924 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (853 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden
Seit dem
In-Kraft-Treten des BMVG sind bereits mehr als zwei Jahre vergangen. In der
Zwischenzeit haben sich aus den Erfahrungen der Praxis Fragen zu Regelungen
des BMVG ergeben. Um die Erfahrungen aus der Praxis in ihrer Gesamtheit
erfassen und nutzen zu können, wurde eine Evaluierung des BMVG vor dem
Hintergrund dieser Erfahrungen vorgenommen. Ziel der Evaluierung war, die
Erfahrungen aus der Praxis aufzugreifen und entsprechende Lösungsansätze für
allfällige Probleme bei der Anwendung des Gesetzes zu entwickeln. Die
Evaluierung wurde im Rahmen von Expertengesprächen im Jahre 2004 durchgeführt
und eine Reihe von Vorschlägen zu einer noch effektiveren Gestaltung des BMVG
erarbeitet.
Im Laufe der
Evaluierung hat sich ergeben, dass die Nichtweiterleitbarkeit von
Abfertigungsbeiträgen wegen einer fehlenden Auswahl einer MV-Kasse das
dringlichste Problem im Zusammenhang mit dem BMVG darstellt und so rasch wie
möglich einer Lösung zugeführt werden soll. Es wird daher der Weg gewählt, für
das genannte Problem vorab eine Lösung auf gesetzlicher Ebene zu treffen.
Weiters soll hinsichtlich des Beitragszeitraums für Abfertigungsbeiträge aus
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit dem vorliegenden Entwurf
zusätzlich eine Wahlmöglichkeit für den Arbeitgeber geschaffen werden, die
Beiträge entweder wie bisher monatlich oder einmal jährlich zu überweisen.
Im Einzelnen
werden im Entwurf folgende Maßnahmen getroffen:
- Klarstellung,
welche ASVG-Regelungen für das Eintreibungsverfahren nach § 6 Abs. 2
BMVG gelten;
- Schaffung
einer Wahlmöglichkeit in einem neuen § 6 Abs. 2a BMVG hinsichtlich
des Beitragszeitraums für Abfertigungsbeiträge aus geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen;
- formale
Zusammenfassung der Regelung über die Auswahl der MV-Kassen der bisherigen
§§ 9 und 10 BMVG in einem neuen § 9 BMVG;
- Festsetzung
einer Frist von 6 Monaten im Hinblick auf das neu geschaffene
Zuweisungsverfahren nach § 27a BMVG (§ 10 neu BMVG);
- Schaffung
eines Verfahrens zur Zuweisung von Arbeitgebern, die nach Ablauf der
entsprechenden Fristen noch keinen Beitrittsvertrag mit einer MV-Kasse
abgeschlossen haben (§ 27a BMVG);
- entsprechende
Anpassungen im LAG;
- Anpassung
bei den Regelungen betreffend IAG für noch aushaftende Übertragungsbeträge aus
der Abfertigung alt (bisher Geltendmachung durch MV-Kasse);
- enstprechende
Anpassungen im EStG.
Der
Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 29. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Richard Leutner,
Franz Riepl, Heidrun Silhavy
sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner
und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der
wie folgt begründet war:
„Zu Z 1 (§ 125 Abs. 2 und 3 LAG):
Die bisher in Abs. 2 enthaltene Wortfolge „wer körperlich und geistig geignet ist“ könnte als behindertendiskriminierend angesehen werden und wird daher durch eine neutrale Formulierung ersetzt.
Da im land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (beschlossen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12. April 2005) nunmehr auch die Lehrausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen ermöglicht werden soll, ist eine Anpassung in Abs. 3 erforderlich.
Zu Z 2 (§ 239 Abs. 24 LAG):
Es wird eine Zitatanpassung vorgenommen.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr.
Reinhold Mitterlehner und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einstimmig angenommen.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-04-29
Franz Glaser Dr. Reinhold Mitterlehner
Berichterstatter Obmann