850 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 2/05 t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller

Das Landesgericht Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 24. Februar 2005, 19 Hv 2/05 t, eingelangt am 2. März 2005, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 310 Abs. 1 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 31. März 2005 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass die inkriminierte Handlung zu einem Zeitpunkt begangen worden ist, zu dem die Beschuldigte kein Mandat inne hatte, und daher einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, 19 Hv 2/05 t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller wird festgestellt, dass die inkriminierte Handlung zu einem Zeitpunkt begangen worden ist, zu dem die Beschuldigte kein Mandat inne hatte; daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller zugestimmt.

Wien, 2005 03 31

              Wolfgang Großruck     Mag. Heribert Donnerbauer

       Berichterstatter                  Obmann