909 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (860 der Beilagen): Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen

Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Richtlinie 2002/30/EG des europäischen Parlaments und Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft, Abl. Nr. L 85/40 vom 28. März 2002, umgesetzt.

Wesentlich ist, dass die genannte Richtlinie (und somit auch der Gesetzentwurf) aufgrund des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt dieses Entwurfes (2004) ausschließlich den Flughafen Wien-Schwechat betreffen. Für diesen Flughafen wurden jedoch bereits im Jahr 1972 Betriebsbeschränkungen aufgetragen, welche die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen. Gemäß Artikel 7 der EU Richtlinie 2002/30/EG vom 26.3.2002 ist daher dieses Gesetz  für diese Betriebsbeschränkungen nicht anzuwenden. Sollten sich auf Grund der zukünftigen Verkehrsentwicklung weitergehende lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als erforderlich erweisen, wären diese durch eine gesonderte Verordnung, die aufgrund dieses Bundesgesetzes zu erlassen ist, vorzuschreiben

Hauptziel der gemeinsamen Verkehrspolitik der Europäischen Union ist eine langfristig tragbare Entwicklung. Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Konzept, das sowohl das reibungslose Funktionieren der Verkehrssysteme in der Europäischen Gemeinschaft als auch den Umweltschutz sicherstellt. Eine langfristig tragbare Entwicklung des Flugverkehrs erfordert auf Flughäfen mit besonderen Lärmproblemen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung durch Luftfahrzeuge.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Gerhard Steier.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Karin Hakl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (860 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 04 28

Mag. Karin Hakl              Kurt Eder

    Berichterstatterin                  Obmann