924 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (853 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Seit dem In-Kraft-Treten des BMVG sind bereits mehr als zwei Jahre vergangen. In der Zwischenzeit haben sich aus den Erfahrungen der Praxis Fragen zu Regelun­gen des BMVG ergeben. Um die Erfahrungen aus der Praxis in ihrer Gesamtheit erfassen und nutzen zu können, wurde eine Evaluierung des BMVG vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen vorgenommen. Ziel der Evaluierung war, die Erfahrungen aus der Praxis aufzugreifen und entsprechende Lösungsansätze für allfällige Probleme bei der Anwendung des Gesetzes zu entwickeln. Die Evaluierung wurde im Rahmen von Expertengesprächen im Jahre 2004 durchgeführt und eine Reihe von Vorschlägen zu einer noch effektiveren Gestaltung des BMVG erarbeitet.

Im Laufe der Evaluierung hat sich ergeben, dass die Nichtweiterleitbarkeit von Abfertigungsbeiträgen wegen einer fehlenden Auswahl einer MV-Kasse das dringlichste Problem im Zusammenhang mit dem BMVG darstellt und so rasch wie möglich einer Lösung zugeführt werden soll. Es wird daher der Weg gewählt, für das genannte Problem vorab eine Lösung auf gesetzlicher Ebene zu treffen. Weiters soll hinsichtlich des Beitragszeitraums für Abfertigungsbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit dem vorliegenden Entwurf zusätzlich eine Wahlmöglichkeit für den Arbeitgeber geschaffen werden, die Beiträge entweder wie bisher monatlich oder einmal jährlich zu überweisen.

Im Einzelnen werden im Entwurf folgende Maßnahmen getroffen:

-       Klarstellung, welche ASVG-Regelungen für das Eintreibungsverfahren nach § 6 Abs. 2 BMVG gelten;

-       Schaffung einer Wahlmöglichkeit in einem neuen § 6 Abs. 2a BMVG hinsichtlich des Beitragszeitraums für Abfertigungsbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen;

-       formale Zusammenfassung der Regelung über die Auswahl der MV-Kassen der bisherigen §§ 9 und 10 BMVG in einem neuen § 9 BMVG;

-       Festsetzung einer Frist von 6 Monaten im Hinblick auf das neu geschaffene Zuweisungsverfahren nach § 27a BMVG (§ 10 neu BMVG);

-       Schaffung eines Verfahrens zur Zuweisung von Arbeitgebern, die nach Ablauf der entsprechenden Fristen noch keinen Beitrittsvertrag mit einer MV-Kasse abgeschlossen haben (§ 27a BMVG);

-       entsprechende Anpassungen im LAG;

-       Anpassung bei den Regelungen betreffend IAG für noch aushaftende Übertragungsbeträge aus der Abfertigung alt (bisher Geltendmachung durch MV-Kasse);

-       enstprechende Anpassungen im EStG.

Der Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Richard Leutner, Franz Riepl, Heidrun Silhavy sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Z 1 (§ 125 Abs. 2 und 3 LAG):

Die bisher in Abs. 2 enthaltene Wortfolge „wer körperlich und geistig geignet ist“ könnte als behindertendiskriminierend angesehen werden und wird daher durch eine neutrale Formulierung ersetzt.

Da im land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (beschlossen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12. April 2005) nunmehr auch die Lehrausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen ermöglicht werden soll, ist eine Anpassung in Abs. 3 erforderlich.

Zu Z 2 (§ 239 Abs. 24 LAG):

Es wird eine Zitatanpassung vorgenommen.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-04-29

Franz Glaser Dr. Reinhold Mitterlehner

       Berichterstatter                  Obmann