977 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag
587/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten
Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Initiativantrag am 07. April 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„Das
österreichische JI/CDM-Programm wurde im Jahr 2003 als 4. Säule des
Umweltförderungsgesetzes geschaffen, um Treibhausgas-Reduktionseinheiten aus
Klimaschutzprojekten im Ausland anzukaufen und so einen Beitrag zum Erreichen
des österreichischen Kyoto-Ziels zu leisten. Die derzeitige Formulierung des §
6 Abs. 2d des UFG lässt keine Vorgriffe über die jährlich verfügbaren Mittel
hinaus zu. Um - im Interesse der Programmziele - die Marktpreissituation
möglichst günstig nützen zu können, wird eine Vorgriffsmöglichkeit geschaffen;
ab einem Vorgriff in Höhe von 100 Mio. € ist dazu das Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen notwendig. Vorgriffe sind nur insoweit zulässig,
als der im § 6 Abs. 2d zweiter Satz des UFG vorgegebene Gesamtrahmen
von 289 Mio. € nicht überschritten wird.“
Der
Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Gerhard Steier,
Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Konrad Steindl,
Anton Heinzl sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
Im Zuge der
Debatte haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen
einen Zusatzantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Zu Z 2 (§ 24 Z 2):
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Rahmen seiner Bemühungen um ein
österreichweites Maßnahmenpaket zur Lösung der hohen Feinstaubbelastungen im
gesamten Bundesgebiet auch einen Ausbau der bereits bestehenden Möglichkeit zur
Förderung von Staubemissionsreduktionsmaßnahmen im industriellen Anlagenbereich
angekündigt. Darüber hinaus sollen mit Mitteln der Umweltförderung im Inland
auch Staubreduktionsmaßnahmen im Bereich der Baumaschinen und –geräte gefördert
werden können. Durch die explizite Festlegung der Förderfähigkeit von Maßnahmen
zur Staubemissionsreduktion und der Ausweitung der Förderfähigkeit soll der
umweltpolitischen Problematik Rechnung getragen werden. Die nähere Ausformung
der Förderbedingungen ist gemäß § 13 Abs. 2 in den Förderungsrichtlinien
vorzunehmen.
Zu Z 3 (§ 53 Abs. 11):
Um eine möglichst rasche Umsetzung der Ausweitung des
Fördergegenstandes abzusichern, ist die Inkraftsetzung des § 24 Z 2
in der Fassung BGBl. I. Nr. xx/2005 per 1. Juli 2005 vorgesehen.“
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Zusatzantrages der
Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Ein von den
Abgeordneten Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing.
Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen
eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Reduktion der
Feinstaubbelastung wurde mit
Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:
„Die
Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub wird durch wissenschaftliche Erkenntnisse
immer klarer greifbar. Nach Zahlen der Weltgesundheitsorganisation verursacht
Feinstaub in Österreich jährlich mehr als 2.400 vorgezogene Todesfälle, rund
2.600 Fälle chronischer Bronchitis bei Erwachsenen, mehr als 20.500
Bronchitisfälle bei Kindern sowie mehr als 55.000 Asthmaanfälle.
Die
Feinstaubbelastung ist ein europäisches, nationales und lokales Problem, daher
muss die Problemlösung auf allen drei Ebenen ansetzen. Grundbelastungen müssen
insbesondere auf europäischer und nationaler Ebene bekämpft werden, die
Spitzenbelastung und Grenzwertüberschreitungen müssen durch lokale Maßnahmen in
den Griff bekommen werden.
Die Anforderungen
verschärfen sich auch durch eine schrittweise Reduktion der tolerierbaren
Grenzwertüberschreitungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Die
Grenzwertüberschreitungen der letzten Jahre sind ein Alarmsignal, die
konsequente Handlungen der Gebietskörperschaften, insbesondere in Regionen, in
denen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, erforderlich machen.
Während bei der
Feinstaubgrundbelastung ein Schwerpunkt im überregionalen Ferntransport von
Partikel zu sehen ist, sind bei Grenzwertüberschreitungen und
Spitzenbelastungen die Feinstaub-Verursacher vorwiegend lokalen und regionalen
Ursprungs. Eine Reduktion der Grenzwertüberschreitungen sollte daher aus
Effizienzgründen auf lokaler Ebene ansetzen. In der umfassendsten Regelung auf dem
Gebiet des Immissionsschutzes in Österreich, dem Immissionsschutzgesetz-Luft
(IG-L), ist vorgesehen, dass der zuständige Landeshauptmann nach
Grenzwertüberschreitungen adäquate Maßnahmenkataloge im dafür vorgesehenen
Zeitrahmen zur Erreichung der Ziele des IG-L erlässt.
Aufgrund der
zunehmenden Luftbelastungen durch Feinstaub sind effiziente Maßnahmen zur
Feinstaubreduktion erforderlich. Dominierende Quellen der Feinstaubbelastung
(PM 10) in Österreich sind der Verkehr und der Hausbrand sowie Emissionen aus
der Industrie, wobei der Verkehrssektor die höchsten Emissionssteigerungen in
den letzten Jahren verursachte.
Die
österreichische Bundesregierung setzte bereits eine Reihe von Maßnahmen, um die
Feinstaubbelastung, insbesondere bei wesentlichen Verursachern im Verkehrs- und
Industriesektor, zu reduzieren:
· Die
flächendeckende Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen (unter 10mg/kg
Schwefelgehalt) mit 1. Jänner 2004. Dies stellt gleichzeitig die Voraussetzung
für die Verwendung von neuen Partikelfiltertechnologien im Verkehrssektor dar.
· Das
neue Bonus/Malus-System in der Normverbrauchsabgabe zur Förderung von
Partikelfilter-Technologien mit 1. Juli 2005 stellt einen sehr wichtigen
Schritt zur raschen und flächendeckenden Ausstattung von neuen Diesel-Pkw mit
Partikelfilter-Technologien dar.
· Österreichische
Initiativen auf europäischer Ebene: Österreich tritt vehement für die rasche
Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Partikel bei Pkw (EURO 5) auf europäischer
Ebene ein; Umweltminister Josef Pröll forderte seit Beginn seiner Amtszeit
einen entsprechenden Vorschlag von der Europäischen Kommission mit
Unterstützung wiederholt ein.
· Spritspar-Initiative
des Lebensministeriums.
· Schwerpunktprogramm
Klimaschutz im Verkehr zur Forcierung von Umwelt-Mobilitätsmanagement in
Österreich.
Der von Bundesminister Josef Pröll vorgestellte zukünftige
Förderungsschwerpunkt in der Umweltförderung im Inland zur Staubreduktion,
welcher mit 7,5 Mio. € für die
nächsten 18 Monate dotiert ist, stellt einen weiteren bedeutenden Schritt zur
Senkung der Feinstaubbelastung bei wesentlichen Verursachern dar und ist daher
von besonderer Bedeutung. Das Ziel dieses neuen Förderschwerpunktes, die
Staubemissionen und insbesondere die Feinstaubemissionen im industriellen
Anlagenbereich sowie im Bereich der Baumaschinen zu reduzieren, wobei auf
Maßnahmen in Gebieten mit besonderer Staubbelastung, in der Regel in
städtischen Ballungszentren, ein besonderes Augenmerk gesetzt werden soll, ist
sehr begrüßenswert und sollte daher umgehend umgesetzt werden.“
Ein von der Abgeordneten
Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen
eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur Reduktion der hohen
Feinstaubbelastung in Österreich fand nicht die Zustimmung der
Ausschussmehrheit.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige
Zustimmung erteilen;
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2005 06 01
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Dr.
Eva Glawischnig
Berichterstatterin Obfrau