875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (831 der Beilagen): Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich

Estland ist dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung mit Wirkung vom 1.7.2001, Lettland mit Wirkung vom 1.2.2002, Litauen mit Wirkung vom 1.9.2002 und Bulgarien mit Wirkung vom 1.8.2003  beigetreten. Um im Verhältnis zu einem Vertragsstaat wirksam zu sein, bedarf der Beitritt der ausdrücklichen Annahme durch diesen Vertragsstaat. Österreich hat den Beitritt von Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen noch nicht angenommen, weshalb das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zwischen Österreich und diesen vier Ländern noch nicht wirksam ist. Damit aber die am 1. März 2005 in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung zu ihrer vollen Anwendung gelangen kann, ist es erforderlich, dass das Haager Kindesentführungsübereinkommen zwischen allen EU Mitgliedstaaten anwendbar ist.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. April 2005 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneter Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich (831 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2005-04-19

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

    Berichterstatterin                     Obfrau