Vorblatt

Ziel:

Veräußerung von entbehrlichen Bestandteilen des unbeweglichen Bundesvermögens in Eßling, Rutzendorf und Kaisersteinbruch.

Lösung:

Verkauf von Grundstücken an die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft mbH, die zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich steht.

Alternativen:

Keine.

Kosten:

Außer Transaktionsspesen: keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Bund lukriert budgetwirksame Einnahmen in Höhe des Verkaufserlöses.

EU-Konformität:

Gegeben.

Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch den Verkauf entbehrlicher Liegenschaften des Bundes sind erfahrungsgemäß Folgeinvestitionen mit positiven Auswirkungen auf die örtliche Wirtschafts- und Beschäftigungslage zu erwarten.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, gemäß deren Artikel 6 Absatz 1 Z 2 nicht anwendbar.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie mit dem Bundesminister für Landesverteidigung hinsichtlich der in der Anlage A angeführten Liegenschaften, die für Bundeszwecke entbehrlich sind, die Ermächtigung zur Veräußerung.

Mit dem Gesetz über die Gründung der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. (BVWG-Gesetz), BGBl. Nr. 794/1996, wurde der Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. ein Fruchtgenuss an den in der Anlage A des genannten Gesetzes enthaltenen Liegenschaften eingeräumt.

Seitens des Bundes werden diese Liegenschaften nicht benötigt, die Bewirtschaftung erfolgt seit 1996 durch die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.

Für die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H., die zu 100% im Eigentum des Bundes steht, ist es wirtschaftlich sinnvoll diese Flächen im Eigentum zu bewirtschaften, da dadurch die Ertragsmöglichkeiten der Gesellschaft verbessert werden.

Die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. stellte daher das verbindliche Anbot an die Republik Österreich diese Grundstücke um einen Kaufpreis von 30 Mio.  anzukaufen. Dieser Kaufpreis entspricht den Ergebnissen einer Verkehrswertermittlung durch unabhängige Sachverständige des Bundesministeriums für Finanzen. Da der Verkauf auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens zu einem angemessenen Preis erfolgt, wird den haushaltsrechtlichen Vorschriften und auch den Empfehlungen der EU voll Rechnung getragen.

Im Falle der weiteren Verwertung der übertragenen Grundstücke wird ein Nachbesserungsanspruch vertraglich vereinbart.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Die Grundstücke gemäß Anlage A sind im bücherlichen Eigentum der Republik Österreich. Die Grundstücke in Eßling und Rutzendorf werden vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, jene in Kaisersteinbruch vom Bundesministerium für Landesverteidigung verwaltet. Da die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. diese Grundstücke derzeit schon bewirtschaftet und das Fruchtgenussrecht innehat, ist es zweckmäßig, diese Grundstücke im Interesse einer besseren Ertragsmöglichkeit an die Gesellschaft zu veräußern.