956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Landesverteidigungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (949 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 - WRÄG 2005),

hat der Landesverteidigungsausschuss am 24. Mai 2005 auf Antrag der Abgeordneten Walter Murauer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Im § 38b Abs. 8 WehrG ist in einer Generalklausel vorgesehen, dass auf Wehrpflichtige, die Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, jene bundesrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind, die für Frauen hinsichtlich dieses Wehrdienstes gelten, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Zu diesen Vorschriften zählt nach den Erläuterungen auch das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991.

Weiters erfolgt im § 3 Abs. 2 und 3 eine Textanpassung.

Es erscheint allerdings erforderlich und gerechtfertigt, für jene in der Praxis wohl sehr selten auftretenden Fälle, in denen Männer erst nach Ableistung ihres 6-monatigen Grundwehrdienstes zu einem Ausbildungsdienst herangezogen werden (und dies womöglich nicht gleich im Anschluss daran), die Beendigung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes mit jenem Zeitpunkt zu limitieren, der im Regelfall für die vergleichbare Möglichkeit der Leistung des Ausbildungsdienst vorgesehen ist (§ 13 Abs. 1 Z 3).“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Anton Gaál, Walter Murauer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Bettina Stadlbauer, Dr. Peter Pilz, Mag. Walter Tancsits und Dipl.-Ing. Werner Kummerer sowie der Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter das Wort.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 05 24

Mag. Walter Tancsits          Dr. Reinhard Eugen Bösch

       Berichterstatter                  Obmann