960 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag
278/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
umfassende Reform der Gesundheitsberufe
Die Abgeordneten
Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 12. November 2003 im Nationalrat eingebracht und
wie folgt begründet:
„Für die Qualität
im Gesundheitswesen ist die Ausbildung der Beschäftigten besonders wichtig.
Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter
Gesundheitsberufe, deren Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen
Gesetzen wie dem MTD-Gesetz, dem GuKG, dem MTF-SHD-Gesetz uam. geregelt sind.
Viele dieser Vorschriften haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit
langem eine Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist
beispielsweise auf die notwendige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für
die zahnärztlichen Assistentinnen, die MTD-Reform, die MTF-Reform und andere
Vorhaben hinzuweisen.
Der Beruf der
med.-techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt. Durch
die dreispaltige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die
Einsatzgebiete der med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im Ambulanten-
sowie im Spitalsbereich sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den
Weiterentwicklungen der modernen Medizin voll vertraut sind. Die derzeit
geltenden Regelungen für die med. techn. Fachkräfte entsprechen nicht der
geübten Praxis. Dabei sind insbesondere die Kompetenzen und die Zuständigkeiten
neu zu regeln. Gleichzeitig sind durch die unzureichende Ausformulierung des 40
Jahre alten Gesetzes breite Auslegungen möglich. Durch den weitumfassenden
Tätigkeitsbereich ist zur Zeit keine Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen
möglich.
In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren
enorme Veränderungen gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu
gewährleisten, müssen Tätigkeiten durchgeführt werden, welche jedoch durch die
heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht gedeckt sind. Um für diese
Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen, muss ein
zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige
Ausbildung entsprechend angepasst werden.
Die Berufsbilder
im Gesundheitswesen sind daher an die sich laufend ändernden Aufgaben
anzupassen. Um die Durchlässigkeit innerhalb der Gesundheitsberufe
sicherzustellen, hat die Ausbildung in Modulen zu erfolgen. In der Sitzung des
Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der damals für das Gesundheitswesen
zuständige Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet, alle
Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen.
Darüber hinaus hat der Staatssekretär in einer Pressekonferenz zum
MTF-Gesetz am 4. Mai 2001 zugesagt: „Daher wird die Bundesregierung in Kürze
das in unveränderter Fassung aus 1961 stammende Gesetz an die modernen
Notwendigkeiten anpassen.“ (Zitat) Obwohl wir schon November 2003 schreiben, ist
noch immer keines der versprochenen Vorhaben dem Nationalrat zugeleitet worden.
Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist,
auf die Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu achten.“
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter Manfred Lackner die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald,
Mag. Christine
Lapp, Dr. Erwin Rasinger, Maria Grander, Mag. Herbert Haupt, Theresia Haidlmayr, sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Maria Rauch-Kallat und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Barbara Rosenkranz.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Manfred Lackner,
Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2005 05 25
August Wöginger Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau