Minderheitsbericht
gemäß § 42 Abs. 4 GOG
der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion
durch die Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen
zur
Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2006 samt Anlagen (830 der
Beilagen)
Die
Sozialdemokratische Parlamentsfraktion lehnt den von den Bundesregierung
vorgelegten Bundesvoranschlag 2006 insbesondere aus folgenden Gründen ab:
1. Schwindel-Budget 2006: Belastungslawine droht
Grassers
Budgetzahlen müssen bezweifelt werden, neue Schwindel-Budgets sind zu
befürchten. Ein
sofortiger Kassasturz sollte Klarheit über das Konsolidierungsausmaß vor der
nächsten Nationalratswahl schaffen.
Die SPÖ tritt
für einen umfassenden Kassasturz ein, um zu sehen, welche Beträge fehlen,
welche Maßnahmen sind notwendig, um das Budget zu konsolidieren. Österreich ist
leider in einer finanzpolitischen Situation, in der man sich mangels Vertrauen
in die Zahlen nicht mehr auf die normale Berichterstattung verlassen kann.
Grasser lobt sich selbst für eine Budget 2006, dessen Zahlen jetzt schon nicht
mehr stimmen, weil sie auf einer Datenbasis des Jahres 2004 beruhen. Die
Konjunktur wird laut Angaben von Wirtschaftsforschern jedoch schlechter laufen
als bisher angenommen. Auch die Arbeitslosigkeit wird höher ausfallen und
entsprechende Mehrkosten verursachen.
Das Budget 2006
soll der budgetären Verarbeitung der Steuerreform 2005 dienen. Das Defizit soll
von 1,9 % des BIP im Jahr 2005 auf 1,7% des BIP im Jahr 2006 leicht
zurückgehen. Das Budget 2006 ist das letzte der Regierung Schüssel II vor
der nächsten Nationalratswahl. Es lässt die Bevölkerung im Unklaren über den
weiteren Budgetkurs.
Denn gleich nach der
nächsten Wahl wird das Budget 2007 ein erstes von zwei Belastungspaketen am Weg
zum von Schüssel und Grassser angestrebten Nulldefizit 2008 sein.
Trotz
Höchstständen bei der Arbeitslosigkeit und anhaltend schleppender Konjunktur
reagieren Schüssel und Grasser nicht mit realen budgetären Maßnahmen. Die Arbeitsmarktpolitik ist ebenso
unterdotiert wie die Wirtschaftsförderung. Zudem läuft die Investitionsprämie
als Investitions- und Innovationsanreiz - vor allem für Klein- und
Mittelbetriebe - im Jahr 2006 endgültig aus.
Die versprochenen
öffentlichen Investitionen in Infrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie
Aus- und Weiterbildung finden sich nach fünf Jahren des Kaputtsparens auch
im Budget 2006 nicht im ausreichenden Ausmaß.
Auch die Dotierung
der inneren Sicherheit trägt nicht dem Umstand Rechnung, dass die Kriminalitätsraten
gestiegen und die Aufklärungsraten gesunken sind, seit im Jahr 2000 ÖVP und
FPÖ dafür die Verantwortung übernommen haben. – Obwohl die Regierung bei
Gipfeln und ähnlichen Anlässen immer wieder versprochen hat, endlich
gegenzusteuern und mehr für die Sicherheit der Österreicherinnen und
Österreicher zu investieren.
Belastungslawine
in der Höhe von 9 Mrd. Euro droht
Nach realistischen
Schätzungen wird 2006 nur ein mäßiges Wirtschaftswachstum erreicht werden,
daher ist ein gesamtstaatliches Budgetdefizit für 2006 von 2,3 Prozent des BIP
realistisch – statt der von Grasser geplanten 1,9 Prozent des BIP.
Um das von Grasser
geplante Nulldefizit 2008 zu erreichen, sind Sparpakete in der Höhe von
kumuliert neun Milliarden Euro notwendig. Das wären mehr als 1.100 Euro
Belastung in den Jahren 2007 und 2008 für jede Österreicherin und jeden
Österreicher, vom Kleinkind bis zum Greis. Das ist deutlich mehr, als die
Sparpakete 1996 und 1997 ausmachten und das achtfache dessen, was die
Pensionskürzungen der schwarzblauen Bundesregierung ausmachten.
Selbst wenn
Grassers optimistischere Konjunkturannahmen zugrunde gelegt werden, errechnen
Wirtschaftsforscher ein Sparpaket für 2007 im Ausmaß von 2,211 Milliarden Euro
(Wifo), das bedeutet kumuliert bis 2008 eine Belastungslawine im Ausmaß von
rund 6,6 Milliarden Euro. Das wären immerhin noch mehr als 800 Euro Belastung
in den Jahren 2007 und 2008 für jede Österreicherin und jeden Österreicher, vom
Kleinkind bis zum Greis.
Empfindliche
Einschnitte im Sozial- und Gesundheitsbereich und neue Steuer- und
Abgabenerhöhungen sind zu befürchten.
Eigenmarketing
statt verlässlicher Finanzpolitik
Werbesprüche,
Eigenlob und Eigenmarketing kennzeichnen die Finanzpolitik der letzten fünf
Jahre. Das Vertrauen in eine verlässliche Finanzpolitik wurde dabei verspielt.
Grasser hat bei seinen Budgetprognosen Negativrekorde bei den Abweichungen
produziert.
So ist im
Voranschlag für 2004 ein Defizit von 0,7 Prozent vorgesehen gewesen.
Tatsächlich wurde 2004 mit 1,3 Prozent beinahe ein doppelt so hohes Defizit
erreicht wie veranschlagt.
Grasser ist auch
angetreten, um ein Nulldefizit zu erreichen. Er hat es aber im Bund in keinem
Jahr geschafft. Im Gegenteil, es ist zu einer Verschlechterung der
Defizitsituation gekommen.
Unaktuelle
Zahlen, nicht angepasstes Budget 2006
Die Abweichung im
Budget 2004 zum Voranschlag macht 1,4 Milliarden Euro aus. Schüssel hat 1995
die Regierung platzen lassen, weil die Abweichung fünf Milliarden Schilling,
also rund 350 Millionen Euro ausmachte.
Das Budget 2006
ist das letzte Budget, das vor der nächsten Nationalratswahl verhandelt wird.
Es wurde bereits im Herbst 2004 beschlossen und seither nicht mehr geändert. es
ist unernst, wenn man unaktuelle Zahlen verwendet, ein unangepasstes Budget
erstellt, keine Rücksicht auf die Wirtschaftslage nimmt und nach dem Prinzip
Hoffnung agiert.
Am besten wäre es,
wenn der Nationalrat jetzt das Budget 2005 überarbeitet und ändert. Das Budget
2006 ist lediglich als Makulatur, da es auf den Eckdaten aus dem Sommer 2004
aufbaut. Grasser soll dieses Budget 2006 zurückziehen, seine Hausaufgaben
machen und im Herbst zum normalen Zeitpunkt ein ordentliches Budget für das
nächste Jahr vorlegen.
EU-Kommission
und Experten zweifeln an Grassers Budgetplan
Auch die
EU-Kommission zweifelt an Grassers Budgetfahrplan. Dabei umschreibt die
EU-Kommission Grassers Programm zur Budgetkonsolidierung noch sehr höflich,
indem sie dieses als "vage" bezeichne.
EU-Währungskommissar
Joaquin Almunia fordert im profil vom 21. Februar 2005 von Österreich mehr
Bemühungen zur Budgetsanierung ein. Die Anpassungen in Richtung ausgeglichenes
Budget erfolgten nach Ansicht der EU-Kommission nicht so schnell, wie es
möglich wäre. Almunia wörtlich: "Österreich hat in den Jahren 2004 und
2005 Steuern reduziert, aber die Senkung der Ausgaben erst für die Zeit danach
angekündigt. In den Jahren 2005 und 2006 ist die Anstrengung, das
Ungleichgewicht zu reduzieren, nicht so groß, wie es nötig wäre." Auch der
EU-Kommissar wünscht sich von Finanzminister Karl-Heinz Grasser mehr
Informationen über den geplanten Weg zum ausgeglichenen Budget: "Wir
kennen die Details seiner Steuerreform besser als die noch ausstehenden
Maßnahmen zur Kontrolle der öffentlichen Ausgaben in der Zukunft."
Auch der neue
Wifo-Chef Aiginger gebraucht Wörter wie "viel Engagement" und
"zusätzliche Initiative" mit denen er nichts anderes als weitere
Belastungspakete meint, wenn er von der Budgetkonsolidierung spricht.
Auch
Wifo-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller prognostiziert eine restriktive
Ausgabendynamik was im Klartext bedeutet, dass dem schwarz-blauen Budgetkurs
eine Belastungslawine folgt. Die Expertin bestätigt damit auch die SPÖ in ihrer
Forderung nach sofortigem Kassasturz.
Offensichtlich
verschweigt Grasser die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen nicht nur den
Österreicherinnen und Österreichern, sondern kann oder will sie auch der
EU-Kommission, der er eigentlich berichtspflichtig ist, nicht nennen. Deshalb
ist der von der SPÖ geforderte "Kassasturz" dringlicher denn je. Denn
Grasser weiß anscheinend selbst nicht, wie seine selbst gesteckten Budgetziele
erreicht werden sollen.
Nulldefizit
wird 2008 trotz neuer Schüssel-Grasser-Sparpakete nicht erreichbar sein
Die
Nulldefizit-Prognose Grassers wird bis 2008 nicht eintreten. Vielmehr wird das
von Grasser in seinem österreichischen Stabilitätsprogramm skizzierte mittlere
Wachstumsszenario angesichts schwachen Wirtschaftswachstums nicht halten. Das
mittlere Wachstumsszenario sieht für 2006 ein Defizit von 1,7 Prozent vor, das
2007 auf 0,8 Prozent und 2008 auf Null sinken soll. Das vom Finanzministerium
skizzierte untere Wachstumsszenario sieht für diese drei Jahre bei schwächerem
Wachstum einen entsprechend höheren Defizitpfad vor: 2,3 Prozent 2006, 1,5
Prozent 2007 sowie 0,8 Prozent 2008.
Die Chancen, dass
Grassers Zahlen halten stehen daher schlecht. Schon in den letzten Jahren
musste Grasser seine Budgetziele immer wieder nach oben korrigieren. Im Jahr
2004 hat sich das Defizit fast verdoppelt. Das ursprünglich geplante
Nulldefizit musste vor wenigen Monaten von 2007 auf 2008 verschoben werden. Und
auch die für 2005 und 2006 prognostizierten Zahlen drohen zu kippen.
Darüber hinaus
sind weder Beamtenlohnrunden noch Pensionserhöhungen berücksichtigt. Ebenso ist
die Tatsache nicht berücksichtigt, dass die Sozialversicherungsträger seit
geraumer Zeit darauf aufmerksam machen, dass sie nicht wie von Grasser
angenommen mit nur 0,1 % BIP, sondern aller Voraussicht nach mit einem Defizit
von mindestens rund 0,2 % des BIP zum gesamtstaatlichen Defizit beitragen
werden.
Steuerausfall
wird 2006 höher als erwartet sein
Klar ist
schließlich, dass auch die Steuereinnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben
werden, falls das untere Wachstumsszenario eintritt, also ein Szenario, das
eindeutig weniger Wirtschaftswachstum bringt, als Grasser jetzt seinen
Budgetrechnungen zu Grund legt.
Hinzu käme, dass
die Entwicklung des Körperschaftssteueraufkommens aus Sicht der SPÖ ein großer
Unsicherheitsfaktor ist. Laut Finanzministerium sinken die Einnahmen durch die
Körperschaftssteuer auf 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2005 und sollen dann wieder im
Jahr 2006 auf 3,8 Mrd. Euro steigen. Die SPÖ bezweifelt, dass die Köst-Senkung
und die Gruppenbesteuerung im Jahr 2006 um 200 Mio. Euro mehr an Einnahmen
bringen wird. Die SPÖ rechnet mit einem wesentlich höheren Steuerausfall bei
der Köst.
SPÖ will
Kassasturz jetzt!
Die SPÖ tritt
dafür ein, dass Bundeskanzler Schüssel und der Finanzminister Grasser den
Staatshaushalt offen legen. Mit dem letzten Budget der Legislaturperiode müssen
die tatsächlichen Zahlen über die öffentlichen Finanzen auf den Tisch. Diese
Regierung hat einen Geschäftsbericht vorzulegen, in dem sie ernsthaft die
Gesamtsituation des „Konzerns Österreich“ und die Defizite wie auch die
notwendigen Maßnahmen ehrlich den Österreicherinnen und Österreichern darlegt.
Die Österreicherinnen und Österreicher haben sich vor der nächsten
Nationalratswahl seriöse Entscheidungshilfen verdient.
Ein Kassasturz
muss die Entwicklung des Bundeshaushaltes, die ausgegliederten Rechtsträger und
die Finanzierung der Pensions- und Gesundheitssysteme für die kommenden vier
Jahre darlegen.
2. Schwindel-Budget 2006: Viel angekündigt – nichts gehalten
Wie
schon die vergangen Budgets der schwarzblauen Bundesregierung erfüllt auch das
Budget 2006 in keiner Weise die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel und
Finanzminister Grasser.
Schüssel und
Grasser mit Wirtschafts- und Finanzpolitik gescheitert
Der
Bundesvoranschlag für das Budget 2006 zeigt das Versagen in der Wirtschafts-
und Finanzpolitik auf, das die schwarzblaue Bundesregierung nach mehr als
vierjähriger Amtszeit zu verantworten hat (siehe ausführliches Datenmaterial im
Anhang). Er setzt den mit dem Budget 2005 eingetretenen Stillstand und
die Stagnation der Regierungsarbeit zum Nachteil des
Wirtschaftsstandortes Österreich fort.
Schüssel und
Grassers „klare finanz- und wirtschaftspolitische Strategie“ (Budgetrede 2006, Seite 2) mit ihren drei
Säulen ist mangels ernsthaften Willens zur Umsetzung und schwerer Fehler klar
nicht aufgegegangen.
1. Ein
ausgeglichener Haushalt über den Konjunkturzyklus wird nicht erreicht. Vielmehr
sorgt eine wahltagsorientierte Budgetpolitik dafür, dass bei anspringender
Konjunktur die Defizite steigen und die Spielräume zum Gegensteuern im nächsten
Abschwung fehlen werden.
2. Eine nachhaltige
substantielle Senkung der Steuern und Abgaben lässt sich durch eine sinkende
Steuer- und Abgabenquote zwar belegen, in den Taschen der Österreicherinnen und
Österreicher wird das aber nicht spürbar, weil den relativ überwältigend
größten Teil des Kuchens große internationale Konzerne vernaschen.
3. Mehr Wachstum
durch Investitionen in die Bildung, Forschung und Infrastruktur ist deshalb
nicht entstanden, weil eben die Investitionen nicht im erforderlichen Ausmaß
getätigt wurden. Das Ergebnis der Pisa-Studie, die nach wie vor mit rund 2,3 %
des BIP im internationalen Vergleich niedrige und hinter Schüssels
Ankündigungen weit zurückliegende F+E-Quote, die nach wie vor unzureichende
Straßen- und Schieneninfrastruktur, vor allem in Ostösterreich, die nach wie
vor unzureichende flächendeckende Versorgung mit Breitbandtechnologie und
schließlich die aus all diesen Unzulänglichkeiten resultierenden, immer neuen
Höchststände an Arbeitslosen sind Belege für ein umfassendes Scheitern, das
selbst Verpackungskünstler Grasser langsam nicht mehr leugnen kann.
Ergebnis dieses
Versagens ist es, dass
Österreich im EU-Vergleich beim Wirtschaftswachstum gegenüber den 90er Jahren
zurückgefallen ist, die höchste Arbeitslosigkeit seit 1945 zu verzeichnen ist,
die Realeinkommen seit Jahren stagnieren sowie die Inlandsnachfrage und in der
Folge die Wirtschaft unter der gesunkenen Kaufkraft leidet. Woher Grasser
seinen Optimismus schöpft (Budgetrede 2006, Seite 3) ist daher nicht
nachvollziehbar. Vielmehr sollte er statt schönreden endlich seine Hausaufgaben
machen und für bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, mehr Beschäftigung,
steigende Realeinkommen und mehr Kaufkraft sorgen.
Wie schon das
Budget 2005 ist auch das Budget 2006 zu wenig zukunftsbezogen,
insbesondere sind die Bereiche Aus- und Weiterbildung, Wissenschaft, Forschung
und Entwicklung oder Infrastruktur unterdotiert.
Die einzelnen Budgetansätze
werden mehr oder weniger fortgeschrieben, ohne große Aufstockungen, sodass in
den meisten Fällen real gekürzt wird. Das fällt insbesondere im Bereich
Wissenschaft und Forschung auf.
Höhere
Defizite und neuen Schulden
Grasser rühmt sich
in seiner Budgetrede (Seite 4), „dass wir unser Ziel ‚Keine neuen Schulden
mehr’, ausgeglichener Haushalt über den Zyklus erneuert haben.“ Entgegen
dieser und früherer Ankündigungen von Schüssel und seinem Erfüllungsgehilfen
Grasser werden munter weiter Schulden angehäuft, die Tendenz ist
besorgniserregend steigend.
Grasser rühmt sich
auch immer wieder auch dafür, dass der Schuldenstand Österreichs in Prozent des
BIP sinkt. Das ist nicht sein Verdienst. Denn das stimmt zwar für den
Gesamtstaat, resultiert aber aus den Ergebnissen der Länder und Gemeinden. Die
nichtfällige Finanzschuld des Bundes wird hingegen von 57,37 % im Jahr
2000 auf 57,81% des BIP im Jahr 2006 bzw. auf rund 147 Milliarden Euro steigen
(Übersicht 4 der Beilagen zum Bundesfinanzgesetz 2006).
Das Defizit des
Bundes soll im Jahr 2006 administrativ 2,3% des BIP betragen. Damit werden im
Bund von Schüssel und Grasser 2006 rund 5,8 Milliarden € neue Defizite bzw.
neue Schulden gemacht. Die Ausgaben des Allgemeinen Haushaltes werden
66,161 Mrd. Euro, die Einnahmen 60,351 Mrd. Euro betragen.
2006 wird
damit ein neuer historischer Höchststand bei der Staatsverschuldung erreicht.
Ob Bundeskanzler
Schüssel und Finanzminister Grasser auch 2006 weiter auf das seit dem Jahr 2000
eingesetzte Mittel der Budgetkosmetik durch Einmal-Abkassieren setzt,
bleibt abzuwarten. Insbesondere drohen Anteilsverkäufe an der Post und der
Telekom.
2006 mehr
Steuern trotz Steuerreform 2005
Trotz der
„größten“ Steuerreform steigen die gesamten Steuereinnahmen von rund 56,3 Mrd.
Euro im Jahr 2005 auf rund 58 Mrd. Euro im Jahr 2006. Die Senkung der Steuer-
und Abgabenquote kommt bei den Menschen spürbar nicht an, lediglich große
internationale Konzerne profitieren tatsächlich. Vor allem bei der Lohnsteuer
und der Umsatzsteuer wird Grasser den Österreicherinnen und Österreichern voll
in die Taschen greifen.
Das
Lohnsteueraufkommen soll im Jahr 2006 bereits satte 17,7 Mrd. Euro betragen -
nach 17,1 Mrd. Euro im Jahr 2004 und 17,0 Mrd. Euro im Jahr 2005 („größte
Entlastung“!).
Die Umsatzsteuer
soll im Jahr 2006 bereits 19,4 Mrd. Euro betragen – nach 19,1 Mrd. Euro im Jahr
2005 und 18,1 Mrd. Euro im Jahr 2004.
Nur die
internationalen Konzerne dürfen sich wegen der im Rahmen der neuen
Gruppenbesteuerung vom Steuerzahler subventionierten Auslandsverluste über eine
geringere Körperschaftssteuerleistung freuen. Nach rund 4,5 Mrd. Euro im Jahr
2004 sinkt die Köst auf 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2005 und 3,8 Mrd. Euro im Jahr
2006.
Die investierende
Wirtschaft, vor allem die Klein- und Mittelbetriebe, werden dafür durch das
endgültige Auslaufen der Investitionsprämie mit rund 600 Millionen Euro mehr
belastet.
Damit werden die
Staatsaufgaben im Jahr 2006 nahezu ausschließlich am Rücken der Lohn- und
Einkommensbezieher sowie der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe
finanziert. Die Realeinkommen der ÖsterreicherInnen stagnieren daher auch.
Steuer- und
Abgabenquote von 40,7 Prozent des BIP hätte SPÖ schon früher erreicht
Grasser rühmt sich
schließlich auch zu unrecht dafür, dass im Jahr 2006 die Steuer- und
Abgabenquote nur noch 40,7% des BIP betragen soll. Festzustellen ist, dass eine
niedrigere Steuer- und Abgabenquote bereits viel früher hätte erreicht
werden können, wenn Grasser die Steuern und Abgaben nicht auf Rekordhöhen
getrieben hätte. Immerhin wurde von den Sozialdemokraten in den Jahren 1998 bis
2000 die Steuer- und Abgabenquote von 44,0% auf 42,8% des BIP gesenkt und hätte
bei gleichbeliebender Tendenz ohne Grasser daher bereits im Jahr 2002 das
Niveau des Jahres 2005 erreicht.
Angekündigte
Reformen finden nicht statt
Ebenso gescheitert
sind Bundeskanzler Schüssel und Finanzminister Grasser mit ihren großspurig
seit langem angekündigten Reformen, beispielsweise in der Verwaltung oder
im Gesundheitswesen.
Im Bereich der Gesundheitspolitik
fällt auch für das Jahr 2006 auf, dass bei den Sozialversicherungsträgern ein
Defizit von 0,1% des BIP angenommen wird. Dagegen gibt der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger in diversen Informationen für 2005 ein negatives
Gebarungsergebnis in Höhe von 417,8 Millionen Euro an, was rund 0,2% des BIP
entspricht, 2006 soll es sogar noch ein wenig schlechter ausfallen.
Offensichtlich geht die Regierung schon von Selbstbehalten in der
Größenordnung von mindestens rund 200 Millionen Euro im Jahr 2006 aus,
andernfalls das in der Budgetrede angegebene gesamtstaatliche Defizit von 1,7%
ja nicht stimmen, sondern 1,8% betragen würde.
Keine
realen, wirksamen Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit
Im Bereich der
Arbeitsmarktpolitik werden die Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen
lediglich um 11 Millionen Euro oder rund 1,5% angehoben (von 785,8 auf
796,3 Mio. Euro; Tabelle 11 im Budgetbericht 2006). Real ist das eine Kürzung.
Das ist angesichts der auch für das gesamte Jahr 2005 prognostizierten hohen
Arbeitslosigkeit bei weitem zu wenig, um im Jahr 2006 am Arbeitsmarkt wirksam
gegensteuern zu können.
Außerdem steht zu
befürchten, dass auch 2006 die Mittel gerade einmal dafür ausreichen sollen,
die Statistiken zu schönen und Arbeitslose in irgendwelchen Schulungen zu
„parken“, statt qualitativ hochwertige Requalifizierungsmaßnahmen zu
finanzieren, die diese Bezeichnung auch verdienen.
Zu wenig für
Forschung und Entwicklung
Die groß
angekündigte Offensive für Wissenschaft und Forschung schlägt sich im
Budget derart nieder, dass die Mittel von 3.545 Millionen Euro im Jahr 2005 auf
3.530 Millionen Euro im Jahr 2006 nominell gekürzt werden sollen, was real eine
erhebliche Kürzung bedeutet (Übersicht 15 im Budgetbericht 2006).
Besonders negativ
fällt auch für 2006 auf, dass die Dotierung der für die wirtschaftliche
Entwicklung bedeutende anwendungsorientierte Forschung und
Forschungsunternehmungen nach 85 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 64
Millionen Euro im Jahr 2004 und auf 51 Millionen Euro entgegen allen
Ankündigungen gekürzt wurde und nunmehr im Jahr 2006 um nicht einen
Euro angehoben wird (Übersicht 15 im Budgetbericht 2006).
Auch die Universitäten
und wissenschaftlichen Einrichtungen erhalten nach einer Kürzung von 2,032
Mrd. Euro im Jahr 2004 auf 1,949 Mrd. Euro im Jahr 2005 nun im Jahr 2006 nicht
einen Euro mehr aus dem Budget. Real sind das enorme Kürzungen in diesen
beiden Jahren. Schüssel und Grasser verspielen unsere Zukunft an den
Universitäten, denn noch nie waren die Zustände an den Universitäten in
Österreich so katastrophal wie jetzt.
Zu wenig für
die Bildung
Entgegen aller
Beteuerungen im Gefolge des PISA-Schocks unternehmen Schüssel, Grasser und
Gehrer defacto nichts zur Behebung der Bildungsmisere. Geld gibt es dafür
jedenfalls so gut wie keines. Ein Hohn ist es geradezu, dass für die
unter dem Titel Qualitätsoffensive laufenden Projekte PISA, IMST (Innovation in
Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie) und Bildungsstandards lediglich 2,8
Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Und das bei einem Gesamtbudget
(Bildung und Kultur) von 6.012 Mio. Euro! (Seite 13 Budgetbericht 2006).
Ernsthafte Offensiven sehen anders aus.
Zu wenig
Wirtschaftsförderung
Die Förderungen an
Klein- und Mittelbetriebe bleiben nach 2005 auch im Jahr 2006 mit
gleichbleibenden 76 Millionen Euro unter dem Niveau von 1999, was real
erhebliche Kürzungen bedeutet (Übersicht 20 im Budgetbericht 2006). Auch
ernstzunehmende KMU-Offensiven sehen anders aus. Damit wird das Versprechen von
Schüssel, Bartenstein, Leitl und Grasser neuerlich gebrochen, die Situation der
Klein- und Mittelbetriebe in Österreich zu verbessern.
Die
Regionalförderung wird von 149 Millionen Euro im Jahr 2004 nach 130 Millionen
Euro im Jahr 2005 nunmehr auf 109 Millionen Euro im Jahr 2006 gekürzt. Wachstum
und Beschäftigung in den strukturschwachen, vor allem ländlichen Regionen sind
offensichtlich für Schüssel, Grasser und Bartenstein kein Thema mehr.
Vielleicht ist es aber auch nur eine konsequente Fortsetzung der Politik, durch
Zusperren von Gendarmerieposten, Postämtern, Finanzämtern, etc. die
Strukturprobleme des ländlichen Raums in Österreich durch gezielte
Absiedlungsanreize zu lösen.
Zu wenig für
die Infrastruktur
Die Ausgaben für
die Infrastruktur werden in jeder Hinsicht gekürzt.
Die Ausgaben
aus dem Bundesbudget für Infrastruktur werden nach 623 Mio. Euro im Jahr
2005 noch einmal gekürzt und werden mit 2006 mit 612 Mio. Euro einen
neuen Tiefststand erreicht haben. Im Jahr 1999 haben Ausgaben aus dem
Bundesbudget noch 1.592 Mio. Euro betragen (Übersicht 21 im Budgetbericht
2006).
Auch die
Infrastrukturausgaben der ausgegliederten Gesellschaften werden von 3.427 Mio.
Euro im Jahr 2005 auf 3.215 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21 im
Budgetbericht 2006).
Die Ausgaben der
ausgegliederten Gesellschaften für den Hochbau werden von 429 Mio. Euro
im Jahr 2005 auf 389 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21 im
Budgetbericht 2006).
Die Ausgaben der
ausgegliederten Gesellschaften für die Schiene bleibt 2006 schon im
dritten Budgetjahr konstant bei 1.200 Mio. Euro eingefroren (Übersicht
21 im Budgetbericht 2006).
Die Ausgaben der
ausgegliederten Gesellschaften für die Straßen werden von 1.798 Mio.
Euro im Jahr 2005 auf 1.626 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21
im Budgetbericht 2006).
Insgesamt wurden daher die Infrastrukturausgaben
um 223 Mio. Euro von 3.934 Mio. Euro im
Jahr 2005 auf 3.711 Mio. Euro im Jahr 2006 gekürzt (Übersicht 21 im
Budgetbericht 2006).
Auch im Bereich
der Infrastruktur hat die Realität des Budgets also nichts mit den vollmundigen
Ankündigungen von Schüssel und Grasser zu tun. Statt „mehr Wachstum durch
Investitionen in die Infrastruktur“ (Budgetrede Seite 2) werden die
Infrastrukturinvestitionen real erheblich gekürzt.
Zu wenig für
die Sicherheit
Im Jahr 1999, als
die SPÖ noch den Innenminister und den Finanzminister stellte, lag die Gesamtzahl
der Delikte unter 500.000 und die Aufklärungsquote betrug deutlich über 50
Prozent. Trotzdem oder gerade deswegen war damals der Anteil des Budgetpostens
Innere Sicherheit über 3% des Gesamtbudgets.
Heute, nach mehr
als vier Jahren Ernst Strasser, in denen weit über 3000 Planstellen abgebaut
und viele bewährte Strukturen im Bereich der Inneren Sicherheit bereits
zerschlagen wurden, haben wir einen verheerenden Anstieg der Kriminalität und
Chaos im Sicherheitsapparat zu beklagen. Trotzdem ist der Anteil des Budgets
Innere Sicherheit am Gesamtbudget mit 2,85% erneut unter 3% geblieben.
Die Dotierung für
Inneres wurde von 1.893 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 1.885 im Jahr 2006 gekürzt.
Die Ausgaben für die Sicherheitsexekutive wurden von 1.389 Mio. Euro auf 1.386
Mio. Euro gekürzt (Tabelle 3 im Budgetbericht 2006). Das ist real eine
erhebliche Kürzung.
Dies ist
angesichts der angespannten Lage im Bereich der Exekutive, aber auch
hinsichtlich des stetig steigenden Unsicherheitsgefühls innerhalb der
Bevölkerung ein fatales Signal und budgetpolitisch falsch. Die neue
Innenministerin wollte hier offensichtlich keine neuen Akzente setzen.
Im Einzelnen
nehmen die Sozialdemokratischen Abgeordneten zu ausgewählten Kapiteln des
Bundesvoranschlags 2006 wie folgt Stellung:
Kapitel 6 -
RECHNUNGSHOF
Der
Bundesvoranschlag 2006 sieht lediglich eine Erhöhung um rund 400.000 €
gegenüber dem Voranschlag 2005 vor. Diese zusätzliche Summe ermöglicht die
Besetzung der offenen Planstellen, sie schließt jedoch eine Veränderung des Dienstrechtes
unter dem Aspekt von höheren Einstiegsgehältern für Prüfer und die Finanzierung
eines Ausbildungslehrganges an der Wirtschaftsuniversität aus. Für die
Durchführung dieser Anliegen des Rechnungshofes erscheint eine Aufstockung der
Voranschlagsätze jedenfalls als notwendig.
Kapitel 11 -
INNERES
Im Jahr 1999, als
die SPÖ noch den Innenminister und den Finanzminister stellte, betrug die
Aufklärungsquote deutlich über 50% und die Kriminalitätsrate lag unter 500.000
Delikten. Zahlen und Daten von denen die heutige Regierung nur träumen kann.
1999 lag der Anteil des Budgetpostens innere Sicherheit bei über 3% des
Gesamtbudgets. Trotz verheerender Sicherheitslage ist dieser Anteil 2006 auf
einen historischen Tiefststand von 2,8% abgesunken, und das, obwohl die
Bevölkerung unter einem generell höheren Budgetdefizit zu leiden hat als im
Vorjahr.
Die neuen Aufgaben
in der Sicherheitspolitik können zweifelsohne nur mit mehr Personal und Geld
bewältigt werden. Der Budgetposten Sicherheitsaufgaben ist jedoch mit 1.490,291
Mio. € um 2,52 Millionen € niedriger als jener des Jahres 2005.
Das Budget für die
Sicherheitsexekutive ist mit 1.366,049 Mio. € sogar um 3,4 Mio. € niedriger als
jener des Jahres 2005. Damit gibt man der Exekutive weniger Finanzmittel in die
Hand, obwohl der Bedarf durch erweiterte Aufgabenbereiche, wie beispielsweise
Schutzzonen und Videoüberwachung deutlich gestiegen ist.
Bei genauerer
Betrachtung des Budgets muss man zu dem Schluss kommen, dass für die Exekutive
selbst noch weniger übrig bleibt als auf den ersten Blick: Die Personalausgaben
für die Sicherheitsexekutive etwa sanken von 1.110,137 auf 1.098,086 Mio. Euro,
also um mehr als 12 Millionen Euro.
Auch dies sind die
Auswirkungen der sogenannten Zusammenlegung von Sicherheitswache und Gendarmerie
zu einem einheitlichen österreichischen Wachkörper, die kein Mehr an Sicherheit
bringt, sondern weniger an Sicherheitsressourcen. Bundespolizei neu 2006 heißt
weniger Personal mit weniger Budget. In der Gendarmerie, im Kriminaldienst der
Sicherheitsverwaltung und der Sicherheitswache sind neuerlich
Personaleinsparungen vorgesehen: 2006 wird es rund 900 BeamtInnen weniger auf
Österreichs Straßen geben. Diese Situation wird sich Ende des Jahres 2006 noch
weiter verschärfen, zumal dann eine große Pensionierungswelle der Jahrgänge
1946 bzw. 1947 zu erwarten ist und eine entsprechende Lösung des Problems durch
das Budget nicht angeboten wird.
Auch beim
Asylwesen wird das Personalbudget für Bundesasylamt und UBAS einfach
fortgeschrieben, und es erhebt sich die Frage, wie auf diese Art und Weise eine
dringend notwendige Beschleunigung der Asylverfahren möglich ist.
Ambitions- und
fantasielos stellt sich auch der Budgetposten Zivildienst dar. Hier wird das
Zahlenwerk des Vorjahresbudgets einfach fortgeschrieben. Es werden daher auch
in diesem Bereich keine Vorkehrungen für dringend anstehende Reformmaßnahmen
getroffen.
Alles in allem
reiht sich Ministerin Prokop mit diesem Budgetentwurf in die einstige Linie
ihres Vorgängers ein und es gilt auch unter ihrer Ressortverantwortung das was
die SPÖ schon seit Beginn der Schwarz-Blauen Regierung sagt: „Mit immer weniger
Personal kann man nicht mehr an Sicherheit erzeugen.“
Kapitel 12 –
BILDUNG UND KULTUR
Das Budget 2006
gibt keine Antwort auf die von PISA 2 aufgezeigten Mängel im österreichischen
Schulsystem. Bis heute hat die Bundesregierung keine konkreten
Gesetzesvorschläge zur Behebung der dringenden Mängel vorgelegt, wertvolle
Monate sind verstrichen.
Man hat sich zwar
zu einem „Reformdialog-Bildung“ getroffen, bei dem einige Maßnahmen verkündet
wurde, wie z.B. die 5-Tage-Woche, die Tagesbetreuung als Angebot, die frühe
Sprachförderung, Aktion „Lesefit“, verpflichtende Lehrerinnen-Fortbildung und
neue LehrerInnen-Ausbildung. Allerdings sind im Budgetvoranschlag 2006 keine
zusätzlichen Mittel für diese Maßnahmen vorgesehen!
Für die unter dem
Titel „Qualitätsoffensive“ laufenden Projekte PISA, IMST (Innovation in
Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie) und Bildungsstandards sind
lediglich 2,8 Mio. Euro (das sind 0,05 % des Schulbudgets) zur Verfügung
gestellt. Außerdem sind einige Vorhaben des Regierungsprogramms nicht einmal
noch in Angriff genommen worden, wie etwa die Evaluierung der Schuleingangsphase,
eine Evaluierung der laufenden Schulversuche in den BMHS sowie eine Evaluierung
der Fort- und Weiterbildungsangebote für LehrerInnen. Der LehrerInnen-Abbau –
1.000 LehrerInnen-Posten im Pflichtschulbereich – wird neuerlich fortgesetzt, dadurch
ist mit einer Fortsetzung der vorhandenen Probleme zu rechnen:
● Weitere Erhöhung
der KlassenschülerInnen-Zahlen,
● neuerliche Reduzierung
der Fördermaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und für
lernschwächere Kinder,
● keine zusätzlichen
Fördermaßnahmen für besonders begabte Kinder,
● Reduzierung des
Angebots an unverbindlichen Übungen und Freigegenstände,
● steigende
Arbeitslosigkeit bei JunglehrerInnen,
● Auflösung bzw.
Zusammenlegung von ländlichen Kleinschulen.
Der zusätzliche Mehrbedarf
für die Nachmittagsbetreuung kann weiterhin nicht gedeckt werden und der beim
Reformdialog-Bildung angekündigte zusätzliche Förderunterricht wird nicht
durchführbar sein.
Auch in der
Erwachsenenbildung werden keine neuen Akzente gesetzt, es wird die gleiche
Summe von 11,7 Mio. Euro veranschlagt wie 2005.
Die Relation
zwischen dem Gesamtbildungsbudget und den Mittel für die Erwachsenenbildung mit
100 : 0,13 ist weiterhin sehr ungünstig. Auch der Rechnungshof und die OECD
haben dieses Missverhältnis kritisiert. Für die Erwachsenenbildung sollten 100
Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Kapitel 14 -
WISSENSCHAFT
Nach wie vor
vernachlässigt die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung den zukunftsorientierten Bereich der
Universitäten. Seit Antritt dieser Bundesregierung jagt eine „Horrormeldung“
über unglaubliche katastrophale Zustände an Österreichs Universitäten die
andere:
● Total überfüllte
Hörsäle,
● StudentInnen
sitzen auf dem Boden,
● Fenster können
nicht geputzt und Stromrechnungen nicht mehr bezahlt werden,
● modernste Geräte
nicht mehr eingesetzt werden, weil die Reparatur zu teuer ist,
● neue
Laboreinrichtungen können nicht mehr angeschafft werden,
● teilweise müssen
Lehrveranstaltungen abgesagt werden, usw.
Auch im Budget
2006 sind keine zusätzlichen Mittel zur Behebung der eklatanten Missstände
vorgesehen.
Obwohl Rektoren
und SPÖ mehrmals ein 100 Mio. Euro-Sofortprogramm für die Universitäten
forderten - damit die dringend notwendigen Maßnahmen getroffen werden können -,
um den Studienbetrieb und die Forschung weiter aufrechterhalten zu können,
wurde das immer wieder abgelehnt!
Auch im
Personalbereich bestehen nach wie vor problematische Engpässe. Da bei den im UG
2002 fixierten Budgets bis 2006 Struktureffekte teilweise oder ganz
unberücksichtigt bleiben. Es gibt beispielsweise keine volle Abgeltung der
Pensionsbeiträge, die die Universitäten für ihre öffentlichen Bediensteten
abführen müssen und „automatische“ Kostenerhöhungen, wie Biennalsprünge, werden
überhaupt nicht abgegolten. Das führt dazu, dass sich selbst bei konstantem
Personalstand der Budgetspielraum pro Jahr „automatisch“ verringert. Für die
gebührenzahlenden Studierenden wird sich also künftig das Studien- und
Betreuungsangebot nicht verbessern. Positive Effekte wie die Senkung der langen
Studiendauer, der hohen Ausfallsquoten und der Anhebung der
AbsolventInnen-Raten werden nicht zu erwarten sein.
Der Betrag für die
Studienförderung ist bereits das vierte Jahr eingefroren, ebenso die Förderung
von Auslandsaufenthalten von Studierenden im Rahmen von ERASMUS-Stipendien. Es
werden daher aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel auch im
kommenden Jahr keine Maßnahmen zur notwendigen Verbesserung der sozialen Lage
der Studierenden aus einkommensschwächeren Schichten – z.B. eine längst fällige
Indexanpassung bei Stipendien – zu erwarten sein.
Es wird zwar immer
wieder auf die Notwendigkeit von Internationalisierung und Mobilität der
Studierenden hingewiesen, eine stärke Förderung von Auslandsaufenthalten von
Studierenden ist aber offenbar seitens der ÖVP/FPÖ-Regierung nicht
beabsichtigt!
Kapitel 15 –
SOZIALE SICHERHEIT
Finanzminister
Grasser behauptete in seiner Budgetrede, er gebe 25,9 Mrd. Euro für
Sozialtransfers aus, 6 Mrd. mehr als 1999 bzw. 872 Mio. mehr als 2005. Diese
Zahlen lassen sich schwer nachvollziehen.
Laut der gängigen
Übersicht im Budgetbericht zu „Ausgaben des Bundes für Soziale Wohlfahrt,
Gesundheit und Wohnungsbau“ sind 2006 insgesamt 22,9 Mrd. Euro vorgesehen, das
sind 3 Mrd. mehr als 1999 (19,9 Mrd. Euro) bzw. 525 Mio. mehr als im VA 2005.
Die Erhöhungen
gegenüber 1999 resultieren aus 1,6 Mrd. mehr für den FLAF
(Kinderbetreuungsgeld), 1,3 Mrd. mehr für Bundeszuschuss und Ausgleichszulagen
in der Pensionsversicherung (mehr BezieherInnen) und 0,5 Mrd. für mehr Mittel
in der Arbeitsmarktpolitik. Gerade angesichts der exorbitanten
Arbeitslosigkeit, eine Entwicklung die nicht gerade als Ruhmesblatt der
Regierung bezeichnet werden kann, ist dies kein Beitrag zu echten neuen
Impulsen.
Die Erhöhungen
gegenüber 2005 resultieren aus Mehrausgaben in den Bundesmitteln für die
Pensionsversicherung (insgesamt 245 Mio. Euro, resultiert vor allem aus
Erhöhungen in PV der Selbstständigen und Bauern, während PVA abermals weniger
bekommt!), Mehrausgaben für die Arbeitsmarktpolitik (104 Mio., die sich rein
auf passive Leistungen beziehen) und 170 Mio. mehr für den FLAF (Höherdotierung
der Kindererziehungszeiten aufgrund der Pensionsharmonisierung).
Insgesamt sind für
Kapitel 15 Soziale Sicherheit 1.883 Mio. Euro veranschlagt. Dies ist eine
geringfügige Senkung gegenüber dem Voranschlag 2005 (ca. 7 Mio. Euro).
Sozialpolitische
Innovation und Ideenreichtum lässt sich dem BVA 2006 nicht unterstellen.
Die
Behindertengleichstellung lässt auf sich warten, finanzielle Vorsorge wurde
dafür keine getroffen. Es werden keine Maßnahmen im Pflegebereich
gesetzt, die den Mangel an Personal oder die Sicherung von Qualität
gewährleisten würden.
Auch eine Valorisierung
des Pflegegeldes wird wieder nicht vorgenommen.
Maßnahmen zur
Armutsbekämpfung werden ebenso wenig umgesetzt, obwohl mehr als 1 Million Menschen in
Armutsgefährdung und 460.000 Personen in akuter Armut leben.
Die Maßnahmen für
behinderte Menschen – Integration durch Qualifizierungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene – „die Beschäftigungsoffensive“
stagnieren. Erfolgreiche und effiziente Projekte werden nicht in die
allgemeine Förderung übernommen.
Für die
Sozialpolitik bedeutet dieser BVA Stillstand bis 2006.
Kapitel 16 -
SOZIALVERSICHERUNG
Die Politik dieser
Regierung gegenüber den Pensionistinnen und Pensionisten ist seit fünf Jahren
gekennzeichnet durch massive Kürzungen und Belastungen:
- Die
Pensionen werden ständig weniger Wert, weil die Anpassungen (wie seit dem
Antreten der schwarz-blauen Regierung üblich) weit unter der Teuerung liegt.
- Unzählige Belastungspakete wurden und
werden den Österreichischen Pensionisten aufgebürdet: neuerliche Erhöhung der
Rezeptgebühr (2000: 3,27 Euro, 2005: 4,45; das ist eine Steigerung von 36
Prozent!)
- Erhöhung des Spitalsaufenthaltsbeitrages
- dem 2004 um 0,6 Prozent gestiegenen
Krankenversicherungs-Beitrag folgte
- auch 2005 eine Erhöhung um weitere 0,6
Prozent
- Streichung der Zuschüsse für Brillen, wobei
von den 3,1 Millionen BrillenträgerInnen der überwiegende Teil Pensionisten
sind
- Neupensionisten erhalten im 1. Jahr
überhaupt keine Pensions-Anpassung
- Die Heizkosten (Öl/Kohle) sind um 25 bis 30
Prozent innerhalb eines Jahres gestiegen
- Die Stromkosten sind um 5 bis 8 Prozent
gestiegen
- Die Gaspreise wurden um 7 Prozent teurer
- Benzin wurde um 8 Prozent und Diesel um 10
Prozent teurer
- Die Mieten haben deutlich angezogen
- Brot und Gebäck kosten um 5 Prozent mehr,
Fleisch um 11 Prozent, Gemüse um 12 Prozent
Dies sind nur
einige jener Maßnahmen, die zu einer immensen sozialpolitischen Schieflage in
unserem Land geführt haben.
Beispielsweise hat
eine im Jahr 2000 neu zuerkannte monatliche Nettopension von
€ 1.215 ,-
(Bruttopension von € 1.500,-) seit dem bis zum Jahr 2005 rund 80,- Euro an Kaufkraft
verloren und damit entsteht eine jährliche reale Pensionskürzung von über
1.000,- Euro, was einer Kürzung um 6% entspricht.
Selbst
NiedrigstpensionsbezieherInnen sind von diesen Kürzungen betroffen sodass
beispielweise auch eine Pensionistin mit 674,- € Nettopension (700,- Euro
brutto) im Jahr 2000 seit dem von einer realen Pensionskürzung von ebenfalls
rund 6% betroffen ist, was einer monatlichen Kürzung von rund 45 € bzw. einem
jährlichen Minus von rund 630,- € entspricht.
Und sogar
BezieherInnen von Ausgleichszulagen für Alleinstehende blieben im Zeitraum 2000
bis 2005 nicht nur von jeder Beteiligung an der Wohlstandssteigerung
ausgeschlossen, sondern mussten sogar eine reale Kürzung der jährlichen
Nettopension von über 180 ,- € hinnehmen.
Trotz dieser
Entwicklungen wird von der extremen Kürzungspolitik im Pensionsbereich auch im
BVA-E 2006 nicht abgegangen:
Laut
Voranschlagsentwurf 2006 beträgt der Bundesbeitrag für die unselbstständig
Erwerbstätigen 3.766,7 Mio. Euro (das sind 18,5% des Pensionsaufwandes laut
Arbeitsbehelf). Der Bundesbeitrag liegt damit nur relativ geringfügig über dem
im Rechnungsabschluss 2003 ausgewiesenen Betrag von 3.714,5 Mio. Euro (+1,4%).
Für die gewerbliche
Wirtschaft ist hingegen ein Betrag von 1.230,1 Mio. Euro (das entspricht
einer Steigerung gegenüber dem im Rechnungsabschluss 2003 ausgewiesenen Wert
von 15,7%) und für die Bauern ein Betrag von 1.190,6 Mio. Euro
(Steigerung gegenüber 2003 um13,9%) ausgewiesen.
Ausgehend von den
im Arbeitsbehelf zum Budget ausgewiesenen Detailwerten errechnet sich für die
gewerbliche Wirtschaft ein Anteil des Bundesbeitrages am Pensionsaufwand in der
Höhe von 58,2% und für Bauern von 91,5%.
Bemerkenswert ist
jedoch die Tatsache, dass der Bundesbeitrag im Voranschlagsentwurf 2006 deutlich
von den Werten der finanziellen Erläuterungen des Harmonisierungsentwurfes
abweicht.
Die Differenz
zwischen Bundesbeitrag laut Bundesfinanzgesetz und laut finanziellen
Erläuterungen beträgt 465 Mio. Euro.
Diese Abweichungen
lassen sich jedenfalls nicht durch geänderte Prognoseannahmen erklären: Für die
Berechnung der Pensionsanpassung wurden zwar ein etwas höherer VPI sowie etwas
niedrigere Lohnsteigerungen als fürs Budget angenommen. Daraus können sich aber
nicht die Differenzen im genannten Ausmaß erklären.
Es besteht hier
schon der Verdacht auf eine massive Überbudgetierung des
Bundesbeitrages.
Trotz der
eventuellen Überbudgetierung des Bundesbeitrags belegt die Entwicklung des Bundes-beitrages
im Bereich der Pensionsversicherung der Unselbstständigen – wie schon die
finanziellen Erläuterungen zur Pensionsreform 2003, die selbst ohne
Änderungen des Pensionsrechts einen Rückgang des Bundesbeitrages in
absoluten Beträgen ausgewiesen haben –, dass die massiven und überfallsartigen
Einschnitte in bereits erworbene Pensionsansprüche durch die Pensionsreform
2003 keineswegs (wie von der Bundesregierung argumentiert) notwendig
waren, um die angeblich bereits kurzfristig drohende finanzielle Instabilität
der Pensionsversicherung abzuwehren.
Die Gesamtaufwendungen
nach dem ASVG gemessen am BIP vermindern sich laut finanziellen
Erläuterungen zum Harmonisierungsentwurf von 9% im Jahr 2005 auf 8,4% im
Jahr 2010.
Darüber hinaus
stehen den zeitlich begrenzten Abmilderungsmaßnahmen sehr bald beträchtliche
zusätzliche Kürzungseffekte gegenüber, die aus der Einführung doppelter,
ungedeckelter Abschläge resultieren. Trotz befristeter Absenkung des
Verlustdeckels werden Versicherte, die etwa ab 2014 eine Korridorpension in
Anspruch nehmen tatsächlich von rund doppelt so hohen Pensionskürzungen im
Ausmaß um 20% (exklusive Anpassungsverlust) betroffen sein wie auf Basis der
Verlustdeckelung vor den nunmehr vorgesehen Änderungen.
Kapitel 17 –
GESUNDHEIT UND FRAUEN
Budget
GESUNDHEIT
Die Kapitelsumme
wird von 623 Mio. € im Jahr 2005 auf 628,6 Mio. € im Jahr 2006 steigen. Der
größte Teil (65,4 %) sind die zweckgebundenen Umsatzsteueranteile und die
Fixzahlungen, die für die Krankenanstalten aufgewendet werden (411,2 Mio. € im
Jahr 2006).
Obwohl das
österreichische Gesundheitssystem, mit Ausgaben von rund 8 Prozent des BIP,
eines der effektivsten und effizientesten in Europa und das Vertrauen in unser
System sehr hoch ist, wird unser Gesundheitssystem durch die verantwortungslose
Politik dieser Regierung zerstört.
Seit dem Jahr 2000
herrscht in der österreichischen Gesundheitspolitik Stillstand. Eine große
Reform wird seit mehr als einem Jahr immer wieder angekündigt, von der bis lang
nicht einmal Konturen vorliegen.
Im Budget 2006
fällt auf, dass im Bereich der Gesundheitspolitik, bei den
Sozialversicherungs-trägern, ein Defizit von 0,1% des BIP (also 254 Mio. €)
angenommen wird.
Dagegen gibt der
Hauptverband der Sozialversicherungsträger in diversen Informationen für 2006
ein negatives Gebarungsergebnis in Höhe von 408 Millionen Euro an, was rund
0,16% des BIP entspricht. Offensichtlich geht die Regierung schon von Selbstbehalten
in der Größenordnung von rund 150 Millionen Euro bereits im Jahr 2006
aus, andernfalls kann das in den Budgetunterlagen angegebene gesamtstaatliche
Defizit nicht stimmen.
Der Finanzminister
versucht – um sein Nulldefizit ab 2008 - zu suggerieren, dass der Abgang der
Sozialversicherung in den Jahren 2007
0,1 % des BIP beträgt (also ca. 264 Mio. €) 2008 0,0 % des BIP beträgt (also 0 €).
Eine
Analyse ergibt aber folgendes Bild (Stand 15.2.2005): in % des BIP
Gebarungsvorschaurechnung für 2007: 561 Mio. €.................................................................................... 0,21
%
Vorschau für 2008 gibt es noch gar nicht !!!!! aber
mind. 561 Mio. €..................................................... 0,2 %
Ergebnis: Die Werte
differieren im Jahr 2007 um über 100 %
Entweder gibt es
zusätzliche Einnahmen aus den Taschen kranker Menschen im Ausmaß von:
● zumindest 300 Mio. € im Jahr 2007
● zumindest 560 Mio. € im Jahr 2008
oder der
Finanzminister sagt offensiv die Unwahrheit und erfindet ihm ins Bild passende
Zahlen.
Was dieser lose
Umgang mit der Wahrheit für die Menschen konkret bedeutet, lässt sich an
folgenden Beispielen ablesen:
|
Anstieg der Rezeptgebühr
auf ... |
Oder: Einführung
einer e-Card-Gebühr von ... |
2005 (Ist-Stand) |
4,35 € |
0 € |
150 Mio. € im
Jahr 2006 |
6,50 € = +50% |
53 € |
300 Mio. € im
Jahr 2007 |
8,70 € = +100% |
96 € |
560 Mio. € im
Jahr 2008 |
11,70 € = +169% |
170 € |
Diese
Vorgangsweise ist zutiefst unseriös und zynisch, insbesondere im Lichte der
ohnehin schon exorbitant hohen Belastungen kranker Menschen.
Vorsichtige
Schätzung der zu bezahlenden Selbstbehalte der Krankenversicherten 2003:
Beträge in Mio.
Euro
Krankenscheingebühr................................................................................................................................................ 46
Rezeptgebühr............................................................................................................................................................ 328
Heilbehelfe und Hilfsmittel........................................................................................................................................ 16
Verpflegungskostenbeitrag bei Anstaltspflege..................................................................................................... 71
Kostenbeitrag der Angehörigen bei
Anstaltspflege............................................................................................. 22
Abnehmbarer Zahnersatz.......................................................................................................................................... 36
Festsitzender Zahnersatz......................................................................................................................................... 269
Kieferregulierung........................................................................................................................................................ 29
Versichertenanteile in eigenen Einrichtungen........................................................................................................ 16
Kuraufenthalte............................................................................................................................................................. 13
Fahrtspesen................................................................................................................................................................. 26
Transportkosten............................................................................................................................................................ 3
Wahlarzthilfe................................................................................................................................................................ 15
__________________________________________________________________________________________________________
Selbstbehalte insgesamt......................................................................................................................................... 890
Im Ergebnis
bedeutet dies, dass von den
gesamten Gesundheitsausgaben in Österreich auf
Öffentliche
Ausgaben: ca. 68,5 % (Tendenz fallend!)
Private
Ausgaben: ca. 31,5 % (Tendenz
steigend!)
entfallen.
Abschließend sei
noch auf die zusätzlichen „ÖVP FPÖ hausgemachten Aspekte" des
Regierungschaos im Gesundheitswesen hingewiesen:
10.10.2003:
Verfassungsgerichtshof hebt die „Hauptverbandsreform“ auf
13.03.2004:
Verfassungsgerichtshof hebt das Zwangsdarlehensmodell zur „Sanierung“ der
Kassen auf (es gibt noch immer keine Umsetzung!)
01.05.2003:
Ambulanzgebühr fällt endgültig. Als Ersatz sollen umfassende Selbstbehalte im
ASVG eingeführt werden.
Die unsozialen
Maßnahmen der VP-/FP-Regierung zur Konsolidierung der Kostenstruktur im
Gesundheitswesen sind, wie die folgende Tabelle zeigt, eine riesige
Belastungswelle für die Menschen.
Die
ÖsterreicherInnen werden insgesamt von 2001 bis 2005, unter anderem durch
Maßnahmen wie Rezeptgebühren Erhöhung, Ambulanzgebühren, Erhöhung des
Spitalgeldes, die Beitragspflicht für Mitversicherte und durch
Beitragserhöhungen, mit 1.541,6 Mio. € zusätzlich belastet (siehe Tabelle).
Belastungen
der Menschen durch gesetzliche Maßnahmen in der Krankenversicherung |
|||||||
2001
- 2005 |
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Beträge
in Millionen Euro |
|
|
|
|
|
|
|
Maßnahme |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
Summe |
wirksam
ab |
Rezeptgebühr |
55,0 |
55,0 |
55,0 |
55,0 |
55,0 |
275,0 |
01.10.2000 |
Ambulanzgebühr |
29,8 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
29,8 |
19.04.2001 |
Spitalskostenbeitrag |
9,6 |
9,3 |
10,1 |
10,0 |
10,0 |
49,0 |
01.01.2001 |
Beitragspflicht
für Mitversicherte |
15,3 |
14,1 |
14,5 |
14,1 |
14,5 |
72,5 |
01.01.2001 |
Zusatzpensionen
(ab 2003 Aufhebung durch VfGH) |
11,0 |
8,7 |
0,6 |
0,0 |
0,0 |
20,3 |
1.1.2001
bis 31.12. 2002 |
Tabaksteuer
/ USt. |
0,0 |
18,0 |
85,0 |
89,0 |
92,0 |
284,0 |
01.10.2002 |
Freizeitunfallversicherung |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
94,0 |
98,0 |
192,0 |
01.01.2004 |
Beitragssatzharmonisierung
Arbeiter-Angestellte |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
109,5 |
113,0 |
222,5 |
01.01.2004 |
Beitragserhöhung
Pensionisten |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
127,5 |
249,0 |
376,5 |
01.01.2004 |
Zusätzliche
Anhebung HBGL um |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
10,0 |
10,0 |
20,0 |
01.01.2004 |
Summe
der Belastungen |
120,7 |
105,1 |
165,2 |
509,1 |
641,5 |
1.541,6 |
|
Gleichzeitig
wurden die Krankenversicherungsträger, wie die folgende Tabelle zeigt, durch
die VP-/FP-Bundesregierung finanziell ausgehungert (2001 – 2005). |
|||||||
|
|||||||
Beträge in
Millionen Euro |
|
|
|
|
|
|
|
Maßnahme |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
Summe |
wirksam
ab |
Einnahmenverlust
durch Pauschalabgeltung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, Heilbehelfe etc. |
40,0 |
55,0 |
79,0 |
91,0 |
103,0 |
368,0 |
01.01.2001 |
Arbeitsrechtsänderungsgesetz
(Angleichung Arbeiter - Angestellte) |
26,0 |
18,7 |
19,0 |
19,0 |
19,0 |
101,7 |
01.10.2000 |
Budgetbegleitgesetz
(Verringerung der Zahlungen PV an KV) |
7,8 |
8,0 |
8,2 |
8,5 |
8,7 |
41,2 |
01.01.2001 |
Veränderungen in
der Arbeitslosenversicherung |
jährlich
zweistelliger Millionen-Betrag |
|
|
0,0 |
01.01.2001 |
||
Zusätzliche
Mittel für die landesfondsfinanzierten Krankenanstalten |
83,6 |
83,6 |
83,6 |
83,6 |
83,6 |
418,0 |
01.01.2001 |
Senkung der
Beitragsgrundlage für Zivildiener |
4,9 |
6,0 |
6,0 |
6,0 |
6,0 |
28,9 |
01.01.2001 |
Verlängerung der
Zahlungsfrist für SV-Beiträge um 3 Tage (Zinsverlust) |
7,3 |
7,0 |
7,0 |
7,0 |
7,0 |
35,3 |
01.08.2001 |
Neuregelung
Private Krankenanstalten |
1,8 |
6,0 |
6,0 |
6,0 |
6,0 |
25,8 |
01.01.2001 |
Einbeziehung der
Bauernkrankenkasse in den Ausgleichsfonds (Mittelverschiebung ASVG-BSVG) |
|
36,5 |
44,4 |
|
|
80,9 |
vom VfGH
aufgehoben |
Kinderbetreuungsgeld
/ ALV-Pauschalierung KV |
|
66,0 |
77,0 |
73,0 |
96,0 |
312,0 |
01.01.2002 |
ALVG Halbierung
der Beiträge |
|
|
|
|
127,0 |
127,0 |
01.01.2005 |
Mehraufwendungen
Spitalsfinanzierung durch |
|
|
|
119,0 |
165,0 |
284,0 |
01.01.2004 |
Summe
der Belastungen |
171,4 |
286,8 |
330,2 |
413,1 |
621,3 |
1.822,8 |
|
Die
VP-/FP-Regierung hat bisher keine einzige positive Strukturmaßnahme im
Gesundheitsbereich gesetzt, im Gegenteil. Die österreichische
Krankenversicherung wird durch Regierungsmaßnahmen - wie die Tabelle zeigt von
2001 bis 2005 mit 1.822,8 Mio. € - zusätzlich finanziell belastet, für die Finanzierungsprobleme
der Krankenkassen gibt es von der Regierung keine Lösung.
Die Regierung
versteht Gesundheitspolitik leider immer nur als Machtpolitik, die Versorgung
der Menschen leidet darunter ebenso wie ihre Geldbörsen unter den zusätzlichen
Selbstbehalten. Das hervorragende österreichische Gesundheitssystem droht damit
schlechter und teurer zu werden
Im Frühjahr
2004 hat die OECD ihre neue richtungsweisende Studie zur Weiterentwicklung der
Gesundheitssysteme vorgelegt. In dieser Studie hat die OECD Bilanz aus den
gesundheitspolitischen Erfahrungen der letzten Dekaden gezogen und die Ansätze
für erfolgreiche Strategien und Vorgangsweisen aufgezeigt.
Die Analyse der
OECD zeigt zunächst, dass die Entwicklungsdaten des Österreichischen
Gesundheitswesens bis zum Jahr 2000 hervorragend sind:
Die Lebenserwartung
konnte von 1960 bis 2000 überdurchschnittlich gesteigert werden. Österreich
liegt bei der Steigerungsrate unter den Top 3 von Europa.
Die OECD stellt
auch fest, dass die Gesundheitsausgaben in Österreich – trotz der guten
Ergebnisse – zwischen 1970 und 2000 nur unterdurchschnittlich
gestiegen sind. Lag Österreich mit seinen Gesundheitsausgaben 1970 noch
im OECD-Schnitt, liegt unser Land 2000 bereits deutlich darunter.
Dieses
vergleichsweise positive Preis-Leistungs-Verhältnis ist ein Erbe
sozialdemokratischer Gesundheits- und Sozialpolitik.
Leider ist
Österreich gerade dabei den Anschluss zu verlieren. Statt auf moderne
Politikansätze auf Basis des international gesicherten Wissensstandes setzt die
ÖVP dominierte Regierung auf veraltete ideologiegeleitete Ansätze aus der
gesundheitspolitischen Mottenkiste, die sich längst als Irrwege herausgestellt
haben.
Die Ergebnisse der
jüngsten OECD-Studie unterstreichen den erfolgreichen sozialdemokratischen Weg.
Im Gegensatz dazu verursacht die ÖVP/FPÖ-Regierungspolitik in der Bevölkerung
große Sorgen um das gute österreichische Gesundheitssystem; gleichzeitig ist
erkennbar, dass die Menschen großes Vertrauen in die Reformkraft der SPÖ
setzen.
Die SPÖ hat daher
in einem breiten Projekt mit ExpertInnen aus allen Bereich des
Gesundheitswesens ein umfassendes Alternativmodell zur Weiterentwicklung des
österreichischen Gesundheitswesens erarbeitet.
Die Ziele
der SPÖ:
● Wir wollen, einen
fairen, gleichen Zugang zur Basisversorgung und zur Spitzenmedizin für alle
Menschen sicherstellen.
● Wir werden die
Ziele der Gesundheitspolitik in qualitativ und quantitativ messbaren
Gesundheitszielen festlegen.
● Wir wollen die
Patientenrechte stärken und das Service im Gesundheitswesen. Verbessern.
● Wir treten für
den effizienten Einsatz der Geldmittel im Gesundheitswesen und für die Stärkung
der Qualität ein.
● Wir treten für
eine solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens und gegen unsoziale
Selbstbehalte ein.
Für die SPÖ ist
Gesundheitspolitik zu wichtig, um sie kurzfristigen parteipolitischen
Machtinteressen auszuliefern.
Budget
FRAUEN
Der BVA 2006 setzt
die Missachtung dieser Bundesregierung gegenüber einer Gruppe, die 51 Prozent
der Bevölkerung ausmacht, ungeniert fort.
Für
Frauenangelegenheiten und Gleichstellung bleiben wie im Vorjahr gerade einmal 6
Mio. Euro, das sind 0,96% des Ressortbudgets bzw. nicht einmal ein
Hunderstel Prozentpunkt der Gesamtausgaben. Von den 6 Mio. Euro entfallen
dabei 3,6 Mio. Euro auf Förderungen, der Rest sind Aufwendungen.
Zur Frauenförderung
ist festzustellen, dass sie eingefroren ist und dass keine wichtigen
oder neuen Akzente gesetzt werden (können). Skurril ist jedenfalls, dass die
Aufgaben dieser Budgetposten laut Arbeitsbehelf u.a. sind: Maßnahmen zur
Verringerung der Einkommensschere, Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen,
Mentorringoffensive im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft,
Mentorringnetzwerk, Mentorringmesse, Maßnahmen zur Gewaltprävention. Wie dieser
ambitionierte Katalog mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bewältigt werden
sollte, bleibt dahingestellt.
Zu diesen Vorhaben
ist zu bemerken, dass bei den Frauen der Beschäftigungszuwachs in den letzten
Jahren ausschließlich über Teilzeitarbeit erfolgte, während die
Vollzeitbeschäftigung zurückgegangen ist. 2004 ist die Teilzeitquote der
Frauen bereits auf 40% angestiegen. Teilzeitarbeit wird jedoch primär in
unqualifizierten Tätigkeiten angeboten und ist daher nicht existenzsichernd.
2004 ist auch die Frauenarbeitslosigkeit
besonders stark angestiegen. Mit 103.618 Frauen gab es im Jahresschnitt um
3.256 mehr arbeitslose Frauen als im Vorjahr. Werden Schulungsteilnehmerinnen
und Bezieherinnen eines Pensionsvorschusses herausgerechnet, so gab es 2004
sogar um 5.083 mehr arbeitslose Frauen als 2003. Besonders hoch war die
Arbeitslosigkeit bei Wiedereinsteigerinnen und bei Migrantinnen.
Nach wie vor
ungelöst ist das Problem der Existenzsicherung primär von Frauen bei längerer
Arbeitslosigkeit. Mehr als 15.000 Personen (primär Frauen) erhalten wegen der
Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe und damit keine
eigenständige Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit.
Diskriminierend
ist der Umstand, dass bei der Pensionsharmonisierung ältere Arbeitslose (bis
zum 31.12.1954 Geborene) vom Pensionsanspruch bei Verlust der Notstandshilfe
wegen Anrechnung des Partnereinkommens ausgenommen sind.
Die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie wird vernachlässigt. Das Familienpaket der Steuerreform
2005 kostet jährlich 230 Mio. €. Unterstützt wird damit der berufliche Ausstieg
sowie ein nicht existenzsichernder Zuverdienst von Frauen. Mit annähernd
gleichen finanziellen Mitteln könnten die Mängel bei der Kinderbetreuung
(90.000 Betreuungsplätze) behoben werden. Bei Vollausbau der fehlenden
bzw. unzureichenden 90.000 Betreuungsplätze könnte Arbeit für rund 25.000
Personen geschaffen werden. (Quelle: Sythesis „Beschäftigungseffekte einer
umfassenden Kinderbetreuung“, 2003 im Auftrag der AK).
Das Kinderbetreuungsgeld
erweist sich als eine Falle für ArbeitnehmerInnen. Trotz sehr hoher
Ausgaben (2004 wurde für das Kinderbetreuungsgeld inkl. Übergangsfälle
Karenzgeld samt Sozialversicherung und Verwaltungskosten 1,253 Mrd. €
ausgegeben) ist es weder existenzsichernd noch fördert es die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. Die Verlängerung der Bezugsdauer hat Anreize zu längerer
Berufsunterbrechung mit der Folge der Dequalifizierung und Verlust des
kündigungsgeschützten Arbeitsplatzes geschaffen. Laut einer Wifo-Untersuchung
ist im Vergleich zum Karenzgeld die Beschäftigung 33 Monate nach der Geburt um
7% zurückgegangen und die Arbeitslosigkeit um 39% gestiegen.
In der Budgetrede
wird von sozialer Treffsicherheit gesprochen aber in der Realität genau das
Gegenteil erreicht. Im Jahr 2004 bezogen selbstständige Väter im 3. Lebensjahr
ihres Kindes 7mal so häufig Kinderbetreuungsgeld wie unselbstständige Väter.
Der Grund dafür ist, dass Selbstständige und Bauern bessere Gestaltungsmöglichkeiten
bei der Darstellung ihres Einkommens haben wie unselbstständig Erwerbstätige.
Um alle Eltern
gleich zu behandeln, braucht es daher eine dringende Reform beim
Kinderbetreuungsgeld. Es muss eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden,
entweder eine betragsmäßige Zuverdienstgrenze zu haben oder aber eine
Teilzeitbeschäftigung unabhängig von der Höhe des Einkommens zu beziehen.
Weiters sollte die Möglichkeit bestehen, das gesamte Kinderbetreuungsgeld in
einem kürzerem Zeitraum mit einem monatlich höheren Betrag zu beziehen. Durch
diese Maßnahmen könnte die Erwerbsfalle beim Kinderbetreuungsgeld ausgeräumt
werden und Beruf und Familie erleichtert werden.
So begrüßenswert
die Aufnahme von Gender Budgeting (GB) in den Bundesvoranschlag ist, so
mangelhaft wird der Ansatz weiterhin umgesetzt. Noch immer fehlt eine
durchgängige Strategie und eine klare Definition der Gleichstellungsziele,
anhand derer GB ausgerichtet werden soll, nicht zu reden von Indikatoren zur
Überprüfung der festgelegten Ziele. Wie die Erfahrungen in den einzelnen
Ressorts gebündelt und GB weiterentwickelt wird, geht aus den Unterlagen
ebenfalls nicht hervor. Die Finanzierung von Gender Budgeting aus dem Budget
der Frauenförderung – noch dazu ohne Mittelaufstockung – muss abgelehnt werden.
Der Einbezug
externer Expertise dürfte sich nach aktuellem Wissensstand auf die Analyse der
Suchtpräventionen in Form eines Forschungsprojekts beschränken.
Auf der gesamtstrategischen
Ebene wurden somit keine Fortschritte erzielt.
Bei den Auswirkungen
der Steuerreform auf die SteuerzahlerInnen im Bereich der Lohn- und
Einkommenssteuer wurde zumindest ein Versuch der geschlechtsspezifischen
Analyse gemacht. Das Ergebnis, dass die eingeführten Kinderzuschläge zum
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (ca. 200 Mio. €) zu etwa 2/3
Männern zugute kommen, ist ebenfalls sehr bemerkenswert, wenn auch nicht
neu, da von der SPÖ schon immer diese Auswirkung kritisiert wurde.
Nicht
berücksichtigt wurden jedoch andere Steuersenkungen, insbesondere die KöSt-Senkung,
obwohl diese fast eine Milliarde Euro ausmacht. Obwohl davon auszugehen ist,
dass die Einnahmenausfälle der Steuerreform unterschiedliche Auswirkungen auf
die Geschlechter haben, wurden diese Auswirkungen in keiner Weise analysiert.
Da generell Zielvorgaben
fehlen, kann nicht überprüft werden, inwieweit die Maßnahmen zur Erreichung
von Gleichstellungszielen beigetragen haben bzw. beitragen werden.
Im Bereich Soziales
werden unter dem Gender-Kapitel Maßnahmen im Behindertenwesen aufgelistet. Problematisch
ist, dass die großen Bereiche der sozialen Sicherheit und des
Familienlastenausgleichsfonds völlig ausgespart bleiben.
Im Bereich Inneres
werden trotz der heftigen Kritik daran weiterhin die Interventionsstellen gegen
Gewalt als Gender Beispiel angeführt.
Das Kapitel Justiz
zeigt, dass teilweise noch wesentliche Datengrundlagen fehlen, um
geschlechtsspezifische Analysen überhaupt durchführen zu können.
In Bereich Landesverteidigung
wird ohne Beleg die Behauptung aufstellt, dass Frauen in der Landesverteidigung
die gleichen Karrierechancen wie Männer hätten. Konkrete Analysen oder
Maßnahmen fehlen.
Große
Budgetbereiche wie der
Finanzausgleich zwischen Bund, Länder und Gemeinden, der
Familienlastenausgleichsfonds oder die soziale Sicherheit werden weiterhin
ausgespart. Für eine zielführende Umsetzung des Gender Budgeting wäre
dringend eine Klärung der Ziele und eine Systematisierung des GB-Ansatzes sowie
die systematische Ausweitung bis hin zur Durchleuchtung aller Budgetkapitel
erforderlich.
Zum Prozess der
Umsetzung ist anzumerken, dass eine glaubwürdige Implementierung nicht ohne die
Einbindung externer Expertise auskommt, wie auch internationale Beispiele
zeigen, genau aber diese Einbindung bisher nicht geschehen ist. Insbesondere
hinsichtlich der Zielfestlegung kann auf eine breite Diskussion nicht
verzichtet werden.
Die fehlenden
personellen und finanziellen Vorkehrungen für die Erfüllung der Aufgaben der
Gleichbehandlungsanwaltschaft lassen befürchten, dass die EU-rechtlichen
Verpflichtungen im Bereich der Anti-Diskriminierung nicht eingehalten.
Kapitel 19 -
FAMILIE
Mit dem
Budgetvoranschlag 2006 werden im Bereich der Familienpolitik keine neuen
Akzente gesetzt. Insbesondere für den dringend notwendige Ausbau von
zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen (Nachmittagsbetreuung) gibt es keine
Budgetmittel. Lediglich 0,015 % des FLAF werden für Maßnahmen zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie dotiert (Förderung von Pilot-Projekten in der
Kinderbetreuung).
Aufgrund der
Leistungsausweitungen der vergangenen Jahre, insbesondere Kinderbetreuungsgeld
und Kinderziehungszeiten für die Pensionsversicherung, steigt das FLAF-Defizit
weiter laufend an. Der Reservefonds erreicht 2006 einen Minusstand von 1,3 Mrd.
Euro!
Aus Sicht der SPÖ
werden in absehbarer Zeit diese Defizite kaum rückgängig zu machen sein.
Die
unselbstständig Erwerbstätigen zahlten immer schon mehr in den FLAF ein, als
sie herausbekamen. In den vergangenen 10 Jahren hat sich dieses Missverhältnis
leider noch weiter verschoben: Während mehr als 93 % der Einnahmen (aufgrund
der Dienstnehmerbeiträge) zu Lasten der unselbständig Erwerbstätigen gehen,
kommen ihnen nur knapp 84 % der Ausgaben zugute. 1996 standen den Einnahmen von
93 % noch 88 % der Ausgaben gegenüber. Während für Kinderbetreuungsgeld und
Pensionsharmonisierung riesige Abgänge im FLAF in Kauf genommen werden, werden
für die Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern keine entsprechenden Mittel
bereitgestellt!
Kapitel 30 -
JUSTIZ
Von den 12
Ressorts bekommen im Jahr 2006 acht mehr an Budgetmitteln als 2005. Das
Justizressort, wo es bei den Strafvollzugsbediensteten eine dramatische
Personalunterbesetzung gibt, wo aber auch die Personallage bei den
richterlichen wie auch nichtrichterlichen Bediensteten höchst angespannt ist,
bekommt genau soviel wie 2005, nämlich 976 Mio. Euro.
Erstaunlich ist
auch, dass gerade die drei Ressorts, bei denen es um die Sicherheit geht, im
vorliegenden Budget 2006 besonders schlecht behandelt werden, nämlich das
Justizressort, die Landesverteidigung und das Innenressort.
Die Ergebnisse
eines „Sicherheitsfrühstückes“ am 15. März 2005 zwischen Bundeskanzler Schüssel
und Justizministerin Miklautsch, wonach es angeblich für den Justizbereich
zusätzliches Personal geben soll, ändern an den Budgetzahlen grundsätzlich
nichts. Wenn dieses Frühstück tatsächlich zu mehr Personal im Justizbereich
führen sollte, wäre dies natürlich zu begrüßen. Während allerdings
Bundesministerin Miklautsch dazu vorerst keine näheren Erläuterungen abgegeben
hat, sprach FPÖ-Obfrau Haubner nach der Regierungssetzung von „einigen hundert“
zusätzlichen Kräften für den Justizbereich. Der Bundeskanzler dämpfte insofern
die Erwartungen, dass nach seiner Ansicht vor allem durch „Umschichtungen“ aus
anderen Ressorts das Justizressort mehr Personal bekommen soll, wobei von ihm
„Überkapazitäten“ in anderen Ressorts vorausgesetzt werden. Jedenfalls ist die
Rechtslage so, dass künftig bei Überschreitungen der Budgetzahlen im Bereich
Personal der Finanzminister seine Zustimmung wird geben müssen.
Alles in allem
sind die Aussichten auf eine Besserung der Personalsituation im Justizbereich
also noch außerordentlich vage. Man muss bei der Beurteilung des Budgets von
den schriftlich vorgegebenen Zahlen ausgehen, die ja auch in dieser Form von
der schwarz-blauen Mehrheit aller Voraussicht nach beschlossen werden und man
kann nicht von vagen unverbindlichen Absichtserklärungen ausgehen.
Nach Maßgabe
dieser Zahlen müsste die Justizministerin von den 10.930 Planposten 370
einsparen, davon allein 124 Strafvollzugsbedienstete.
Selbst wenn 300
zusätzliche Planposten durch Budgetüberschreitungen bzw. aus anderen Ressorts
dazu kämen, würde damit lediglich der absolut untragbare Ist-Zustand in
etwa fortgeschrieben. Angesichts des enormen Überbelages in den
Strafvollzugsanstalten würden damit die gegenwärtigen Probleme bleiben, nämlich
dass an Resozialisierung kaum zu denken ist, sondern dass die
Strafvollzugsanstalten sich auf die bloße Verwahrung der Häftlinge beschränken
und perspektivisch damit Gefahren für die Sicherheit in- und außerhalb der
Gefängnisse verstärkt werden.
Es ist nach wie
vor zu befürchten, dass es im nichtrichterlichen Personal Einsparungen geben
wird, was in der Praxis bewirkt, dass sich die RichterInnen noch mehr als bisher
mit nichtrichterlicher Tätigkeit auch befassen müssen (z.B. Urteile selber
tippen), was wiederum dazu führt, dass Urteilsausfertigungen länger dauern. Der
sachlich höchst begründeten Forderung der Richtervertreter nach mehr
richterlichem Personal ist bis dato jedenfalls nicht entsprochen worden.
Die
sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat bereits beim Bundesfinanzgesetz 2005
zum Kapitel Justiz gefordert, dass für die Sicherstellung des Funktionierens
der Justiz im Interesse der BürgerInnen bzw. für die Sicherheit in- und
außerhalb der Gefängnisse es 150 RichterInnen und 300 Bedienstete beim
nichtrichterlichen Personal zusätzlich sowie 500 JustizwachebeamtInnen mehr
geben soll. Diese absolut sachliche und in keiner Weise lizitatorische, sondern
realistische Forderung wird weiterhin nicht erfüllt.
Kapitel 40 –
MILITÄRISCHE ANGELEGENHEITEN
Im Jahr 2000 sind
ÖVP und FPÖ mit großen Versprechungen im Bereich des Landesverteidigungsbudgets
angetreten. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Festlegung, dass das
„Wehrbudget“ auf 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern sei,
hingewiesen. Wir wollen nun diese Versprechungen und Festlegungen von ÖVP
und FPÖ auf deren Nachhaltigkeit überprüfen.
Wie wichtig war
der Bereich „Landesverteidigung“ dem Herrn Finanzminister in der Budgetrede
2006? „Die Heeresreform und die
Zivildienstreform mit den Verkürzungen für unsere jungenLeute.“ Der
Bereich „Österreichisches Bundesheer“ war dem Herrn Finanzminister nur diese
kurze Erwähnung wert.
Wie hat sich
die Kapitelsumme seit dem Jahr 2000 entwickelt (Mio. Euro)?
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
|
1.733 |
1.671 |
1.671 |
1.760 |
1.800 |
1.810 |
1.810 |
Im Wehrbudget sind
für das Jahr 2006 1,81 Mia. Euro vorgesehen, im Jahr 2000 waren es 1,73
Mia. Euro.
Wie hat sich
die Kapitelsumme im Verhältnis zum BIP entwickelt (ohne Bereinigungen)?
Jahr |
2000 |
2005 |
2006 |
Verteidigungsbudget
(Mia. Euro) |
1,73 |
1,81 |
1,81 |
BIP nominell (Mia. Euro) |
210,4 |
242,9 |
254,3 |
Im Vergleich
(BIP/Verteidigungsbudget) |
0,82 % |
0,745 % |
0,71 % |
Auch bei
oberflächlicher Betrachtung stellt sich heraus, dass das Verteidigungsbudgets
im Verhältnis zum BIP von 0,82 % im Jahr 2000 auf 0,71 % im Jahr 2006 sinken
wird.
Bedeutet das
zumindest nominell mehr Geld für das Bundesheer?
Wenn ein
Struktureffekt (Inflationsanpassung und Gehaltsvorrückungen) beim Personal von
ca. 3 % unterstellt wird, bedeutet dies, dass pro Jahr mindestens 25 Mio.
Euro zusätzlich für Personalkosten ausgegeben werden müssen.
(Mio. Euro)
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Struktureffekt |
|
25 |
25 |
25 |
25 |
25 |
25 |
Budget |
1.733 |
1.758 |
1.783 |
1.808 |
1.833 |
1.858 |
1.883 |
Tatsächlich |
|
1.671 |
1.671 |
1.760 |
1.800 |
1.810 |
1.810 |
Fehlbetrag |
|
87 |
112 |
48 |
33 |
48 |
73 |
Allein aus
diesem Titel fehlen schon ca. 73 Mio. € im Jahr 2006.
Kann
das Budget für den Sachaufwand (936,87 Mio. €) wirklich komplett ausgegeben
werden oder gibt es Bindungen von Mitteln?
Im Artikel XIV des
BFG 2006 ist festgehalten, dass der Finanzminister verfügen kann, dass 3 % der
Ausgaben des Ermessens gebunden werden können. Die Auswirkungen sind wie folgt:
(Mio. Euro)
Jahr |
2006 |
Budgetmittel/Sachaufwand |
936,87 |
Bindungen 3 % |
28,1 |
tatsächlich
verfügbar |
908,77 |
Es kann somit nur
über Mittel im Ausmaß von 908,77 Mio. € sicher verfügt werden.
Der Rechnungshof
kritisiert insbesondere die hohen Vorbelastungen bei den Sachausgaben (Schulden
für bereits getätigte Investitionen).
Wir untersuchen
das Kapitel auf die Höhe der Vorbelastungen im Verteidigungsbudget
(insbesondere die
Auswirkungen des Ankaufs der unnötigen sündteuren Eurofighter-Kampfflugzeuge).
Dem BMLV stehen
für Sachausgaben (laufender Betrieb, Neu- und Ersatzinvestitionen, usw.)
insgesamt 908,77 Mio. € im Jahr 2006 zur Verfügung.
(Summe der
Vorbelastungen in Mio. Euro)
Jahr |
Betrag |
2006
– 2014 |
2.185 |
Die Vorbelastungen
betragen – insbesondere durch die Eurofighter-Anschaffung – 2.185 Mio. Euro,
das ist mehr als der doppelte (233 Prozent) Sachaufwand des
Verteidigungsbudgets.
Dadurch bleibt
überhaupt kein Spielraum für dringend notwendige Beschaffungen, die dem Schutz
und der Sicherheit der Soldaten dienen (siehe Liste). Durch den Ankauf des
Eurofighters wird das Heeresbudget vollkommen überschuldet.
Im Jahr 2000 wurde
die Bundesgebäudeverwaltung für das Bundesheer durch das Ressort
übernommen und wird seither als Heeresbauverwaltung im eigenen Wirkungsbereich
durchgeführt. Es wurde versprochen, dass dem Ressort für diese Leistung zusätzlich
60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Gibt es
diese zusätzlichen Mittel in diesem Kapitel?
(Mio. Euro)
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Kapitelsumme |
1.733 |
1.671 |
1.671 |
1.760 |
1.800 |
1.810 |
1.810 |
+ 60 Mio. Euro |
|
1.793 |
1.793 |
1.793 |
1.793 |
1.793 |
1.793 |
Es gibt diese zusätzlichen 60 Mio. Euro im Budget -
seit dem Jahr 2001 - nicht!
Um das
Verteidigungsbudget der Jahre 2000 und 2006 tatsächlich vergleichen zu können,
muss das Budget um den Aufwand für die Heeresbauverwaltung, um den
Personal-Struktureffekt, um die Aufwendungen für das Vorruhestandsgeld und um
die Inflationsrate (lt. Unterlagen zur Budgetrede, 10,6 % seit 2001) bereinigt
werden.
Jahr |
2000 |
2006 |
Verteidigungsbudget
(Mia. €) |
1,73 |
1,810 |
Bereinigt um die
Heeresbauverwaltung (- 0,06 Mia. €) |
|
1,750 |
Bereinigt um den
Struktureffekt (- 0,025 Mia. €) |
|
1,725 |
Bereinigt um das
Vorruhestandsgeld (- 0,025 Mia. €) |
|
1,700 |
Bereinigt um die
Inflationsrate (10,6 % von 1,73 Mia € = 0,18 Mia €) |
|
1,520 |
BIP nominell (Mia. €) |
210,4 |
254,3 |
Im Vergleich |
0,82 % |
0,59 % |
Die nominelle
„Steigerung“ von 77 Mio. € wird durch viele Faktoren, wie den Struktureffekt
beim Personal, den zusätzlichen Aufwand für die Heeresbauverwaltung, die
Aufwendungen für das Vorruhestandsgeld und die zu erwartende Bindung bei den
Ermessensausgaben und die enormen Vorbelastungen, mehr als „neutralisiert“.
Welche
Investitionen (Beschaffungen) sind im Bundesheer notwendig?
Anschaffung |
Kosten |
100 zusätzliche
minensichere Radpanzer für den internationalen Einsatz |
ca. 150 Mio. € |
575 Transport – Lkw |
ca. 125 Mio. € |
Pionierbrücken
und anderes Pioniergerät |
Preis offen |
Antiterror –
Paket (ABC-Schutzausrüstung; Funkgeräte ...) |
72 Mio. € |
Finanzierung des
Assistenzeinsatzes an der Schengen Außengrenze |
ca. 50 Mio. €/Jahr |
Verbesserungen
der Transporthubschrauber AB212 |
Preis offen |
Umstellungskosten
für die Einnahme der neuen Organisation gemäß der Reform ÖBH 2010 |
Preis offen |
Insgesamt |
mind. 400 Mio. € |
Der vorgegebene
Budgetrahmen und der eingeschränkte Investitionsaufwand unterstreichen mehr
denn je die langjährige SPÖ-Forderung nach Erstellung eines 10-jährigen
Investitionsplanes und der Festlegung von Beschaffungsprioritäten.
Resümee:
Nach
mehr als 5 Jahren schwarz/blauer Verteidigungspolitik gibt es so wenig Budget -
im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) - wie nie zu vor. Mit diesem Budget
steht der Verteidigungsminister vor den Trümmern der jahrelangen Ankündigungspolitik
von Schwarz-Blau.
Kapitel
50-55, 58 - FINANZEN
Die Pauschalvorsorgen
werden im BVA-E 2006 um rund 240 Millionen Euro von 499,1 Millionen Euro im
Jahr 2005 auf 738,7 Millionen Euro im Jahr 2006 massiv erhöht. In
besonderem Maße steigen die Entgelte für Werkleistungen für Einzelpersonen und
Unternehmen um 70 Millionen Euro sowie für sonstige Ausgaben, die um 73
Millionen Euro steigen. Eine schlüssige Begründung kann dafür aus den
Budgetunterlagen nicht entnommen werden. Das Budget 2006 wird dadurch nicht nur
intransparenter, es darf auch vermutet werden, dass hier „stille Reserven“ für
den Vollzug angelegt werden, deren Verwendung mehr oder weniger willkürlich
erfolgen wird.
Im Bereich der
öffentlichen Abgaben scheinen wie im BVA 2005 auch im BVA-E 2006 die
Lohnsteuereinnahmen unterschätzt und die Gewinnsteuereinnahmen überschätzt.
Besonders
auffällig und wenig realistisch erscheint die gegenüber den Annahmen vom Herbst
2004 nunmehr von 3.250 Millionen Euro auf 3.800 Millionen Euro angehobene Schätzung
der Körperschaftssteuer für das Jahr 2006. Es ist nicht nachvollziehbar,
warum trotz Körperschaftsteuer-Senkung die Einnahmen aus der Köst von 3.600
Millionen Euro auf 3.800 Millionen Euro steigen sollen. Denn in den
finanziellen Erläuterungen zum Sterreformgesetz 2005 weist die Bundesregierung
gegenüber dem Aufkommen im Jahr 2005 einen Einnahmenausfall für das Budget 2006
von rund einer Milliarde Euro aus. Skepsis scheint daher angebracht.
Die Lohnsteuer
fällt zwar von 17,1 Milliarden Euro 2004 auf 17,0 Milliarden Euro 2005, steigt
aber 2006 massiv auf 17,7 Milliarden Euro. Damit ist der Effekt der
Steuerreform 2005 und die versprochene Entlastung gleich Null.
Rechnungshofpräsident Fiedler und die Opposition hatten daher Recht mit dem
Vorwurf an die Regierung, dass durch die Lohnsteuersenkung 2005 maximal die
kalte Progression der letzten zwei Jahre ausgeglichen, keinesfalls die
Bevölkerung aber nachhaltig entlastet wurde.
Auch bei der
Umsatzsteuer wird eine Steigerung angenommen.
Die steuerliche
Belastung der Angestellten, ArbeiterInnen, BeamtInnen und PensionistInnen ist
damit insgesamt sowohl nominell als auch relativ gegenüber den
Unternehmen gestiegen.
Kapitel 54 -
BAUTEN
Erhebliche Zweifel
bestehen an der wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des
Verkaufes von bewirtschafteten Immobilien und bundeseigenen
Wohnbaugenossenschaften, da unklar ist, ob die Einnahmen aus dem Verkauf den
Ertrag (und damit den geminderten Zinsendienst) übersteigen und negative
Effekte für den Wohnungsmarkt zu erwarten sind.
Die Ausgaben für
die Bundesimmobilienverwaltung bleiben mit 2,132 Mio. € gleichbleibend hoch für
die Budgetjahr 2005/2006. Im Jahre 2004 wurden 1,987 Mio. € ausgegeben.
Gleichzeitig
sinken die Einnahme aus der Wohnbauforschung von 0,583 Mio. € (2004) auf 0,414
Mio. € (2006, 2005). Ebenso sinken die Einnahmen aus der
Bundesimmobilienverwaltung von 0,08 Mio. € (2004) auf 0,022 Mio. € (2006,
2005). Die Einnahme aus der Liegenschaftsverwaltung sinken von 10,883 Mio. €
(2004) auf 6,218 Mio. € (2006, 2005).
Die Einnahmen aus
unbeweglichen Bundesvermögen (Verkäufe) sinken von 98,851 Mio. € (2004) auf
42,254 Mio. € (2006, 2005). Grund für diesen Einnahmensausfall sind die
massiven Veräußerungen im Jahr 2004, die Einnahmen für die Jahre 2005 und 2006
bestehen aus gleichbleibenden Fruchtgenussentgelten sowie dem Ansatz von
jeweils 25 Mio. € pro Budget für den Verkauf von militärischen Liegenschaften
(Einmaleffekte).
Kapitel 60 -
LANDWIRTSCHAFT
Jährlich schließen
in Österreich etwa 4.300 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gleichzeitig
ging die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beispielsweise 2004 um
0,9% zurück.
Obwohl
mittlerweile das Einkommen eines durchschnittlichen österreichischen
landwirtschaftlichen Betriebes zu 80% (!) aus Subventionen besteht, steigt die
Unzufriedenheit unter den bäuerlichen Produzenten, die ein Vertretungsmanko
durch die ÖVP Bauernbundpolitik orten. So haben sich in den letzten Monaten
einige tausend Bauern zur überparteilichen „Initiative für eine gerechte
Agrarreform in Österreich“ zusammengeschlossen. Weiters formierte sich eine
Bürgerinitiative gegen die ungerechte Quotenverteilung bei den
Milchkontingenten, denen sich ebenfalls zahlreiche Bauern angeschlossen haben.
Obwohl also der
Anteil der öffentlichen Gelder für die Landwirtschaft laufend steigt, steigt
die Unzufriedenheit nicht nur der Bauern, sondern auch der Steuerzahler mit dem
Agrarförderungssystem.
Immer öfters
stellen sich sowohl Experten als auch mit dem überkommenen Agrarförderungssystem
in Widerspruch kommende bäuerliche Produzenten die Frage, wie man mit so viel
Geld so viel Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit unter den Bäuerinnen und
Bauern schaffen kann.
Aber die
schwarz-blaue Bundesregierung hält Kurs: Gebt uns mehr Geld und wir machen
weiter so!
In diesem Sinne
bedeuten die 2.140 Mio. Euro des Kapitels 60 gegenüber den Voranschlag 2005
eine Erhöhung um 62 Mio. Euro bzw. 3%.
Aber auch
außerhalb des Kapitels 60 sind agrarrelevante Änderungen zugunsten dieser
Gesellschaftsgruppe zu finden, wie beispielsweise im Kapitel 52 die
Steuersenkung für Diesel, der in der Landwirtschaft verbraucht wird, sowie im
Bereich der Sozialversicherung, wo ein Viertel der Einnahmen aus der
Tabaksteuer als Zuwendung an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wandert.
Auch 2006 steigen,
also - wie in den letzten Jahren - die Ausgaben für die Landwirtschaft, ohne auch nur einen Deut an der
ungerechten Verteilung dieser massiven Budgetmittel zu ändern.
Kapitel 61 -
UMWELT
Zwar wurde der
Voranschlag 2006 mit 34,5 Mio. € gegenüber dem Voranschlag des Jahres 2005 (525
Mio. €) substanziell erhöht, gerade für den Klimaschutz werden aber zur
Erreichung des Kyoto-Ziels nach wie vor zu wenige Mittel zur Verfügung
gestellt.
Die SPÖ hat in
diesem Zusammenhang vorgeschlagen, 5 %, der durch den Tanktourismus in
Österreich erzielten Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer und Umsatzsteuer für
zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen und damit zusätzliche 36 Mio. €
für Klimaschutzmaßnahmen im Inland zur Verfügung zu stellen sowie das
CDM-Programm aufzustocken.
Grundsätzlich ist
die SPÖ aber dabei der Ansicht, dass Klimaschutzmaßnahmen vor allem im Inland
zur forcieren sind, um gleichzeitig Impulse auf dem Arbeitsmarkt zu setzen.
Dabei nützte die VP/FP-Bundesregierung bis jetzt nicht die Möglichkeiten, die
sich etwa im Bereich der Althaussanierung ergeben. Durch ein entsprechendes
Althaussanierungsprogramm könnten nach Berechnungen des WIFO immerhin 25.000
Jahresarbeitsplätze geschaffen werden.
Im Bereich der
Altlastensanierung deckt das Aufkommen aus Altlasten weiterhin bei weitem nicht
mehr das Sanierungserfordernis. Vor diesem Hintergrund ist es überhaupt
ungewiss, ob 2006 größere Zusagen für notwenige weitere Sanierungen gemacht
werden können. Die VP/FP-Bundesregierung macht zu diesem Programm keinerlei
konstruktive Vorschläge.
Auch in allen
anderen Bereichen ist das Umweltbudget 2006 wenig ambitioniert und wird maximal
zur Erhaltung der Statusquo im Bereich des Umweltschutzes beitragen können
(z.B. Naturschutz, Abfallwirtschaft).
Kapitel 63 –
WIRTSCHAFT UND ARBEIT
Budget
WIRTSCHAFT
Die explizit
ausgewiesene Wirtschaftsförderung bleibt mit 133 Millionen Euro im BVA-E 2006
gegenüber dem BVA 2005 gleich. Das bedeutet real eine Kürzung. Im Jahr 2005
wurde sie darüber hinaus gegenüber 2004 um rund 10% gekürzt.
Grasser und
Bartenstein kürzen angesichts nach wie vor schleppender Konjunktur die Mittel
für die Wirtschaftsförderung.
Die von der Bundesregierung in Sonntagsreden immer wieder angekündigte und
bisher nicht umgesetzte Offensive für KMU wird so nicht sichergestellt werden
können.
Die Förderungen
für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bleiben nach 2005 auch im Jahr 2006 mit
gleichbleibenden 76 Millionen Euro unter dem Niveau von 1999, was real
erhebliche Kürzungen bedeutet (Übersicht 20 im Budgetbericht 2006).
Damit brechen
Bundeskanzler Schüssel, Finanzminister Grasser und Wirtschaftsminister
Bartenstein ihr Versprechen, durch entsprechende Initiativen eine nachhaltige
Verbesserung der Situation für die KMUs zu erreichen.
Die Regionalförderung
wird von 149 Millionen Euro im Jahr 2004 nach 130 Millionen Euro im Jahr 2005
nunmehr auf 109 Millionen Euro gekürzt. Das ist eine Kürzung um 40 Millionen
Euro oder rund 25% in nur zwei Jahren.
Damit wird die
Situation insbesondere des ländlichen Raumes weiter nachhaltig verschlechtert
und die schwarzblaue Politik der Schließung von Gendarmerieposten, Postämtern,
Schulen, Finanzämtern, etc. im ländlichen Raum nunmehr durch Kürzungen im
Bereich der Regionalförderpolitik konsequent fortgesetzt.
Der vorläufige
Erfolg 2004 weist für die TOP-Tourismus-Förderung 39 Millionen Euro aus.
Ebenso wie im BVA 2005 sind auch im BVA-E 2006 nur mehr 23 Millionen Euro
vorgesehen.
Damit werden
gegenüber den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2004 auch im Jahr 2006 die Mittel
für den Tourismus um fast ein Drittel gekürzt, obwohl der Bedarf an
Förderungen in diesem für die österreichische Wirtschaft, Wachstum und
Beschäftigung so wichtigen Bereich ganz offensichtlich gegeben ist, wie der
Erfolg des Jahres 2004 zeigt.
Nach 22 Millionen
Euro im Bundesvoranschlag 2004 sind ebenso wie im BVA 2005 auch im BVA-E 2006
nur mehr 9,5 Millionen Euro für Zwecke der Exportoffensive des BMWA und der WKÖ
vorgesehen.
Diese Entwicklung
ist ein Eingeständnis, dass die Exportförderung - wie sie von der
schwarzblauen Bundesregierung gestaltet wurde - nicht geglückt ist und
sich das Exportwachstum auch ohne Förderaktion ergeben hätte. Es wäre daher
zielführend gewesen, die Exportförderung so zu revidieren, dass auch wieder
mehr Mittel abgerufen werden und damit die Exportförderung wieder
erfolgreicher politischer
Schwerpunkt der österreichischen Wirtschaftspolitik wird.
Budget
ARBEIT
Seit mittlerweile
vier Jahren steigt die Arbeitslosigkeit in Österreich auf vorher nie dagewesene
Rekordwerte. Genau so lange schaut die gesamte Regierung dieser Entwicklung
untätig zu.
Zwischen
2000 und 2004 stieg die Arbeitslosigkeit um fast 64.000 bzw. um 28,7%:
Jahr |
Vorgemerkte
Arbeitslose |
Schulungen |
Gesamt |
2000: |
194.314 |
28.585 |
222.899 |
2001: |
203.886 |
31.650 |
235.536 |
2002: |
232.418 |
35.434 |
267.852 |
2003: |
240.079 |
41.482 |
281.561 |
2004: |
243.880 |
42.645 |
286.525 |
In einer derart
dramatischen Arbeitsmarktsituation wird nun auch im BVA 2006 nicht entsprechend
reagiert.
Das für 2006
vorgelegte Budget unterscheidet sich bis auf einige Umschichtungen nur
sehr unwesentlich von der für 2005 beschlossenen Finanzierungsgrundlage für
Arbeitsmarktpolitik in Österreich.
Da die dem Budget
zugrunde gelegten Erwartungen in Bezug auf Wirtschaftswachstum,
Beschäftigungsanstieg und Arbeitslosenquote sehr unsicher sind und das
prognostizierte Wirtschaftswachstum selbst nach der Meinung des Finanzministers
nicht zu einer nennenswerten Reduktion der Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 führen
wird, fällt auch die Bewertung des Budgets 2006 nicht freundlicher aus als die
des Budgets für 2005:
Insgesamt weist
der Voranschlag 2006 mit Ausgaben in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik mit 5,352
Mrd. Euro eine Steigerung um 2,25% gegenüber dem Voranschlag 2005 (5,234 Mrd.
Euro) aus. Damit wird jedoch nicht einmal das Ausgabenniveau des Jahres 2004
laut vorläufigem Gebarungserfolg 2004 (5,447 Mrd. Euro) erreicht.
Auf der
Einnahmenseite werden unter dem Ansatz Arbeitsmarktpolitik I (1/635) 4,75 Mrd.
Euro veranschlagt, davon 4,331 Mrd. Euro aus Einnahmen der
Arbeitslosenversicherung.
Im Jahr 2004
wurden 4,477 Mrd. Euro an Einnahmen angesetzt, lediglich 4,111 Mrd. Euro
konnten realisiert werden. Für 2006 wurden 4,331 Mrd. Euro an Beitragseinnahmen
angesetzt.
Strukturelle
Änderungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt (laufender Anstieg der
Teilzeitarbeit führt zu steigender Beschäftigung bei geringerem Arbeitsvolumen)
und das in den letzten Jahren zu beobachtende faktische Stagnieren der
Aktivbeschäftigung sowie die Einnahmenverluste in der Arbeitslosenversicherung
aufgrund des Entfalls von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für ältere
Arbeitskräfte werden diese Annahmen aber nicht erreichen lassen, denn immerhin
sieht der Budgetentwurf 2006 um 5% höhere Einnahmen vor, als 2004 realisiert
werden konnten.
Im Budgetbericht
wird eine Steigerung des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik um
10 Mio. Euro auf 796 Mio. Euro ausgewiesen (711 Mio. Euro für das AMS und
85 Mio. Euro für das BMWA). Dieser Betrag besteht aus 587 Mio. Euro für
Förderungen nach dem AMSG und AMFG, 82 Mio. Euro aus dem Ansatz für Leistungen
nach AlVG2, 107 Mio. Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und 20
Mio. Euro aus Rücklagen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktpolitik.
Damit bleibt das
Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem im EU und OECD-Vergleich sehr
geringen Niveau der letzten Jahre. Eine Steigerung der Qualität in der
aktiven Arbeitsmarktpolitik wird auch 2006 nicht erreichbar sein. Eine
verstärkte Förderung der seit 2004 so stark von Arbeitslosigkeit betroffenen
ArbeitnehmerInnen im Haupterwerbsalter ist weiterhin kaum möglich.
Maßnahmen zur
Bekämpfung des entscheidenden Strukturproblems auf dem österreichischen
Arbeitsmarkt – dem immer stärkeren Auseinanderklaffen zwischen den
Qualifikationsanforderungen der Betriebe und dem Qualifikationsangebot der
Arbeitsuchenden – werden weiterhin nur in weitaus unzureichendem Ausmaß
finanziert werden können.
In der Budgetrede
und im Budgetbericht ist von insgesamt 1,5 Mrd. Euro die Rede, die 2006 in aktive
und aktivierende Arbeitsmarktpolitik investiert werden sollen. Diese Summe
lässt sich nur dann darstellen, wenn zu den rund 796 Mio. Euro für
Arbeitsmarktförderung und den 266 Mio. Euro für Schulungs- und
Stiftungsarbeitslosengeld sowie Weiterbildungsgeld noch die für das
Altersteilzeitgeld im Jahr 2006 budgetierten 483 Mio. Euro als Mittel für
aktivierende Arbeitsmarktpolitik angesehen werden.
Dieser
Betrachtungsweise – eine Pflichtleistung an Arbeitgeber, mit der teilweise
Lohnkosten für Beschäftigte finanziert werden, als Maßnahme der aktiven
Arbeitsmarktpolitik anzusehen – vermag sich nicht einmal die EU-Kommission
anzuschließen.
Auch beim Verwaltungskostenersatz
für das AMS (also dem Budget des AMS für seinen Personal- und Sachaufwand)
lässt sich im Voranschlagsentwurf 2006 keine entscheidende Änderung erkennen.
Es steigt zwar
dieser Ansatz um 3,37%, diese Erhöhung ist jedoch aufgrund der allgemeinen
Lohnentwicklung und der Struktureffekte im Kollektivvertrag des AMS (Übertritte
in höhere Verwendungsgruppen, Seniorität) zur Finanzierung des derzeitigen
Personalstandes notwendig.
Allerdings besteht
seit 1.1.2005 einerseits die Verpflichtung zur Erarbeitung von individuellen
Betreuungsplänen, anderseits wurde von unabhängigen Gutachtern schon derzeit
ein Fehlbestand von rund 500 Planstellen bescheinigt. Nachdem dem AMS auch
international eine hohe Effizienz bestätigt wurde, kann dieses Missverhältnis
zwischen Mehraufgaben und weniger Personal eindeutig nur zu Lasten der Qualität
gehen.
Mit diesen
Budgetmitteln wird es im Jahr 2006 nicht zu der aus Gründen der
Dienstleistungsqualität notwendigen Erhöhung des Personalstandes im AMS kommen
können.
Insgesamt
betrachtet wird somit die Mangelwirtschaft in der österreichischen
Arbeitsmarktpolitik fortgesetzt. Weder sind entscheidende Fortschritte bei
der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, der Bewältigung der Strukturprobleme
in der beruflichen Erstausbildung mit diesem Budget finanzierbar, noch kann
entsprechend auf die deutlich gestiegenen Arbeitsmarktprobleme von Frauen und
generell von ArbeitnehmerInnen im Haupterwerbsalter reagiert werden.
Von der
Zurückdrängung der massiven Verarmungsgefahren insbesondere bei häufigerer
und/oder längerer Arbeitslosigkeit kann angesichts dieses Budgets ebenfalls
keine Rede sein. Damit gehen in Summe von diesem Budgetansatz keine der
aktuellen Situation entsprechenden beschäftigungsfördernden Wirkungen aus.
Ebenso wird auch
2006 die Chance verpasst, für ausreichendes Angebot an Facharbeitskräften durch
aktive Arbeitsmarktpolitik zu sorgen.
Das Budget für
Arbeitsmarktpolitik 2006 erlaubt weder die Finanzierung eines umfangreicheren Frauenförderprogramms
noch die Beseitigung frauendiskriminierender Teile des Leistungsrechtes der
Arbeitslosenversicherung (Notstandshilfe-Partnereinkommensanrechnung): Damit
bleiben die Genderwirkungen dieses Budgets darauf beschränkt, dass rund 50% der
Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik für Frauen nach den unverändert
gebliebenen Zielvorgaben für das AMS eingesetzt werden sollen.
Mit dem BVA 2006
zahlen aber auch wieder die Jungen die Zeche für die Politik dieser Regierung.
Laut der
internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit machen 11,3% der
15- bis 19-Jährigen in Österreich weder eine Ausbildung, noch haben sie einen
Job. Das heißt: Jährlich 10.000 Junge müssen nach der Schule komplett
aussteigen.
Die Politik dieser
Regierung hat einen Verdrängungswettbewerb unter den Jugendlichen ausgelöst. An
den berufsbildenden Schulen ist das Budget seit mehren Jahren eingefroren.
Ergebnis: Zu wenig Plätze gerade in zukunftsorientierten Schulen etwa für EDV.
Voriges Jahr fehlten österreichweit 6.000 Schulplätze an den berufsbildenden
Schulen. Dazu kommt noch das Verbot, die erste Klasse zu wiederholen, wenn
SchülerInnen mehrere Fünfer haben.
Eine derartige
Regel gilt nur für die berufsbildenden Schulen. Die abgewiesenen oder
durchgefallenen Jugendlichen weichen aus in andere Schulen oder suchen eine Lehre.
Schließlich hat
die Regierung im Auffangnetz zur Jugendausbildung noch die Lehrlingsstiftungen
abgeschafft, in denen Ausbildung bis zum Lehrabschluss möglich war.
Das
Ergebnis sind 10.000 Jugendliche, die gar nichts finden.
Seit 2000 nimmt
die Zahl der Lehrstellen suchenden Jugendlichen ständig zu:
Stichtag |
Lehrgangsteil-nehmerInnen |
Kurzfristige
Schulungsteil-nehmerInnen |
Lehrstellen-suchende |
Lehrstellen-suchende
Insgesamt (einschließlich Lehrgangsteil-nehmerInnen) |
Offene Lehrstellen |
Lehrstellen-lücke |
31.12.2000 |
3.500 |
3.098 |
2.924 |
9.522 |
2.114 |
- 7.408 |
31.12.2001 |
2.600 |
3.547 |
3.641 |
9.788 |
2.066 |
- 7.722 |
31.12.2002 |
3.015 |
3.379 |
4.028 |
10.422 |
2.326 |
- 8.096 |
31.12.2003 |
5.233 |
3.774 |
4.469 |
13.476 |
1.851 |
- 11.225 |
31.12.2004 |
6.606 |
4.643 |
4.399 |
15.648 |
1.872 |
- 13.776 |
In den Jahren
2001, 2002 wurden auch viel zu wenige Plätze in Lehrgängen nach dem
Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz bewilligt, sodass die Lücke zwischen
Lehrstellensuchenden Jugendlichen (einschl. Lehrgangsteilnehmer/innen) und
verfügbaren offenen Lehrstellen ständig zunahm. Die Lehrgänge sind auf 10
Monate angelegt (12 Monate sind möglich, werden aber de facto nicht
durchgeführt) und es besteht ein striktes Vermittlungsgebot auf Lehrplätze. Aus
diesem Grund finden dann die Schulabgänger/innen nach dem 9. Schuljahr zu
wenige Lehrplätze vor, da die Lehrplätze mit Jugendlichen aus den Lehrgängen
besetzt werden. Es ist daher die Einrichtung von besonderen selbständigen
Ausbildungseinrichtungen bis zum Lehrabschluss notwendig.
Die Einführung der
Lehrlingsprämie im Sept. 2002 (in Kraft seit 1.3.2003) sowie die Streichung der
Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung und Unfallversicherung für
Lehrlinge hat keine zusätzlichen Lehrplätze geschaffen:
Gab es 1999 noch
127.351 Lehrlinge so waren es 2004 lediglich 119.071, also minus 8.280
Lehrlinge. Der Finanzminister selbst stellte die Maßnahme in der Budgetrede als
Lohnnebenkostensenkung für Untenehmen dar und nicht als Anreiz für die
Schaffung von neuen Lehrstellen.
Der
Finanzminister meinte in seiner Budgetrede auch, dass Bund, Länder und Gemeinden 1.800
zusätzliche Lehrstellen geschaffen haben:
Faktum
ist, dass zwischen den Jahren 2000 bis 2003 im öff. Dienst Lehrstellen extrem
abgebaut wurden – beinahe halbiert:
2000 gab es noch
912 Lehrlinge in Ausbildung, 2003 waren es nur mehr 514 Lehrlinge.
Die
parlamentarischen Anfrage von Abg. Maier im Herbst 2003 brachte zutage, dass
die Lehrlingsausbildung in einigen Bundesministerien deutlich reduziert wurde:
Beispielsweise
wurden im Bundesministerium für Inneres 1999 noch 42 Lehrlinge ausgebildet und
ab 2000 keine Lehrlinge mehr auf genommen; im Bundesministerium für Finanzen
wurden bis 2002 noch 44 Lehrlinge ausgebildet, ab Herbst 2003 war nach dem
Stellenplan keine Lehrlingsaufnahme mehr möglich – Begründung des
Finanzministers in der Anfragenbeantwortung: .....“die laufenden
Strukturmaßnahmen in der Verwaltung dürfen gerade jetzt nicht aufgeweicht
werden, um die Zukunft der Jugend durch eine hohe Staatsverschuldung nicht zu
gefährden“.
Im Jahr 2004
wurden wieder 628 Lehrlinge ausgebildet, darin dürfte schon ein Teil der
zusätzlichen 800 Lehrplätze im öffentlichen Dienst, die von der Regierung
angekündigt wurden, besetzt worden sein.
Bei der
Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen ist die Situation seit Jahren
dramatisch: Während andere Länder hier Erfolge aufweisen, liegt Österreich
inzwischen im EU-Ranking im hinteren Viertel. Von 1999 bis 2004 erhöhte sich in
Österreich die Beschäftigungsquote der 55-64jährigen nur um 0,4 Prozentpunkte
auf 30,1%, während sich der EU-Schnitt um 4,0 Prozentpunkte auf 40,2%
steigerte.
Auch verteilungspolitisch
bleibt alles beim Alten: Die unselbstständigen Erwerbstätigen finanzieren
de facto alleine ein System, von dem die Gesamtgesellschaft profitiert. Daran
verändert sich auch nichts durch einen, das zweite Jahr in Folge,
veranschlagten Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik, der sich bei näherer
Betrachtung als Vorsorge für schon erwartete Abgänge aus der Gebarung
Arbeitsmarktpolitik erweist.
Der unverändert
hohe Bestand, die steigende Betroffenheit von Arbeitslosigkeit (bei Fortsetzung
der derzeitigen Trends muss 2006 damit gerechnet werden, dass 830.000 bis
850.000 Menschen einmal im Jahr von Arbeitslosigkeit betroffenen sind.)
und die steigende Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit insbesondere im
Haupterwerbsalter in Kombination mit dem auch im EU- und OECD-Vergleich äußerst
geringem Niveau der Existenzsicherung durch die Arbeitslosenversicherung werden
die Ursache dafür sein, dass auch im Jahr 2006 Arbeitslosigkeit die
Verarmungsgefährdung Nummer 1 in Österreich darstellen wird.
Statt
einer aktiven Bekämpfung von Armutsrisken, setzt diese Bundesregierung mit dem
BVA 2006, die Politik der Ignoranz gegenüber dieser negativen Entwicklung fort.
Kapitel 65 –
VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Budget
VERKEHR
Im Bereich der
Verkehrs- und Infrastrukturpolitik wird von dieser VP/FP-Regierung die
außerbudgetäre Schuldenanhäufung auch 2006 fortgesetzt. So werden sich die
Schulden bei der Bahn um rund 1,2 bis 1,4 Mrd. € bundesbehaftet erhöhen sowie
um rund 500 Mio. € bei der Asfinag. Dies ist angesichts des Umstandes, dass
bereits 2005 die Schulden im ÖBB-Bereich rund 6 Mrd. € betragen und bei der
Asfinag rd. 8,5 Mrd. € eine unverantwortliche Schuldenpolitik.
Gleichzeitig ist
festzustellen, dass das Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie auch
2006 nur um rd. 1,5 % erhöht wird. Damit entspricht die Erhöhung des
Verkehrsbudgets erneut nicht einmal der 2005 zu erwartenden Inflation von 2,3
%. Dies alles, nachdem bereits 2005 das Verkehrsbudget um 13,3 % niedriger als
2004 veranschlagt wurde.
Die jetzige
Ankündigung, dass die ÖBB-Führung auf politischen Druck der Bundesregierung hin
das mit Ausnahme des NÖ-Naturschutzbescheides genehmigte
Semmering-Basis-Tunnel-Projekt zurückzieht (und dies trotz mehr als 90 Mio. €
bisher getätigtem Aufwand) und stattdessen ein neues Projekt einreicht, wird
den Ausbau der Semmering-Strecke um mindestens 12 Jahre verzögern. Gleichzeitig
ist der Tunnel um ein Drittel länger und die Baukosten sind um ein Drittel
teurer. Dies alles wird dazu führen, dass die Standortnachteile von Steiermark
und Kärnten weiterhin Bestand haben werden, hat NÖ gleichzeitig doch lediglich
die Prüfung eines neuen Projektes, keinesfalls aber dessen Genehmigung, als sicher
zugesagt.
Das Scheiterns des
Generalverkehrsplans ist jetzt auch im Budget ablesbar. Nachdem bereits letztes
Jahr der ehemalige Bahnmanager und jetzige Rechnungshofpräsident Josef Moser
darauf hingewiesen hat, dass nicht 1,2 Mrd. €, sondern mindestens 1,8 Mrd. €
(eher 2,4 Mrd. €) jährlich für den Bahnausbau zur Realisierung des
Gesamtverkehrsplans notwendig wären, und dass dies in kürzester Zeit zur
Unfinanzierbarkeit und enormen Schuldenanhäufung bei der ÖBB führen würde, hat
mittlerweile auch BM Gorbach und Staatssekretär Kukacka eingeräumt, dass der
Generalverkehrsplan überarbeitet werden muss. Derzeit finden periodisch
Expertenrunden statt, welche sowohl die Bahn- als auch die Straßeninvestitionen
überarbeiten. In Budget 2006 werden die Ausgaben der ausgegliederten
Gesellschaften für die Straßen von 1,79 Mio. € im Jahr 2005 auf 1,62 Mio. € im
Jahr 2006 gekürzt d.h. um mehr als 170 Mio. € oder 8 %. Aus dem Unternehmen ist
hiezu zu erfahren, dass dies auf die Berücksichtigung von PPP-Modellen z.B. Nordautobahn
zurück geht und keine Kürzung der Straßeninvestitionen der Asfinag erfolgen
soll.
Mit einem falschen
Generalverkehrsplan wurden jahrelang Steuergelder falsch investiert. Der von BK
Schüssel und der damaligen BM Forstinger ausgearbeitete Verkehrswegeplan wies
keinerlei Prioritäten auf und es war immer klar, dass er unfinanzierbar ist. Er
entsprach 2002 einer Wunschliste der Länder. Auch stellte sich heraus, dass
viele Projekte um ein Drittel höhere Gesamtkosten aufwiesen. Dennoch hat die
Bundesregierung diese völlig falschen Prioritäten in den Generalverkehrsplan
aufgenommen und jahrelang jetzt falsch investiert.
Besonders
drastisch ist dies bei den Bahninvestitionen, wobei der Ausbau einer
Bahnstrecke nur verkehrswirksam bei völligem Ausbau zwischen zwei
Verkehrsknoten wird. Anstatt demgemäss die Mittel auf die Westbahn zu
konzentrieren, um den Ausbau Wien-Linz-Wels in den Vordergrund zu rücken,
wurden die Mittel breit gestreut. Jetzt gibt es überall ausgebaute
Bahnteilstücke, welche kaum Erleichterung schaffen. Darüber hinaus wurde auf
Wunsch von LH Haider der Koralmtunnel begonnen und Mittel der Westbahn
(Einstellung des Baus der Güterzugumfahrung St. Pölten) und damit baureife
Projekte zurückgestellt, um Finanzmittel frei zu bekommen. Dies obwohl klar
ist, dass der Koralmtunnel erst frühestens 2016 in Betrieb genommen werden kann
und eigentlich nur mit dem Semmering-Basistunnel verkehrspolitisch Sinn ergibt.
Dennoch wurden auch bereitstehende Mittel für den Semmering-Basistunnel zur
Koralmbahn umgeschichtet.
Die ÖBB werden in
ihrem neuen Rahmenplan offensichtlich gezwungen, betriebswirtschaftlich
unsinnige Investitionen wie die Koralmbahn voranzutreiben und gleichzeitig
immer höhere Schulden aufzubauen.
Die
gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die ÖBB (Ökobonus d.h. Sozialtarife,
Begünstigungen für kombinierten Verkehr und gefährliche Güter sowie
Anschlussbahnen) bleiben mit 585 Mio. € nahezu unverändert. Immerhin hat die
ÖBB in den letzten Jahren sechs Tariferhöhungen vollzogen. In jedem Fall wäre
zumindest eine Anpassung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Ausmaß der
allgemeinen Inflationssteigerungen nötig gewesen (für 2005 2,3 %), um eine
weitere Deattraktivierung des öffentlichen Verkehrs zu vermeiden.
Insgesamt
betrachtet ist die Zukunft der ÖBB nach der von der SPÖ abgelehnten ÖBB-Reform
mehr als ungewiss. Diese Reform bringt die ÖBB in ein finanzielles und
organisatorisches Desaster. Durch den monatelangen Postenschacher und
Nichtbesetzungen wurde die Neuorganisation in mehr als 10 Gesellschaften nicht
entsprechend weiterbetrieben. Alle Zeitpläne sind längst überholt und es ist
nur dem tüchtigen Einsatz der EisenbahnerInnen des Unternehmens zu verdanken,
dass überhaupt noch Züge einigermaßen nach Fahrplan verkehren. Die fehlende
Finanzierung des Schienenausbaus sowie teilweise auch der Infrastruktur
bedeutet für die ÖBB eine Schuldenanhäufung ohne Ende – nach heutigen
Berechnungen wohl mehr als die bisher geschätzten 10 Mrd. € Schulden bis 2010 – derzeit ist von
13 Mrd. € auszugehen.
Diese
VP-/FP-Bundesregierung kann derzeit jedenfalls kein schlüssiges Zukunftskonzept
für die ÖBB vorweisen.
Die
Mittel für den Nahverkehr bleiben auch 2006 eingefroren, was einer Nicht-
inflationsabgeltung entspricht und eine weitere Verschlechterung des Nahverkehrsangebots
in Österreich zur Folge haben wird. Dies alles vor dem Hintergrund einer von
Staatssekretär Kukacka angekündigten neuen Reform des Nahverkehrs, in der
offensichtlich die Länder weitestgehend die Kosten für den Nahverkehr
übernehmen sollen.
Völlig abzulehnen
ist auch die von dieser VP/FP-Bundesregierung geduldeten Schließungen von
weiteren mehr als 350 Postämtern, welche die Lebens- und Standardqualität,
insbesondere in den ländlichen Regionen Österreichs weiter verschlechtern
werden. Auch eine Veräußerung von Anteilen der Post an ausländische
Unternehmungen ist wegen der fehlenden Synergien abzulehnen – wie sie
wiederholt von Mitgliedern der Bundesregierung angedacht wurde.
Budget
INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Die Regierung Schüssel
1 hatte sich in ihrem Programm zum Forschungsquotenziel von 2,5% des BIP im
Jahre 2005 bekannt. Diese Zielsetzung wurde schließlich auf 2006 verschoben und
als neues Ziel 3% für das Jahr 2010 ins Auge gefasst. Die von der Statistik
Austria prognostizierte Forschungsquote für 2004 mit 2,27% liegt weit höher
als, bisher angenommen, und ist das Ergebnis einer bis einschließlich 1999
zurückreichenden statistischen Revision durch die Statistik Austria, welche auf
Grund der ersten Teilergebnisse der noch laufenden Vollerhebung für 2002, die
Daten rückwirkend bis 1999 neu berechnet hat. Auffällig, dass im Herbst 2003 in
allen offiziellen Publikationen noch eine Forschungsquote von 1,96% für 2003
angenommen wird und dann plötzlich neuer Erhebungen daraus 2,19% werden, was
immerhin ein Mehr als einer halben Milliarde Euro ausmacht. Ebenso auffallend
die punktgenaue Veröffentlichung dieser „revidierten“ Prognose anlässlich des
von der Bundesregierung zelebrierten Reformdialogs am 15.4.2004.
Jedenfalls wird
das ebenfalls von der Regierung angestrebte langfristige EU-Ziel einer F&E
Quote von 3% in Österreich für 2003 ohne massive zusätzliche Anstrengungen
nicht erreicht werden können.
Waren in der
vergangenen Legislaturperiode die Kernkompetenzen im Bereich Wissenschaft,
Forschung und Technologie auf drei Ministerien aufgeteilt, kam durch den
Stiftungsrat in der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
in der XXII. Legislaturperiode das Finanzministerium als vierter Spieler dazu.
Eine anerkannte Koordinierungskompetenz gab und gibt es weiterhin nicht.
Auch die Ausgaben
für Forschung und Technologie finden sich in verschiedenen Kapiteln wieder, was
dazu führt, dass die Ausgaben in diesem Bereich sehr intransparent sind.
Trotzdem lässt
sich herauslesen, dass die Steigerung von 2005 auf 2006 bescheiden ausfällt:
Ein Plus von 1,7% (25 Mio. Euro), wovon 20 Mio. Euro die Erhöhung des Offensiv-Programms II sind. Der
Anteil des Bundes an Forschung und Entwicklung geht von 40% im Jahre 1995 auf
27,7% im Jahre 2003 zurück. Die im Normalbudget veranschlagten Mittel
stagnieren also praktisch.