849 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen
des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (094 Hv 7/05 w) um Zustimmung zur
behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz
Das Landesgericht
für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 21. Februar 2005, 094 Hv 7/05 w,
eingelangt am 24. Februar 2005, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer
strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss
hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 31. März 2005 in Verhandlung gezogen
und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass
ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren
Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Peter Pilz besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zuzustimmen.
Der
Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des
Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 094 Hv 7/05 w, um
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass
ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren
Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Peter Pilz besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.
Wien, 2005 03 31
Walter Murauer Mag. Heribert
Donnerbauer
Berichterstatter Obmann