966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag
136/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tierseuchenbekämpfung
(Rinderleukosegesetz 1982)
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den
gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Juni 2003 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Mitwirkung von
Tierhaltern bei der Seuchenbekämpfung ist in Österreich sehr unterschiedlich
geregelt. So ergibt sich beispielsweise nach § 12 Abs. 2 Bangseuchengesetz 1957
und § 19 Abs. 4 IBR/IPVG 1989 nicht nur die Verpflichtung, die Durchführung
einer Untersuchung der Tiere nicht zu behindern, sondern auch eine spezifische
Mitwirkungspflicht des Tiererhalters dahingehend, dass Untersuchungen nach
diesen gesetzlichen Bestimmungen am Tierbestand überhaupt durchgeführt werden
können. Der Tierhalter hat nämlich seine Tiere untersuchungsfertig bereitzuhalten.
Das Einfangen und Fixieren von Tieren fallt unter die Mitwirkungspflicht des
Tierhalters und nicht in den Aufgabenbereich eines Tierarztes.
§ 19 Abs. 4 Rinderleukosegesetz 1982 normiert hingegen keine
Mitwirkungsverpflichtung des Tierhalters dahingehend, dass Untersuchungen nach
diesen gesetzlichen Bestimmungen am Tierbestand überhaupt durchgeführt werden
können (E 20.9.2001, 99/11/0114). Dies ist ein absolut unbefriedigender
Zustand.“
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier die Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Dr. Kurt Grünewald, Mag.
Herbert
Haupt, Karl Donabauer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen Maria Rauch-Kallat.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag.
Herbert
Haupt gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2005 05 25
Mag. Herbert Haupt Barbara Rosenkranz
Berichterstatter Obfrau