977 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 587/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 07. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das österreichische JI/CDM-Programm wurde im Jahr 2003 als 4. Säule des Umweltförderungsgesetzes geschaffen, um Treibhausgas-Reduktionseinheiten aus Klimaschutzprojekten im Ausland anzukaufen und so einen Beitrag zum Erreichen des österreichischen Kyoto-Ziels zu leisten. Die derzeitige Formulierung des § 6 Abs. 2d des UFG lässt keine Vorgriffe über die jährlich verfügbaren Mittel hinaus zu. Um - im Interesse der Programmziele - die Marktpreissituation möglichst günstig nützen zu können, wird eine Vorgriffsmöglichkeit geschaffen; ab einem Vorgriff in Höhe von 100 Mio. € ist dazu das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen notwendig. Vorgriffe sind nur insoweit zulässig, als der im § 6 Abs. 2d zweiter Satz des UFG vorgegebene Gesamtrahmen von 289 Mio. € nicht überschritten wird.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Gerhard Steier, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Konrad Steindl, Anton Heinzl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 2 (§ 24 Z 2):

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Rahmen seiner Bemühungen um ein österreichweites Maßnahmenpaket zur Lösung der hohen Feinstaubbelastungen im gesamten Bundesgebiet auch einen Ausbau der bereits bestehenden Möglichkeit zur Förderung von Staubemissionsreduktionsmaßnahmen im industriellen Anlagenbereich angekündigt. Darüber hinaus sollen mit Mitteln der Umweltförderung im Inland auch Staubreduktionsmaßnahmen im Bereich der Baumaschinen und –geräte gefördert werden können. Durch die explizite Festlegung der Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Staubemissionsreduktion und der Ausweitung der Förderfähigkeit soll der umweltpolitischen Problematik Rechnung getragen werden. Die nähere Ausformung der Förderbedingungen ist gemäß § 13 Abs. 2 in den Förderungsrichtlinien vorzunehmen.

Zu Z 3 (§ 53 Abs. 11):

Um eine möglichst rasche Umsetzung der Ausweitung des Fördergegenstandes abzusichern, ist die Inkraftsetzung des § 24 Z 2 in der Fassung BGBl. I. Nr. xx/2005 per 1. Juli 2005 vorgesehen.“

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Zusatzantrages der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung  wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Die Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub wird durch wissenschaftliche Erkenntnisse immer klarer greifbar. Nach Zahlen der Weltgesundheitsorganisation verursacht Feinstaub in Österreich jährlich mehr als 2.400 vorgezogene Todesfälle, rund 2.600 Fälle chronischer Bronchitis bei Erwachsenen, mehr als 20.500 Bronchitisfälle bei Kindern sowie mehr als 55.000 Asthmaanfälle.

Die Feinstaubbelastung ist ein europäisches, nationales und lokales Problem, daher muss die Problemlösung auf allen drei Ebenen ansetzen. Grundbelastungen müssen insbesondere auf europäischer und nationaler Ebene bekämpft werden, die Spitzenbelastung und Grenzwertüberschreitungen müssen durch lokale Maßnahmen in den Griff bekommen werden.

Die Anforderungen verschärfen sich auch durch eine schrittweise Reduktion der tolerierbaren Grenzwertüberschreitungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Die Grenzwertüberschreitungen der letzten Jahre sind ein Alarmsignal, die konsequente Handlungen der Gebietskörperschaften, insbesondere in Regionen, in denen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, erforderlich machen.

Während bei der Feinstaubgrundbelastung ein Schwerpunkt im überregionalen Ferntransport von Partikel zu sehen ist, sind bei Grenzwertüberschreitungen und Spitzenbelastungen die Feinstaub-Verursacher vorwiegend lokalen und regionalen Ursprungs. Eine Reduktion der Grenzwertüberschreitungen sollte daher aus Effizienzgründen auf lokaler Ebene ansetzen. In der umfassendsten Regelung auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Österreich, dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), ist vorgesehen, dass der zuständige Landeshauptmann nach Grenzwertüberschreitungen adäquate Maßnahmenkataloge im dafür vorgesehenen Zeitrahmen zur Erreichung der Ziele des IG-L erlässt. 

Aufgrund der zunehmenden Luftbelastungen durch Feinstaub sind effiziente Maßnahmen zur Feinstaubreduktion erforderlich. Dominierende Quellen der Feinstaubbelastung (PM 10) in Österreich sind der Verkehr und der Hausbrand sowie Emissionen aus der Industrie, wobei der Verkehrssektor die höchsten Emissionssteigerungen in den letzten Jahren verursachte.

Die österreichische Bundesregierung setzte bereits eine Reihe von Maßnahmen, um die Feinstaubbelastung, insbesondere bei wesentlichen Verursachern im Verkehrs- und Industriesektor, zu reduzieren:

·       Die flächendeckende Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen (unter 10mg/kg Schwefelgehalt) mit 1. Jänner 2004. Dies stellt gleichzeitig die Voraussetzung für die Verwendung von neuen Partikelfiltertechnologien im Verkehrssektor dar.

·       Das neue Bonus/Malus-System in der Normverbrauchsabgabe zur Förderung von Partikelfilter-Technologien mit 1. Juli 2005 stellt einen sehr wichtigen Schritt zur raschen und flächendeckenden Ausstattung von neuen Diesel-Pkw mit Partikelfilter-Technologien dar.

·       Österreichische Initiativen auf europäischer Ebene: Österreich tritt vehement für die rasche Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Partikel bei Pkw (EURO 5) auf europäischer Ebene ein; Umweltminister Josef Pröll forderte seit Beginn seiner Amtszeit einen entsprechenden Vorschlag von der Europäischen Kommission mit Unterstützung wiederholt ein.

·       Spritspar-Initiative des Lebensministeriums.

·       Schwerpunktprogramm Klimaschutz im Verkehr zur Forcierung von Umwelt-Mobilitätsmanagement in Österreich.

Der von Bundesminister Josef Pröll vorgestellte zukünftige Förderungsschwerpunkt in der Umweltförderung im Inland zur Staubreduktion, welcher mit 7,5 Mio. € für die nächsten 18 Monate dotiert ist, stellt einen weiteren bedeutenden Schritt zur Senkung der Feinstaubbelastung bei wesentlichen Verursachern dar und ist daher von besonderer Bedeutung. Das Ziel dieses neuen Förderschwerpunktes, die Staubemissionen und insbesondere die Feinstaubemissionen im industriellen Anlagenbereich sowie im Bereich der Baumaschinen zu reduzieren, wobei auf Maßnahmen in Gebieten mit besonderer Staubbelastung, in der Regel in städtischen Ballungszentren, ein besonderes Augenmerk gesetzt werden soll, ist sehr begrüßenswert und sollte daher umgehend umgesetzt werden.“

 

Ein von der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Reduktion der hohen Feinstaubbelastung in Österreich fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2005 06 01

Dipl.-Ing. Elke Achleitner      Dr. Eva Glawischnig

    Berichterstatterin                     Obfrau