954 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über die Regierungsvorlage (815 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Zwischen
Österreich und Kroatien gilt bisher das Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung vom 14.
April 1972 (BGBl. Nr. 436/1973, vgl. auch die Kundmachung BGBl. Nr. 474/1996).
Mit der Existenz einer unabhängigen Republik Kroatien entstand sowohl auf österreichischer
als auch auf kroatischer Seite das Interesse am Abschluss eines bilateralen
Kulturabkommens.
Das neue Abkommen
regelt die Zusammenarbeit von Institutionen beider Länder in den Bereichen Kultur,
insbesondere Kunst, Schulen-, Bildungs- und Hochschulwesen, Forschung und
Wissenschaft. Eine im Abkommen vorgesehene Gemischte Kommission soll
Kulturarbeitsprogramme zu diesen Themen festlegen.
Der
gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden
Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung
durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder
verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen
Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich
zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2
B-VG nicht erforderlich ist.
Eine Zustimmung
des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist
erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der
Länder betreffen, geregelt werden.
Der
Kulturausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 13. Mai 2005 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der
Berichterstatterin die Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung (815 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2005-05-13
Dr.Andrea Wolfmayr Mag. Christine Muttonen
Berichterstatterin Obfrau