989 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 602/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Dieter Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Dieter Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Mai 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Gesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz, BGBl. I Nr. 60/2004, sieht vor, dass das seit 1. Jänner 2005 bestehende einheitliche Bezirksgericht Graz per 1. Jänner 2006 in ein BG Graz-Ost und ein BG Graz-West geteilt wird, wobei für das BG Graz-West ein neues Gebäude zu errichten ist. Wie sich nunmehr herausstellt, kann dieses Gebäude bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht fertiggestellt werden. Um ein für die Bevölkerung intransparentes Auseinanderfallen der Zeitpunkte der rechtlichen und der physischen Teilung zu vermeiden, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens der rechtlichen Teilung entsprechend dem gesicherten Fertigstellungstermin zu verlegen. Die ergänzende Regelung, wonach das Bezirksgericht Graz-Ost als das in Zuständigkeitsregeln mitunter angesprochene „Bezirksgericht am Sitz des Gerichtshofes“ gilt bzw. dieses an die Stelle des in Zuständigkeitsregeln ausdrücklich genannten Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu treten hat (z.B. § 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl. Nr. 513/1988, § 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts, BGBl. Nr. 322/1985), ist erforderlich, um diese Zuständigkeitsregeln auch nach Einrichtung zweier sachlich allgemein zuständiger Bezirksgerichte in Graz eindeutig zu halten. Die Regelung entspricht inhaltlich jenen, wie sie auch für das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gelten.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christian Puswald, Mag. Terezija Stoisits sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-06-01

Werner Miedl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau