Entschließung
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, im Rahmen der Vereinten
Nationen, der Europäischen Union bzw. bilateral,
1. politisch
den Darfur-Friedensprozess, die vollinhaltliche Umsetzung der Resolutionen des
Sicherheitsrates und die Tätigkeit und die Ermittlungen des Internationalen
Strafgerichtshofes weiterhin zu unterstützen;
2. dafür
einzutreten, dass die Regierung der Republik Sudan
- die im Abkommen von Abuja vom 9.November 2004
vereinbarten Bestimmungen einhält, insbesondere die Bestimmungen über die
Einrichtung einer (international überwachten) No-Fly Zone für die sudanesische
Luftwaffe,
- und dafür sorgt, dass die immer noch
stattfindenden Kampfhandlungen sowie die Übergriffe auf die Zivilbevölkerung
sofort gestoppt und die Milizen (wenn möglich unter internationaler Aufsicht)
entwaffnet werden;
3. sich
im Einvernehmen mit den europäischen Partnern einzusetzen,
- für die Aufstockung und logistische
Unterstützung der in Darfur stationierten Einheiten;
- dass die in Darfur stationierten Einheiten der
Afrikanischen Union (Mission AMIS II)
möglichst rasch ihre volle Einsatzbereitschaft erreichen und dass ihr
Mandat zum Schutz der
Zivilbevölkerung und der Hilfskräfte erweitert wird;
- dass Einheiten der UNMIS-Mission, die in der Resolution 1590 des
UN-Sicherheitsrates genannte Option zur Unterstützung der Mission AMIS II
insbesondere durch logistische, operative und durch Reserveelemente, falls
erforderlich, auch tatsächlich in Darfur wahrnehmen können;
4. für
eine rasche Einsetzung des SR-Komitees und des ExpertInnen-Panels, um eine
wirksame Kontrolle des durch die Resolution 1591 verhängten Waffenembargos zu
gewährleisten, sowie dafür einzutreten, dass die Einhaltung des durch die
Resolution 1591 verhängten Flugverbots - etwa durch Einheiten der Afrikanischen
Union und UN-Beobachter/innen vor Ort - strikt überwacht und kontrolliert wird;
5. im
Einvernehmen mit den europäischen Partnern erforderlichenfalls zusätzliche
Maßnahmen bzw. Sanktionen sowie autonome Sanktionen der Europäischen Union in Erwägung zu ziehen, falls sich die
bisherigen Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als
unzureichend erweisen, die Gewalt in Darfur zu beenden. Diese Sanktionen können
auch wichtige Wirtschaftssektoren wie etwa die Erdölförderung umfassen.