850 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen
des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 2/05 t) um Zustimmung zur behördlichen
Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller
Das Landesgericht
Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 24. Februar 2005, 19 Hv 2/05 t, eingelangt
am 2. März 2005, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum
Nationalrat Marialuise Mittermüller wegen des Verdachtes einer strafbaren
Handlung nach § 310 Abs. 1 StGB.
Der
Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 31. März 2005 in
Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen,
festzustellen, dass die inkriminierte Handlung zu einem Zeitpunkt begangen
worden ist, zu dem die Beschuldigte kein Mandat inne hatte, und daher einer
behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise
Mittermüller zuzustimmen.
Der
Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des
Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, 19 Hv 2/05 t, um Zustimmung zur
behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise
Mittermüller wird festgestellt, dass die inkriminierte Handlung zu einem
Zeitpunkt begangen worden ist, zu dem die Beschuldigte kein Mandat inne hatte;
daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat
Marialuise Mittermüller zugestimmt.
Wien, 2005 03 31
Wolfgang
Großruck Mag.
Heribert Donnerbauer
Berichterstatter Obmann