915 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag
229/A(E) der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit
Kleintransportern sowie LKW unter 7,5t
Die Abgeordneten
Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 24. September 2003 im Nationalrat eingebracht und
wie folgt begründet:
„Der Beitrag von
Kleintransportern bis 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht zur Unfallstatistik
zeigt eine besonders unerfreuliche, deutlich steigende Tendenz. In Österreich
haben sich 2002 nicht weniger als 2.379 Unfälle mit Personenschaden ereignet,
die von Kleintransportern verursacht wurden, das sind deutlich mehr als durch
LKW über 3,5t (2.106). Dabei wurden 19 Insassen getötet und insgesamt 3.384 Menschen
verletzt. Im Vergleich dazu verloren durch von schwereren LKW ausgelöste
Unfälle 13 Insassen ihr Leben, insgesamt 2.874 Menschen wurden verletzt. Aus
deutschen Untersuchungen ist bekannt, dass der Anteil von Kleintransportern und
Klein-LKW unter den Zulassungen ebenfalls wächst und dass die Zahl der Unfälle,
an denen Kleintransporter beteiligt sind, in den letzten Jahren stark
überproportional gewachsen ist. Wie in Österreich liegt dabei der Schwerpunkt
des Unfallgeschehens im Ortsgebiet. Für Kleintransporter gibt es wesentlich
weniger Kontrollmöglichkeiten, so gibt es beispielsweise keine Verpflichtung
zur Verwendung von Fahrtenschreibern. Bestimmte Festlegungen im Zusammenhang
mit Gefahrguttransport, europäische Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten,
sonstige EU-Sozialvorschriften, LKW-Tempolimits oder die Verpflichtung zum
Einbau von Tempobegrenzern gelten erst ab 3,5 Tonnen. Das Wochenend- und
Feiertagsfahrverbot nach §42 Abs 1 und 2 StVO, das Nachtfahrverbot für
nicht-lärmarme LKW nach §42 Abs 6 StVO, das Nachttempolimit nach § 42 Abs 8
StVO sowie die Ferienreiseverordnung und die verkehrsbeschränkenden
Verordnungen nach IG-L im Tiroler Inntal gelten sogar erst für LKW bzw. LKW mit
Anhänger ab 7,5t, was zu zahlreichen Umgehungen und wegen des Zusammentreffens
mit erhöhtem Individualverkehrsaufkommen zu besonderen Risken führt. Während
mit dem Einbezug der LKW ab 3,5 Tonnen in die LKW-Maut wenigstens ein kleiner
Anreiz für diesbezügliche Umgehungsgeschäfte wegfällt, wird bei
Kleintransportern unterhalb dieser Gewichtsschwelle sogar eine weitere Zunahme
infolge der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut angenommen.“
Der
Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 28. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Petra Bayr, Werner
Miedl, Mag. Christine Lapp, Gabriele Binder, Mag.
Karin Hakl, Heidemarie Rest-Hinterseer
sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie Mag. Eduard Mainoni.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 04 28
Klaus Wittauer Kurt
Eder
Berichterstatter Obmann