976 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über die Regierungsvorlage (857 der
Beilagen): Bundesgesetz über
die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von
Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG)
Die Richtlinie
2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm,
ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S 12 – im Folgenden:
Umgebungslärmrichtlinie – ist von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Gemäß dieser
Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Grundlagen für die Weiterentwicklung und
Ergänzung der Maßnahmen in Bezug auf Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen
– Straßen- und Schienenverkehr, zivilen Flugverkehr, bestimmte industrielle
Anlagen – schaffen. Dazu sind harmonisierte Bewertungsmethoden für Lärm und
Lärmpegel, Aufzeichnungen über die örtlichen Lärmsituationen mittels
strategischer Umgebungslärmkarten und Planungen für Lärmminderungsmaßnahmen
bzw. Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von „Aktionsplänen“ einzuführen. Der
Öffentlichkeit muss die Gelegenheit zur entsprechenden Information über
Lärmerhebungs- und Verminderungsmaßnahmen gegeben werden. Die Mitgliedstaaten
müssen der Europäischen Kommission über die Lärmsituation berichten und
Aktionspläne übermitteln.
Die notwendigen
Maßnahmen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie im Bereich des Bundes sollen
in einem Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung
von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG)
festgelegt werden. Damit soll auf Bundesebene der geeignete gesetzliche Rahmen
geschaffen werden, um die wichtigsten Quellen von Lärmemissionen zu erfassen,
um die harmonisierten Bewertungsmethoden anzuwenden, um Aktionspläne
auszuarbeiten und um Lärmminderungsmaßnahmen vorbereiten zu können.
Das
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz soll insbesonders die Ziele in Bezug auf die
Emissionen von Umgebungslärm aus dem Straßenverkehr, dem Eisenbahn- und zivilen
Flugverkehr sowie aus IPPC-Anlagen in Ballungsräumen festlegen und die
notwendigen Rechts- und Planungsinstrumente beinhalten, um nach Erhebung der
aktuellen Lärmsituation zur Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu kommen, wo
solche erforderlich sind. Zentral werden die so genannten „strategischen
Umgebungslärmkarten“ sein, die die Lärmbelastung entlang von Bundesstraßen
(Kategorien A und S), Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken, um Flughäfen und
IPPC-Anlagen in Ballungsräumen abbilden werden. In Form von Aktionsplänen wird
eine konkrete Maßnahmenplanung auszuarbeiten sein.
Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. Der Sitzung des Umweltausschusses wurden Mag. Manfred Bialonczyk (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie), DI Robert Thaler (Lebensministerium), Martin Blum (Verkehrsclub Österreichs), Susanne Rynesch (Österreich-Plattform Fluglärm) und Mag. Roman Ortner (Umweltbundesamt) als Experten beigezogen.
An der Debatte
beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, Petra Bayr, Kai Jan Krainer, Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Dipl.-Kfm. Hannes Bauer, sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (857 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 01
Christoph Kainz Dr. Eva Glawischnig
Berichterstatter Obfrau