873 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
betreffend den
Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Budgetkonsolidierung (III-82
der Beilagen)
Der
gegenständliche Wahrnehmungsbericht beinhaltet die Maßnahmen des Bundes, der
Länder und Gemeinden zur Budgetkonsolidierung („Nulldefizit“) im Zeitraum 2000
bis 2002.
Der Bericht
erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium
für Finanzen
- Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
- Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
- Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
In der
Zusammenfassung empfahl der Rechnungshof in diesem Wahrnehmungsbericht
folgendes:
„In den Jahren
2000 bis 2002 verbesserten sich die Finanzierungssalden gegenüber 1999. Das
Ziel der Bundesregierung, ab dem Jahr 2002 einen ausgeglichenen
gesamtstaatlichen Haushalt zu erreichen, konnte bereits 2001 erfüllt werden. Im
Jahr 2002 folgte ein geringes Defizit, welches teilweise, aber nur unwesentlich
auf die budgetären Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe zurückzuführen war.
Die Länder und
Gemeinden erfüllten ihre Verpflichtungen aufgrund des Österreichischen
Stabilitätspaktes 2001 und leisteten damit einen wesentlichen Beitrag zur
Budgetkonsolidierung.
Aus
volkswirtschaftlicher Sicht war die günstige Entwicklung der
Finanzierungssalden des Gesamtstaates im Jahr 2001 überwiegend auf
einnahmenseitige hohe Einnahmen aus öffentlichen Abgaben und im Jahr 2002
überwiegend auf ausgabenseitige Maßnahmen zurückzuführen. Eine exakte Aussage
darüber, ob die Konsolidierung – wie vom Bundesminister für Finanzen in
Aussicht gestellt – zu nahezu zwei Dritteln über die Ausgabenseite erfolgte,
war nicht möglich.
Die globalen
Einsparungsvorhaben im Personalbereich wurden weitgehend erfüllt, wozu auch die
moderaten Gehaltsabschlüsse der öffentlichen Bediensteten nicht unwesentlich
beitrugen. Die mit der Pensionsreform 2000 verfolgte Begrenzung der Steigerung
der Pensionsausgaben für Beamte wurden hingegen verfehlt.
Der Rechnungshof
wiederholte seine Empfehlung, im Abgabenbereich Instrumente vorzusehen, die
eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen der einzelnen einnahmeseitigen
Maßnahmen zulassen. Auch im Personalbereich sollte der Personalabbau von einer
Aufgaben- und Prozesskritik in den einzelnen Ressorts begleitet werden.
Trotz der
Konsolidierungsmaßnahmen konnte im Sinne des Vertrags von Maastricht die
Verschuldung des Bundessektors wie auch des Gesamtstaates nicht verringert
werden. Mit einem Schuldenstand von rund 67% des BIP konnte das
Maastricht-Kriterium von 60% weiterhin nicht erfüllt werden.
Im
Österreichischen Stabilitätsprogramm 2003 bis 2007 rückte die Bundesregierung
vom Ziel eines kurzfristig ausgeglichenen Gesamthaushaltes wieder ab.
Der Rechnungshof,
der die Bemühungen der Bundesregierung, das öffentliche Defizit auf „Null“ zu
stellen, und die in diesem Zusammenhang gesetzten Maßnahmen grundsätzlich
anerkannte, hielt zur Sicherung der Nachhaltigkeit der erreichten
Konsolidierungserfolge die Setzung weiterer, insbesondere struktureller
Konsolidierungsmaßnahmen für geboten.“
Der
Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Wahrnehmungsbericht, der dem
Ausschuss am 4. Juni 2004 zugewiesen wurde, in seiner Sitzung am
15. Juni 2004 sowie in einer weiteren Sitzung am
19. April 2005 behandelt.
Mit
Stimmenmehrheit wurde am 19. April 2005 beschlossen, dem Nationalrat die
Kenntnisnahme des Wahrnehmungsberichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der
Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Budgetkonsolidierung (III-82
der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2005 04 19
Erwin Hornek Mag. Werner Kogler
Berichterstatter Obmann