Vorblatt
Ziel:
Veräußerung von entbehrlichen Bestandteilen des unbeweglichen
Bundesvermögens in Eßling, Rutzendorf und Kaisersteinbruch.
Lösung:
Verkauf von Grundstücken an die Landwirtschaftliche
Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft mbH, die zur Gänze im Eigentum der
Republik Österreich steht.
Alternativen:
Keine.
Kosten:
Außer Transaktionsspesen: keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Bund lukriert budgetwirksame Einnahmen in Höhe des Verkaufserlöses.
EU-Konformität:
Gegeben.
Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort
Österreich:
Durch den Verkauf entbehrlicher Liegenschaften des Bundes sind
erfahrungsgemäß Folgeinvestitionen mit positiven Auswirkungen auf die örtliche
Wirtschafts- und Beschäftigungslage zu erwarten.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen
Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der
Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, gemäß deren
Artikel 6 Absatz 1 Z 2 nicht anwendbar.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie
mit dem Bundesminister für Landesverteidigung hinsichtlich der in der
Anlage A angeführten Liegenschaften, die für Bundeszwecke entbehrlich
sind, die Ermächtigung zur Veräußerung.
Mit dem Gesetz über die Gründung der Landwirtschaftlichen
Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. (BVWG-Gesetz), BGBl.
Nr. 794/1996, wurde der Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften
Gesellschaft m.b.H. ein Fruchtgenuss an den in der Anlage A des genannten
Gesetzes enthaltenen Liegenschaften eingeräumt.
Seitens des Bundes werden diese Liegenschaften nicht benötigt, die
Bewirtschaftung erfolgt seit 1996 durch die Landwirtschaftliche
Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.
Für die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.,
die zu 100% im Eigentum des Bundes steht, ist es wirtschaftlich sinnvoll diese
Flächen im Eigentum zu bewirtschaften, da dadurch die Ertragsmöglichkeiten der
Gesellschaft verbessert werden.
Die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.
stellte daher das verbindliche Anbot an die Republik Österreich diese
Grundstücke um einen Kaufpreis von 30 Mio. € anzukaufen. Dieser
Kaufpreis entspricht den Ergebnissen einer Verkehrswertermittlung durch
unabhängige Sachverständige des Bundesministeriums für Finanzen. Da der Verkauf
auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens zu einem angemessenen Preis
erfolgt, wird den haushaltsrechtlichen Vorschriften und auch den Empfehlungen
der EU voll Rechnung getragen.
Im Falle der weiteren Verwertung der übertragenen Grundstücke wird ein
Nachbesserungsanspruch vertraglich vereinbart.
Besonderer Teil
Zu § 1:
Die Grundstücke gemäß Anlage A sind im bücherlichen Eigentum der
Republik Österreich. Die Grundstücke in Eßling und Rutzendorf werden vom
Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
jene in Kaisersteinbruch vom Bundesministerium für Landesverteidigung
verwaltet. Da die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft
m.b.H. diese Grundstücke derzeit schon bewirtschaftet und das Fruchtgenussrecht
innehat, ist es zweckmäßig, diese Grundstücke im Interesse einer besseren
Ertragsmöglichkeit an die Gesellschaft zu veräußern.