983 der Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über
die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der
Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Eigentum der Republik
Österreich stehenden Grundstücke gemäß Anlage A im Ausmaß von zirka
167 Hektar an die „Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft
m.b.H.“ um 30 Mio. € zu veräußern.
§ 2. Mit der
Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Landesverteidigung betraut.