967 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag
389/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für Bundesrat und
Nationalrat sowie Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES
Die Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 6. Mai 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„Lebensmittelsicherheit
gehört zu den größten Anliegen der österreichischen Bevölkerung. Nach einer
Umfrage des Linzer Markt-Institutes vom Jänner 2002 sind für mehr als 80 % der
österreichischen Bevölkerung „Keine Lebensmittelskandale" ein großes
Anliegen. Daran hat sich nichts geändert. Dies erfordert gesundheitspolitisch
eine flächendeckende staatliche Kontrolle, ausreichende Probenziehungen und
unabhängige Untersuchungen.
Eine entsprechend glaubwürdige Vollziehung aller lebensmittel- und
veterinärrechtlicher Vorschriften sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts
(z.B. Futtermittelgesetz) setzt eine umfassende, durchgehende „Kontrolle vom
Feld bis zum Teller“ und besonders konkrete Untersuchungen voraus.
Mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurde die Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH sowie das Bundesamt für Ernährung
eingerichtet und damit die bislang zuständigen Bundesanstalten ausgegliedert.
Es war ausschließlich eine Organisationsänderung - allerdings mit
weitreichenden Auswirkungen.
Damit sind beispielweise auch die Voraussetzungen für die parlamentarische
Kontrolle (z.B. Interpellationsrecht) weggefallen. „Nationalrat sowie der
Bundesrat wurden ausgeschaltet und in ihren Informations- und Kontrollrechten
beschnitten. Darüber hinaus enthält dieses Gesetz keine besonderen
Informationsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die
Verpflichtung der Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht (z.B.
Untersuchungstätigkeit) vorzulegen.““
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner
Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier
die Abgeordnete Barbara Riener.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Wien, 2005 05 25
Barbara
Riener Barbara
Rosenkranz
Berichterstatterin Obfrau