881 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

über den Antrag 588/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag.a Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag.a Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Antrag soll die Mitwirkung des Nationalrats in EU-Angelegenheiten verstärkt werden. Darüber hinaus wird durch die Einrichtung von eigenen Sitzungen des Nationalrates zur ausschließlichen Erörterung von EU-Themen der Öffentlichkeit ein größerer Einblick in Themen im Rahmen der Europäischen Union ermöglicht.

 

Zu den einzelnen Bestimmungen:

 

Zu Z 1:

Der Katalog der Verhandlungsgegenstände des Nationalrates wird um die Erörterung von EU-Themen im Sinne des § 74b Abs. 1 erweitert.

 

Zu Z 2:

Der EU-Verfassungsvertrag (RV 851 d.B., XXII.GP) sieht die direkte Übermittlung von Dokumenten durch europäische Organe an die nationalen Parlamente vor. Dementsprechend ist eine Ergänzung der Verhandlungsgegenstände des Hauptausschusses sowie des Ständigen Unterausschusses in EU-Angelegenheiten vorzunehmen.

 

Zu Z 3:

Der Erörterung von EU-Themen werden eigene Sitzungen des Nationalrates gewidmet.

Der nach § 13 Abs. 5 GOG vom Präsidenten nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zu erstellende Arbeitsplan für die Sitzungen des Nationalrates wird künftig auch die Sitzungen zur ausschließlichen Erörterung von EU-Themen umfassen. Hinsichtlich der Sitzungen gemäß § 74b kann der Arbeitsplan nach Beratung in der Präsidialkonferenz kurzfristig aktualisiert werden.

Der Begriff „Arbeitsprogramm der jeweiligen Präsidentschaft“ umfasst

           1. das jährliche operative Arbeitsprogramm des Rates, vorgelegt von den beiden Vorsitzländern des entsprechenden Jahres,

           2. die Prioritäten der jeweiligen Präsidentschaft,

           3. das jeweilige mehrjährige sogenannte „Strategische Programm“ sowie

           4. allfällige künftige Programme von EU-Präsidentschaften.

Der Begriff „aktuelle Arbeitsprogramme des Rates der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments“ umfasst insbesondere

           1. das jährliche operative Arbeitsprogramm des Rates, vorgelegt von den Vorsitzländern des entsprechenden Jahres,

           2. das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission sowie

           3. den Fahrplan für die Sitzungen des Europäischen Parlaments.

Entsprechend der parlamentarischen Praxis gilt in der Regel als zuständiges Mitglied der Bundesregierung für die einzelnen Themenbereiche jenes Mitglied, das den österreichischen Standpunkt bei den EU-Verhandlungen vertritt.

 

Den Berechnungszeitraum für in Sitzungen gemäß § 74b Abs. 1 lit. b aufzurufende Themenbereiche bildet die gesamte Gesetzgebungsperiode.“

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. April 2005 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters ergriffen in der Debatte der Präsident des Nationalrates Dr. Andreas Khol sowie die Abgeordneten Otto Pendl, Herbert Scheibner, Dieter Brosz und Peter Schieder das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 04 21

Mag. Heribert Donnerbauer  Dr. Michael Spindelegger

       Berichterstatter                  Obmann