925 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (856 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht das Regierungsprogramm
die Förderung des „Unternehmens Haushalt“ vor. Das ist ein wichtiges
beschäftigungs- und sozialpolitisches Vorhaben, da nicht nur viel beschäftigte
Singles oder gut situierte Haushalte angesprochen werden, sondern nach einschlägigen
Erhebungen zum Nachfragepotenzial vor allem auch Haushalte älterer Menschen und
solche mit geringerem Einkommen Vorteile erwarten können.
Unter dem Blickpunkt der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
insbesondere für Personen mit Pflichtschulabschluss bzw. geringerer
Qualifizierung und der Bekämpfung von Schwarzarbeit in privaten Haushalten ist
das Beschäftigungspotenzial erheblich.
Dieses Potenzial kann durch den Kauf von personennahen Dienstleistungen im
Haushalt (zur Unterstützung der Haushaltsführung, der Kinderbeaufsichtigung,
von Einkauf, Reinigung und Gartenarbeiten) erschlossen werden, auch wenn man
berücksichtigt, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der
höheren Erwerbstätigkeit der Frauen und einer höheren Lebenserwartung der
Bereich der Dienstleistung im Haushalt unverändert ein Wachstumsfeld
bezeichnet.
Sinnvoll und Erfolg versprechend ist ein Modell, das einfach und
unbürokratisch anzuwenden ist und Hemmschwellen sowohl auf Seite der Haushalte
wie auf Seite der Arbeitnehmer abbaut. Der Dienstleistungsscheck bietet den
Vorteil, dass er universell zur Abgeltung einfacher, nicht gewerblicher
Dienstleistungen im Haushalt eingesetzt werden kann. Er soll für alle Haushalte
in der näheren Umgebung ihres alltäglichen Lebensraumes verfügbar sein und
daher zB in Postämtern oder Trafiken erhältlich sein.
Der
Wirtschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner
Sitzung am 29. April 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Dr. Richard Leutner,
Mag. Christine Lapp, Mares Rossmann,
Renate Csörgits sowie der Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (856 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005-04-29
Ridi Steibl Dr. Reinhold Mitterlehner
Berichterstatterin Obmann