875 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (831 der Beilagen): Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich
Estland ist dem
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung mit Wirkung vom 1.7.2001, Lettland mit Wirkung vom 1.2.2002,
Litauen mit Wirkung vom 1.9.2002 und Bulgarien mit Wirkung vom 1.8.2003 beigetreten. Um im Verhältnis zu einem
Vertragsstaat wirksam zu sein, bedarf der Beitritt der ausdrücklichen Annahme
durch diesen Vertragsstaat. Österreich hat den Beitritt von Bulgarien, Estland,
Lettland und Litauen noch nicht angenommen, weshalb das Übereinkommen über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung zwischen Österreich
und diesen vier Ländern noch nicht wirksam ist. Damit aber die am 1. März 2005
in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November
2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche
Verantwortung zu ihrer vollen Anwendung gelangen kann, ist es erforderlich,
dass das Haager Kindesentführungsübereinkommen zwischen allen EU
Mitgliedstaaten anwendbar ist.
Der
gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden
Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung
durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder
verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen
Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich
zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2
B-VG nicht erforderlich ist.
Eine Zustimmung
des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht
erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich
der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Justizausschuss
hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. April 2005 in
Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin
Abgeordneter Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer wurde
einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses
Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich (831 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2005-04-19
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatterin Obfrau