956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht und Antrag
des Landesverteidigungsausschusses
über den Entwurf
eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert
wird
Im Zuge seiner
Beratungen über die Regierungsvorlage (949 der Beilagen) betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002,
das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das
Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das
Militärbefugnisgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 - WRÄG
2005),
hat der
Landesverteidigungsausschuss am 24. Mai 2005 auf Antrag der
Abgeordneten Walter Murauer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen,
dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen
Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz
zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war
wie folgt begründet:
„Im § 38b
Abs. 8 WehrG ist in einer Generalklausel vorgesehen, dass auf
Wehrpflichtige, die Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, jene
bundesrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind, die für Frauen hinsichtlich
dieses Wehrdienstes gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Zu
diesen Vorschriften zählt nach den Erläuterungen auch das
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991.
Weiters erfolgt im
§ 3 Abs. 2 und 3 eine Textanpassung.
Es erscheint
allerdings erforderlich und gerechtfertigt, für jene in der Praxis wohl sehr selten
auftretenden Fälle, in denen Männer erst nach Ableistung ihres 6-monatigen
Grundwehrdienstes zu einem Ausbildungsdienst herangezogen werden (und dies
womöglich nicht gleich im Anschluss daran), die Beendigung des Kündigungs- und
Entlassungsschutzes mit jenem Zeitpunkt zu limitieren, der im Regelfall für die
vergleichbare Möglichkeit der Leistung des Ausbildungsdienst vorgesehen ist
(§ 13 Abs. 1 Z 3).“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Anton Gaál, Walter Murauer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Bettina Stadlbauer, Dr. Peter Pilz, Mag. Walter Tancsits und Dipl.-Ing. Werner Kummerer sowie der Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter das Wort.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2005 05 24
Mag. Walter Tancsits Dr.
Reinhard Eugen Bösch
Berichterstatter Obmann