864 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (683 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird

Derzeit bestehen für Jugendliche mit Benachteiligungen sozialer, begabungsmäßiger oder körperlicher Natur in der Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zur Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz keine geeigneten Ausbildungsmöglichkeiten zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten. Teilprüfungen vor Ablauf der Lehrzeit sind nicht möglich, auch wenn die Ausbildung in einem Teil des Berufsbildes bereits abgeschlossen ist. Ausbildungsversuche sowie die Berufsausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen sind bisher nicht zulässig.

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll die Einbeziehung des Begabungspotentials von benachteiligten Jugendlichen in den Regelungsbereich des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes erfolgen. Im Einzelnen ist im gegenständlichen Gesetzentwurf folgendes vorgesehen:

       Schaffung einer Regelung über die integrative Berufsausbildung im LFBAG nach dem Vorbild des Berufsausbildungsgesetzes.

       Zulassung von Teilprüfungen vor Ablauf der Lehrzeit, wenn die Ausbildung in einem Teil des Berufsbildes bereits abgeschlossen ist.

       Ermöglichung von Ausbildungsversuchen.

       Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Ausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Fritz Neugebauer die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Karl Öllinger, Mag. Walter Tancsits, Mag. Herbert Haupt, Theresia Haidlmayr, Franz Riepl, Ing. Josef Winkler, Dr. Richard Leutner sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und die Ausschussobfrau Heidrun Silhavy.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Ein von den Abgeordneten Heidrun Silhavy, Mag. Walter Tancsits, Mag. Herbert Haupt und Karl Öllinger eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Evaluierung der integrativen Berufsausbildung wurde einstimmig beschlossen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (683 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 04 12

Fritz Neugebauer   Heidrun Silhavy

       Berichterstatter                     Obfrau