880 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (691 der Beilagen): Protokoll aufgrund von Artikel 43    Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens

 

Damit Europol seine zentrale Rolle im Rahmen der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit effizient wahrnehmen kann, müssen Bestimmungen festgelegt werden, durch welche die operative Unterstützungsfunktion Europols gegenüber den nationalen Polizeibehörden gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden soll.

Mit dem vorliegenden Protokoll sollen die Ziele von Europol neu geregelt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Darüber hinaus soll der Ratsbeschluss vom 06.12.2001 (ABl. C 362 vom 18.12.2001 S 1) zur Ausweitung des Mandats von Europol auf die im Anhang zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität im Konventionstext berücksichtigt werden (Geldwäsche).

Eine ziffernmäßige Festlegung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Durch zusätzliche Aufgaben im Hinblick auf die Beziehungen zu Drittstaaten und Drittstellen betreffend Euro-Geldfälschung und Datenübermittlungen sowie die Zusammenarbeit mit Eurojust einerseits und die Vereinfachung bzw. Beschleunigung der Verfahren zu den von Europol geführten automatisierten Informationssammlungen ist eine stärkere Belastung sowohl der Europol-Personalressourcen als auch der bei Europol stationierten Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten zu erwarten. Sollte der erhöhte Ressourcenbedarf Europols nicht durch Budgetumschichtungen Bedeckung finden, müsste das Europol-Budget und damit auch der von den Mitgliedstaaten zu leistende Beitrag – also auch der österreichische – erhöht werden.

 

Das Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Im innerstaatlichen Bereich ist das Protokoll einer unmittelbaren Anwendung zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Einer Zustimmung des Bundesrats gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bedarf es nicht, weil keine Angelegenheiten geregelt werden, die in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder fallen.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher, dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer sowie spanischer Sprachfassung in seiner durch das Fehlerberichtigungsprotokoll vom 23. August 2004 korrigierten Fassung abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische sowie spanische Sprachfassung in seiner durch das Fehlerberichtigungsprotokoll vom 23. August 2004 korrigierten Fassung dadurch kundgemacht wird, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seinen Sitzungen am 11. Jänner 2005 und am 20. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Kapeller die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Pilz, Dr. Helene Partik-Pablé sowie die Bundesministerin für innere Angelegenheiten Liese Prokop.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Weiters wurde einstimmig beschlossen, dass die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische sowie spanische Sprachfassung dadurch kundgemacht werden soll, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

 

Zu Artikel 16 hält der Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig fest, dass sich die Frau Bundesministerin für innere Angelegenheiten bereit erklärt hat, im Verwaltungsrat der Europol für eine Vollprotokollierung der Abfragen einzutreten, soferne nicht kriminaltechnische, polizeiliche, politische, nationale, technische oder finanzielle Überlegungen dagegensprechen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens (691 der Beilagen) wird genehmigt.

2.      Die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische sowie spanische Sprachfassung in seiner durch das Fehlerberichtigungsprotokoll vom 23. August 2004 korrigierten Fassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Wien, 2005 05 20

Ing. Norbert Kapeller    Rudolf Parnigoni

     Berichterstatter                  Obmann