967 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 389/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für Bundesrat und Nationalrat sowie Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Mai 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Lebensmittelsicherheit gehört zu den größten Anliegen der österreichischen Bevölkerung. Nach einer Umfrage des Linzer Markt-Institutes vom Jänner 2002 sind für mehr als 80 % der österreichischen Bevölkerung „Keine Lebensmittelskandale" ein großes Anliegen. Daran hat sich nichts geändert. Dies erfordert gesundheitspolitisch eine flächendeckende staatliche Kontrolle, ausreichende Probenziehungen und unabhängige Untersuchungen.

Eine entsprechend glaubwürdige Vollziehung aller lebensmittel- und veterinärrechtlicher Vorschriften sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts (z.B. Futtermittelgesetz) setzt eine umfassende, durchgehende „Kontrolle vom Feld bis zum Teller“ und besonders konkrete Untersuchungen voraus.

Mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurde die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH sowie das Bundesamt für Ernährung eingerichtet und damit die bislang zuständigen Bundesanstalten ausgegliedert. Es war ausschließlich eine Organisationsänderung - allerdings mit weitreichenden Auswirkungen.

Damit sind beispielweise auch die Voraussetzungen für die parlamentarische Kontrolle (z.B. Interpellationsrecht) weggefallen. „Nationalrat sowie der Bundesrat wurden ausgeschaltet und in ihren Informations- und Kontrollrechten beschnitten. Darüber hinaus enthält dieses Gesetz keine besonderen Informationsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die Verpflichtung der Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht (z.B. Untersuchungstätigkeit) vorzulegen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Mai 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Johann Maier die Abgeordnete Barbara Riener.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2005 05 25

Barbara Riener                 Barbara Rosenkranz

    Berichterstatterin                     Obfrau