987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die
Regierungsvorlage (825 der Beilagen): Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung
und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels,
zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität
Im Kampf gegen das
spezifische Verbrechen des Menschenhandels steht den Mitgliedern der internationalen
Staatengemeinschaft bislang kein vergleichbares globales Rechtsinstrument zur
Verfügung.
Durch die
Schaffung eines Rechtsinstruments
der Vereinten Nationen sollen gemeinsame Standards im Kampf gegen den
Menschenhandel erreicht werden.
Das
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels,
insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, setzt
weltweite Standards in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und bei der
Definition von Menschenhandel. Es beinhaltet Bestimmungen über die Schaffung
von Straftatbeständen und Vorschriften über den Opfer- und Zeugenschutz. Die
internationale Zusammenarbeit bei
der Verfolgung des Delikts wird
ausgeweitet.
Das
Zusatzprotokoll ist ein gesetzändernder bzw. gesetzesergänzender Staatsvertrag
und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50
Abs. 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine
verfassungsändernden Bestimmungen. Es ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen
Rechtsbereich nicht zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß
Art. 50 Abs. 2 B-VG erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates
gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da
keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt
werden.
Hinsichtlich der
Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat
vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass dessen
arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassungen dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen
Einsichtnahme im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 01. Juni 2005 in Verhandlung
genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die
Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Gisela Wurm, Mag. Herbert Haupt, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Dieter Böhmdorfer, Mag. Karin Hakl sowie die Bundesministerin für Justiz Mag.
Karin Miklautsch.
Bei der Abstimmung
wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses
dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Der
Justizausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass der
gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen
Bereich nicht zugänglich ist und daher eine Beschlussfassung des Nationalrates
im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG erforderlich ist.
Ebenso wurde
einstimmig beschlossen, dass die arabische, chinesische, französische,
russische und spanische Sprachfassungen dadurch
kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der Abschluss des Staatsvertrages:
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels,
insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (825 der
Beilagen) wird genehmigt.
2. Dieser
Staatsvertrag ist im Sinne des
Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Die arabische,
chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassungen
dieses Staatsvertrages
sind gemäß Art. 49
Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheitenaufliegen
Wien,
2005-06-01
Werner Miedl Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau