU-Offensiven sehen anders aus. Damit wird das Versprechen von Schüssel, Bartenstein, Leitl und Grasser neuerlich gebrochen, die Situation der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich zu verbessern.

Die Regionalförderung wird von 149 Millionen Euro im Jahr 2004 nach 130 Millionen Euro im Jahr 2005 nunmehr auf 109 Millionen Euro im Jahr 2006 gekürzt. Wachstum und Beschäftigung in den strukturschwachen, vor allem ländlichen Regionen sind offensichtlich für Schüssel, Grasser und Bartenstein kein Thema mehr. Vielleicht ist es aber auch nur eine konsequente Fortsetzung der Politik, durch Zusperren von Gendarmerieposten, Postämtern, Finanzämtern, etc. die Strukturprobleme des ländlichen Raums in Österreich durch gezielte Absiedlungsanreize zu lösen.  

 

Zu wenig für die Infrastruktur

Die Ausgaben für die Infrastruktur werden in jeder Hinsicht gekürzt.

Die Ausgaben aus dem Bundesbudget für Infrastruktur werden nach 623 Mio. Euro im Jahr 2005 noch einmal gekürzt und werden mit 2006 mit 612 Mio. Euro einen neuen Tiefststand erreicht haben. Im Jahr 1999 haben Ausgaben aus dem Bundesbudget noch 1.592 Mio. Euro betragen (Übersicht 21 im Budgetbericht 2006).

Auch die Infrastrukturausgaben der ausgegliederten Gesellschaften werden von 3.427 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 3.215 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21 im Budgetbericht 2006).

Die Ausgaben der ausgegliederten Gesellschaften für den Hochbau werden von 429 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 389 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21 im Budgetbericht 2006).

Die Ausgaben der ausgegliederten Gesellschaften für die Schiene bleibt 2006 schon im dritten Budgetjahr konstant bei 1.200 Mio. Euro eingefroren (Übersicht 21 im Budgetbericht 2006).

Die Ausgaben der ausgegliederten Gesellschaften für die Straßen werden von 1.798 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 1.626 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21 im Budgetbericht 2006).

Insgesamt wurden daher die Infrastrukturausgaben um 223 Mio. Euro von 3.934 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 3.711 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21 im Budgetbericht 2006).

Auch im Bereich der Infrastruktur hat die Realität des Budgets also nichts mit den vollmundigen Ankündigungen von Schüssel und Grasser zu tun. Statt „mehr Wachstum durch Investitionen in die Infrastruktur“ (Budgetrede Seite 2) werden die Infrastrukturinvestitionen real erheblich gekürzt.

 

Zu wenig für die Sicherheit

Im Jahr 1999, als die SPÖ noch den Innenminister und den Finanzminister stellte, lag die Gesamtzahl der Delikte unter 500.000 und die Aufklärungsquote betrug deutlich über 50 Prozent. Trotzdem oder gerade deswegen war damals der Anteil des Budgetpostens Innere Sicherheit über 3% des Gesamtbudgets.

Heute, nach mehr als vier Jahren Ernst Strasser, in denen weit über 3000 Planstellen abgebaut und viele bewährte Strukturen im Bereich der Inneren Sicherheit bereits zerschlagen wurden, haben wir einen verheerenden Anstieg der Kriminalität und Chaos im Sicherheitsapparat zu beklagen. Trotzdem ist der Anteil des Budgets Innere Sicherheit am Gesamtbudget mit 2,85% erneut unter 3% geblieben.

Die Dotierung für Inneres wurde von 1.893 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 1.885 im Jahr 2006 gekürzt. Die Ausgaben für die Sicherheitsexekutive wurden von 1.389 Mio. Euro auf 1.386 Mio. Euro gekürzt (Tabelle 3 im Budgetbericht 2006). Das ist real eine erhebliche Kürzung.

Dies ist angesichts der angespannten Lage im Bereich der Exekutive, aber auch hinsichtlich des stetig steigenden Unsicherheitsgefühls innerhalb der Bevölkerung ein fatales Signal und budgetpolitisch falsch. Die neue Innenministerin wollte hier offensichtlich keine neuen Akzente setzen.


Im Einzelnen nehmen die Sozialdemokratischen Abgeordneten zu ausgewählten Kapiteln des Bundesvoranschlags 2006 wie folgt Stellung:

Kapitel 6 - RECHNUNGSHOF

Der Bundesvoranschlag 2006 sieht lediglich eine Erhöhung um rund 400.000 € gegenüber dem Voranschlag 2005 vor. Diese zusätzliche Summe ermöglicht die Besetzung der offenen Planstellen, sie schließt jedoch eine Veränderung des Dienstrechtes unter dem Aspekt von höheren Einstiegsgehältern für Prüfer und die Finanzierung eines Ausbildungslehrganges an der Wirtschaftsuniversität aus. Für die Durchführung dieser Anliegen des Rechnungshofes erscheint eine Aufstockung der Voranschlagsätze jedenfalls als notwendig.

Kapitel 11 - INNERES

Im Jahr 1999, als die SPÖ noch den Innenminister und den Finanzminister stellte, betrug die Aufklärungsquote deutlich über 50% und die Kriminalitätsrate lag unter 500.000 Delikten. Zahlen und Daten von denen die heutige Regierung nur träumen kann. 1999 lag der Anteil des Budgetpostens innere Sicherheit bei über 3% des Gesamtbudgets. Trotz verheerender Sicherheitslage ist dieser Anteil 2006 auf einen historischen Tiefststand von 2,8% abgesunken, und das, obwohl die Bevölkerung unter einem generell höheren Budgetdefizit zu leiden hat als im Vorjahr.

Die neuen Aufgaben in der Sicherheitspolitik können zweifelsohne nur mit mehr Personal und Geld bewältigt werden. Der Budgetposten Sicherheitsaufgaben ist jedoch mit 1.490,291 Mio. € um 2,52 Millionen € niedriger als jener des Jahres 2005.

Das Budget für die Sicherheitsexekutive ist mit 1.366,049 Mio. € sogar um 3,4 Mio. € niedriger als jener des Jahres 2005. Damit gibt man der Exekutive weniger Finanzmittel in die Hand, obwohl der Bedarf durch erweiterte Aufgabenbereiche, wie beispielsweise Schutzzonen und Videoüberwachung deutlich gestiegen ist.

Bei genauerer Betrachtung des Budgets muss man zu dem Schluss kommen, dass für die Exekutive selbst noch weniger übrig bleibt als auf den ersten Blick: Die Personalausgaben für die Sicherheitsexekutive etwa sanken von 1.110,137 auf 1.098,086 Mio. Euro, also um mehr als 12 Millionen Euro.

Auch dies sind die Auswirkungen der sogenannten Zusammenlegung von Sicherheitswache und Gendarmerie zu einem einheitlichen österreichischen Wachkörper, die kein Mehr an Sicherheit bringt, sondern weniger an Sicherheitsressourcen. Bundespolizei neu 2006 heißt weniger Personal mit weniger Budget. In der Gendarmerie, im Kriminaldienst der Sicherheitsverwaltung und der Sicherheitswache sind neuerlich Personaleinsparungen vorgesehen: 2006 wird es rund 900 BeamtInnen weniger auf Österreichs Straßen geben. Diese Situation wird sich Ende des Jahres 2006 noch weiter verschärfen, zumal dann eine große Pensionierungswelle der Jahrgänge 1946 bzw. 1947 zu erwarten ist und eine entsprechende Lösung des Problems durch das Budget nicht angeboten wird.

Auch beim Asylwesen wird das Personalbudget für Bundesasylamt und UBAS einfach fortgeschrieben, und es erhebt sich die Frage, wie auf diese Art und Weise eine dringend notwendige Beschleunigung der Asylverfahren möglich ist. 

Ambitions- und fantasielos stellt sich auch der Budgetposten Zivildienst dar. Hier wird das Zahlenwerk des Vorjahresbudgets einfach fortgeschrieben. Es werden daher auch in diesem Bereich keine Vorkehrungen für dringend anstehende Reformmaßnahmen getroffen.

Alles in allem reiht sich Ministerin Prokop mit diesem Budgetentwurf in die einstige Linie ihres Vorgängers ein und es gilt auch unter ihrer Ressortverantwortung das was die SPÖ schon seit Beginn der Schwarz-Blauen Regierung sagt: „Mit immer weniger Personal kann man nicht mehr an Sicherheit erzeugen.“

Kapitel 12 – BILDUNG UND KULTUR

Das Budget 2006 gibt keine Antwort auf die von PISA 2 aufgezeigten Mängel im österreichischen Schulsystem. Bis heute hat die Bundesregierung keine konkreten Gesetzesvorschläge zur Behebung der dringenden Mängel vorgelegt, wertvolle Monate sind verstrichen.

Man hat sich zwar zu einem „Reformdialog-Bildung“ getroffen, bei dem einige Maßnahmen verkündet wurde, wie z.B. die 5-Tage-Woche, die Tagesbetreuung als Angebot, die frühe Sprachförderung, Aktion „Lesefit“, verpflichtende Lehrerinnen-Fortbildung und neue LehrerInnen-Ausbildung. Allerdings sind im Budgetvoranschlag 2006 keine zusätzlichen Mittel für diese Maßnahmen vorgesehen!

Für die unter dem Titel „Qualitätsoffensive“ laufenden Projekte PISA, IMST (Innovation in Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie) und Bildungsstandards sind lediglich 2,8 Mio. Euro (das sind 0,05 % des Schulbudgets) zur Verfügung gestellt. Außerdem sind einige Vorhaben des Regierungsprogramms nicht einmal noch in Angriff genommen worden, wie etwa die Evaluierung der Schuleingangsphase, eine Evaluierung der laufenden Schulversuche in den BMHS sowie eine Evaluierung der Fort- und Weiterbildungsangebote für LehrerInnen. Der LehrerInnen-Abbau – 1.000 LehrerInnen-Posten im Pflichtschulbereich – wird neuerlich fortgesetzt, dadurch ist mit einer Fortsetzung der vorhandenen Probleme zu rechnen:

 

      Weitere Erhöhung der KlassenschülerInnen-Zahlen,

      neuerliche Reduzierung der Fördermaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und für lernschwächere Kinder,

      keine zusätzlichen Fördermaßnahmen für besonders begabte Kinder,

      Reduzierung des Angebots an unverbindlichen Übungen und Freigegenstände,

      steigende Arbeitslosigkeit bei JunglehrerInnen,

      Auflösung bzw. Zusammenlegung von ländlichen Kleinschulen.

 

Der zusätzliche Mehrbedarf für die Nachmittagsbetreuung kann weiterhin nicht gedeckt werden und der beim Reformdialog-Bildung angekündigte zusätzliche Förderunterricht wird nicht durchführbar sein.

Auch in der Erwachsenenbildung werden keine neuen Akzente gesetzt, es wird die gleiche Summe von 11,7 Mio. Euro veranschlagt wie 2005.

Die Relation zwischen dem Gesamtbildungsbudget und den Mittel für die Erwachsenenbildung mit 100 : 0,13 ist weiterhin sehr ungünstig. Auch der Rechnungshof und die OECD haben dieses Missverhältnis kritisiert. Für die Erwachsenenbildung sollten 100 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Kapitel 14 - WISSENSCHAFT

Nach wie vor vernachlässigt die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung den zukunftsorientierten Bereich der Universitäten. Seit Antritt dieser Bundesregierung jagt eine „Horrormeldung“ über unglaubliche katastrophale Zustände an Österreichs Universitäten die andere:

 

      Total überfüllte Hörsäle,

      StudentInnen sitzen auf dem Boden,

      Fenster können nicht geputzt und Stromrechnungen nicht mehr bezahlt werden,

      modernste Geräte nicht mehr eingesetzt werden, weil die Reparatur zu teuer ist,

      neue Laboreinrichtungen können nicht mehr angeschafft werden,

      teilweise müssen Lehrveranstaltungen abgesagt werden, usw.

 

Auch im Budget 2006 sind keine zusätzlichen Mittel zur Behebung der eklatanten Missstände vorgesehen.

Obwohl Rektoren und SPÖ mehrmals ein 100 Mio. Euro-Sofortprogramm für die Universitäten forderten - damit die dringend notwendigen Maßnahmen getroffen werden können -, um den Studienbetrieb und die Forschung weiter aufrechterhalten zu können, wurde das immer wieder abgelehnt!

Auch im Personalbereich bestehen nach wie vor problematische Engpässe. Da bei den im UG 2002 fixierten Budgets bis 2006 Struktureffekte teilweise oder ganz unberücksichtigt bleiben. Es gibt beispielsweise keine volle Abgeltung der Pensionsbeiträge, die die Universitäten für ihre öffentlichen Bediensteten abführen müssen und „automatische“ Kostenerhöhungen, wie Biennalsprünge, werden überhaupt nicht abgegolten. Das führt dazu, dass sich selbst bei konstantem Personalstand der Budgetspielraum pro Jahr „automatisch“ verringert. Für die gebührenzahlenden Studierenden wird sich also künftig das Studien- und Betreuungsangebot nicht verbessern. Positive Effekte wie die Senkung der langen Studiendauer, der hohen Ausfallsquoten und der Anhebung der AbsolventInnen-Raten werden nicht zu erwarten sein.

Der Betrag für die Studienförderung ist bereits das vierte Jahr eingefroren, ebenso die Förderung von Auslandsaufenthalten von Studierenden im Rahmen von ERASMUS-Stipendien. Es werden daher aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel auch im kommenden Jahr keine Maßnahmen zur notwendigen Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden aus einkommensschwächeren Schichten – z.B. eine längst fällige Indexanpassung bei Stipendien – zu erwarten sein.

Es wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit von Internationalisierung und Mobilität der Studierenden hingewiesen, eine stärke Förderung von Auslandsaufenthalten von Studierenden ist aber offenbar seitens der ÖVP/FPÖ-Regierung nicht beabsichtigt!

Kapitel 15 – SOZIALE SICHERHEIT

Finanzminister Grasser behauptete in seiner Budgetrede, er gebe 25,9 Mrd. Euro für Sozialtransfers aus, 6 Mrd. mehr als 1999 bzw. 872 Mio. mehr als 2005. Diese Zahlen lassen sich schwer nachvollziehen.

Laut der gängigen Übersicht im Budgetbericht zu „Ausgaben des Bundes für Soziale Wohlfahrt, Gesundheit und Wohnungsbau“ sind 2006 insgesamt 22,9 Mrd. Euro vorgesehen, das sind 3 Mrd. mehr als 1999 (19,9 Mrd. Euro) bzw. 525 Mio. mehr als im VA 2005.

Die Erhöhungen gegenüber 1999 resultieren aus 1,6 Mrd. mehr für den FLAF (Kinderbetreuungsgeld), 1,3 Mrd. mehr für Bundeszuschuss und Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung (mehr BezieherInnen) und 0,5 Mrd. für mehr Mittel in der Arbeitsmarktpolitik. Gerade angesichts der exorbitanten Arbeitslosigkeit, eine Entwicklung die nicht gerade als Ruhmesblatt der Regierung bezeichnet werden kann, ist dies kein Beitrag zu echten neuen Impulsen.

Die Erhöhungen gegenüber 2005 resultieren aus Mehrausgaben in den Bundesmitteln für die Pensionsversicherung (insgesamt 245 Mio. Euro, resultiert vor allem aus Erhöhungen in PV der Selbstständigen und Bauern, während PVA abermals weniger bekommt!), Mehrausgaben für die Arbeitsmarktpolitik (104 Mio., die sich rein auf passive Leistungen beziehen) und 170 Mio. mehr für den FLAF (Höherdotierung der Kindererziehungszeiten aufgrund der Pensionsharmonisierung).

Insgesamt sind für Kapitel 15 Soziale Sicherheit 1.883 Mio. Euro veranschlagt. Dies ist eine geringfügige Senkung gegenüber dem Voranschlag 2005 (ca. 7 Mio. Euro).

Sozialpolitische Innovation und Ideenreichtum lässt sich dem BVA 2006 nicht unterstellen.

Die Behindertengleichstellung lässt auf sich warten, finanzielle Vorsorge wurde dafür keine getroffen. Es werden keine Maßnahmen im Pflegebereich gesetzt, die den Mangel an Personal oder die Sicherung von Qualität gewährleisten würden.

Auch eine Valorisierung des Pflegegeldes wird wieder nicht vorgenommen.

Maßnahmen zur Armutsbekämpfung werden ebenso wenig umgesetzt, obwohl mehr als 1 Million Menschen in Armutsgefährdung und 460.000 Personen in akuter Armut leben.

Die Maßnahmen für behinderte Menschen – Integration durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene – „die Beschäftigungsoffensive“ stagnieren. Erfolgreiche und effiziente Projekte werden nicht in die allgemeine Förderung übernommen.

Für die Sozialpolitik bedeutet dieser BVA Stillstand bis 2006.

Kapitel 16 - SOZIALVERSICHERUNG

Die Politik dieser Regierung gegenüber den Pensionistinnen und Pensionisten ist seit fünf Jahren gekennzeichnet durch massive Kürzungen und Belastungen:

 

-       Die Pensionen werden ständig weniger Wert, weil die Anpassungen (wie seit dem Antreten der schwarz-blauen Regierung üblich) weit unter der Teuerung liegt.

-       Unzählige Belastungspakete wurden und werden den Österreichischen Pensionisten aufgebürdet: neuerliche Erhöhung der Rezeptgebühr (2000: 3,27 Euro, 2005: 4,45; das ist eine Steigerung von 36 Prozent!)

-       Erhöhung des Spitalsaufenthaltsbeitrages

-       dem 2004 um 0,6 Prozent gestiegenen Krankenversicherungs-Beitrag folgte

-       auch 2005 eine Erhöhung um weitere 0,6 Prozent

-       Streichung der Zuschüsse für Brillen, wobei von den 3,1 Millionen BrillenträgerInnen der überwiegende Teil Pensionisten sind

-       Neupensionisten erhalten im 1. Jahr überhaupt keine Pensions-Anpassung

-       Die Heizkosten (Öl/Kohle) sind um 25 bis 30 Prozent innerhalb eines Jahres gestiegen

-       Die Stromkosten sind um 5 bis 8 Prozent gestiegen

-       Die Gaspreise wurden um 7 Prozent teurer

-       Benzin wurde um 8 Prozent und Diesel um 10 Prozent teurer

-       Die Mieten haben deutlich angezogen

-       Brot und Gebäck kosten um 5 Prozent mehr, Fleisch um 11 Prozent, Gemüse um 12 Prozent

 

Dies sind nur einige jener Maßnahmen, die zu einer immensen sozialpolitischen Schieflage in unserem Land geführt haben.

Beispielsweise hat eine im Jahr 2000 neu zuerkannte monatliche Nettopension von

€ 1.215 ,- (Bruttopension von € 1.500,-) seit dem bis zum Jahr 2005 rund 80,- Euro an Kaufkraft verloren und damit entsteht eine jährliche reale Pensionskürzung von über 1.000,- Euro, was einer Kürzung um 6% entspricht.

Selbst NiedrigstpensionsbezieherInnen sind von diesen Kürzungen betroffen sodass beispielweise auch eine Pensionistin mit 674,- € Nettopension (700,- Euro brutto) im Jahr 2000 seit dem von einer realen Pensionskürzung von ebenfalls rund 6% betroffen ist, was einer monatlichen Kürzung von rund 45 € bzw. einem jährlichen Minus von rund 630,- € entspricht.

Und sogar BezieherInnen von Ausgleichszulagen für Alleinstehende blieben im Zeitraum 2000 bis 2005 nicht nur von jeder Beteiligung an der Wohlstandssteigerung ausgeschlossen, sondern mussten sogar eine reale Kürzung der jährlichen Nettopension von über 180 ,- € hinnehmen.

Trotz dieser Entwicklungen wird von der extremen Kürzungspolitik im Pensionsbereich auch im BVA-E 2006 nicht abgegangen:

Laut Voranschlagsentwurf 2006 beträgt der Bundesbeitrag für die unselbstständig Erwerbstätigen 3.766,7 Mio. Euro (das sind 18,5% des Pensionsaufwandes laut Arbeitsbehelf). Der Bundesbeitrag liegt damit nur relativ geringfügig über dem im Rechnungsabschluss 2003 ausgewiesenen Betrag von 3.714,5 Mio. Euro (+1,4%).

Für die gewerbliche Wirtschaft ist hingegen ein Betrag von 1.230,1 Mio. Euro (das entspricht einer Steigerung gegenüber dem im Rechnungsabschluss 2003 ausgewiesenen Wert von 15,7%) und für die Bauern ein Betrag von 1.190,6 Mio. Euro (Steigerung gegenüber 2003 um13,9%) ausgewiesen.

Ausgehend von den im Arbeitsbehelf zum Budget ausgewiesenen Detailwerten errechnet sich für die gewerbliche Wirtschaft ein Anteil des Bundesbeitrages am Pensionsaufwand in der Höhe von 58,2% und für Bauern von 91,5%.

Bemerkenswert ist jedoch die Tatsache, dass der Bundesbeitrag im Voranschlagsentwurf 2006 deutlich von den Werten der finanziellen Erläuterungen des Harmonisierungsentwurfes abweicht.

Die Differenz zwischen Bundesbeitrag laut Bundesfinanzgesetz und laut finanziellen Erläuterungen beträgt 465 Mio. Euro.

Diese Abweichungen lassen sich jedenfalls nicht durch geänderte Prognoseannahmen erklären: Für die Berechnung der Pensionsanpassung wurden zwar ein etwas höherer VPI sowie etwas niedrigere Lohnsteigerungen als fürs Budget angenommen. Daraus können sich aber nicht die Differenzen im genannten Ausmaß erklären.

Es besteht hier schon der Verdacht auf eine massive Überbudgetierung des Bundesbeitrages.

Trotz der eventuellen Überbudgetierung des Bundesbeitrags belegt die Entwicklung des Bundes-beitrages im Bereich der Pensionsversicherung der Unselbstständigen – wie schon die finanziellen Erläuterungen zur Pensionsreform 2003, die selbst ohne Änderungen des Pensionsrechts einen Rückgang des Bundesbeitrages in absoluten Beträgen ausgewiesen haben –, dass die massiven und überfallsartigen Einschnitte in bereits erworbene Pensionsansprüche durch die Pensionsreform 2003 keineswegs (wie von der Bundesregierung argumentiert) notwendig waren, um die angeblich bereits kurzfristig drohende finanzielle Instabilität der Pensionsversicherung abzuwehren.

Die Gesamtaufwendungen nach dem ASVG gemessen am BIP vermindern sich laut finanziellen Erläuterungen zum Harmonisierungsentwurf von 9% im Jahr 2005 auf 8,4% im Jahr 2010.

Darüber hinaus stehen den zeitlich begrenzten Abmilderungsmaßnahmen sehr bald beträchtliche zusätzliche Kürzungseffekte gegenüber, die aus der Einführung doppelter, ungedeckelter Abschläge resultieren. Trotz befristeter Absenkung des Verlustdeckels werden Versicherte, die etwa ab 2014 eine Korridorpension in Anspruch nehmen tatsächlich von rund doppelt so hohen Pensionskürzungen im Ausmaß um 20% (exklusive Anpassungsverlust) betroffen sein wie auf Basis der Verlustdeckelung vor den nunmehr vorgesehen Änderungen.

Kapitel 17 – GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Budget GESUNDHEIT

Die Kapitelsumme wird von 623 Mio. € im Jahr 2005 auf 628,6 Mio. € im Jahr 2006 steigen. Der größte Teil (65,4 %) sind die zweckgebundenen Umsatzsteueranteile und die Fixzahlungen, die für die Krankenanstalten aufgewendet werden (411,2 Mio. € im Jahr 2006).

Obwohl das österreichische Gesundheitssystem, mit Ausgaben von rund 8 Prozent des BIP, eines der effektivsten und effizientesten in Europa und das Vertrauen in unser System sehr hoch ist, wird unser Gesundheitssystem durch die verantwortungslose Politik dieser Regierung zerstört.

Seit dem Jahr 2000 herrscht in der österreichischen Gesundheitspolitik Stillstand. Eine große Reform wird seit mehr als einem Jahr immer wieder angekündigt, von der bis lang nicht einmal Konturen vorliegen.

Im Budget 2006 fällt auf, dass im Bereich der Gesundheitspolitik, bei den Sozialversicherungs-trägern, ein Defizit von 0,1% des BIP (also 254 Mio. €) angenommen wird.

Dagegen gibt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in diversen Informationen für 2006 ein negatives Gebarungsergebnis in Höhe von 408 Millionen Euro an, was rund 0,16% des BIP entspricht. Offensichtlich geht die Regierung schon von Selbstbehalten in der Größenordnung von rund 150 Millionen Euro bereits im Jahr 2006 aus, andernfalls kann das in den Budgetunterlagen angegebene gesamtstaatliche Defizit nicht stimmen.

Der Finanzminister versucht – um sein Nulldefizit ab 2008 - zu suggerieren, dass der Abgang der Sozialversicherung in den Jahren 2007  0,1 % des BIP beträgt (also ca. 264 Mio. €) 2008  0,0 % des BIP beträgt (also 0 €).

Eine Analyse ergibt aber folgendes Bild (Stand 15.2.2005):                                       in % des BIP

Gebarungsvorschaurechnung für 2007: 561  Mio. €.................................................................................... 0,21 %

Vorschau für 2008 gibt es noch gar nicht !!!!! aber mind.  561  Mio. €..................................................... 0,2   %

Ergebnis:   Die Werte differieren im Jahr 2007 um über 100 %

 

Entweder gibt es zusätzliche Einnahmen aus den Taschen kranker Menschen im Ausmaß von:

      zumindest  300 Mio. € im Jahr 2007

      zumindest  560 Mio. € im Jahr 2008

oder der Finanzminister sagt offensiv die Unwahrheit und erfindet ihm ins Bild passende Zahlen.

 

Was dieser lose Umgang mit der Wahrheit für die Menschen konkret bedeutet, lässt sich an folgenden Beispielen ablesen:

 

 

 

Anstieg der Rezeptgebühr auf ...

Oder: Einführung einer e-Card-Gebühr von ...

2005 (Ist-Stand)

4,35 €

0 €

150 Mio. € im Jahr 2006

6,50 €   = +50%

53 €

300 Mio. € im Jahr  2007

8,70 €   = +100%

96 €

560 Mio. € im Jahr 2008

11,70 €  = +169%

170 €

 

 

Diese Vorgangsweise ist zutiefst unseriös und zynisch, insbesondere im Lichte der ohnehin schon exorbitant hohen Belastungen kranker Menschen.

 

Vorsichtige Schätzung der zu bezahlenden Selbstbehalte der Krankenversicherten 2003:

 

                                                    Beträge in Mio. Euro

Krankenscheingebühr................................................................................................................................................ 46

Rezeptgebühr............................................................................................................................................................ 328

Heilbehelfe und Hilfsmittel........................................................................................................................................ 16

Verpflegungskostenbeitrag bei Anstaltspflege..................................................................................................... 71

Kostenbeitrag der Angehörigen bei Anstaltspflege............................................................................................. 22

Abnehmbarer Zahnersatz.......................................................................................................................................... 36

Festsitzender Zahnersatz......................................................................................................................................... 269

Kieferregulierung........................................................................................................................................................ 29

Versichertenanteile in eigenen Einrichtungen........................................................................................................ 16

Kuraufenthalte............................................................................................................................................................. 13

Fahrtspesen................................................................................................................................................................. 26

Transportkosten............................................................................................................................................................ 3

Wahlarzthilfe................................................................................................................................................................ 15

__________________________________________________________________________________________________________

Selbstbehalte insgesamt......................................................................................................................................... 890

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass  von den gesamten Gesundheitsausgaben in Österreich auf

                                                                                                           Öffentliche Ausgaben: ca. 68,5 %   (Tendenz fallend!)

                                                                                                                   Private Ausgaben: ca. 31,5 % (Tendenz steigend!)

entfallen.

 

Abschließend sei noch auf die zusätzlichen „ÖVP FPÖ hausgemachten Aspekte" des Regierungschaos im Gesundheitswesen hingewiesen:

 

10.10.2003: Verfassungsgerichtshof hebt die „Hauptverbandsreform“ auf

13.03.2004: Verfassungsgerichtshof hebt das Zwangsdarlehensmodell zur „Sanierung“ der Kassen auf (es gibt noch immer keine Umsetzung!)

01.05.2003: Ambulanzgebühr fällt endgültig. Als Ersatz sollen umfassende Selbstbehalte im ASVG eingeführt werden.

 

Die unsozialen Maßnahmen der VP-/FP-Regierung zur Konsolidierung der Kostenstruktur im Gesundheitswesen sind, wie die folgende Tabelle zeigt, eine riesige Belastungswelle für die Menschen.

Die ÖsterreicherInnen werden insgesamt von 2001 bis 2005, unter anderem durch Maßnahmen wie Rezeptgebühren Erhöhung, Ambulanzgebühren, Erhöhung des Spitalgeldes, die Beitragspflicht für Mitversicherte und durch Beitragserhöhungen, mit 1.541,6 Mio. € zusätzlich belastet (siehe Tabelle).

 

 


Belastungen der Menschen durch gesetzliche Maßnahmen in der Krankenversicherung

2001 - 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

Beträge in Millionen Euro

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

2001

2002

2003

2004

2005

Summe

wirksam ab

Rezeptgebühr

55,0

55,0

55,0

55,0

55,0

275,0

01.10.2000

Ambulanzgebühr

29,8

0,0

0,0

0,0

0,0

29,8

19.04.2001

Spitalskostenbeitrag

9,6

9,3

10,1

10,0

10,0

49,0

01.01.2001

Beitragspflicht für Mitversicherte

15,3

14,1

14,5

14,1

14,5

72,5

01.01.2001

Zusatzpensionen (ab 2003 Aufhebung durch VfGH)

11,0

8,7

0,6

0,0

0,0

20,3

1.1.2001 bis 31.12. 2002

Tabaksteuer / USt.

0,0

18,0

85,0

89,0

92,0

284,0

01.10.2002

Freizeitunfallversicherung

0,0

0,0

0,0

94,0

98,0

192,0

01.01.2004

Beitragssatzharmonisierung Arbeiter-Angestellte

0,0

0,0

0,0

109,5

113,0

222,5

01.01.2004

Beitragserhöhung Pensionisten

0,0

0,0

0,0

127,5

249,0

376,5

01.01.2004
01.01.2005

Zusätzliche Anhebung HBGL um
1 Lohnstufe

0,0

0,0

0,0

10,0

10,0

20,0

01.01.2004

Summe der Belastungen

120,7

105,1

165,2

509,1

641,5

1.541,6

 

 


Gleichzeitig wurden die Krankenversicherungsträger, wie die folgende Tabelle zeigt, durch die VP-/FP-Bundesregierung finanziell ausgehungert (2001 – 2005).

 

Beträge in Millionen Euro

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

2001

2002

2003

2004

2005

Summe

wirksam ab

Einnahmenverlust durch Pauschalabgeltung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, Heilbehelfe etc.

40,0

55,0

79,0

91,0

103,0

368,0

01.01.2001

Arbeitsrechtsänderungsgesetz (Angleichung Arbeiter - Angestellte)

26,0

18,7

19,0

19,0

19,0

101,7

01.10.2000

Budgetbegleitgesetz (Verringerung der Zahlungen PV an KV)

7,8

8,0

8,2

8,5

8,7

41,2

01.01.2001

Veränderungen in der Arbeitslosenversicherung

jährlich zweistelliger Millionen-Betrag

 

 

0,0

01.01.2001

Zusätzliche Mittel für die landesfondsfinanzierten Krankenanstalten

83,6

83,6

83,6

83,6

83,6

418,0

01.01.2001

Senkung der Beitragsgrundlage für Zivildiener

4,9

6,0

6,0

6,0

6,0

28,9

01.01.2001

Verlängerung der Zahlungsfrist für SV-Beiträge um 3 Tage (Zinsverlust)

7,3

7,0

7,0

7,0

7,0

35,3

01.08.2001

Neuregelung Private Krankenanstalten

1,8

6,0

6,0

6,0

6,0

25,8

01.01.2001

Einbeziehung der Bauernkrankenkasse in den Ausgleichsfonds (Mittelverschiebung ASVG-BSVG)

 

36,5

44,4

 

 

80,9

vom VfGH aufgehoben

Kinderbetreuungsgeld / ALV-Pauschalierung KV

 

66,0

77,0

73,0

96,0

312,0

01.01.2002

ALVG Halbierung der Beiträge

 

 

 

 

127,0

127,0

01.01.2005

Mehraufwendungen Spitalsfinanzierung durch
Beitragssatzerhöhungen ab 1.1.2004

 

 

 

119,0

165,0

284,0

01.01.2004
01.01.2005

Summe der Belastungen

171,4

286,8

330,2

413,1

621,3

1.822,8

 


Die VP-/FP-Regierung hat bisher keine einzige positive Strukturmaßnahme im Gesundheitsbereich gesetzt, im Gegenteil. Die österreichische Krankenversicherung wird durch Regierungsmaßnahmen - wie die Tabelle zeigt von 2001 bis 2005 mit 1.822,8 Mio. € - zusätzlich finanziell belastet, für die Finanzierungsprobleme der Krankenkassen gibt es von der Regierung keine Lösung.

Die Regierung versteht Gesundheitspolitik leider immer nur als Machtpolitik, die Versorgung der Menschen leidet darunter ebenso wie ihre Geldbörsen unter den zusätzlichen Selbstbehalten. Das hervorragende österreichische Gesundheitssystem droht damit schlechter und teurer zu werden

Im Frühjahr 2004 hat die OECD ihre neue richtungsweisende Studie zur Weiterentwicklung der Gesundheitssysteme vorgelegt. In dieser Studie hat die OECD Bilanz aus den gesundheitspolitischen Erfahrungen der letzten Dekaden gezogen und die Ansätze für erfolgreiche Strategien und Vorgangsweisen aufgezeigt.

Die Analyse der OECD zeigt zunächst, dass die Entwicklungsdaten des Österreichischen Gesundheitswesens bis zum Jahr 2000 hervorragend sind:

Die Lebenserwartung konnte von 1960 bis 2000 überdurchschnittlich gesteigert werden. Österreich liegt bei der Steigerungsrate unter den Top 3 von Europa.

Die OECD stellt auch fest, dass die Gesundheitsausgaben in Österreich – trotz der guten Ergebnisse – zwischen 1970 und 2000 nur unterdurchschnittlich gestiegen sind. Lag Österreich mit seinen Gesundheitsausgaben 1970 noch im OECD-Schnitt, liegt unser Land 2000 bereits deutlich darunter.

Dieses vergleichsweise positive Preis-Leistungs-Verhältnis ist ein Erbe sozialdemokratischer Gesundheits- und Sozialpolitik.

Leider ist Österreich gerade dabei den Anschluss zu verlieren. Statt auf moderne Politikansätze auf Basis des international gesicherten Wissensstandes setzt die ÖVP dominierte Regierung auf veraltete ideologiegeleitete Ansätze aus der gesundheitspolitischen Mottenkiste, die sich längst als Irrwege herausgestellt haben.

Die Ergebnisse der jüngsten OECD-Studie unterstreichen den erfolgreichen sozialdemokratischen Weg. Im Gegensatz dazu verursacht die ÖVP/FPÖ-Regierungspolitik in der Bevölkerung große Sorgen um das gute österreichische Gesundheitssystem; gleichzeitig ist erkennbar, dass die Menschen großes Vertrauen in die Reformkraft der SPÖ setzen.

Die SPÖ hat daher in einem breiten Projekt mit ExpertInnen aus allen Bereich des Gesundheitswesens ein umfassendes Alternativmodell zur Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens erarbeitet.

 

Die Ziele der SPÖ:

      Wir wollen, einen fairen, gleichen Zugang zur Basisversorgung und zur Spitzenmedizin für alle Menschen sicherstellen.

      Wir werden die Ziele der Gesundheitspolitik in qualitativ und quantitativ messbaren Gesundheitszielen festlegen.

      Wir wollen die Patientenrechte stärken und das Service im Gesundheitswesen. Verbessern.

      Wir treten für den effizienten Einsatz der Geldmittel im Gesundheitswesen und für die Stärkung der Qualität ein.

      Wir treten für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens und gegen unsoziale Selbstbehalte ein.

 

Für die SPÖ ist Gesundheitspolitik zu wichtig, um sie kurzfristigen parteipolitischen Machtinteressen auszuliefern.

 

Budget FRAUEN

Der BVA 2006 setzt die Missachtung dieser Bundesregierung gegenüber einer Gruppe, die 51 Prozent der Bevölkerung ausmacht, ungeniert fort.

Für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung bleiben wie im Vorjahr gerade einmal 6 Mio. Euro, das sind 0,96% des Ressortbudgets bzw. nicht einmal ein Hunderstel Prozentpunkt der Gesamtausgaben. Von den 6 Mio. Euro entfallen dabei 3,6 Mio. Euro auf Förderungen, der Rest sind Aufwendungen.

 

Zur Frauenförderung ist festzustellen, dass sie eingefroren ist und dass keine wichtigen oder neuen Akzente gesetzt werden (können). Skurril ist jedenfalls, dass die Aufgaben dieser Budgetposten laut Arbeitsbehelf u.a. sind: Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensschere, Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen, Mentorringoffensive im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft, Mentorringnetzwerk, Mentorringmesse, Maßnahmen zur Gewaltprävention. Wie dieser ambitionierte Katalog mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bewältigt werden sollte, bleibt dahingestellt.

Zu diesen Vorhaben ist zu bemerken, dass bei den Frauen der Beschäftigungszuwachs in den letzten Jahren ausschließlich über Teilzeitarbeit erfolgte, während die Vollzeitbeschäftigung zurückgegangen ist. 2004 ist die Teilzeitquote der Frauen bereits auf 40% angestiegen. Teilzeitarbeit wird jedoch primär in unqualifizierten Tätigkeiten angeboten und ist daher nicht existenzsichernd.

2004 ist auch die Frauenarbeitslosigkeit besonders stark angestiegen. Mit 103.618 Frauen gab es im Jahresschnitt um 3.256 mehr arbeitslose Frauen als im Vorjahr. Werden Schulungsteilnehmerinnen und Bezieherinnen eines Pensionsvorschusses herausgerechnet, so gab es 2004 sogar um 5.083 mehr arbeitslose Frauen als 2003. Besonders hoch war die Arbeitslosigkeit bei Wiedereinsteigerinnen und bei Migrantinnen.

Nach wie vor ungelöst ist das Problem der Existenzsicherung primär von Frauen bei längerer Arbeitslosigkeit. Mehr als 15.000 Personen (primär Frauen) erhalten wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe und damit keine eigenständige Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit.

Diskriminierend ist der Umstand, dass bei der Pensionsharmonisierung ältere Arbeitslose (bis zum 31.12.1954 Geborene) vom Pensionsanspruch bei Verlust der Notstandshilfe wegen Anrechnung des Partnereinkommens ausgenommen sind.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird vernachlässigt. Das Familienpaket der Steuerreform 2005 kostet jährlich 230 Mio. €. Unterstützt wird damit der berufliche Ausstieg sowie ein nicht existenzsichernder Zuverdienst von Frauen. Mit annähernd gleichen finanziellen Mitteln könnten die Mängel bei der Kinderbetreuung (90.000 Betreuungsplätze) behoben werden. Bei Vollausbau der fehlenden bzw. unzureichenden 90.000 Betreuungsplätze könnte Arbeit für rund 25.000 Personen geschaffen werden. (Quelle: Sythesis „Beschäftigungseffekte einer umfassenden Kinderbetreuung“, 2003 im Auftrag der AK).

Das Kinderbetreuungsgeld erweist sich als eine Falle für ArbeitnehmerInnen. Trotz sehr hoher Ausgaben (2004 wurde für das Kinderbetreuungsgeld inkl. Übergangsfälle Karenzgeld samt Sozialversicherung und Verwaltungskosten 1,253 Mrd. € ausgegeben) ist es weder existenzsichernd noch fördert es die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Verlängerung der Bezugsdauer hat Anreize zu längerer Berufsunterbrechung mit der Folge der Dequalifizierung und Verlust des kündigungsgeschützten Arbeitsplatzes geschaffen. Laut einer Wifo-Untersuchung ist im Vergleich zum Karenzgeld die Beschäftigung 33 Monate nach der Geburt um 7% zurückgegangen und die Arbeitslosigkeit um 39% gestiegen.

In der Budgetrede wird von sozialer Treffsicherheit gesprochen aber in der Realität genau das Gegenteil erreicht. Im Jahr 2004 bezogen selbstständige Väter im 3. Lebensjahr ihres Kindes 7mal so häufig Kinderbetreuungsgeld wie unselbstständige Väter. Der Grund dafür ist, dass Selbstständige und Bauern bessere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Darstellung ihres Einkommens haben wie unselbstständig Erwerbstätige.

Um alle Eltern gleich zu behandeln, braucht es daher eine dringende Reform beim Kinderbetreuungsgeld. Es muss eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden, entweder eine betragsmäßige Zuverdienstgrenze zu haben oder aber eine Teilzeitbeschäftigung unabhängig von der Höhe des Einkommens zu beziehen. Weiters sollte die Möglichkeit bestehen, das gesamte Kinderbetreuungsgeld in einem kürzerem Zeitraum mit einem monatlich höheren Betrag zu beziehen. Durch diese Maßnahmen könnte die Erwerbsfalle beim Kinderbetreuungsgeld ausgeräumt werden und Beruf und Familie erleichtert werden.

So begrüßenswert die Aufnahme von Gender Budgeting (GB) in den Bundesvoranschlag ist, so mangelhaft wird der Ansatz weiterhin umgesetzt. Noch immer fehlt eine durchgängige Strategie und eine klare Definition der Gleichstellungsziele, anhand derer GB ausgerichtet werden soll, nicht zu reden von Indikatoren zur Überprüfung der festgelegten Ziele. Wie die Erfahrungen in den einzelnen Ressorts gebündelt und GB weiterentwickelt wird, geht aus den Unterlagen ebenfalls nicht hervor. Die Finanzierung von Gender Budgeting aus dem Budget der Frauenförderung – noch dazu ohne Mittelaufstockung – muss abgelehnt werden.

Der Einbezug externer Expertise dürfte sich nach aktuellem Wissensstand auf die Analyse der Suchtpräventionen in Form eines Forschungsprojekts beschränken.

Auf der gesamtstrategischen Ebene wurden somit keine Fortschritte erzielt.

Bei den Auswirkungen der Steuerreform auf die SteuerzahlerInnen im Bereich der Lohn- und Einkommenssteuer wurde zumindest ein Versuch der geschlechtsspezifischen Analyse gemacht. Das Ergebnis, dass die eingeführten Kinderzuschläge zum Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (ca. 200 Mio. €) zu etwa 2/3 Männern zugute kommen, ist ebenfalls sehr bemerkenswert, wenn auch nicht neu, da von der SPÖ schon immer diese Auswirkung kritisiert wurde.

Nicht berücksichtigt wurden jedoch andere Steuersenkungen, insbesondere die KöSt-Senkung, obwohl diese fast eine Milliarde Euro ausmacht. Obwohl davon auszugehen ist, dass die Einnahmenausfälle der Steuerreform unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter haben, wurden diese Auswirkungen in keiner Weise analysiert.

Da generell Zielvorgaben fehlen, kann nicht überprüft werden, inwieweit die Maßnahmen zur Erreichung von Gleichstellungszielen beigetragen haben bzw. beitragen werden.

Im Bereich Soziales werden unter dem Gender-Kapitel Maßnahmen im Behindertenwesen aufgelistet. Problematisch ist, dass die großen Bereiche der sozialen Sicherheit und des Familienlastenausgleichsfonds völlig ausgespart bleiben.

Im Bereich Inneres werden trotz der heftigen Kritik daran weiterhin die Interventionsstellen gegen Gewalt als Gender Beispiel angeführt.

Das Kapitel Justiz zeigt, dass teilweise noch wesentliche Datengrundlagen fehlen, um geschlechtsspezifische Analysen überhaupt durchführen zu können.

In Bereich Landesverteidigung wird ohne Beleg die Behauptung aufstellt, dass Frauen in der Landesverteidigung die gleichen Karrierechancen wie Männer hätten. Konkrete Analysen oder Maßnahmen fehlen.

Große Budgetbereiche wie der Finanzausgleich zwischen Bund, Länder und Gemeinden, der Familienlastenausgleichsfonds oder die soziale Sicherheit werden weiterhin ausgespart. Für eine zielführende Umsetzung des Gender Budgeting wäre dringend eine Klärung der Ziele und eine Systematisierung des GB-Ansatzes sowie die systematische Ausweitung bis hin zur Durchleuchtung aller Budgetkapitel erforderlich.

Zum Prozess der Umsetzung ist anzumerken, dass eine glaubwürdige Implementierung nicht ohne die Einbindung externer Expertise auskommt, wie auch internationale Beispiele zeigen, genau aber diese Einbindung bisher nicht geschehen ist. Insbesondere hinsichtlich der Zielfestlegung kann auf eine breite Diskussion nicht verzichtet werden.

Die fehlenden personellen und finanziellen Vorkehrungen für die Erfüllung der Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft lassen befürchten, dass die EU-rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Anti-Diskriminierung nicht eingehalten.

Kapitel 19 - FAMILIE

Mit dem Budgetvoranschlag 2006 werden im Bereich der Familienpolitik keine neuen Akzente gesetzt. Insbesondere für den dringend notwendige Ausbau von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen (Nachmittagsbetreuung) gibt es keine Budgetmittel. Lediglich 0,015 % des FLAF werden für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie dotiert (Förderung von Pilot-Projekten in der Kinderbetreuung).

Aufgrund der Leistungsausweitungen der vergangenen Jahre, insbesondere Kinderbetreuungsgeld und Kinderziehungszeiten für die Pensionsversicherung, steigt das FLAF-Defizit weiter laufend an. Der Reservefonds erreicht 2006 einen Minusstand von 1,3 Mrd. Euro!

Aus Sicht der SPÖ werden in absehbarer Zeit diese Defizite kaum rückgängig zu machen sein.

Die unselbstständig Erwerbstätigen zahlten immer schon mehr in den FLAF ein, als sie herausbekamen. In den vergangenen 10 Jahren hat sich dieses Missverhältnis leider noch weiter verschoben: Während mehr als 93 % der Einnahmen (aufgrund der Dienstnehmerbeiträge) zu Lasten der unselbständig Erwerbstätigen gehen, kommen ihnen nur knapp 84 % der Ausgaben zugute. 1996 standen den Einnahmen von 93 % noch 88 % der Ausgaben gegenüber. Während für Kinderbetreuungsgeld und Pensionsharmonisierung riesige Abgänge im FLAF in Kauf genommen werden, werden für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern keine entsprechenden Mittel bereitgestellt!

Kapitel 30 - JUSTIZ

Von den 12 Ressorts bekommen im Jahr 2006 acht mehr an Budgetmitteln als 2005. Das Justizressort, wo es bei den Strafvollzugsbediensteten eine dramatische Personalunterbesetzung gibt, wo aber auch die Personallage bei den richterlichen wie auch nichtrichterlichen Bediensteten höchst angespannt ist, bekommt genau soviel wie 2005, nämlich 976 Mio. Euro.

Erstaunlich ist auch, dass gerade die drei Ressorts, bei denen es um die Sicherheit geht, im vorliegenden Budget 2006 besonders schlecht behandelt werden, nämlich das Justizressort, die Landesverteidigung und das Innenressort.

Die Ergebnisse eines „Sicherheitsfrühstückes“ am 15. März 2005 zwischen Bundeskanzler Schüssel und Justizministerin Miklautsch, wonach es angeblich für den Justizbereich zusätzliches Personal geben soll, ändern an den Budgetzahlen grundsätzlich nichts. Wenn dieses Frühstück tatsächlich zu mehr Personal im Justizbereich führen sollte, wäre dies natürlich zu begrüßen. Während allerdings Bundesministerin Miklautsch dazu vorerst keine näheren Erläuterungen abgegeben hat, sprach FPÖ-Obfrau Haubner nach der Regierungssetzung von „einigen hundert“ zusätzlichen Kräften für den Justizbereich. Der Bundeskanzler dämpfte insofern die Erwartungen, dass nach seiner Ansicht vor allem durch „Umschichtungen“ aus anderen Ressorts das Justizressort mehr Personal bekommen soll, wobei von ihm „Überkapazitäten“ in anderen Ressorts vorausgesetzt werden. Jedenfalls ist die Rechtslage so, dass künftig bei Überschreitungen der Budgetzahlen im Bereich Personal der Finanzminister seine Zustimmung wird geben müssen.

Alles in allem sind die Aussichten auf eine Besserung der Personalsituation im Justizbereich also noch außerordentlich vage. Man muss bei der Beurteilung des Budgets von den schriftlich vorgegebenen Zahlen ausgehen, die ja auch in dieser Form von der schwarz-blauen Mehrheit aller Voraussicht nach beschlossen werden und man kann nicht von vagen unverbindlichen Absichtserklärungen ausgehen.

Nach Maßgabe dieser Zahlen müsste die Justizministerin von den 10.930 Planposten 370 einsparen, davon allein 124 Strafvollzugsbedienstete.

Selbst wenn 300 zusätzliche Planposten durch Budgetüberschreitungen bzw. aus anderen Ressorts dazu kämen, würde damit lediglich der absolut untragbare Ist-Zustand in etwa fortgeschrieben. Angesichts des enormen Überbelages in den Strafvollzugsanstalten würden damit die gegenwärtigen Probleme bleiben, nämlich dass an Resozialisierung kaum zu denken ist, sondern dass die Strafvollzugsanstalten sich auf die bloße Verwahrung der Häftlinge beschränken und perspektivisch damit Gefahren für die Sicherheit in- und außerhalb der Gefängnisse verstärkt werden.

Es ist nach wie vor zu befürchten, dass es im nichtrichterlichen Personal Einsparungen geben wird, was in der Praxis bewirkt, dass sich die RichterInnen noch mehr als bisher mit nichtrichterlicher Tätigkeit auch befassen müssen (z.B. Urteile selber tippen), was wiederum dazu führt, dass Urteilsausfertigungen länger dauern. Der sachlich höchst begründeten Forderung der Richtervertreter nach mehr richterlichem Personal ist bis dato jedenfalls nicht entsprochen worden.

Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat bereits beim Bundesfinanzgesetz 2005 zum Kapitel Justiz gefordert, dass für die Sicherstellung des Funktionierens der Justiz im Interesse der BürgerInnen bzw. für die Sicherheit in- und außerhalb der Gefängnisse es 150 RichterInnen und 300 Bedienstete beim nichtrichterlichen Personal zusätzlich sowie 500 JustizwachebeamtInnen mehr geben soll. Diese absolut sachliche und in keiner Weise lizitatorische, sondern realistische Forderung wird weiterhin nicht erfüllt.

Kapitel 40 – MILITÄRISCHE ANGELEGENHEITEN

Im Jahr 2000 sind ÖVP und FPÖ mit großen Versprechungen im Bereich des Landesverteidigungsbudgets angetreten. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Festlegung, dass das „Wehrbudget“ auf 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern sei, hingewiesen. Wir wollen nun diese Versprechungen und Festlegungen von ÖVP und FPÖ auf deren Nachhaltigkeit überprüfen.

Wie wichtig war der Bereich „Landesverteidigung“ dem Herrn Finanzminister in der Budgetrede 2006?  „Die Heeresreform und die Zivildienstreform mit den Verkürzungen für unsere jungenLeute.“ Der Bereich „Österreichisches Bundesheer“ war dem Herrn Finanzminister nur diese kurze Erwähnung wert.

 

Wie hat sich die Kapitelsumme seit dem Jahr 2000 entwickelt (Mio. Euro)?

 

Jahr

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

 

1.733

1.671

1.671

1.760

1.800

1.810

1.810

Im Wehrbudget sind für das Jahr 2006 1,81 Mia. Euro vorgesehen, im Jahr 2000 waren es 1,73 Mia. Euro.

 

Wie hat sich die Kapitelsumme im Verhältnis zum BIP entwickelt (ohne Bereinigungen)?

 

Jahr

2000

2005

2006

Verteidigungsbudget (Mia. Euro)

1,73

1,81

1,81

BIP nominell (Mia. Euro)

210,4

242,9

254,3

Im Vergleich (BIP/Verteidigungsbudget)

0,82 %

0,745 %

0,71 %

 

Auch bei oberflächlicher Betrachtung stellt sich heraus, dass das Verteidigungsbudgets im Verhältnis zum BIP von 0,82 % im Jahr 2000 auf 0,71 % im Jahr 2006 sinken wird.

 

Bedeutet das zumindest nominell mehr Geld für das Bundesheer?

Wenn ein Struktureffekt (Inflationsanpassung und Gehaltsvorrückungen) beim Personal von ca. 3 % unterstellt wird, bedeutet dies, dass pro Jahr mindestens 25 Mio. Euro zusätzlich für Personalkosten ausgegeben werden müssen.

 

 (Mio. Euro)

Jahr

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Struktureffekt

 

25

25

25

25

25

25

Budget

1.733

1.758

1.783

1.808

1.833

1.858

1.883

Tatsächlich

 

1.671

1.671

1.760

1.800

1.810

1.810

Fehlbetrag

 

87

112

48

33

48

73

 

Allein aus diesem Titel fehlen schon ca. 73 Mio. € im Jahr 2006.

 

Kann das Budget für den Sachaufwand (936,87 Mio. €) wirklich komplett ausgegeben werden oder gibt es Bindungen von Mitteln?

Im Artikel XIV des BFG 2006 ist festgehalten, dass der Finanzminister verfügen kann, dass 3 % der Ausgaben des Ermessens gebunden werden können. Die Auswirkungen sind wie folgt:

 

 (Mio. Euro)

Jahr

2006

Budgetmittel/Sachaufwand

936,87

Bindungen 3 %

28,1

tatsächlich verfügbar

908,77

 

Es kann somit nur über Mittel im Ausmaß von 908,77 Mio. € sicher verfügt werden.

Der Rechnungshof kritisiert insbesondere die hohen Vorbelastungen bei den Sachausgaben (Schulden für bereits getätigte Investitionen).

 

Wir untersuchen das Kapitel auf die Höhe der Vorbelastungen im Verteidigungsbudget

(insbesondere die Auswirkungen des Ankaufs der unnötigen sündteuren Eurofighter-Kampfflugzeuge).

Dem BMLV stehen für Sachausgaben (laufender Betrieb, Neu- und Ersatzinvestitionen, usw.) insgesamt 908,77 Mio. € im Jahr 2006 zur Verfügung.

 

(Summe der Vorbelastungen in Mio. Euro)

 

Jahr

Betrag

2006 – 2014

2.185

Die Vorbelastungen betragen – insbesondere durch die Eurofighter-Anschaffung – 2.185 Mio. Euro, das ist mehr als der doppelte (233 Prozent) Sachaufwand des Verteidigungsbudgets.

Dadurch bleibt überhaupt kein Spielraum für dringend notwendige Beschaffungen, die dem Schutz und der Sicherheit der Soldaten dienen (siehe Liste). Durch den Ankauf des Eurofighters wird das Heeresbudget vollkommen überschuldet.

Im Jahr 2000 wurde die Bundesgebäudeverwaltung für das Bundesheer durch das Ressort übernommen und wird seither als Heeresbauverwaltung im eigenen Wirkungsbereich durchgeführt. Es wurde versprochen, dass dem Ressort für diese Leistung zusätzlich 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Gibt es diese zusätzlichen Mittel in diesem Kapitel?

 

(Mio. Euro)

Jahr

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Kapitelsumme

1.733

1.671

1.671

1.760

1.800

1.810

1.810

+ 60 Mio. Euro

 

1.793

1.793

1.793

1.793

1.793

1.793

 

Es gibt diese zusätzlichen 60 Mio. Euro im Budget - seit dem Jahr 2001 - nicht!

 

Um das Verteidigungsbudget der Jahre 2000 und 2006 tatsächlich vergleichen zu können, muss das Budget um den Aufwand für die Heeresbauverwaltung, um den Personal-Struktureffekt, um die Aufwendungen für das Vorruhestandsgeld und um die Inflationsrate (lt. Unterlagen zur Budgetrede, 10,6 % seit 2001) bereinigt werden.

 

Jahr

2000

2006

Verteidigungsbudget (Mia. €)

1,73

1,810

Bereinigt um die Heeresbauverwaltung (- 0,06 Mia. €)

 

1,750

Bereinigt um den Struktureffekt (- 0,025 Mia. €)

 

1,725

Bereinigt um das Vorruhestandsgeld (- 0,025 Mia. €)

 

1,700

Bereinigt um die Inflationsrate (10,6 % von 1,73 Mia € = 0,18 Mia  €)

 

1,520

BIP nominell (Mia. €)

210,4

254,3

Im Vergleich

0,82 %

0,59 %

 

Die nominelle „Steigerung“ von 77 Mio. € wird durch viele Faktoren, wie den Struktureffekt beim Personal, den zusätzlichen Aufwand für die Heeresbauverwaltung, die Aufwendungen für das Vorruhestandsgeld und die zu erwartende Bindung bei den Ermessensausgaben und die enormen Vorbelastungen, mehr als „neutralisiert“.

 

Welche Investitionen (Beschaffungen) sind im Bundesheer notwendig?

 

Anschaffung

Kosten

100 zusätzliche minensichere Radpanzer für den internationalen Einsatz
(71 Pandur stehen schon im Einsatz, 20 Dingo werden beschafft).

ca. 150 Mio. €

575 Transport – Lkw

ca. 125 Mio. €

Pionierbrücken und anderes Pioniergerät

Preis offen

Antiterror – Paket (ABC-Schutzausrüstung; Funkgeräte ...)

72 Mio. €

Finanzierung des Assistenzeinsatzes an der Schengen Außengrenze

ca. 50 Mio. €/Jahr

Verbesserungen der Transporthubschrauber AB212

Preis offen

Umstellungskosten für die Einnahme der neuen Organisation gemäß der Reform ÖBH 2010

Preis offen

Insgesamt

mind.  400 Mio. €

 

Der vorgegebene Budgetrahmen und der eingeschränkte Investitionsaufwand unterstreichen mehr denn je die langjährige SPÖ-Forderung nach Erstellung eines 10-jährigen Investitionsplanes und der Festlegung von Beschaffungsprioritäten.

 

Resümee:

Nach mehr als 5 Jahren schwarz/blauer Verteidigungspolitik gibt es so wenig Budget - im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) - wie nie zu vor. Mit diesem Budget steht der Verteidigungsminister vor den Trümmern der jahrelangen Ankündigungspolitik von Schwarz-Blau.

Kapitel 50-55, 58 - FINANZEN

Die Pauschalvorsorgen werden im BVA-E 2006 um rund 240 Millionen Euro von 499,1 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 738,7 Millionen Euro im Jahr 2006 massiv erhöht. In besonderem Maße steigen die Entgelte für Werkleistungen für Einzelpersonen und Unternehmen um 70 Millionen Euro sowie für sonstige Ausgaben, die um 73 Millionen Euro steigen. Eine schlüssige Begründung kann dafür aus den Budgetunterlagen nicht entnommen werden. Das Budget 2006 wird dadurch nicht nur intransparenter, es darf auch vermutet werden, dass hier „stille Reserven“ für den Vollzug angelegt werden, deren Verwendung mehr oder weniger willkürlich erfolgen wird.

Im Bereich der öffentlichen Abgaben scheinen wie im BVA 2005 auch im BVA-E 2006 die Lohnsteuereinnahmen unterschätzt und die Gewinnsteuereinnahmen überschätzt.

Besonders auffällig und wenig realistisch erscheint die gegenüber den Annahmen vom Herbst 2004 nunmehr von 3.250 Millionen Euro auf 3.800 Millionen Euro angehobene Schätzung der Körperschaftssteuer für das Jahr 2006. Es ist nicht nachvollziehbar, warum trotz Körperschaftsteuer-Senkung die Einnahmen aus der Köst von 3.600 Millionen Euro auf 3.800 Millionen Euro steigen sollen. Denn in den finanziellen Erläuterungen zum Sterreformgesetz 2005 weist die Bundesregierung gegenüber dem Aufkommen im Jahr 2005 einen Einnahmenausfall für das Budget 2006 von rund einer Milliarde Euro aus. Skepsis scheint daher angebracht.

Die Lohnsteuer fällt zwar von 17,1 Milliarden Euro 2004 auf 17,0 Milliarden Euro 2005, steigt aber 2006 massiv auf 17,7 Milliarden Euro. Damit ist der Effekt der Steuerreform 2005 und die versprochene Entlastung gleich Null. Rechnungshofpräsident Fiedler und die Opposition hatten daher Recht mit dem Vorwurf an die Regierung, dass durch die Lohnsteuersenkung 2005 maximal die kalte Progression der letzten zwei Jahre ausgeglichen, keinesfalls die Bevölkerung aber nachhaltig entlastet wurde.

Auch bei der Umsatzsteuer wird eine Steigerung angenommen.

Die steuerliche Belastung der Angestellten, ArbeiterInnen, BeamtInnen und PensionistInnen ist damit insgesamt sowohl nominell als auch relativ gegenüber den Unternehmen gestiegen.  

Kapitel 54 - BAUTEN

Erhebliche Zweifel bestehen an der wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Verkaufes von bewirtschafteten Immobilien und bundeseigenen Wohnbaugenossenschaften, da unklar ist, ob die Einnahmen aus dem Verkauf den Ertrag (und damit den geminderten Zinsendienst) übersteigen und negative Effekte für den Wohnungsmarkt zu erwarten sind.

Die Ausgaben für die Bundesimmobilienverwaltung bleiben mit 2,132 Mio. € gleichbleibend hoch für die Budgetjahr 2005/2006. Im Jahre 2004 wurden 1,987 Mio. € ausgegeben.

Gleichzeitig sinken die Einnahme aus der Wohnbauforschung von 0,583 Mio. € (2004) auf 0,414 Mio. € (2006, 2005). Ebenso sinken die Einnahmen aus der Bundesimmobilienverwaltung von 0,08 Mio. € (2004) auf 0,022 Mio. € (2006, 2005). Die Einnahme aus der Liegenschaftsverwaltung sinken von 10,883 Mio. € (2004) auf 6,218 Mio. € (2006, 2005).

Die Einnahmen aus unbeweglichen Bundesvermögen (Verkäufe) sinken von 98,851 Mio. € (2004) auf 42,254 Mio. € (2006, 2005). Grund für diesen Einnahmensausfall sind die massiven Veräußerungen im Jahr 2004, die Einnahmen für die Jahre 2005 und 2006 bestehen aus gleichbleibenden Fruchtgenussentgelten sowie dem Ansatz von jeweils 25 Mio. € pro Budget für den Verkauf von militärischen Liegenschaften (Einmaleffekte).

Kapitel 60 - LANDWIRTSCHAFT

Jährlich schließen in Österreich etwa 4.300 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gleichzeitig ging die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beispielsweise 2004 um 0,9% zurück.

Obwohl mittlerweile das Einkommen eines durchschnittlichen österreichischen landwirtschaftlichen Betriebes zu 80% (!) aus Subventionen besteht, steigt die Unzufriedenheit unter den bäuerlichen Produzenten, die ein Vertretungsmanko durch die ÖVP Bauernbundpolitik orten. So haben sich in den letzten Monaten einige tausend Bauern zur überparteilichen „Initiative für eine gerechte Agrarreform in Österreich“ zusammengeschlossen. Weiters formierte sich eine Bürgerinitiative gegen die ungerechte Quotenverteilung bei den Milchkontingenten, denen sich ebenfalls zahlreiche Bauern angeschlossen haben.

Obwohl also der Anteil der öffentlichen Gelder für die Landwirtschaft laufend steigt, steigt die Unzufriedenheit nicht nur der Bauern, sondern auch der Steuerzahler mit dem Agrarförderungssystem.

Immer öfters stellen sich sowohl Experten als auch mit dem überkommenen Agrarförderungssystem in Widerspruch kommende bäuerliche Produzenten die Frage, wie man mit so viel Geld so viel Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit unter den Bäuerinnen und Bauern schaffen kann.

Aber die schwarz-blaue Bundesregierung hält Kurs: Gebt uns mehr Geld und wir machen weiter so!

In diesem Sinne bedeuten die 2.140 Mio. Euro des Kapitels 60 gegenüber den Voranschlag 2005 eine Erhöhung um 62 Mio. Euro bzw. 3%.

Aber auch außerhalb des Kapitels 60 sind agrarrelevante Änderungen zugunsten dieser Gesellschaftsgruppe zu finden, wie beispielsweise im Kapitel 52 die Steuersenkung für Diesel, der in der Landwirtschaft verbraucht wird, sowie im Bereich der Sozialversicherung, wo ein Viertel der Einnahmen aus der Tabaksteuer als Zuwendung an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wandert.

Auch 2006 steigen, also - wie in den letzten Jahren - die Ausgaben für die Landwirtschaft, ohne auch nur einen Deut an der ungerechten Verteilung dieser massiven Budgetmittel zu ändern.

Kapitel 61 - UMWELT

Zwar wurde der Voranschlag 2006 mit 34,5 Mio. € gegenüber dem Voranschlag des Jahres 2005 (525 Mio. €) substanziell erhöht, gerade für den Klimaschutz werden aber zur Erreichung des Kyoto-Ziels nach wie vor zu wenige Mittel zur Verfügung gestellt.

Die SPÖ hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, 5 %, der durch den Tanktourismus in Österreich erzielten Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer und Umsatzsteuer für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen und damit zusätzliche 36 Mio. € für Klimaschutzmaßnahmen im Inland zur Verfügung zu stellen sowie das CDM-Programm aufzustocken.

Grundsätzlich ist die SPÖ aber dabei der Ansicht, dass Klimaschutzmaßnahmen vor allem im Inland zur forcieren sind, um gleichzeitig Impulse auf dem Arbeitsmarkt zu setzen. Dabei nützte die VP/FP-Bundesregierung bis jetzt nicht die Möglichkeiten, die sich etwa im Bereich der Althaussanierung ergeben. Durch ein entsprechendes Althaussanierungsprogramm könnten nach Berechnungen des WIFO immerhin 25.000 Jahresarbeitsplätze geschaffen werden.

Im Bereich der Altlastensanierung deckt das Aufkommen aus Altlasten weiterhin bei weitem nicht mehr das Sanierungserfordernis. Vor diesem Hintergrund ist es überhaupt ungewiss, ob 2006 größere Zusagen für notwenige weitere Sanierungen gemacht werden können. Die VP/FP-Bundesregierung macht zu diesem Programm keinerlei konstruktive Vorschläge.

Auch in allen anderen Bereichen ist das Umweltbudget 2006 wenig ambitioniert und wird maximal zur Erhaltung der Statusquo im Bereich des Umweltschutzes beitragen können (z.B. Naturschutz, Abfallwirtschaft).

Kapitel 63 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT

 

Budget WIRTSCHAFT

Die explizit ausgewiesene Wirtschaftsförderung bleibt mit 133 Millionen Euro im BVA-E 2006 gegenüber dem BVA 2005 gleich. Das bedeutet real eine Kürzung. Im Jahr 2005 wurde sie darüber hinaus gegenüber 2004 um rund 10% gekürzt.

Grasser und Bartenstein kürzen angesichts nach wie vor schleppender Konjunktur die Mittel für die Wirtschaftsförderung. Die von der Bundesregierung in Sonntagsreden immer wieder angekündigte und bisher nicht umgesetzte Offensive für KMU wird so nicht sichergestellt werden können.

Die Förderungen für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bleiben nach 2005 auch im Jahr 2006 mit gleichbleibenden 76 Millionen Euro unter dem Niveau von 1999, was real erhebliche Kürzungen bedeutet (Übersicht 20 im Budgetbericht 2006).

Damit brechen Bundeskanzler Schüssel, Finanzminister Grasser und Wirtschaftsminister Bartenstein ihr Versprechen, durch entsprechende Initiativen eine nachhaltige Verbesserung der Situation für die KMUs zu erreichen.

Die Regionalförderung wird von 149 Millionen Euro im Jahr 2004 nach 130 Millionen Euro im Jahr 2005 nunmehr auf 109 Millionen Euro gekürzt. Das ist eine Kürzung um 40 Millionen Euro oder rund 25% in nur zwei Jahren.

Damit wird die Situation insbesondere des ländlichen Raumes weiter nachhaltig verschlechtert und die schwarzblaue Politik der Schließung von Gendarmerieposten, Postämtern, Schulen, Finanzämtern, etc. im ländlichen Raum nunmehr durch Kürzungen im Bereich der Regionalförderpolitik konsequent fortgesetzt.

Der vorläufige Erfolg 2004 weist für die TOP-Tourismus-Förderung 39 Millionen Euro aus. Ebenso wie im BVA 2005 sind auch im BVA-E 2006 nur mehr 23 Millionen Euro vorgesehen.

Damit werden gegenüber den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2004 auch im Jahr 2006 die Mittel für den Tourismus um fast ein Drittel gekürzt, obwohl der Bedarf an Förderungen in diesem für die österreichische Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung so wichtigen Bereich ganz offensichtlich gegeben ist, wie der Erfolg des Jahres 2004 zeigt.

Nach 22 Millionen Euro im Bundesvoranschlag 2004 sind ebenso wie im BVA 2005 auch im BVA-E 2006 nur mehr 9,5 Millionen Euro für Zwecke der Exportoffensive des BMWA und der WKÖ vorgesehen.

Diese Entwicklung ist ein Eingeständnis, dass die Exportförderung - wie sie von der schwarzblauen Bundesregierung gestaltet wurde - nicht geglückt ist und sich das Exportwachstum auch ohne Förderaktion ergeben hätte. Es wäre daher zielführend gewesen, die Exportförderung so zu revidieren, dass auch wieder mehr Mittel abgerufen werden und damit die Exportförderung wieder erfolgreicher  politischer Schwerpunkt der österreichischen Wirtschaftspolitik wird.

 

Budget ARBEIT

Seit mittlerweile vier Jahren steigt die Arbeitslosigkeit in Österreich auf vorher nie dagewesene Rekordwerte. Genau so lange schaut die gesamte Regierung dieser Entwicklung untätig zu.

 

Zwischen 2000 und 2004 stieg die Arbeitslosigkeit um fast 64.000 bzw. um 28,7%:

 

Jahr

Vorgemerkte Arbeitslose

Schulungen

Gesamt

2000:

194.314

28.585

222.899

2001:

203.886

31.650

235.536

2002:

232.418

35.434

267.852

2003:

240.079

41.482

281.561

2004:

243.880

42.645

286.525

 

In einer derart dramatischen Arbeitsmarktsituation wird nun auch im BVA 2006 nicht entsprechend reagiert.

Das für 2006 vorgelegte Budget unterscheidet sich bis auf einige Umschichtungen nur sehr unwesentlich von der für 2005 beschlossenen Finanzierungsgrundlage für Arbeitsmarktpolitik in Österreich.

Da die dem Budget zugrunde gelegten Erwartungen in Bezug auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsanstieg und Arbeitslosenquote sehr unsicher sind und das prognostizierte Wirtschaftswachstum selbst nach der Meinung des Finanzministers nicht zu einer nennenswerten Reduktion der Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 führen wird, fällt auch die Bewertung des Budgets 2006 nicht freundlicher aus als die des Budgets für 2005:

Insgesamt weist der Voranschlag 2006 mit Ausgaben in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik mit 5,352 Mrd. Euro eine Steigerung um 2,25% gegenüber dem Voranschlag 2005 (5,234 Mrd. Euro) aus. Damit wird jedoch nicht einmal das Ausgabenniveau des Jahres 2004 laut vorläufigem Gebarungserfolg 2004 (5,447 Mrd. Euro) erreicht.

Auf der Einnahmenseite werden unter dem Ansatz Arbeitsmarktpolitik I (1/635) 4,75 Mrd. Euro veranschlagt, davon 4,331 Mrd. Euro aus Einnahmen der Arbeitslosenversicherung.

Im Jahr 2004 wurden 4,477 Mrd. Euro an Einnahmen angesetzt, lediglich 4,111 Mrd. Euro konnten realisiert werden. Für 2006 wurden 4,331 Mrd. Euro an Beitragseinnahmen angesetzt.

Strukturelle Änderungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt (laufender Anstieg der Teilzeitarbeit führt zu steigender Beschäftigung bei geringerem Arbeitsvolumen) und das in den letzten Jahren zu beobachtende faktische Stagnieren der Aktivbeschäftigung sowie die Einnahmenverluste in der Arbeitslosenversicherung aufgrund des Entfalls von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für ältere Arbeitskräfte werden diese Annahmen aber nicht erreichen lassen, denn immerhin sieht der Budgetentwurf 2006 um 5% höhere Einnahmen vor, als 2004 realisiert werden konnten.

Im Budgetbericht wird eine Steigerung des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik um 10 Mio. Euro auf 796 Mio. Euro ausgewiesen (711 Mio. Euro für das AMS und 85 Mio. Euro für das BMWA). Dieser Betrag besteht aus 587 Mio. Euro für Förderungen nach dem AMSG und AMFG, 82 Mio. Euro aus dem Ansatz für Leistungen nach AlVG2, 107 Mio. Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und 20 Mio. Euro aus Rücklagen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktpolitik.

Damit bleibt das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem im EU und OECD-Vergleich sehr geringen Niveau der letzten Jahre. Eine Steigerung der Qualität in der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird auch 2006 nicht erreichbar sein. Eine verstärkte Förderung der seit 2004 so stark von Arbeitslosigkeit betroffenen ArbeitnehmerInnen im Haupterwerbsalter ist weiterhin kaum möglich.

Maßnahmen zur Bekämpfung des entscheidenden Strukturproblems auf dem österreichischen Arbeitsmarkt – dem immer stärkeren Auseinanderklaffen zwischen den Qualifikationsanforderungen der Betriebe und dem Qualifikationsangebot der Arbeitsuchenden – werden weiterhin nur in weitaus unzureichendem Ausmaß finanziert werden können.

In der Budgetrede und im Budgetbericht ist von insgesamt 1,5 Mrd. Euro die Rede, die 2006 in aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik investiert werden sollen. Diese Summe lässt sich nur dann darstellen, wenn zu den rund 796 Mio. Euro für Arbeitsmarktförderung und den 266 Mio. Euro für Schulungs- und Stiftungsarbeitslosengeld sowie Weiterbildungsgeld noch die für das Altersteilzeitgeld im Jahr 2006 budgetierten 483 Mio. Euro als Mittel für aktivierende Arbeitsmarktpolitik angesehen werden.

Dieser Betrachtungsweise – eine Pflichtleistung an Arbeitgeber, mit der teilweise Lohnkosten für Beschäftigte finanziert werden, als Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik anzusehen – vermag sich nicht einmal die EU-Kommission anzuschließen.

Auch beim Verwaltungskostenersatz für das AMS (also dem Budget des AMS für seinen Personal- und Sachaufwand) lässt sich im Voranschlagsentwurf 2006 keine entscheidende Änderung erkennen.

Es steigt zwar dieser Ansatz um 3,37%, diese Erhöhung ist jedoch aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung und der Struktureffekte im Kollektivvertrag des AMS (Übertritte in höhere Verwendungsgruppen, Seniorität) zur Finanzierung des derzeitigen Personalstandes notwendig.

Allerdings besteht seit 1.1.2005 einerseits die Verpflichtung zur Erarbeitung von individuellen Betreuungsplänen, anderseits wurde von unabhängigen Gutachtern schon derzeit ein Fehlbestand von rund 500 Planstellen bescheinigt. Nachdem dem AMS auch international eine hohe Effizienz bestätigt wurde, kann dieses Missverhältnis zwischen Mehraufgaben und weniger Personal eindeutig nur zu Lasten der Qualität gehen.

Mit diesen Budgetmitteln wird es im Jahr 2006 nicht zu der aus Gründen der Dienstleistungsqualität notwendigen Erhöhung des Personalstandes im AMS kommen können.

Insgesamt betrachtet wird somit die Mangelwirtschaft in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik fortgesetzt. Weder sind entscheidende Fortschritte bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, der Bewältigung der Strukturprobleme in der beruflichen Erstausbildung mit diesem Budget finanzierbar, noch kann entsprechend auf die deutlich gestiegenen Arbeitsmarktprobleme von Frauen und generell von ArbeitnehmerInnen im Haupterwerbsalter reagiert werden.

Von der Zurückdrängung der massiven Verarmungsgefahren insbesondere bei häufigerer und/oder längerer Arbeitslosigkeit kann angesichts dieses Budgets ebenfalls keine Rede sein. Damit gehen in Summe von diesem Budgetansatz keine der aktuellen Situation entsprechenden beschäftigungsfördernden Wirkungen aus.

Ebenso wird auch 2006 die Chance verpasst, für ausreichendes Angebot an Facharbeitskräften durch aktive Arbeitsmarktpolitik zu sorgen.

Das Budget für Arbeitsmarktpolitik 2006 erlaubt weder die Finanzierung eines umfangreicheren Frauenförderprogramms noch die Beseitigung frauendiskriminierender Teile des Leistungsrechtes der Arbeitslosenversicherung (Notstandshilfe-Partnereinkommensanrechnung): Damit bleiben die Genderwirkungen dieses Budgets darauf beschränkt, dass rund 50% der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik für Frauen nach den unverändert gebliebenen Zielvorgaben für das AMS eingesetzt werden sollen.

Mit dem BVA 2006 zahlen aber auch wieder die Jungen die Zeche für die Politik dieser Regierung.

Laut der internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit machen 11,3% der 15- bis 19-Jährigen in Österreich weder eine Ausbildung, noch haben sie einen Job. Das heißt: Jährlich 10.000 Junge müssen nach der Schule komplett aussteigen.

Die Politik dieser Regierung hat einen Verdrängungswettbewerb unter den Jugendlichen ausgelöst. An den berufsbildenden Schulen ist das Budget seit mehren Jahren eingefroren. Ergebnis: Zu wenig Plätze gerade in zukunftsorientierten Schulen etwa für EDV. Voriges Jahr fehlten österreichweit 6.000 Schulplätze an den berufsbildenden Schulen. Dazu kommt noch das Verbot, die erste Klasse zu wiederholen, wenn SchülerInnen mehrere Fünfer haben.

Eine derartige Regel gilt nur für die berufsbildenden Schulen. Die abgewiesenen oder durchgefallenen Jugendlichen weichen aus in andere Schulen oder suchen eine Lehre.

Schließlich hat die Regierung im Auffangnetz zur Jugendausbildung noch die Lehrlingsstiftungen abgeschafft, in denen Ausbildung bis zum Lehrabschluss möglich war.

 

Das Ergebnis sind 10.000 Jugendliche, die gar nichts finden.

Seit 2000 nimmt die Zahl der Lehrstellen suchenden Jugendlichen ständig zu:

 

Stichtag

Lehrgangsteil-nehmerInnen

Kurzfristige Schulungsteil-nehmerInnen

Lehrstellen-suchende

Lehrstellen-suchende Insgesamt (einschließlich Lehrgangsteil-nehmerInnen)

Offene

Lehrstellen

Lehrstellen-lücke

31.12.2000

3.500

3.098

2.924

9.522

2.114

- 7.408

31.12.2001

2.600

3.547

3.641

9.788

2.066

- 7.722

31.12.2002

3.015

3.379

4.028

10.422

2.326

- 8.096

31.12.2003

5.233

3.774

4.469

13.476

1.851

- 11.225

31.12.2004

6.606

4.643

4.399

15.648

1.872

- 13.776

 

In den Jahren 2001, 2002 wurden auch viel zu wenige Plätze in Lehrgängen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz bewilligt, sodass die Lücke zwischen Lehrstellensuchenden Jugendlichen (einschl. Lehrgangsteilnehmer/innen) und verfügbaren offenen Lehrstellen ständig zunahm. Die Lehrgänge sind auf 10 Monate angelegt (12 Monate sind möglich, werden aber de facto nicht durchgeführt) und es besteht ein striktes Vermittlungsgebot auf Lehrplätze. Aus diesem Grund finden dann die Schulabgänger/innen nach dem 9. Schuljahr zu wenige Lehrplätze vor, da die Lehrplätze mit Jugendlichen aus den Lehrgängen besetzt werden. Es ist daher die Einrichtung von besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen bis zum Lehrabschluss notwendig.

Die Einführung der Lehrlingsprämie im Sept. 2002 (in Kraft seit 1.3.2003) sowie die Streichung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung und Unfallversicherung für Lehrlinge hat keine zusätzlichen Lehrplätze geschaffen:

Gab es 1999 noch 127.351 Lehrlinge so waren es 2004 lediglich 119.071, also minus 8.280 Lehrlinge. Der Finanzminister selbst stellte die Maßnahme in der Budgetrede als Lohnnebenkostensenkung für Untenehmen dar und nicht als Anreiz für die Schaffung von neuen Lehrstellen.

Der Finanzminister meinte in seiner Budgetrede auch, dass Bund, Länder und Gemeinden 1.800 zusätzliche Lehrstellen geschaffen haben:

Faktum ist, dass zwischen den Jahren 2000 bis 2003 im öff. Dienst Lehrstellen extrem abgebaut wurden – beinahe halbiert:

2000 gab es noch 912 Lehrlinge in Ausbildung, 2003 waren es nur mehr 514 Lehrlinge.

Die parlamentarischen Anfrage von Abg. Maier im Herbst 2003 brachte zutage, dass die Lehrlingsausbildung in einigen Bundesministerien deutlich reduziert wurde:

Beispielsweise wurden im Bundesministerium für Inneres 1999 noch 42 Lehrlinge ausgebildet und ab 2000 keine Lehrlinge mehr auf genommen; im Bundesministerium für Finanzen wurden bis 2002 noch 44 Lehrlinge ausgebildet, ab Herbst 2003 war nach dem Stellenplan keine Lehrlingsaufnahme mehr möglich – Begründung des Finanzministers in der Anfragenbeantwortung: .....“die laufenden Strukturmaßnahmen in der Verwaltung dürfen gerade jetzt nicht aufgeweicht werden, um die Zukunft der Jugend durch eine hohe Staatsverschuldung nicht zu gefährden“.

Im Jahr 2004 wurden wieder 628 Lehrlinge ausgebildet, darin dürfte schon ein Teil der zusätzlichen 800 Lehrplätze im öffentlichen Dienst, die von der Regierung angekündigt wurden, besetzt worden sein.

Bei der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen ist die Situation seit Jahren dramatisch: Während andere Länder hier Erfolge aufweisen, liegt Österreich inzwischen im EU-Ranking im hinteren Viertel. Von 1999 bis 2004 erhöhte sich in Österreich die Beschäftigungsquote der 55-64jährigen nur um 0,4 Prozentpunkte auf 30,1%, während sich der EU-Schnitt um 4,0 Prozentpunkte auf 40,2% steigerte.

Auch verteilungspolitisch bleibt alles beim Alten: Die unselbstständigen Erwerbstätigen finanzieren de facto alleine ein System, von dem die Gesamtgesellschaft profitiert. Daran verändert sich auch nichts durch einen, das zweite Jahr in Folge, veranschlagten Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik, der sich bei näherer Betrachtung als Vorsorge für schon erwartete Abgänge aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik erweist.

Der unverändert hohe Bestand, die steigende Betroffenheit von Arbeitslosigkeit (bei Fortsetzung der derzeitigen Trends muss 2006 damit gerechnet werden, dass 830.000 bis 850.000 Menschen einmal im Jahr von Arbeitslosigkeit betroffenen sind.) und die steigende Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit insbesondere im Haupterwerbsalter in Kombination mit dem auch im EU- und OECD-Vergleich äußerst geringem Niveau der Existenzsicherung durch die Arbeitslosenversicherung werden die Ursache dafür sein, dass auch im Jahr 2006 Arbeitslosigkeit die Verarmungsgefährdung Nummer 1 in Österreich darstellen wird.

 

Statt einer aktiven Bekämpfung von Armutsrisken, setzt diese Bundesregierung mit dem BVA 2006, die Politik der Ignoranz gegenüber dieser negativen Entwicklung fort.

Kapitel 65 – VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

 

Budget VERKEHR

Im Bereich der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik wird von dieser VP/FP-Regierung die außerbudgetäre Schuldenanhäufung auch 2006 fortgesetzt. So werden sich die Schulden bei der Bahn um rund 1,2 bis 1,4 Mrd. € bundesbehaftet erhöhen sowie um rund 500 Mio. € bei der Asfinag. Dies ist angesichts des Umstandes, dass bereits 2005 die Schulden im ÖBB-Bereich rund 6 Mrd. € betragen und bei der Asfinag rd. 8,5 Mrd. € eine unverantwortliche Schuldenpolitik.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass das Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie auch 2006 nur um rd. 1,5 % erhöht wird. Damit entspricht die Erhöhung des Verkehrsbudgets erneut nicht einmal der 2005 zu erwartenden Inflation von 2,3 %. Dies alles, nachdem bereits 2005 das Verkehrsbudget um 13,3 % niedriger als 2004 veranschlagt wurde.

Die jetzige Ankündigung, dass die ÖBB-Führung auf politischen Druck der Bundesregierung hin das mit Ausnahme des NÖ-Naturschutzbescheides genehmigte Semmering-Basis-Tunnel-Projekt zurückzieht (und dies trotz mehr als 90 Mio. € bisher getätigtem Aufwand) und stattdessen ein neues Projekt einreicht, wird den Ausbau der Semmering-Strecke um mindestens 12 Jahre verzögern. Gleichzeitig ist der Tunnel um ein Drittel länger und die Baukosten sind um ein Drittel teurer. Dies alles wird dazu führen, dass die Standortnachteile von Steiermark und Kärnten weiterhin Bestand haben werden, hat NÖ gleichzeitig doch lediglich die Prüfung eines neuen Projektes, keinesfalls aber dessen Genehmigung, als sicher zugesagt.

Das Scheiterns des Generalverkehrsplans ist jetzt auch im Budget ablesbar. Nachdem bereits letztes Jahr der ehemalige Bahnmanager und jetzige Rechnungshofpräsident Josef Moser darauf hingewiesen hat, dass nicht 1,2 Mrd. €, sondern mindestens 1,8 Mrd. € (eher 2,4 Mrd. €) jährlich für den Bahnausbau zur Realisierung des Gesamtverkehrsplans notwendig wären, und dass dies in kürzester Zeit zur Unfinanzierbarkeit und enormen Schuldenanhäufung bei der ÖBB führen würde, hat mittlerweile auch BM Gorbach und Staatssekretär Kukacka eingeräumt, dass der Generalverkehrsplan überarbeitet werden muss. Derzeit finden periodisch Expertenrunden statt, welche sowohl die Bahn- als auch die Straßeninvestitionen überarbeiten. In Budget 2006 werden die Ausgaben der ausgegliederten Gesellschaften für die Straßen von 1,79 Mio. € im Jahr 2005 auf 1,62 Mio. € im Jahr 2006 gekürzt d.h. um mehr als 170 Mio. € oder 8 %. Aus dem Unternehmen ist hiezu zu erfahren, dass dies auf die Berücksichtigung von PPP-Modellen z.B. Nordautobahn zurück geht und keine Kürzung der Straßeninvestitionen der Asfinag erfolgen soll.

Mit einem falschen Generalverkehrsplan wurden jahrelang Steuergelder falsch investiert. Der von BK Schüssel und der damaligen BM Forstinger ausgearbeitete Verkehrswegeplan wies keinerlei Prioritäten auf und es war immer klar, dass er unfinanzierbar ist. Er entsprach 2002 einer Wunschliste der Länder. Auch stellte sich heraus, dass viele Projekte um ein Drittel höhere Gesamtkosten aufwiesen. Dennoch hat die Bundesregierung diese völlig falschen Prioritäten in den Generalverkehrsplan aufgenommen und jahrelang jetzt falsch investiert.

Besonders drastisch ist dies bei den Bahninvestitionen, wobei der Ausbau einer Bahnstrecke nur verkehrswirksam bei völligem Ausbau zwischen zwei Verkehrsknoten wird. Anstatt demgemäss die Mittel auf die Westbahn zu konzentrieren, um den Ausbau Wien-Linz-Wels in den Vordergrund zu rücken, wurden die Mittel breit gestreut. Jetzt gibt es überall ausgebaute Bahnteilstücke, welche kaum Erleichterung schaffen. Darüber hinaus wurde auf Wunsch von LH Haider der Koralmtunnel begonnen und Mittel der Westbahn (Einstellung des Baus der Güterzugumfahrung St. Pölten) und damit baureife Projekte zurückgestellt, um Finanzmittel frei zu bekommen. Dies obwohl klar ist, dass der Koralmtunnel erst frühestens 2016 in Betrieb genommen werden kann und eigentlich nur mit dem Semmering-Basistunnel verkehrspolitisch Sinn ergibt. Dennoch wurden auch bereitstehende Mittel für den Semmering-Basistunnel zur Koralmbahn umgeschichtet.

Die ÖBB werden in ihrem neuen Rahmenplan offensichtlich gezwungen, betriebswirtschaftlich unsinnige Investitionen wie die Koralmbahn voranzutreiben und gleichzeitig immer höhere Schulden aufzubauen.

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die ÖBB (Ökobonus d.h. Sozialtarife, Begünstigungen für kombinierten Verkehr und gefährliche Güter sowie Anschlussbahnen) bleiben mit 585 Mio. € nahezu unverändert. Immerhin hat die ÖBB in den letzten Jahren sechs Tariferhöhungen vollzogen. In jedem Fall wäre zumindest eine Anpassung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Ausmaß der allgemeinen Inflationssteigerungen nötig gewesen (für 2005 2,3 %), um eine weitere Deattraktivierung des öffentlichen Verkehrs zu vermeiden.

Insgesamt betrachtet ist die Zukunft der ÖBB nach der von der SPÖ abgelehnten ÖBB-Reform mehr als ungewiss. Diese Reform bringt die ÖBB in ein finanzielles und organisatorisches Desaster. Durch den monatelangen Postenschacher und Nichtbesetzungen wurde die Neuorganisation in mehr als 10 Gesellschaften nicht entsprechend weiterbetrieben. Alle Zeitpläne sind längst überholt und es ist nur dem tüchtigen Einsatz der EisenbahnerInnen des Unternehmens zu verdanken, dass überhaupt noch Züge einigermaßen nach Fahrplan verkehren. Die fehlende Finanzierung des Schienenausbaus sowie teilweise auch der Infrastruktur bedeutet für die ÖBB eine Schuldenanhäufung ohne Ende – nach heutigen Berechnungen wohl mehr als die bisher geschätzten 10 Mrd.  € Schulden bis 2010 – derzeit ist von 13 Mrd. € auszugehen.

Diese VP-/FP-Bundesregierung kann derzeit jedenfalls kein schlüssiges Zukunftskonzept für die ÖBB vorweisen.

Die Mittel für den Nahverkehr bleiben auch 2006 eingefroren, was einer Nicht- inflationsabgeltung entspricht und eine weitere Verschlechterung des Nahverkehrsangebots in Österreich zur Folge haben wird. Dies alles vor dem Hintergrund einer von Staatssekretär Kukacka angekündigten neuen Reform des Nahverkehrs, in der offensichtlich die Länder weitestgehend die Kosten für den Nahverkehr übernehmen sollen.

Völlig abzulehnen ist auch die von dieser VP/FP-Bundesregierung geduldeten Schließungen von weiteren mehr als 350 Postämtern, welche die Lebens- und Standardqualität, insbesondere in den ländlichen Regionen Österreichs weiter verschlechtern werden. Auch eine Veräußerung von Anteilen der Post an ausländische Unternehmungen ist wegen der fehlenden Synergien abzulehnen – wie sie wiederholt von Mitgliedern der Bundesregierung angedacht wurde.

 

Budget INNOVATION UND TECHNOLOGIE

Die Regierung Schüssel 1 hatte sich in ihrem Programm zum Forschungsquotenziel von 2,5% des BIP im Jahre 2005 bekannt. Diese Zielsetzung wurde schließlich auf 2006 verschoben und als neues Ziel 3% für das Jahr 2010 ins Auge gefasst. Die von der Statistik Austria prognostizierte Forschungsquote für 2004 mit 2,27% liegt weit höher als, bisher angenommen, und ist das Ergebnis einer bis einschließlich 1999 zurückreichenden statistischen Revision durch die Statistik Austria, welche auf Grund der ersten Teilergebnisse der noch laufenden Vollerhebung für 2002, die Daten rückwirkend bis 1999 neu berechnet hat. Auffällig, dass im Herbst 2003 in allen offiziellen Publikationen noch eine Forschungsquote von 1,96% für 2003 angenommen wird und dann plötzlich neuer Erhebungen daraus 2,19% werden, was immerhin ein Mehr als einer halben Milliarde Euro ausmacht. Ebenso auffallend die punktgenaue Veröffentlichung dieser „revidierten“ Prognose anlässlich des von der Bundesregierung zelebrierten Reformdialogs am 15.4.2004.

Jedenfalls wird das ebenfalls von der Regierung angestrebte langfristige EU-Ziel einer F&E Quote von 3% in Österreich für 2003 ohne massive zusätzliche Anstrengungen nicht erreicht werden können.

Waren in der vergangenen Legislaturperiode die Kernkompetenzen im Bereich Wissenschaft, Forschung und Technologie auf drei Ministerien aufgeteilt, kam durch den Stiftungsrat in der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung in der XXII. Legislaturperiode das Finanzministerium als vierter Spieler dazu. Eine anerkannte Koordinierungskompetenz gab und gibt es weiterhin nicht.

Auch die Ausgaben für Forschung und Technologie finden sich in verschiedenen Kapiteln wieder, was dazu führt, dass die Ausgaben in diesem Bereich sehr intransparent sind.

Trotzdem lässt sich herauslesen, dass die Steigerung von 2005 auf 2006 bescheiden ausfällt: Ein Plus von 1,7% (25 Mio. Euro), wovon 20 Mio. Euro die Erhöhung des Offensiv-Programms II sind. Der Anteil des Bundes an Forschung und Entwicklung geht von 40% im Jahre 1995 auf 27,7% im Jahre 2003 zurück. Die im Normalbudget veranschlagten Mittel stagnieren also praktisch.