864 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die
Regierungsvorlage (683 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das land- und
forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird
Derzeit bestehen für Jugendliche mit Benachteiligungen sozialer, begabungsmäßiger oder körperlicher Natur in der Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zur Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz keine geeigneten Ausbildungsmöglichkeiten zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten. Teilprüfungen vor Ablauf der Lehrzeit sind nicht möglich, auch wenn die Ausbildung in einem Teil des Berufsbildes bereits abgeschlossen ist. Ausbildungsversuche sowie die Berufsausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen sind bisher nicht zulässig.
Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll die Einbeziehung des Begabungspotentials von benachteiligten Jugendlichen in den Regelungsbereich des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes erfolgen. Im Einzelnen ist im gegenständlichen Gesetzentwurf folgendes vorgesehen:
‑ Schaffung einer Regelung über die integrative Berufsausbildung im LFBAG nach dem Vorbild des Berufsausbildungsgesetzes.
‑ Zulassung von Teilprüfungen vor Ablauf der Lehrzeit, wenn die Ausbildung in einem Teil des Berufsbildes bereits abgeschlossen ist.
‑ Ermöglichung von Ausbildungsversuchen.
‑ Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Ausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen.
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 12. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Fritz Neugebauer die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Karl Öllinger,
Mag. Walter Tancsits, Mag. Herbert Haupt, Theresia Haidlmayr,
Franz Riepl, Ing. Josef Winkler,
Dr. Richard Leutner sowie der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein
und die Ausschussobfrau Heidrun Silhavy.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
Ein von den
Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Walter Tancsits, Mag. Herbert Haupt
und Karl Öllinger eingebrachter Entschließungsantrag
betreffend Evaluierung der integrativen Berufsausbildung wurde einstimmig
beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss
für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der
Nationalrat wolle
1. dem von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (683 der Beilagen) die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen;
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien,
2005 04 12
Fritz Neugebauer Heidrun
Silhavy
Berichterstatter Obfrau