989 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag
602/A der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Dieter Böhmdorfer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geändert wird
Die Abgeordneten
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Dieter Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen
haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Mai 2005 im Nationalrat
eingebracht und wie folgt begründet:
„Das Gesetz über
die Organisation der Bezirksgerichte in Graz, BGBl. I Nr. 60/2004, sieht vor,
dass das seit 1. Jänner 2005 bestehende einheitliche Bezirksgericht Graz per 1. Jänner
2006 in ein BG Graz-Ost und ein BG Graz-West geteilt wird, wobei für das BG
Graz-West ein neues Gebäude zu errichten ist. Wie sich nunmehr herausstellt,
kann dieses Gebäude bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht fertiggestellt werden.
Um ein für die Bevölkerung intransparentes Auseinanderfallen der Zeitpunkte der
rechtlichen und der physischen Teilung zu vermeiden, ist der Zeitpunkt des
Inkrafttretens der rechtlichen Teilung entsprechend dem gesicherten
Fertigstellungstermin zu verlegen. Die ergänzende Regelung, wonach das Bezirksgericht
Graz-Ost als das in Zuständigkeitsregeln mitunter angesprochene „Bezirksgericht
am Sitz des Gerichtshofes“ gilt bzw. dieses an die Stelle des in
Zuständigkeitsregeln ausdrücklich genannten Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen
Graz zu treten hat (z.B. § 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Durchführung des
Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte
internationaler Kindesentführung, BGBl. Nr. 513/1988, § 5 Abs. 1 des
Bundesgesetzes zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai
1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das
Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts, BGBl. Nr.
322/1985), ist erforderlich, um diese Zuständigkeitsregeln auch nach
Einrichtung zweier sachlich allgemein zuständiger Bezirksgerichte in Graz
eindeutig zu halten. Die Regelung entspricht inhaltlich jenen, wie sie auch für
das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gelten.“
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
01. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer
dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Christian Puswald,
Mag. Terezija Stoisits sowie die Bundesministerin
für Justiz Mag. Karin Miklautsch.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien,
2005-06-01
Werner Miedl Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau