880 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über die
Regierungsvorlage (691 der Beilagen): Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens
über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur
Änderung dieses Übereinkommens
Damit Europol
seine zentrale Rolle im Rahmen der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit
effizient wahrnehmen kann, müssen Bestimmungen festgelegt werden, durch welche
die operative Unterstützungsfunktion Europols gegenüber den nationalen
Polizeibehörden gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
verbessert werden soll.
Mit dem
vorliegenden Protokoll sollen die Ziele von Europol neu geregelt und die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Darüber hinaus
soll der Ratsbeschluss vom 06.12.2001 (ABl. C 362 vom 18.12.2001 S 1) zur
Ausweitung des Mandats von Europol auf die im Anhang
zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen
internationaler Kriminalität im Konventionstext berücksichtigt werden
(Geldwäsche).
Eine ziffernmäßige
Festlegung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Durch zusätzliche
Aufgaben im Hinblick auf die Beziehungen zu Drittstaaten und Drittstellen
betreffend Euro-Geldfälschung und Datenübermittlungen sowie die
Zusammenarbeit mit Eurojust einerseits und die Vereinfachung bzw.
Beschleunigung der Verfahren zu den von Europol geführten automatisierten
Informationssammlungen ist eine stärkere Belastung sowohl
der Europol-Personalressourcen als auch der bei Europol stationierten
Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten zu erwarten. Sollte der erhöhte
Ressourcenbedarf Europols nicht durch Budgetumschichtungen Bedeckung
finden, müsste das Europol-Budget und damit auch der von den
Mitgliedstaaten zu leistende Beitrag – also auch der österreichische – erhöht
werden.
Das Protokoll
aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen
Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens hat
gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher der
Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es
enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen und
hat nicht politischen Charakter. Im innerstaatlichen Bereich ist das Protokoll
einer unmittelbaren Anwendung zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen
gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Einer Zustimmung
des Bundesrats gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bedarf es
nicht, weil keine Angelegenheiten geregelt werden, die in den selbständigen
Wirkungsbereich der Länder fallen.
Der Staatsvertrag
ist in deutscher, dänischer, englischer, finnischer, französischer,
griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer,
schwedischer sowie spanischer Sprachfassung in seiner durch das
Fehlerberichtigungsprotokoll vom 23. August 2004 korrigierten Fassung
abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
Hinsichtlich der
Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat
vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die
dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische,
italienische, niederländische, portugiesische, schwedische sowie spanische
Sprachfassung in seiner durch das Fehlerberichtigungsprotokoll vom 23. August
2004 korrigierten Fassung dadurch kundgemacht wird, dass sie zur öffentlichen
Einsichtnahme im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Der Ausschuss für
innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seinen Sitzungen am 11. Jänner 2005
und am 20. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Kapeller die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Dr. Peter Pilz, Dr. Helene Partik-Pablé sowie die Bundesministerin für innere
Angelegenheiten Liese Prokop.
Bei der Abstimmung
wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des
Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Weiters wurde
einstimmig beschlossen, dass die dänische, englische, finnische, französische,
griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische,
schwedische sowie spanische Sprachfassung dadurch kundgemacht werden soll, dass
sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten aufliegt.
Zu Artikel 16 hält
der Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig fest, dass sich die Frau
Bundesministerin für innere Angelegenheiten bereit erklärt hat, im
Verwaltungsrat der Europol für eine Vollprotokollierung der Abfragen
einzutreten, soferne nicht kriminaltechnische, polizeiliche, politische,
nationale, technische oder finanzielle Überlegungen dagegensprechen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den
Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der Abschluss des
Staatsvertrages: Protokoll aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens
über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur
Änderung dieses Übereinkommens (691 der Beilagen) wird genehmigt.
2. Die dänische,
englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische,
niederländische, portugiesische, schwedische sowie spanische Sprachfassung in
seiner durch das Fehlerberichtigungsprotokoll vom 23. August 2004 korrigierten
Fassung dieses Staatsvertrages sind gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Wien, 2005 05 20
Ing. Norbert Kapeller Rudolf
Parnigoni
Berichterstatter Obmann