855 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen
Entwicklungsfonds (ADF-IX) und zum Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen
Entwicklungsbank
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich am Asiatischen Entwicklungsfonds und am Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank mit einem Betrag in Höhe von 24 026 995,00 EUR.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.