978 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag
536/A(E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Emissionen von
Feinstaub und Schwebestaub
Die Abgeordneten
Gerhard Steier,
Kolleginnen und Kollegen haben
den gegenständlichen Entschließungsantrag am 02. März 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Belastung der Luft
mit Staub in Form von Schwebestaub (TSP) und Feinstaub (PM10, Partikel mit
einem Durchmesser kleiner als 10 μm) wird zu einer immer bedeutenderen
Herausforderungen für die Luftreinhalte-Politik. Wie der 7.
Umweltkontrollbericht 2004 dazu feststellt kommt es „bei Feinstaub (PM10) in
Österreich verbreitet zu Grenzwert-Überschreitungen Überschreitungen des
IG-L-Grenzwertes für Schwebestaub traten in den Jahren 2000 bis 2002 u.a. in
Wien, Graz, Linz, Klagenfurt, Innsbruck, Lienz und einer Reihe kleinerer Städte
in Kärnten und in der Steiermark auf.
Seit 1990 sind die Feinstaub-Emissionen um 5% auf etwa 47.000 Tonnen, die
Schwebestaubemissionen von 74.000 Tonnen auf rund 80.000 Tonnen 2001 angestiegen.
Größter Emittent ist die Industrie mit 39% der Gesamtemissionen an Feinstaub,
gefolgt vom Verkehr mit 20% der Emissionen (Rußpartikel und Abrieb), die
Landwirtschaft (15%), Kleinverbraucher (23%) und die Energieversorgung (3%)
(alle Daten Stand 2002; Quelle Umweltbundesamt).Vor allem Städte und
verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Staub- und hier besonders
Feinstaub-Belastungen.
Mittlerweile belegen zahlreiche internationale Untersuchungen und Studien
die Gesundheitsgefährdung durch lungengängigen Feinstaub. Die umfassende
Beobachtung von Feinstaub wird in Österreich erst seit relativ kurzer Zeit –
nämlich seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 1999/30/EG - systematisch
vorgenommen. So stellt der 7. Umweltkontrollbericht dazu fest, dass „ Aussagen über
einen Trend der PM 10-Belastung aufgrund der kurzen Messreihen (ab 2000) noch
nicht möglich sind".
Der seit 1.1.2005 geltende Grenzwert der Richtlinie 1999/30/EG sieht einen
Tagesmittelwert für Feinstaub PM10 von 50 μg/m3 bei 35 zulässigen Überschreitungen
im Kalenderjahr vor; der Jahresmittelwert beträgt 40 μg/m3. Bei Durchsicht der
Messergebnisse der 90 PM10-Mess-Stellen in Österreich waren bereits in den
vergangenen Jahre zahlreiche Überschreitungen feststellbar, wobei sich diese
Tendenz auch 2003 fortgesetzt hat. Das seit Juli 2005 drohende
EURechtsverletzungsverfahren aufgrund der Überschreitungen im Großraum Graz
legt die Dringlichkeit von raschen Maßnahmen nahe.
Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaub-Emissionen müssen an allen Emittentengruppen
ansetzen. Berücksichtigt werden muss ferner, dass nur in Sanierungsgebieten
aufgrund der RL 1999/30/EG mit strengeren Emissionsnormen gearbeitet werden
kann, im restlichen Bundesgebiet dagegen kann nur mit steuerlichen Anreizen und
Förderungen gearbeitet werden, wobei im gewerblichindustriellen Bereich das
Beihilfenrecht zur voll zur Anwendung kommt. Finanziert sollen daher die
Maßnahmen aus Mitteln der MÖSt und der ersatzlosen Streichung des Agrardiesels
(50 Mio€).Besonderes Augenmerk sollte aber jener Sektor bekommen, der die
höchsten Zuwachsraten an besonders kleinen und gefährlichen
Feinstaub-Emissionen (PM 10 und PM 2,5) hat: der Verkehr.
Da der Immissionsschutz auf Ebene der Länder vollzogen wird, die
Emissionsnormen und relevanten steuerlichen Abgaben jedoch auf Bundesebene
festgelegt wird und die Feinstaub-Problematik ein überregionales Problem
darstellt, wäre ein strategisches Gesamtpaket des Bundes und der Länder zur
Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub von besonderer Bedeutung.
Während Motorfahrzeuge die Abgase des Strassenverkehrs bei hoher
Fahrgeschwindigkeit stark verwirbeln, wird der Dieselruß-Ausstoß von Maschinen
auf Baustellen viel weniger verdünnt. Vor allem in der Umgebung von schlecht
durchlüfteten Baugruben und generell bei windarmen Wetterlagen können sich auf
diese Weise eigentliche Schadstoffglocken bilden. Gemessen an den Emissionen
eines Benzinmotors enthalten Dieselabgase nämlich die 100- bis 1000-fachen
Konzentrationen an Partikeln. So bläst etwa ein leistungsstarker Bulldozer auf
einer Strassenbaustelle im Dauerbetrieb pro Arbeitsschicht bis zu zwei
Kilogramm krebserregenden Dieselruss in die Luft. Emissionsreduzierende
Maßnahmen zeichnen sich hier durch eine besondere Kosten-Nutzen Relation aus
und sind ein sinnvoller Schutz von Arbeitnehmerinnen und Anrainerinnen.“
Der
Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung
am 01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich
außer dem Berichterstatter Gerhard Steier die
Abgeordneten Kai Jan Krainer, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon,
Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Konrad Steindl, Anton Heinzl sowie der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
Bei der Abstimmung
fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als
Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner gewählt.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2005 06 01
Dipl.-Ing. Elke Achleitner Dr.
Eva Glawischnig
Berichterstatterin Obfrau