966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 136/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tierseuchenbekämpfung (Rinderleukosegesetz 1982)

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Juni 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Mitwirkung von Tierhaltern bei der Seuchenbekämpfung ist in Österreich sehr unterschiedlich geregelt. So ergibt sich beispielsweise nach § 12 Abs. 2 Bangseuchengesetz 1957 und § 19 Abs. 4 IBR/IPVG 1989 nicht nur die Verpflichtung, die Durchführung einer Untersuchung der Tiere nicht zu behindern, sondern auch eine spezifische Mitwirkungspflicht des Tiererhalters dahingehend, dass Untersuchungen nach diesen gesetzlichen Bestimmungen am Tierbestand überhaupt durchgeführt werden können. Der Tierhalter hat nämlich seine Tiere untersuchungsfertig bereitzuhalten. Das Einfangen und Fixieren von Tieren fallt unter die Mitwirkungspflicht des Tierhalters und nicht in den Aufgabenbereich eines Tierarztes.

§ 19 Abs. 4 Rinderleukosegesetz 1982 normiert hingegen keine Mitwirkungsverpflichtung des Tierhalters dahingehend, dass Untersuchungen nach diesen gesetzlichen Bestimmungen am Tierbestand überhaupt durchgeführt werden können (E 20.9.2001, 99/11/0114). Dies ist ein absolut unbefriedigender Zustand.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Kurt Grünewald, Mag. Herbert Haupt, Karl Donabauer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Herbert Haupt gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 05 25

Mag. Herbert Haupt      Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau