849 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (094 Hv 7/05 w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 21. Februar 2005, 094 Hv 7/05 w, eingelangt am 24. Februar 2005, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 31. März 2005 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 094 Hv 7/05 w, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.

Wien, 2005 03 31

Walter Murauer Mag. Heribert Donnerbauer

       Berichterstatter                  Obmann