Entschließung
Die
Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und
die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, das für die Regelung eines
Schmerzengeldanspruches nach dem Verbrechensopfergesetz erforderliche
Datenmaterial erheben zu lassen und im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
zu prüfen, in welcher Weise (zB. in Form eines Vorschusses mit Rückgriffsrecht
des Bundes) und in welcher Höhe Schmerzengeld nach diesem Bundesgesetz gezahlt
werden könnte.