Entschließung

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten  wird ersucht, im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union bzw. bilateral,

1.      politisch den Darfur-Friedensprozess, die vollinhaltliche Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrates und die Tätigkeit und die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes weiterhin zu unterstützen;

2.      dafür einzutreten, dass die Regierung der Republik Sudan

             - die im Abkommen von Abuja vom 9.November 2004 vereinbarten Bestimmungen einhält, insbesondere die Bestimmungen über die Einrichtung einer (international überwachten) No-Fly Zone für die sudanesische Luftwaffe,

             - und dafür sorgt, dass die immer noch stattfindenden Kampfhandlungen sowie die Übergriffe auf die Zivilbevölkerung sofort gestoppt und die Milizen (wenn möglich unter internationaler Aufsicht) entwaffnet werden;

3.      sich im Einvernehmen mit den europäischen Partnern einzusetzen,

             - für die Aufstockung und logistische Unterstützung der in Darfur stationierten Einheiten;

             - dass die in Darfur stationierten Einheiten der Afrikanischen Union (Mission AMIS II)  möglichst rasch ihre volle Einsatzbereitschaft erreichen und dass ihr Mandat zum  Schutz der Zivilbevölkerung und der Hilfskräfte erweitert wird;

             - dass Einheiten der UNMIS-Mission,  die in der Resolution 1590 des UN-Sicherheitsrates genannte Option zur Unterstützung der Mission AMIS II insbesondere durch logistische, operative und durch Reserveelemente, falls erforderlich, auch tatsächlich in Darfur wahrnehmen können;

4.      für eine rasche Einsetzung des SR-Komitees und des ExpertInnen-Panels, um eine wirksame Kontrolle des durch die Resolution 1591 verhängten Waffenembargos zu gewährleisten, sowie dafür einzutreten, dass die Einhaltung des durch die Resolution 1591 verhängten Flugverbots - etwa durch Einheiten der Afrikanischen Union und UN-Beobachter/innen vor Ort - strikt überwacht und kontrolliert wird;

5.      im Einvernehmen mit den europäischen Partnern erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen bzw. Sanktionen sowie autonome Sanktionen der Europäischen Union  in Erwägung zu ziehen, falls sich die bisherigen Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als unzureichend erweisen, die Gewalt in Darfur zu beenden. Diese Sanktionen können auch wichtige Wirtschaftssektoren wie etwa die Erdölförderung umfassen.