870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag
359/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Pflegegeldeinstufungen bei Wechsel der auszahlende Stelle
Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. März 2004 im
Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Menschen mit
Behinderungen, die PflegegeldbezieherInnen sind, erleben, spätestens dann, wenn
sie z.B. von der Erwerbstätigkeit in die Pension wechseln oder ihren Wohnsitz
in ein anderes Bundesland verlegen, böse Überraschungen.
Durch diese oben
angeführten Wechsel kommt es dazu, dass sie neuerlich einen Antrag auf Pflegegeld entweder bei der
entsprechenden Pensionsversicherung oder im neuen Bundesland stellen müssen.
Durch die Tatsache der Neuantragstellung
kommt es in der Regel dazu, dass Pflegegeldeinstufungen, die seit Jahren
konstant waren, weil die Behinderung ja nicht geringer geworden ist, plötzlich
keine Gültigkeit mehr haben. Das Ergebnis des untersuchenden Arztes des neue
Trägers führt meist dazu, dass es zu einer Herabsetzung der
Pflegegeldeinstufung kommt.
Menschen mit
Behinderungen müssen dann nicht nur den langen Weg der Berufung in kauf nehmen, sondern auch
Monate lang dafür kämpfen, dass sie ihre Pflegegeldeinstufung wieder erhalten,
was in der Regel nicht mehr passiert.
Da davon
ausgegangen werden kann, dass ÄrztInnen der PVA`s und der Länder über den
gleichen Wissensstand verfügen, die sie zur Pflegegeldeinstufung berechtigen,
muss diese neuerliche Prozedur entfallen.
Durch den Wegfall
der nochmaligen Antragstellung, Untersuchung etc. würden nicht nur enorme
Kosten, die dadurch entstehen, automatisch wegfallen, sondern es würde
PflegegeldbezieherInnen auch der „Leidensweg“ der durch die Behördengänge und
neuerlichen Untersuchungen entsteht, beseitigt werden.“
Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 19. April 2005 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im
Ausschuss war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.
An der Debatte
beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Karl Donabauer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch und der Staatssekretär
im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Sigisbert Dolinschek sowie die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner.
Im Zuge der
Debatte brachten die Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen zwei Abänderungsanträge ein. Der Abänderungsantrag
hinsichtlich einer Art. 15a Vereinbarung wurde zurückgezogen.
Bei der Abstimmung
fand der Entschließungsantrag 359/A(E) bzw. der hiezu gestellte Abänderungsantrag
(betreffend das Datum) keine Mehrheit.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2005 04 19
August
Wöginger Heidrun Silhavy
Berichterstatter Obfrau