873 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Budgetkonsolidierung (III-82 der Beilagen)

Der gegenständliche Wahrnehmungsbericht beinhaltet die Maßnahmen des Bundes, der Länder und Gemeinden zur Budgetkonsolidierung („Nulldefizit“) im Zeitraum 2000 bis 2002.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundeskanzleramt

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

-       Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

-       Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

In der Zusammenfassung empfahl der Rechnungshof in diesem Wahrnehmungsbericht folgendes:

„In den Jahren 2000 bis 2002 verbesserten sich die Finanzierungssalden gegenüber 1999. Das Ziel der Bundesregierung, ab dem Jahr 2002 einen ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt zu erreichen, konnte bereits 2001 erfüllt werden. Im Jahr 2002 folgte ein geringes Defizit, welches teilweise, aber nur unwesentlich auf die budgetären Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe zurückzuführen war.

Die Länder und Gemeinden erfüllten ihre Verpflichtungen aufgrund des Österreichischen Stabilitätspaktes 2001 und leisteten damit einen wesentlichen Beitrag zur Budgetkonsolidierung.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht war die günstige Entwicklung der Finanzierungssalden des Gesamtstaates im Jahr 2001 überwiegend auf einnahmenseitige hohe Einnahmen aus öffentlichen Abgaben und im Jahr 2002 überwiegend auf ausgabenseitige Maßnahmen zurückzuführen. Eine exakte Aussage darüber, ob die Konsolidierung – wie vom Bundesminister für Finanzen in Aussicht gestellt – zu nahezu zwei Dritteln über die Ausgabenseite erfolgte, war nicht möglich.

Die globalen Einsparungsvorhaben im Personalbereich wurden weitgehend erfüllt, wozu auch die moderaten Gehaltsabschlüsse der öffentlichen Bediensteten nicht unwesentlich beitrugen. Die mit der Pensionsreform 2000 verfolgte Begrenzung der Steigerung der Pensionsausgaben für Beamte wurden hingegen verfehlt.

Der Rechnungshof wiederholte seine Empfehlung, im Abgabenbereich Instrumente vorzusehen, die eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen der einzelnen einnahmeseitigen Maßnahmen zulassen. Auch im Personalbereich sollte der Personalabbau von einer Aufgaben- und Prozesskritik in den einzelnen Ressorts begleitet werden.

Trotz der Konsolidierungsmaßnahmen konnte im Sinne des Vertrags von Maastricht die Verschuldung des Bundessektors wie auch des Gesamtstaates nicht verringert werden. Mit einem Schuldenstand von rund 67% des BIP konnte das Maastricht-Kriterium von 60% weiterhin nicht erfüllt werden.

Im Österreichischen Stabilitätsprogramm 2003 bis 2007 rückte die Bundesregierung vom Ziel eines kurzfristig ausgeglichenen Gesamthaushaltes wieder ab.

Der Rechnungshof, der die Bemühungen der Bundesregierung, das öffentliche Defizit auf „Null“ zu stellen, und die in diesem Zusammenhang gesetzten Maßnahmen grundsätzlich anerkannte, hielt zur Sicherung der Nachhaltigkeit der erreichten Konsolidierungserfolge die Setzung weiterer, insbesondere struktureller Konsolidierungsmaßnahmen für geboten.“

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Wahrnehmungsbericht, der dem Ausschuss am 4. Juni 2004 zugewiesen wurde, in seiner Sitzung am 15. Juni 2004 sowie in einer weiteren Sitzung am 19. April 2005 behandelt.

 

Mit Stimmenmehrheit wurde am 19. April 2005 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Wahrnehmungsberichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Budgetkonsolidierung (III-82 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

 

Wien, 2005 04 19

Erwin Hornek Mag. Werner Kogler

       Berichterstatter                  Obmann