961 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die
Regierungsvorlage (950 der Beilagen): Bundesgesetz über die Änderung des
MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes
und
über den
Entschließungsantrag 276/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen
Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg
Zur
Regierungsvorlage (950 der Beilagen) ist auszuführen:
Seit geraumer Zeit
gibt es Bestrebungen, Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die
Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten zu etablieren.
Voraussetzung für die Realisierung sind entsprechende Rechtsgrundlagen im
MTD-Gesetz.
Die
Berufsbezeichnungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste enthalten die
Ausdrücke „Diplomierte/Diplomierter...“, was für Absolventen und Absolventinnen
von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen nicht mehr zutreffend ist. Darüber
hinaus entsprechen die Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste nicht mehr den international gebräuchlichen
Berufsbezeichnungen.
Die mit 1. Mai
2004 in Kraft getretene EU-Erweiterung erfordert Anpassungen im Hebammengesetz.
Die Ziele der
Regierungsvorlage stellen sich wie folgt dar:
- Schaffung von
rechtlichen Rahmenbedingungen für Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für
die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten einschließlich
Festlegung von Mindeststandards für diese Ausbildungen.
- Verankerung von
Berufsbezeichnungen, die auch für Absolventen und Absolventinnen von
Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen im Bereich der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste geeignet sind sowie Anpassung der
Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen medizinisch-technischen
Dienste an international gebräuchliche Berufsbezeichnungen; und
- Umsetzung des
EU-Beitrittsvertrags 2003.
Zum
Entschließungsantrag 276/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und
Kollegen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen
Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg ist auszuführen:
Die Abgeordneten Manfred
Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag
am 12. November 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs
weist bereits seit Jahren auf die beträchtlichen Schwierigkeiten in der
Ausbildung hin, wonach verschiedene MTD-Akademien bei der Aufnahme
Teilnehmerinnen des eigenen Bundeslandes wesentlich besser stellen als solche
aus anderen Bundesländern. Bei Bewerbungen von Ausbildungswilligen aus anderen
Bundesländern wird zuvor sichergestellt, dass die Ausbildungskosten von den
„Heimatbundesländern“, die keine entsprechenden MTD-Akademie-Standorte
eingerichtet haben, übernommen werden. Dies führt insbesondere bei Studierenden
aus Vorarlberg in Tirol oder in Salzburg dazu, dass diese entweder auf ihren
Berufswunsch verzichten oder im Rahmen eines sog. „Ausbildungsdarlehens“
weitreichende und gravierende finanzielle Verpflichtungen eingehen. Demnach
müssen nach dem Abschluss der Ausbildung, wenn eine Berufsausübung nicht in
einer öffentlichen Krankenanstalt oder Einrichtung für Alters- und chronisch
Kranke in Vorarlberg erfolgt, Ausbildungskosten in einer Höhe von zirka 26.200
€ dem Land zurückbezahlt werden.
Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen wurde unter Hinweis auf die
geltende Rechtslage nach dem MTD-Gesetz und die Führung dieser Akademien in der
sog. „Privatwirtschaftsverwaltung“ festgestellt, dass keine gesetzliche
Grundlage besteht, den Trägern dieser Ausbildungseinrichtungen die Einhebung
von Ausbildungsbeiträgen zu untersagen.
Nunmehr scheint jedoch auf Ebene der Länder die Bereitschaft zu bestehen,
das beschriebene Problem einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. So
beschlossen die Landesfinanzreferenten am 24. November 1999 die Finanzierung
von Ausbildungskosten in die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die
Krankenanstaltenfinanzierung aufzunehmen oder eine Regelung im Sinne des § 3
FAG zu finden. Diese Einigkeit der Länder an einer gemeinsamen Lösung sollte
umgehend aufgegriffen werden, zumal seitens einiger ÖVP-dominierter Länder
bisher offenkundig nur wenig Bereitschaft an einer zufriedenstellenden
Problemlösung bestand.
Die unterzeichneten Abgeordneten verstehen das berechtigte Anliegen des
Dachverbandes der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und sehen in den
finanziellen Barrieren, die für Teilnehmerinnen aus einzelnen Bundesländern an
einer Ausbildung an einer MTD-Akademie bestehen, eine durch nichts zu
rechtfertigende Ungleichbehandlung junger Menschen im Zugang zu hoch
qualifizierten und dringend benötigten Berufen auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens.“
Der
Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage sowie den
Entschließungsantrag 276/A(E) in seiner Sitzung am 25. Mai 2005 in
Verhandlung genommen.
Als
Berichterstatter im Ausschuss für die Regierungsvorlage 950 der Beilagen
fungierte Abgeordnete Maria Grander, für den
Entschließungsantrag 276/A(E) der Abgeordnete Manfred Lackner.
An der Debatte
beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald,
Mag. Herbert Haupt, Dr. Erwin Rasinger sowie die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen Maria Rauch-Kallat und die
Ausschussobfrau Abgeordnete Barbara Rosenkranz.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen einen Abänderungsantrag
eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Die
Hebammenausbildung findet derzeit – ebenso wie die Ausbildungen in den
gehobenen medizinisch-technischen Diensten – an Akademien statt. Diese
dreijährigen, postsekundären Hebammenakademien sind ebenso
Ausbildungseinrichtungen sui generis und bedürfen daher im Hinblick auf die
Ziele des Bologna-Prozesses und die angestrebte Vereinheitlichung des
europäischen Hochschulraumes einer Einbeziehung in den Hochschulbereich.
Wie für die
Ausbildung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ist der
Fachhochschulsektor auf Grund seiner starken Praxisorientierung der geeignete
Rahmen für diese Ausbildungen.
Daher werden
analog zu den Regelungen im MTD-Gesetz Regelungen im Hebammengesetz geschaffen,
die – unter den gleichen Rahmenbedingungen wie für die Ausbildung in den
gehobenen medizinisch-technischen Diensten – die Möglichkeit von
Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme
eröffnen.
Hervorzuheben ist,
dass bei der Hebammenausbildung schon auf Grund der europarechtlichen
Regelungen (EU-Hebammenrichtlinien 80/154/EWG und 80/155/EWG) detaillierte
Vorgaben für die Hebammenausbildung bestehen. Diese Vorgaben beinhalten u.a.,
dass theoretische Ausbildungsinhalte unmittelbar im Rahmen praktischer Übungen
umgesetzt werden und mit dieser Verschränkung der theoretischen und praktischen
Ausbildung eine hohe Ausbildungsqualität gewährleistet ist. Eine Absolvierung
der praktischen Ausbildung im Rahmen eines geblockten „Praxissemesters“ würde
nicht nur diesem Grundsatz widersprechen, sondern wäre angesichts des in der
Richtlinie vorgegebenen umfassenden praktischen Ausbildungsprogramms auch nicht
durchführbar (vgl. den Anhang zur Richtlinie 80/155/EWG).
Darüber hinaus ist
zur vorgesehenen Berichtspflicht des Fachhochschulrates festzuhalten, dass
diese Berichte insbesondere als Grundlage für die Weiterentwicklung der
Studiengänge unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Beruf der Hebamme
dienen sollen. Weiters sollen die Berichte bei der Planung der
Ausbildungskapazitäten herangezogen werden, wobei im Hinblick auf das
EU-rechtlich vorgegebene Berufsbild insbesondere auch auf den Hebammenbedarf im
extramuralen Bereich Bedacht zu nehmen sein wird.“
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter
Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Barbara Rosenkranz, Manfred Lackner, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen einstimmig
angenommen.
Der Antrag 276/A(E)
gilt als miterledigt.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Maria Grander
gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen
Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2005-05-25
Maria Grander Barbara
Rosenkranz
Berichterstatterin Obfrau