869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (779 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Da es im Bereich der Sozialbetreuungsberufe derzeit uneinheitliche Berufsbilder und Berufsandforderungen mangelnde bzw. überschneidende Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt, sollen durch die gegenständliche Regierungsvorlage einheitliche Grundsätze bei der Ausbildung und bei den Tätigkeitsbereichen der Sozialbetreuungsberufe festgelegt werden. Durch die gegenständliche Vereinbarung werden die Länder verpflichtet, die Berufe der Fach- und Diplom-Sozialbetreuer/innen mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung bzw. der Diplom-Sozialbetreuer/innen mit dem Schwerpunkt Familienarbeit in ihren Rechtsvorschriften gesetzlich zu verankern. Die Regelung des Berufes des Heimhelfers bzw. der Heimhelferin ist fakultativ.

Der Bund wird verpflichtet, allfällige erforderliche Adaptierungen im Ärztegesetz 1998 und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorzunehmen, um den Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe, die eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung absolviert haben, auch die entsprechenden Berechtigungen in der Berufsausübung einzuräumen.

Dem Vorblatt der Regierungsvorlage ist zu entnehmen, dass dem Bund durch diese Vereinbarung keine unmittelbaren Kosten entstehen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 19. April 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Theresia Haidlmayr, Ridi Steibl, Mag. Herbert Haupt, Manfred Lackner, Dr. Richard Leutner, Mag. Walter Tancsits sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek und die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Weiters beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig folgende Feststellungen:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass die Inhalte der jeweiligen Berufsausbildungen in zweijährigen Abständen, also erstmals im Herbst 2008, dahingehend evaluiert werden, ob sie den Anforderungen der Praxis entsprechen und ob im Interesse der pflegebedürftigen Personen oder der Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe eine Weiterentwicklung der Ausbildung erforderlich ist.

Darüber sind die Abgeordneten des Nationalrates schriftlich zu informieren.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe (779 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2005 04 19

Ridi Steibl   Heidrun Silhavy

    Berichterstatterin                     Obfrau