909 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (860 der
Beilagen): Bundesgesetz
über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen
Mit dem
vorliegenden Entwurf wird die Richtlinie 2002/30/EG des europäischen Parlaments
und Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte
Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft, Abl.
Nr. L 85/40 vom 28. März 2002, umgesetzt.
Wesentlich ist, dass die genannte Richtlinie (und somit auch der
Gesetzentwurf) aufgrund des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt dieses Entwurfes
(2004) ausschließlich den Flughafen Wien-Schwechat betreffen. Für diesen
Flughafen wurden jedoch bereits im Jahr 1972 Betriebsbeschränkungen
aufgetragen, welche die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen. Gemäß Artikel 7 der EU Richtlinie
2002/30/EG vom 26.3.2002 ist daher dieses Gesetz für diese Betriebsbeschränkungen nicht anzuwenden. Sollten sich auf Grund
der zukünftigen Verkehrsentwicklung weitergehende lärmbedingte Betriebsbeschränkungen
als erforderlich erweisen, wären diese durch eine gesonderte Verordnung, die
aufgrund dieses Bundesgesetzes zu erlassen ist, vorzuschreiben
Hauptziel der
gemeinsamen Verkehrspolitik der Europäischen Union ist eine langfristig
tragbare Entwicklung. Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Konzept, das
sowohl das reibungslose Funktionieren der Verkehrssysteme in der Europäischen
Gemeinschaft als auch den Umweltschutz sicherstellt. Eine langfristig tragbare
Entwicklung des Flugverkehrs erfordert auf Flughäfen mit besonderen Lärmproblemen
Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung durch Luftfahrzeuge.
Der
Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung
am 28. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser und Gerhard Steier.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Karin Hakl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (860 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 04 28
Mag. Karin Hakl Kurt Eder
Berichterstatterin Obmann